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Damit Sie sich jederzeit auf Ihren Versicherungsschutz verlassen können

Warum sich Beiträge ändern können
Informationen zur Beitragsänderung ab 1.4.2024

Herzlich willkommen – schön, dass Sie da sind.

Sie interessieren sich für die Hintergründe Ihrer Beitragsänderung und der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung? Zu den wichtigsten Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum müssen wir Beiträge anpassen?

Damit wir das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, vergleichen wir einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen, für die wir eine Alterungsrückstellung bilden, gilt dasselbe auch für die Sterbewahrscheinlichkeiten.

Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als dem tariflich oder gesetzlich festgelegten Prozentsatz, müssen wir die Beiträge überprüfen. Je nach Ergebnis führt die Überprüfung dazu, dass wir die Beiträge neu kalkulieren müssen. Dabei dürfen wir auch eine festgelegte Selbstbeteiligung ändern.

Beiträge können sich sprunghaft entwickeln - warum ist das so?

Wenn z.B. die Versicherungsleistungen mehrere Jahre lang ansteigen, aber der oben beschriebene Vergleich unter der festgelegten Schwelle bleibt, dürfen wir veränderte Rahmenbedingungen nicht in die Beiträge einfließen lassen. Dies ist erst möglich, wenn diese Schwelle überschritten wird. Dann müssen wir alle Entwicklungen der letzten Jahre in der Berechnung der neuen Beiträge berücksichtigen. Dabei werden dann alle Rechnungsgrundlagen (u.a. Versicherungsleistungen, Rechnungszins, Kündigungsverhalten und Sterbewahrscheinlichkeiten) überprüft und, falls notwendig, berichtigt. Nach einer längeren beitragsstabilen Entwicklung kann eine dann erforderliche Anpassung der Beiträge somit sprunghaft wirken.

 

Erklärfilm „Grundzüge einer Beitragsanpassung einfach erklärt“

Was genau ist der Rechnungszins?

Mit dem Rechnungszins verzinsen wir jährlich die Beitragsanteile, die den Alterungsrückstellungen zugeschrieben werden. In den vergangenen zehn Jahren mussten wir wegen der andauernden Niedrigzinsphase bei einigen Tarifen den Rechnungszins senken. Ein geringerer Rechnungszins führt zu höheren Beiträgen.

Die Zinsentwicklung des vergangenen Jahres fließt in den Rechnungszins der kommenden Beitragsanpassung ein. Das gestiegene Zinsniveau an den Kapitalmärkten wird jedoch in der Kalkulation erst zeitverzögert in voller Höhe ankommen, da dieses nur auf die Neu- und Wiederanlage wirkt. Bei Tarifen, die über längere Zeit beitragsstabil waren, ist die notwendige Korrektur des Rechnungszinses bisher jedoch nicht erfolgt. Kommt es bei diesen Tarifen nun zu einer Anpassung, muss auch dort – trotz derzeit wieder steigender Zinsen am Kapitalmarkt – der Rechnungszins gesenkt werden. Die anzusetzenden Rechnungszinsen und das gesamte Beitragsanpassungsverfahren werden von einem Treuhänder kontrolliert und genehmigt.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen?

Die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), § 155  des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).

Wer kontrolliert für Sie, ob wir die Beiträge richtig kalkuliert haben?

Der verantwortliche Aktuar muss sicherstellen, dass die Kalkulation in der privaten Krankenversicherung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgt. Anschließend legen wir die Neukalkulation bei Beitragsanpassungen dem unabhängigen mathematischen Treuhänder vor.

Der unabhängige Treuhänder prüft, ob bei der Kalkulation alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Damit eine Beitragsanpassung wirksam wird, muss der Treuhänder zustimmen.

Was unternehmen wir, um Beitragsanpassungen entgegenzuwirken?

Uns stehen – tarifabhängig – unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung. Zusammenfassend lässt sich sagen:

Wir begrenzen die Beitragserhöhungen mit Mitteln aus unseren Überschüssen. Hiervon profitieren vor allem ältere Versicherte.
Die Rückstellungen aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag wirken sich im Alter zusätzlich mildernd auf den Beitrag aus.

