FAQ - Häufig gestellte Fragen

Themenübersicht

Das Unternehmen DKV

Die DKV – der Gesundheitsexperte

Über die DKV

Beinahe 90 erfolgreiche Jahre auf dem Markt der privaten Krankenversicherung haben den Blick der DKV für das Wesentliche auf dem Gebiet der Gesundheit geschärft. Der Gesundheitsversicher der ERGO bietet Versicherungsschutz und Services rund um die Gesundheit, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung.

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Wer oder was ist die goDentis - Gesellschaft für Innovation in der Zahnheilkunde mbH?

Mit goDentis wurde ein umfangreiches Konzept einer "Zahnprophylaxe mit System“ entwickelt. Wissenschaftliche Studien beweisen den Zusammenhang zwischen erhöhtem Schlaganfall- und Herzinfarktrisiken mit Zahnbettentzündungen. Mit professioneller Zahnprophylaxe auf höchstem medizinischem Niveau tragen die goDentis-Partnerzahnärzte dazu bei, dass schwerwiegende Krankheiten vermieden und die eigenen Zähne ein Leben lang erhalten bleiben.

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Wer oder was sind die miCura Pflegedienste?

Ein individuelles und kompetentes Pflegeangebot mit einem gut organisierten Management, das hohe Qualität zu einem angemessenen Preis anbietet – das ist miCura. In einer immer älter werdenden Gesellschaft wächst die Nachfrage nach ambulanter Pflege ständig an. Dabei steht Qualität statt Quantität im Vordergrund. miCura berücksichtigt die psychischen, emotionalen, sozialen und geistigen Bedürfnisse der Betroffenen bei der Entwicklung der individuellen und kompetenten Pflegeangebote. Dadurch wird den Menschen die Chance gegeben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu führen.

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Wer oder was sind die DKV-Seniorenresidenzen?

Den eigenen Lebensstil beibehalten, in einer Atmosphäre, die viele Freiheiten und jede Menge Sicherheiten gibt – das ist das Motto der DKV-Residenzen in Bremen und Münster. Viel Raum für die Erfüllung individueller Wünsche schaffen, ein gehobener Wohnkomfort mit breitem Dienstleistungsangebot und das umfangreiche Wellness und Kulturprogramm. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, erfahren in der DKV-Residenz warmherzige und professionelle Betreuung durch examiniertes Fachpersonal in wohnlicher Atmosphäre. Das Konzept hat das Ziel, dass die Bewohner im Falle einer Erkrankung die erforderlichen Pflegeleistungen im eigenen häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen können und der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermieden werden kann.

Weitere Informationen zu der DKV-Residenz in der Contrescape, Bremen

Weitere Informationen zu der DKV-Residenz am Tibusplatz, Münster

Zahlen, Daten & Fakten zur DKV

Wer ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG?

Die DKV ist seit über 80 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung. 

Wo können die Geschäftsberichte der DKV heruntergeladen werden?

Die Geschäftsberichte der DKV können Sie im Unternehmensbereich herunterladen. 

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Wie ist die DKV erreichbar?

Die DKV ist persönlich, telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax und E-Mail erreichbar. Sämtliche Kontaktdaten der DKV stehen im Bereich Kontakt.

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Wie lautet die Bankverbindung der DKV?

Hypovereinsbank

BIC-Code: HYVEDEMM
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10

DKV und ERGO

Welche Verbindung besteht zwischen DKV und ERGO?

Die DKV ist der Spezialist für Krankenversicherung in der ERGO Group. ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. 

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Welche Verbindung besteht zwischen DKV und Munich Re?

Die DKV ist ein Unternehmen der ERGO Group, eine der großen Erstversicherungsgruppen in Europa. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger

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Media Relations

Wo finden Medienvertreter aktuelle Informationen über die DKV?

Aktuelle Informationen rund um die DKV sind für Medienvertreter im Newsroom auf ergo.com hinterlegt.

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Versicherungs- und Tarifinformationen

Private und Gesetzliche Krankenversicherung (PKV/GKV)

Was ist der Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung?

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV), der vor allem eine soziale Schutzfunktion erfüllt.

Die Leistungen des Standardtarifs bieten einen Mindestversicherungsschutz, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.

Versicherbare Personen

Der Standardtarif wird in zwei Tarifstufen angeboten:

I.  Tarifstufe STN für Personen, die bei Krankheit keinen Beihilfeanspruch haben.
II. Tarif STB für Personen, die bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben.

