Versicherungslexikon
E
Eintrittsalter
auch genannt: Aufnahmealter
Das Alter des Versicherten (VP) bei Versicherungsbeginn wird je nach Unternehmen unterschiedlich berechnet. Das Eintrittsalter oder auch Aufnahmealter wird üblicherweise entweder aus der Differenz zwischen Kalenderjahr bei Vertragsabschluss und Geburtsjahr ermittelt oder aus dem Geburtstag, der dem technischen Versicherungsbeginn am nächsten liegt.
Beispiel: Beginnjahr 1997 ./. Geburtsjahr 1960 = Eintrittsalter 37
Das Eintrittsalter spielt bei der Beitragskalkulation der Krankenversicherung eine wichtige Rolle, da die Schadenhäufigkeit (Kosten für die Gesundheit) mit zunehmendem Alter steigt.
Dieses Lexikon soll Ihnen in der Privaten Krankenversicherung häufig verwendete Begriffe erklären und Ihnen so eine erste Orientierung geben. Was in Ihrem eigenen DKV-Vertrag gilt, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die DKV wenden.



