Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
Jedem Versicherungsvertrag liegt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wurde das VVG aus dem Jahr 1908 zugunsten der Versicherungskunden geändert, da es den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht wurde. Seit 1. Januar 2009 gilt das reformierte VVG auch für Versicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden.
Antworten zu allgemeinen Fragen rund um die Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) an das neue VVG
Wie lautet die gesetzliche Grundlage für die Anpassung der AVB?
Die gesetzliche Grundlage für die Neuregelungen bildet das VVG. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, das in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern regelt. Seit 1. Januar 2009 gilt das reformierte VVG auch für Versicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden.
Warum hat der Gesetzgeber die Reform des VVG durchgeführt?
Die ursprüngliche Fassung des VVG wurde erstmalig im Jahre 1908 veröffentlicht. Entsprechend sind die Anforderungen, die aus dieser Zeit an das Gesetz gestellt wurden, mittlerweile sehr überaltert. Besonders in den letzten Jahren wurden häufig Anpassungen vorgenommen. Aktuelle Rechtsprechungen (wie z.B. diverse BGH-Urteile) mussten in das Gesetz integriert werden. Auf Grund der Häufigkeit der Anpassungen hat der Gesetzgeber entschieden, das VVG umfassend zu reformieren.
Was habe ich als Versicherungsnehmer davon?
Durch die Reform wurde das VVG zeitgemäßer, übersichtlicher und verbraucherfreundlicher gestaltet. Der Versicherungsnehmer wird gegenüber den Versicherungsunternehmen in seinen Rechten gestärkt.
Ab wann gilt das reformierte VVG für meine Verträge?
Zum 1. Januar 2008 ist das reformierte VVG in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Tag geschlossenen Versicherungsverträge. Das heißt wir wenden die Vorschriften des neuen Rechts bereits seit Anfang 2008 bei „Neuverträgen“ an.
Seit 1. Januar 2009 gilt das reformierte VVG auch für Versicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden.
Um zu vermeiden, dass unterschiedliches Recht für Alt- und Neuverträge angewendet wird, hat der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit gegeben, die AVB (zu bestehenden Verträgen) auf die neuen Vorschriften des VVG umzustellen. Auch wir nutzten diese Möglichkeit, damit sie als Versicherungsnehmer von den verbesserten Regelungen profitieren.