Ungeachtet dessen steigen die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen weiter. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung mit unterschiedlichen Inititativen entgegen. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlung zu verbessern. Einige unserer Services stellen wir Ihnen gern vor:

 

Fallmanagement
Sie erhalten konkrete Hilfe im Krankheitsfall. Bei bestimmten Erkrankungen oder bei einem Unfall kümmern sich unsere Fallmanager individuell um Ihr Anliegen. Sie besprechen mit Ihnen die empfohlene Therapie und die angeratene Versorgung. Ihre persönliche Situation und Ihr Anliegen sind die Grundlage für eine speziell zugeschnittene Betreuung.

Arzneimittelservice
Arzneimittelausgaben stellen einen der wichtigsten Kostenfaktoren im Gesundheitswesen dar. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung entgegen. Neben anderen Maßnahmen haben wir mit ausgewählten Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen. Dabei haben wir uns hauptsächlich auf Nachahmerpräparate, die sogenannten Generika und Biosimilars, fokussiert.

Sprechen Sie Ihren Arzt doch einmal auf einen Austausch an und nutzen Sie die Rabatte für Medikamente. Wenn Sie sich für ein Nachahmerpräparat entscheiden, schonen Sie auch Ihr eigenes Portemonnaie – besonders bei einem Tarif mit Selbstbehalt. Gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag zur Kostenstabilität.

In unserem Arzneimittel-Preisvergleich erfahren Sie, ob es zu Ihrem Arzneimittel kostengünstigere Alternativen gibt und wie groß der Preisunterschied ist. Und auf www.dkv.com/arzneimittelservice finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Original- und Nachahmerpräparate sowie zu unseren Rabattverträgen.

Gebührenrecht
Wenn Sie es wünschen, prüfen wir, ob Rechnungen gebührenrechtlich korrekt sind. Erkennen wir, dass Leistungen nicht berechnet werden dürfen, fordern wir Geld zurück. Und, wenn möglich, treffen wir in diesen Fällen Abrechnungsvereinbarungen für die Zukunft. Gern stehen wir als Ansprechpartner für Fragen zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Verfügung.

DKV-Gesundheitstelefon
Als festen Bestandteil unserer Tarife bieten wir professionelle medizinische Beratung durch qualifizierte Ärzte. Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, sind wir für Sie da:

  • Hilfe bei der Suche nach einem Spezialisten
  • Erläuterung von Diagnosen und Zweitmeinungsservice
  • Arzneimittelberatung
  • Reisemedizinische Beratung
  • Ernährungsberatung

Digitale Sprechstunde: Neue Möglichkeiten für Kunden der DKV!

Ärzte können seit einiger Zeit auch online Sprechstunden anbieten. Dies ist durch das neue Digitale Versorgungsgesetz möglich. Die DKV bietet Ihnen über ihren Kooperationspartner TeleClinic die Möglichkeit, über eine App auf Ihrem Smartphone Kontakt zu einem in eigener Praxis niedergelassenen Arzt aufzunehmen. Der ausgewählte Arzt entscheidet, ob ein digitaler Arztbesuch ärztlich vertretbar oder ein persönlicher ärztlicher Kontakt erforderlich ist. Bei bestimmten Krankheiten oder Beschwerden kann unter Umständen nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards auf einen persönlichen Kontakt verzichtet werden. In diesen Fällen können Sie dann gegebenenfalls auch ein digitales Rezept oder eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.

 

Telemedizin - Ihre Vorteile:

Servicehotline 24/7 für Sie erreichbar

Keine Wartezeiten. Als DKV-Versicherte/-r sprechen Sie innerhalb von 30 Minuten mit einem Arzt!

Digitales Rezept oder Arbeitsunfähigkeitsmeldung auf Ihr Smartphone

Nähere Informationen und Anmeldung unter: www.dkv.com/onlinesprechstunde

So unterstützen wir unsere Versicherten auf vielfältige Weise dabei, gesund zu bleiben oder schneller und besser gesund zu werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie doch einmal unter www.dkv.com. Dort finden Sie ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Themen.

Mit Ihrer privaten Krankenversicherung profitieren Sie vom medizinischen Fortschritt!

