Die Corona-Warn-App ist eine kostenlose digitale Maßnahme der Bundesregierung, um das Coronavirus einzudämmen. Konkret geht es darum, Infektionsketten zu unterbrechen. Dazu unterstützt die App im Prinzip die Gesundheitsämter beim Nachverfolgen der Kontakte von COVID-19-Infizierten.
Die Corona-Warn-App informiert ihre Nutzer über ihr Infektionsrisiko: Sie teilt ihnen mit, ob sie eine Begegnung mit jemandem hatten, der nachweislich positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Wenn ja, können sie umgehend die nötigen Maßnahmen ergreifen. Diese nennt ihnen die App ebenfalls.
Herausgeber der Corona-Warn-App ist das Robert Koch Institut (RKI). Es hat die App in enger Zusammenarbeit mit Experten von SAP und der Deutschen Telekom entwickelt. Ebenfalls in die Entwicklung der Corona-Warn-App eingebunden waren das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit.
Nicht zuletzt deshalb können Sie davon ausgehen, dass Ihre Daten in der Corona-Warn-App sicher sind.
Nein, das ist keine Pflicht. Sie müssen die App nicht nutzen. Doch Ziel der Corona-Warn-App ist es, Infektionsketten mit SARS-CoV-2 zu unterbrechen. Und je mehr Menschen die Corona-App auf ihr Smartphone laden, desto besser funktioniert das.
Denn mithilfe der App sind Sie frühzeitig informiert, wenn Sie eine Risikobegegnung hatten. Sie kennen die Ansteckungsgefahr und können sich isolieren. So schützen Sie Ihre Familie sowie weitere Kontaktpersonen vor einer COVID-19-Infektion.
Sie möchten diese Verantwortung übernehmen? Und Sie haben ein Smartphone bzw. iPhone mit aktuellem Betriebssystem? Dann können Sie die Corona-Warn-App im Google Play Store (für Android) bzw. im Apple App Store (für iOS) herunterladen. Der Download ist kostenlos.
Nachdem Sie die Corona-Warn-App auf Ihr Smartphone geladen haben, aktivieren Sie sie mit wenigen Klicks – ganz ohne die Eingabe persönlicher Daten.
Ist die App aktiviert, analysiert sie permanent Begegnungen zwischen Ihnen und anderen Nutzern der App. Dazu nutzt sie die Bluetooth-Technologie, über die die Smartphones temporäre Bluetooth-IDs austauschen. Das sind Zufallscodes, die den Abstand zwischen den App-Nutzern sowie die Begegnungsdauer enthalten. Diese Zufallscodes sind verschlüsselt und zudem pseudonymisiert.
Die Daten werden 2 Wochen lang auf Ihrem Smartphone gespeichert. In dieser Zeit findet damit eine permanente Risikoüberprüfung statt. Das bedeutet, die App berechnet aus den Daten Ihre Ansteckungsgefahr. Dazu gleicht sie laufend ab, ob Sie Kontakt mit einem positiv getesteten SARS-CoV-19-Infizierten hatten, der seine Infektion über die App gemeldet hat. Diese Meldung ist freiwillig, aber Voraussetzung dafür, dass die Infektionskette beendet werden kann.
Ist der Kontakt nach den Kriterien des RKI epidemiologisch relevant, z. B. hinsichtlich Abstand und Dauer, werden Sie von der App über Ihr aus der Begegnung resultierendes Infektionsrisiko informiert.
Das bedeutet auch: Sie bekommen die Information nicht in Echtzeit. Der Grund: Wenn die App Sie gleich bei der Begegnung mit dem Infizierten benachrichtigen würde, würden dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Ihr Smartphone weiß deshalb nur, dass ein anderes Smartphone in der Nähe war, auf dem ein positives Corona-Testergebnis gespeichert ist. Damit ist der Datenschutz gewährleistet.
Die Corona-App kennt 3 Risikostufen:
Geringes Risiko: Die App meldet, dass Sie laut Aufzeichnungen keine oder keine epidemiologisch relevanten Kontakte mit einem positiv getesteten Corona-Infizierten hatten. Dazu erhalten Sie allgemeine Corona-Verhaltenstipps, z. B. zu Hygiene und zum Abstandhalten.
Erhöhtes Risiko: Die Corona-Warn-App meldet, dass Sie nach der Risikoüberprüfung in den letzten 14 Tagen mindestens einem positiv getesteten Corona-Infizierten begegnet sind. Dazu bekommen Sie konkrete Verhaltensempfehlungen. Etwa, dass Sie sich in häusliche Isolation begeben oder einen Arzt bzw. das Gesundheitsamt kontaktieren sollen.
