Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
Jedem Versicherungsvertrag liegt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zugrunde. Mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wurde das VVG aus dem Jahr 1908 zugunsten der Versicherungskunden geändert, da es den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes nicht mehr vollständig gerecht wurde. Seit dem 1. Januar 2008 gilt das neue VVG verbindlich für alle Neuabschlüsse. Für bereits bestehende Krankenversicherungsverträge gelten die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2009.
Antworten zu allgemeinen Fragen rund um die Anpassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) an das neue VVG
- Wie lautet die gesetzliche Grundlage für die Anpassung der AVB?
- Warum hat der Gesetzgeber die Reform des VVG durchgeführt?
- Was habe ich als Versicherungsnehmer davon?
- Ab wann gilt das reformierte VVG für meine Verträge?
- Ich habe mehrere Verträge bei Ihnen abgeschlossen. Wieso habe ich nicht zu jeder Versicherung ein Schreiben erhalten?
- Was soll ich mit dem Schreiben/den Schreiben machen?
- Kann ich auf Grund der Anpassung meiner AVB meinen Vertrag außerordentlich kündigen?
- Muss ich jetzt noch etwas tun?
- Kann ich der Anpassung widersprechen?
Wie lautet die gesetzliche Grundlage für die Anpassung der AVB?
Die gesetzliche Grundlage für die Neuregelungen bildet das VVG. Bei diesem Gesetz handelt es sich um ein Bundesgesetz, dass in Deutschland die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern regelt.
Warum hat der Gesetzgeber die Reform des VVG durchgeführt?
Die ursprüngliche Fassung des VVG wurde erstmalig im Jahre 1908 veröffentlicht. Entsprechend sind die Anforderungen, die aus dieser Zeit an das Gesetz gestellt wurden, mittlerweile sehr überaltert. Besonders in den letzten Jahren wurden häufig Anpassungen vorgenommen. Aktuelle Rechtsprechungen (wie z.B. diverse BGH-Urteile) mussten in das Gesetz integriert werden. Auf Grund der Häufigkeit der Anpassungen hat der Gesetzgeber entschieden, das VVG umfassend zu reformieren.
Was habe ich als Versicherungsnehmer davon?
Durch die Reform wurde das VVG zeitgemäßer, übersichtlicher und verbraucherfreundlicher gestaltet. Der Versicherungsnehmer wird gegenüber den Versicherungsunternehmen in seinen Rechten gestärkt.
Ab wann gilt das reformierte VVG für meine Verträge?
Zum 1. Januar 2008 ist das reformierte VVG in Kraft getreten und gilt für alle ab diesem Tag geschlossenen Versicherungsverträge. Das heißt wir wenden die Vorschriften des neuen Rechts bereits seit Anfang 2008 bei „Neuverträgen“ an.
Ab 1. Januar 2009 gilt das reformierte VVG auch fürVersicherungen, die vor 2008 abgeschlossen wurden.
Um zu vermeiden, dass unterschiedliches Recht für Alt- und Neuverträge angewendet wird, hat der Gesetzgeber den Versicherungsunternehmen die Möglichkeit gegeben, die AVB (zu bestehenden Verträgen) auf die neuen Vorschriften des VVG umzustellen. Auch wir nutzen diese Möglichkeit, damit sie als Versicherungsnehmer von den verbesserten Regelungen profitieren.
Ich habe mehrere Verträge bei Ihnen abgeschlossen. Wieso habe ich nicht zu jeder Versicherung ein Schreiben erhalten?
Jeder Kunde erhält zu allen Verträgen eine Information. Auf Grund der hohen Anzahl der Schreiben, ist es möglich, dass Sie die Information zu Ihren anderen Verträgen in den nächsten Wochen erhalten.
Was soll ich mit dem Schreiben/den Schreiben machen?
Bitte legen sie die Information zu ihren Vertragsunterlagen. In den Schreiben informieren wir Sie über die Änderungen bzw. Anpassungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ihrem Vertrag zu Grunde liegen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bilden die Grundlage für das Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen.
Kann ich auf Grund der Anpassung meiner AVB meinen Vertrag außerordentlich kündigen?
Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. Da die Anpassung der Versicherungsbedingungen in erster Linie zu einer Verbesserung der Rechtsstellung des Versicherungsnehmers führt, hat der Gesetzgeber kein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.
Muss ich jetzt noch etwas tun?
Weiter müssen Sie nichts tun, da die Änderungen mit Zugang der Mitteilung automatisch wirksam werden. Eine Zustimmung Ihrerseits ist nicht erforderlich.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Eine Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich und somit besteht auch keine Widerspruchsmöglichkeit. Der Gesetzgeber will, dass das neue Gesetz, das einen verbesserten Verbraucherschutz bietet, auf alle Verträge angewandt wird.