Neue innovative Therapien und diagnostische Verfahren fließen regelmäßig in Ihren Krankenversicherungsschutz ein. Das gilt auch für wirksamere Medikamente. Unsere Kunden nutzen die Vorteile einer erstklassigen medizinischen Versorgung intensiv. Und sichern sich damit eine hohe Lebensqualität - auch im Alter.

Es ist immer ungewiss, wann Sie die Versicherung benötigen. Auch der bisher Gesunde kann morgen erkranken oder in einen Unfall verwickelt sein. Sie haben dann die Gewissheit, auf die Hilfe einer starken Versichertengemeinschaft zählen zu können.

Übrigens legen wir einen Teil der Beitragserhöhung für die absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter an. Dieses Geld kommt Ihnen später wieder zugute. Dies gilt nur für Tarife, die wir mit Alterungsrückstellungen kalkulieren.

Beitragsanpassungen - ein Thema für alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sichern wir Ihnen den vereinbarten Versicherungsschutz zu. Diesen können wir nicht einseitig verringern. Doch die Leistungsausgaben erhöhen sich kontinuierlich. Zum Beispiel durch den medizinischen Fortschritt oder die steigende Lebenserwartung. Davon sind alle PKV-Unternehmen betroffen. Die dauerhafte Erfüllbarkeit der vertraglich zugesicherten Leistungen können sie deshalb nur durch Beitragsanpassungen sicherstellen.

Wie zahlreiche Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind auch wir Mitglied im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Dieser bietet Ihnen eine Fülle von interessanten und hilfreichen Informationen rund um die private Krankenversicherung – auch zum Thema Beitragsanpassung. Sie finden diese auf der Website des PKV-Verbandes unter: www.pkv.de

Gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch Beitragsanpassungen?

Ab dem 1.1.2024 beträgt der Höchstbeitrag in der GKV (inkl. soziale Pflegeversicherung SPV) ca. 1.019,48 Euro*. Betrachtet man die Entwicklung des Beitrags je Versicherten der PKV und der GKV in den vergangenen zehn Jahren, liegt die durchschnittliche Beitragssteigerung in der GKV höher als in der PKV.

* Dieser Betrag entspricht 19,7 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von 5.175,00 € und setzt sich zusammen aus:
Beitragssatz Krankenversicherung: 14,6 %
Beitragssatz Pflegepflichtversicherung 3,4 %, Kinderlose 4 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: 1,7 %

Infografik - Beitragsentwicklung der GKV und PKV

Besonders interessant dabei ist:
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von 2014 bis 2024 insgesamt um 27,8 % (von monatlich 4.050,00 Euro im Jahr 2014 auf 5.175,00 Euro im Jahr 2024) erhöht.
Daraus resultiert eine Zunahme des GKV-Höchstbeitrages um 34,4 %, und zwar von 627,75 Euro (2014) auf 843,52 Euro (2024).

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Übrigens: In der GKV steigt der Beitrag jedes Jahr. Einem GKV-Mitglied, das ein Einkommen unterhalb der aktuellen Beitrags­­bemessungs­­grenze erzielt, werden von jeder Lohnerhöhung automatisch rund 8 % für die Kranken­versicherung abgezogen; wer wenig mehr verdient, trägt nach erneuter Anhebung der Bemessungs­grenze eine entsprechend höhere Beitragslast.

Neben den Beitragssteigerungen sind in der GKV zusätzlich Leistungskürzungen möglich. In der Vergangenheit wurden immer wieder Leistungen gekürzt (z. B. erhalten gesetzlich Versicherte nur noch einen Zuschuss zum Zahnersatz). Auch in Zukunft sind weitere Einschränkungen nicht auszuschließen.

Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen dagegen dauerhaft erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.

 

Informationen zu besonders betroffenen Tarifen

Die Leistungsausgaben haben sich deutlich erhöht!

In den folgenden Tabellen können Sie erkennen, welche Änderungen sich in den relevantesten Leistungs­bereichen ergeben haben. Es sind je Tarif die Leistungs­bereiche mit den jeweils größten Anteilen an den Gesamt­ausgaben dargestellt. Für die Veränderung der Ausgaben des Leistungs­bereichs ist jeweils beispielhaft das Jahr 2022 mit dem aktuellsten Beobachtungs­wert der letzten Beitrags­anpassung verglichen worden.