Unbekanntes Risiko: Auch wenn Ihr Infektionsrisiko nicht ermittelt werden konnte, gibt es eine Meldung. Das ist dann der Fall, wenn die Risikoüberprüfung nur für kurze Zeit aktiviert war.
Coronaviren wurden erstmals Mitte der 1960er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch Tiere wie Vögel und Säugetiere infizieren. Beim Menschen verursachen Coronaviren verschiedene Krankheiten: von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS).
Das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion, z. B. direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Oder indirekt über die Hände, die dann mit der Mund- oder Nasenschleimhaut bzw. der Augenbindehaut in Berührung kommen.
Es ist auch möglich, sich bei Infizierten anzustecken, die nur leichte oder unspezifische Symptome hatten.
Achten Sie verstärkt auf Hygiene. Befolgen Sie dazu die WHO-Empfehlungen für die breite Öffentlichkeit– etwa, wie man sich vor Krankheit schützen kann:
Eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus führt laut Weltgesundheitsorganisation WHO zu folgenden Krankheitszeichen:
In China hatten einige Erkrankte auch Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost. Außerdem traten teilweise Übelkeit, eine verstopfte Nase und Durchfall auf.
Zurzeit geht man davon aus, dass die Inkubationszeit bis zu 14 Tage dauert.
Ja. Darüber hinaus sind die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz anderer:
Am 30.1.2020 hat die WHO festgestellt, dass es sich beim Ausbruch des neuartigen Coronavirus in China um eine „Gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite“ handelt (Public Health Emergency of International Concern, PHEIC). Dabei hat die WHO für die betroffenen sowie für die angrenzenden Staaten eine Reihe von Empfehlungen zur Eindämmung und Kontrolle des Ausbruchsgeschehens ausgesprochen.
Für Deutschland hat die Einstufung keine direkten Folgen, da die WHO-Empfehlungen bereits erfüllt sind.
Gesundheitsempfehlungen bei Auslandsreisen gibt das Auswärtige Amt (AA). Aktuelle Informationen zu der Sicherheitssituation in einzelnen betroffenen Ländern finden Sie auf den Länderseiten des AA.
Das Robert Koch-Institut gibt keine Empfehlungen und bietet auch keine reisemedizinische Beratung an (Stand: 24.3.2020).
Um die Weiterverbreitung des neuartigen Coronavirus bestmöglich zu verhindern, ordnen Behörden verschiedener betroffener Staaten besondere Maßnahmen an: Hotels, Schiffe, Orte oder sogar ganze Regionen werden für bestimmte Zeit unter Quarantäne gestellt. Das heißt nicht zwingend, dass es dort zu Übertragungen gekommen ist. Oft handelt es sich um eine Vorsichtsmaßnahme, die schnell wieder aufgehoben wird, wenn sich der Verdacht als unbegründet erwiesen hat.
Ein Ort, an dem Sie sich kürzlich aufgehalten haben, wurde unter Quarantäne gestellt? Dann informieren Sie sich zunächst über die Medien, warum und für wie lange die Quarantäne verhängt wurde. Oft besteht kein Grund zur Sorge. Etwa dann, wenn der Erkrankte erst angereist ist, nachdem Sie selbst schon abgereist waren. Oder wenn Ihr Aufenthalt schon mindestens 14 Tage her ist, ohne dass Sie Symptome entwickelt haben.
Wenn Sie trotzdem befürchten, sich angesteckt zu haben, wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt. Es kann Ihr Risiko weiter eingrenzen und empfiehlt Ihnen Vorsichtsmaßnahmen, wenn nötig.
Leiden Sie unter Symptomen, rufen Sie einen Arzt an. Sagen Sie ihm, dass Sie sich an dem unter Quarantäne stehenden Ort aufgehalten haben. Bevor Sie in die Praxis gehen, besprechen Sie das weitere Vorgehen. Je nachdem, wie ausgeprägt Ihre Symptome sind, müssen Sie vielleicht gar nicht ins Krankenhaus.
Ihr Arbeitgeber ist nicht verantwortlich dafür, wie Sie zur Arbeit kommen. Wenn grundsätzlich die Möglichkeit besteht, im Homeoffice zu arbeiten, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten.
Ob Sie Homeoffice machen können, müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Dieser kann unter Berücksichtigung einer erhöhten Infektionsgefahr kurzfristig prüfen, ob Sie für einen bestimmten Zeitraum Aufgaben von zu Hause aus erledigen können.
Achtung: Wenn Sie ohne Einverständnis des Arbeitgebers einfach nicht zur Arbeit kommen, drohen Ihnen möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Nein, Sie haben keinen generellen Anspruch auf Homeoffice. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Vorgesetzten.
Das Robert Koch-Institut rät Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, das Infektionsrisiko durch allgemeine Verhaltensregeln zu reduzieren, z.B.:
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