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Zuschuss zum Zahnersatz

Meist ist der Besuch beim Zahnarzt weniger schmerzhaft, als die anschließende Rechnung. Um dem vorzubeugen, bietet Ihnen die DKV eine private Zahnzusatzversicherung. Hier zahlen Sie z.B. für eine einfache Krone nur 88 anstelle der sonst üblichen 420 Euro selbst.

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Erstattungsleistungen einschließlich gesetzlicher Krankenversicherung

  • Leistungen für Zahnersatz, Zahnkronen, Einlagefüllungen und implantologische Leistungen
  • bis zu 55% der Kosten bei Behandlung durch Kooperationszahnarzt, sonst 50%
  • bis zu 100% der Kosten bei Grundversorgung

Wir beantworten Ihre Fragen kostenlos:

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5,55 EUR*

Höhe Erstattungsleistung

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*mtl. Beitrag für einen 32-jährigen Mann im Tarif D50

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Tarifinformationen zur privaten Zahnzusatzversicherung

KombiMed Tarif D50


Beim Zahnarzt

Erstattet werden mit Leistungen der GKV 50% (55% bei Behandlung durch Kooperationszahnarzt) der erstattungsfähigen Aufwendungen für

  • Einlagefüllungen
  • Zahnkronen
  • Zahnersatz (z.B. Brücken, Prothesen) einschl. implantatgetragenem Zahnersatz
  • Implantologische Leistungen
  • Wiederherstellung von Zahnkronen und Zahnersatz

    Die Versicherungsleistungen betragen im ersten Versicherungsjahr
  • bis zu 250 EUR
  • bis zu 500 EUR in den ersten beiden Versicherungsjahren
  • bis zu 750 EUR in den ersten 3 Versicherungsjahren

Bei unfallbedingten Aufwendungen entfallen die Höchstbeträge.


Besonderheiten

Zahnärztliche Behandlungen, die ausschließlich im Rahmen der Regelversorgung durchgeführt werden, erstatten wir zusammen mit der Leistung der GKV zu

  • 100%

  • * Kostenübernahme im Rahmen der erstattungsfähigen Aufwendungen


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