Der Hauptgrund für die Über­prüfung der Beiträge und die Höhe der Beitrags­anpassung sind die gestiegenen Ausgaben für Krankheits­kostenbe­handlungen. Hier sind sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich die Ausgaben deutlich gestiegen. Des Weiteren musste der Rechnungs­zins angepasst werden, was ebenfalls einen Einfluss auf die Beitrags­steigerung hatte.

 

Entwicklung der Leistungsausgaben

In den hier aufgeführten Tarifen waren die Beiträge zum großen Teil mehrere Jahre beitragsstabil. In der folgenden Übersicht erkennen Sie, wann die Beiträge der jeweiligen Tarife zuletzt angepasst wurden:


 

Tarif BestMed Komfort BMK / 0*

Letzte Beitragsanpassung:
Männer 01.04.2017, Frauen 01.04.2017

Beitragsgruppe: Erwachsene ab Alter 20  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 18 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 37,75 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 59 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 19,93 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 79 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 11,58 %

Beitragsgruppe: Erwachsene ab Alter 20:  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 18 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 37,75 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 59 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 19,93 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 79 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 11,58 %
  • Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:
    Leistungsbeschreibung Tarif BestMed Komfort BMK / 0 (0.14 MB)

Tarif BestMed Komfort BMK / 2*

Letzte Beitragsanpassung:
Männer 01.04.2018, Frauen 01.04.2018

Beitragsgruppe: Erwachsene ab Alter 20  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 22 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 32,77 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 33 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 21,90 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 80 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,28 %

Beitragsgruppe: Erwachsene ab Alter 20:  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 22 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 32,77 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 33 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 21,90 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 80 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,28 %
  • Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:
    Leistungsbeschreibung Tarif BestMed Komfort BMK / 2 (0.14 MB)

Tarif BestMed Komfort BMK / 3

Letzte Beitragsanpassung:
Männer 01.04.2018, Frauen 01.04.2018

Beitragsgruppe: Erwachsene ab Alter 20  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 37 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 28,98 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 60 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 25,91 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 102 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 18,63 %

Beitragsgruppe: Erwachsene ab Alter 20:  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 37 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 28,98 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 60 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 25,91 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 102 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 18,63 %
  • Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:
    Leistungsbeschreibung Tarif BestMed Komfort BMK / 3 (0.14 MB)

Tarif BestMed Komfort BM4 / 2

Letzte Beitragsanpassung:
Männer 01.04.2022, Frauen 01.04.2019

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 20  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 41 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 35,43 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 78 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 20,56 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 78 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,05 %

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 20:  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 41 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 35,43 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 78 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 20,56 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 78 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,05 %
  • Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:
    Leistungsbeschreibung Tarif BestMed Komfort BM4 / 2 (0.14 MB)

Tarif K2B

Letzte Beitragsanpassung:
Männer 01.04.2019, Frauen 01.04.2019

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 20  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 23 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 33,26 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 47 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 24,49 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 65 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,46 %

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 20:  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 23 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 33,26 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 47 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 24,49 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 65 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,46 %
  • Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:
    Leistungsbeschreibung Tarif K2B (0.14 MB)

Tarif ET2

Letzte Beitragsanpassung:
Männer 01.04.2022, Frauen 01.04.2018

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 21  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 34 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 30,61 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 54 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 30,43 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 46 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 21,35 %

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 21:  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 34 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 30,61 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 54 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 30,43 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 46 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 21,35 %
  • Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:
    Leistungsbeschreibung Tarif ET2 (0.13 MB)

Tarif BS5

Letzte Beitragsanpassung:
Männer 01.04.2020, Frauen 01.04.2020

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 20  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 24 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 28,39 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 26 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 30,34 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 26 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 22,00 %

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 20:  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 24 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 28,39 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 26 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 30,34 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 26 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 22,00 %
  • Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:
    Leistungsbeschreibung Tarif BS5 (0.13 MB)

Tarif BSO / BS9

Letzte Beitragsanpassung:
Männer 01.04.2020, Frauen 01.04.2020

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 20  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 21 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 25,15 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 65 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 29,12 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 52 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 23,68 %

Beitragsgruppe: Frauen ab Alter 20:  

Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 21 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 25,15 %

Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 65 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 29,12 %

Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 52 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 23,68 %
  • Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:
    Leistungsbeschreibung Tarif BSO / BS9 (0.13 MB)

*In diesen Tarifen wird der Beitrag ohne Unterscheidung des Geschlechts bestimmt.

Sollten Sie Fragen zu anderen Tarifen haben, die hier nicht aufgeführt sind, melden Sie sich einfach direkt bei uns. Sie können sich auch an Ihren Versicherungspartner im Außendienst wenden.

 

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Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellte durchschnittliche, prozentuale Erhöhung der Leistungs­ausgaben nicht die Höhe der Beitrags­anpassung widerspiegelt. Denn in die Neu­kalkulation der Beiträge fließen viele weitere Faktoren ein.

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Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Tarif– und allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Leistungsbeschreibung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

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Was sind eigentlich Alterungsrückstellungen?

Alterungsrückstellungen sind ein wesentliches Element der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Während der Vertragslaufzeit legen wir automatisch Teile der Beiträge zurück. Ziel ist es, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Wie funktioniert das?

Mit dem Lebensalter steigen – statistisch gesehen – die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Deshalb müssten auch die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies verhindert wird, zahlen Versicherte in jungen Jahren einen höheren Beitrag als nötig ist, die in ihrem Alter anfallenden Krankheitskosten zu decken. Dieser Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Wenn im höheren Alter die Ausgaben für Gesundheitsleistungen dann über dem Beitrag liegen, entnehmen wir die benötigten Mittel aus den Alterungsrückstellungen.

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Übrigens: Mit einem höheren Beitrag fließt mehr Geld in den Aufbau von Alterungsrückstellungen. Diese dient zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.
Werden am Kapitalmarkt mehr Zinsen erzielt als einkalkuliert, bilden wir daraus eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Diese nutzen wir ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

Alterungsrückstellungen bilden wir nur für Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.

Die DKV wurde am 11.1.1927 als private Krankenversicherung gegründet. Seitdem bauen unsere Kunden Alterungsrückstellungen auf. Wir verfügten im Geschäftsjahr 2022 über Alterungsrückstellungen von fast 45 Mrd. Euro. Damit halten wir über 14 % der Alterungsrückstellungen des gesamten PKV-Marktes

Ihnen kommt es so vor, als würden wir die Beiträge dauernd erhöhen? Und Sie machen sich Sorgen, wie das weitergehen soll?

Das verstehen wir. Auch wenn wir uns öfter in einem Jahr dazu bei Ihnen melden, sind meistens unterschiedliche Vertragsteile betroffen.

Die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. In vielen Bereichen versuchen wir, Beitragserhöhungen entgegen zu wirken. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

Viele Faktoren beeinflussen die Beiträge. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die zu höheren Leistungen führen. Daher können wir nicht sagen, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln werden.

Warum werden meine Beiträge erhöht, obwohl ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Ihre Krankenversicherung basiert auf der Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft.

Bei Versicherungsbeginn richtet sich Ihr zu zahlender Beitrag unter anderem nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Danach spielt die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustandes bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle mehr.

Wenn die Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, gehen die zusätzlichen Kosten in die Kalkulation für alle Versicherten ein. Jeder Versicherte kann also darauf zählen, selbst bei schwerer Krankheit nicht in finanzielle Not zu geraten. Wer seine Versicherung stärker in Anspruch nehmen muss, wird von denen mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Dafür sorgt eine starke Versichertengemeinschaft.

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Deshalb gilt: Auch wenn Sie selbst keine Leistungen benötigen, können wir nicht auf den höheren Beitrag verzichten.

Kann ich meinen Versicherungsschutz ändern?

Sie haben grundsätzlich das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So sieht es § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Oftmals ist aber ein Tarifwechsel nur auf den ersten Blick attraktiv. Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein höherer Versicherungsschutz bestanden hat.

Die Gesundheitsprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass wir Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten können. Dieser Zuschlag wird für eine Erkrankung erhoben, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat.

Auch im neuen Tarif kann es künftig zu Beitragserhöhungen kommen.

Eine eventuelle Beitragsrückerstattung kann sich verringern - oder sogar ganz entfallen.

Ich bin von einer Beitragsänderung betroffen. Kann ich meine Versicherungen kündigen?

Bei einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung außerordentlich kündigen. So sieht es § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach unserem Informationsbrief zur Beitragsanpassung erfolgen.

Das sollten Sie vor einer Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung wissen:

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Alterungsrückstellungen: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen. In den Fällen, in denen eine Mitgabe möglich ist, ist diese auf die Höhe des sogenannten Übertragungswertes begrenzt. Dies entspricht dem Niveau des Basistarifs.

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Beitragsrückerstattung: Sie verlieren einen eventuellen Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

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Neues Eintrittsalter heißt meist auch ein höherer Beitrag: Kündigen Sie Ihren Vertrag, müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einem höherem Beitrag sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Letztere kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

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Unterschiede beim Leistungsumfang: Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.
Das Leistungsversprechen kann bei einem neuen Versicherer geringer sein. Beispielsweise können Zahnbehandlungen beim neuen Versicherer in den ersten Jahren begrenzt sein.

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Versicherungspflicht: In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Deshalb benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung des neuen Versicherers, dass für Sie ununterbrochener Krankenversicherungsschutz besteht.

Sie benötigen eine Bescheinigung für den Arbeitgeber oder das Finanzamt?

Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Bescheinigungen zu Ihrem Vertrag.

Bescheinigungen über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Dienstherrn

Die Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten Sie mit den Unterlagen zur Beitragsanpassung. Diese Beträge können im Lohnsteuerabzugsverfahren steuersenkend für Sie berücksichtigt werden.

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Unser Tipp: Für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen genügt es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung aus dem Vorjahr zukommen lassen. Alternativ können Sie auch die Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge nutzen, die wir jährlich im Januar verschicken. Sollten sich die Beiträge in der Zwischenzeit geändert haben, findet eine Abrechnung im Januar eines jeden Jahres im Zuge der Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge an die Finanzbehörde statt.

Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen

Ihre steuerlich absetzbaren Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung melden wir immer im Januar eines Jahres an die Finanzbehörde. Darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung. Sie können diese für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.

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Übrigens: Ihre Zustimmung zur Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge ist ab dem Veranlagungsjahr 2019 nicht mehr erforderlich.

Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber

Bei privatversicherten Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KKV und PPV). Grundsätzlich ist der Zuschuss auf die Hälfte des zu zahlenden Beitrags der KKV und PPV begrenzt.
Im Jahr 2024 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur KKV 421,76 Euro monatlich. Und zur PPV 87,98 Euro monatlich. Haben wir in unseren Unterlagen vermerkt, dass Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber wünschen? Dann liegt die Bescheinigung den Unterlagen zur Beitragsanpassung bei.

Sie haben weitere Fragen zur Beitragsanpassung? Melden Sie sich bei uns – wir sind gern für Sie da!

0800/3746 444 (gebührenfrei)

service@dkv.com

Auch Ihr Versicherungspartner im Außendienst berät Sie gern.

Unsere App „Meine DKV“ - schnell, flexibel und unkompliziert
Nutzen Sie bereits unsere App? Hier können Sie viele Anliegen rund um Ihre Gesundheit ganz einfach managen - von der Einreichung von Rechnungsbelegen bis hin zur Adress- oder Vertragsänderung. Laden Sie die App „Meine DKV“ noch heute auf Ihr Handy. So profitieren Sie immer von unseren Services - egal wo Sie sind!

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Hinweis: Voraussetzung zur Nutzung des Service ist ein bestehender Versicherungsschutz bei der DKV, der die Erstattung von ambulanten Arzt- bzw. Zahnarztrechnungen oder stationären Arztrechnungen vorsieht.

 

Erklärfilm „Verträge einfach digital verwalten: DKV Kundenportal „Meine Versicherungen“

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