Kundenbereich
Tarife von A-Z
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Top-Schutz mit hoher Selbstbeteiligung - Tarif XL
Beitrag und Selbstbeteiligung
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3.500€ Selbstbeteiligung
bis zum 20. Lebensjahr 1.650€.
Beim Arzt
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100% ärztliche und fachärztliche Leistungen
inkl. gezielte Vorsorgeuntersuchungen über gesetzlich eingeführte Programme hinaus.
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100% Psychotherapie
bis zu 40 Sitzungen.
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100% Leistungen Hebamme/Entbindungspfleger
bis 500€ für Vor- und Nachsorge.
Arzneimittel
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100% Arzneimittel
Beim Zahnarzt
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100% Zahnbehandlung
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80% Zahnersatz
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80% Kieferorthopädie
Im Krankenhaus
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100% Chefarzt
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100% Einbettzimmer
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bis 50€ Krankenhaustagegeld
je 25€ bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung oder Einbettzimmer.
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Beitragsfreistellung ab dem 92. Tag
Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als 3 Monaten wird der Tarif XL für den restlichen stationären Aufenthalt beitragsfrei gestellt.
Heilpraktiker
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100% Heilpraktiker
im Rahmen der GebüH
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100% Naturheilverfahren
Sehhilfen
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100% Sehhilfen
(inkl. Brillenfassungen) bis 400€ alle 24 Monate
Hilfsmittel
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100% Hilfsmittel
Heilmittel
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100% Heilmittel
z.B. Massagen
Ausland
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100% Rückführung
nach vorheriger Leistungszusage, sonst 80%.
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24-Stunden-Notrufservice
Hinweis
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Die Selbstbeteiligung entfällt unter folgenden Voraussetzungen:
- 1. Bei folgenden Erkrankungen in schwerwiegender Form: Krebs, Herzinfarkt, chronisches Nierenversagen, Schlaganfall, Knochenmarksversagen, Koma, bösartige Lymphdrüsengeschwulsterkrankungen, Schädel-Hirn-Traumata, Multiple Sklerose, Kurzdarmsyndrom, AIDS bzw. HIV-Infektion und Organtransplantation
- 2. Die Erstdiagnose der Krankheit wird während der Laufzeit des Tarifs XL festgestellt
- 3. Die Hilfe des Gesundheitsmanagers muss in Anspruch genommen werden.
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Bitte beachten Sie, dass dieser Tarif für den Verkauf nicht mehr vorgesehen ist.
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Für Beihilfeberechtigte (z.B. Referendare, Beamtenanwärter, Beamte) werden die Leistungen anteilig, gemäß der versicherten Leistungsstufe erstattet.

