Zuschuss zum Zahnersatz
Meist ist der Besuch beim Zahnarzt weniger schmerzhaft, als die anschließende Rechnung. Um dem vorzubeugen, bietet Ihnen die DKV eine private Zahnzusatzversicherung. Hier zahlen Sie z.B. für eine einfache Krone nur 88 anstelle der sonst üblichen 420 Euro selbst.
Erstattungsleistungen einschließlich gesetzlicher Krankenversicherung
- Leistungen für Zahnersatz, Zahnkronen, Einlagefüllungen und implantologische Leistungen
- bis zu 55% der Kosten bei Behandlung durch Kooperationszahnarzt, sonst 50%
- bis zu 100% der Kosten bei Grundversorgung
Wir beantworten Ihre Fragen kostenlos:
0 800 / 200 10 60
*mtl. Beitrag für einen 32-jährigen Mann im Tarif D50
Tarifinformationen zur privaten Zahnzusatzversicherung
KombiMed Tarif D50
Beim Zahnarzt
Erstattet werden mit Leistungen der GKV 50% (55% bei Behandlung durch Kooperationszahnarzt) der erstattungsfähigen Aufwendungen für
- Einlagefüllungen
- Zahnkronen
- Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen) einschl. implantatgetragenem Zahnersatz
- Implantologische Leistungen
- Wiederherstellung von Zahnkronen und Zahnersatz
- Die Versicherungsleistungen betragen im ersten Versicherungsjahr
- bis zu 250 EUR
- bis zu 500 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren
- bis zu 750 EUR in den ersten 3 Versicherungsjahren
Bei unfallbedingten Aufwendungen entfallen die Höchstbeträge.
Besonderheiten
Zahnärztliche Behandlungen, die ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt werden, erstatten wir zusammen mit der Leistung der GKV zu
* Kostenübernahme im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen





