Versicherungslexikon
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Anwartschaftsversicherung
Eine Anwartschaftsversicherung ermöglicht die Wahrung von Rechten aus einem Krankenversicherungsvertrag, wenn der Versicherungsschutz (zum Beispiel durch Wehrdienst, Arbeitslosigkeit, Versicherungspflicht, wirtschaftliche Notlage, Anspruch auf Beihilfe/freie Heilfürsorge, Anspruch auf Familienversicherung etc.) unterbrochen wird. Nach Ablauf der Unterbrechungszeit wird der volle Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung und ggf. Wartezeiten wiederhergestellt.
Bei der Anwartschaftsversicherung wird zwischen der kleinen und großen Anwartschaftsversicherung unterschieden.
Der Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaftsversicherung liegt in der Beitragsberechnung. Während bei der kleinen Anwartschaftsversicherung für die Beitragsberechnung das Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Aktivierung gilt, erfolgt bei der großen Anwartschaftserhaltung die Beitragsberechnung zum ursprünglichen Eintrittsalter.
Der Beitrag für eine Anwartschaftsversicherung ist so kalkuliert, dass der Versicherer die Kosten für die Weiterführung des Vertrags in seinem Bestand decken kann. Hinzu kommt bei der großen Anwartschaftsversicherung noch ein Beitragsanteil für die Alterungsrückstellung.
Dieses Lexikon soll Ihnen in der Privaten Krankenversicherung häufig verwendete Begriffe erklären und Ihnen so eine erste Orientierung geben. Was in Ihrem eigenen DKV-Vertrag gilt, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die DKV wenden.



