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Versicherungslexikon

Versicherungslexikon   Begriffe zum Buchstaben G

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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)  bildet zusammen mit der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung die fünft Säulen der Sozialversicherung. Sie Etwa 90 Prozent der Bundesbürger sind in einer der gesetzlichen Krankenkassen versichert. Der Beitrag berechnet sich zu einem festgelegten Prozentsatz vom Bruttoeinkommen, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Die Leistungen sind weitgehend für alle gleich (Solidaritätsprinzip im Gegensatz zum Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung ). Der Versicherte erhält Leistungen im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten. Zusammen mit der privaten Krankenversicherung (PKV) bildet die GKV das zweigliedrige System der Krankenversicherung.


Verwandte Einträge: Beitragsbemessungsgrenze, JAEG, Sozialversicherung, Solidaritätsprinzip, Äquivalenzprinzip

Dieses Lexikon soll Ihnen in der Privaten Krankenversicherung häufig verwendete Begriffe erklären und Ihnen so eine erste Orientierung geben. Was in Ihrem eigenen DKV-Vertrag gilt, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die DKV wenden.