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Versicherungslexikon

Versicherungslexikon   Begriffe zum Buchstaben K

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Krankengeld

Das Krankengeld ist eine verdienstabhängige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Arbeitsunfähigkeit des Versicherten für den Zeitraum, in dem dieser kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhält. Krankengeld wird in der Regel nach Beendigung der gesetzlichen Lohnfortzahlung gezahlt. Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich auf 70 Prozent des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts (maximal auf 70 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze) begrenzt. Das Krankengeld darf 90 Prozent des Nettoarbeitseinkommens nicht übersteigen. Vom Krankengeld sind Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Der Anspruch auf Krankengeld besteht wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.

In der privaten Krankenversicherung (PKV) spricht man von Krankentagegeld oder Tagegeld. Die Leistungen richten sich in der PKV nach dem versicherten Tarif.


Verwandter Eintrag: Krankentagegeld

Dieses Lexikon soll Ihnen in der Privaten Krankenversicherung häufig verwendete Begriffe erklären und Ihnen so eine erste Orientierung geben. Was in Ihrem eigenen DKV-Vertrag gilt, entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an die DKV wenden.