I. Tarif STN 

Versicherungsfähig nach Tarif STN sind Personen, die über eine Vorversicherungszeit von mindestens 10 Jahren in einem substitutiven Versicherungsschutz verfügen, wenn sie

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihr jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V nicht übersteigt,
  • vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder die Voraussetzung für diese Rente erfüllen und sie beantragt haben und ihr jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

Aufnahmefähig sind auch deren Familienangehörige, die bei Versicherungspflicht des Standardtarifversicherten in der GKV familienversichert wären.

 

II. Tarif STB

Versicherungsfähig nach Tarif STB sind Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben, wenn sie

  • über eine Vorversicherungszeit von mindestens 10 Jahren in einem substitutiven Versicherungsschutz verfügen,
  • das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihr jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt,
  • vor Vollendung des 55. Lebensjahres ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen und deren jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

Aufnahmefähig sind auch deren Familienangehörige, die bei Versicherungspflicht des Standardtarifversicherten in der GKV familienversichert wären.

 

Leistungen
Der Standardtarif enthält ein Leistungsangebot, das mit demjenigen der GKV vergleichbar ist und kann auch künftig angepasst werden. Für Personen mit Beihilfeanspruch werden diese Leistungen des Standardtarifes ergänzend zur Beihilfe erbracht.

Neben dem Standardtarif darf für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskostenteil- oder -vollversicherung bestehen; auch nicht bei einem anderen Unternehmen.

 

Beitrag
Die Höhe des Tarifbeitrages richtet sich nach dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person. Der zu zahlende Beitrag ist für Einzelpersonen begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Eine Besonderheit gilt für Ehepaare oder Lebenspartner, die beide im Standardtarif versichert sind. Hier ist der zu zahlende Beitrag auf insgesamt 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV begrenzt, sofern das jährliche Gesamteinkommen der Ehegatten oder Lebenspartner die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

Der durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV bemisst sich nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen und der Beitragsbemessungsgrenze. Der für 2020 gültige Höchstbeitrag beträgt 662,48 Euro.

Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben, verringert sich der garantierte Höchstbeitrag beihilfesatzkonform.

Tarifwechsel
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages in den Basistarif mit Höchstleistungsgarantie und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln können.


 

Was ist ein Basistarif in der Privaten Krankenversicherung?

Seit dem 1. Januar 2009 muss von allen Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland der brancheneinheitliche Basistarif angeboten werden, sofern das Unternehmen die substitutive Krankenversicherung anbietet.

Angeboten werden muss der Basistarif als 100%-Absicherung und in einer beihilfekonformen Variante. Außerdem muss er eine Variante für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vorsehen.

Im Basistarif können auch Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro vereinbart werden. An einen gewählten Selbstbehalt ist die versicherte Person drei Jahre gebunden; ein Wechsel ist frühestens mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Dreijahresfrist möglich. Die vertragliche Mindestbindungsfrist für Verträge mit Selbstbehalt beträgt drei Jahre. Für Beihilfeberechtigte gelten an den jeweiligen Beihilfesatz angepasste Selbstbehaltsstufen.

 

Versicherbare Personen
Es besteht grundsätzlich Kontrahierungszwang, das heißt, eine gesetzliche Verpflichtung des Versicherungsunternehmens, unter bestimmten Voraussetzungen Anträge auf Aufnahme in den Basistarif anzunehmen.

Zugang zum Basistarif haben:

  • Der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnende Nichtversicherte (Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, noch einen Beihilfeanspruch oder Anspruch auf Heilfürsorge haben, noch  Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können.).
  • Alle Personen mit Beihilfeanspruch, die einen die Beihilfe ergänzenden Versicherungsschutz benötigen.
  • Freiwillig GKV-Versicherte, die nach dem 31.12.2008 freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse werden bzw. geworden sind, innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht.
  • Alle privat vollversicherten Personen mit Vertragsbeginn 1. Januar 2009 oder später mit Wohnsitz in Deutschland  haben ein permanentes Wechselrecht in den Basistarif jedes Versicherers.

Personen, die vor dem 1. Januar 2009 bereits ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen hatten, können nur in den Basistarif ihres eigenen Unternehmens wechseln, wenn sie

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben oder
  • eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder
  • ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen oder
  • hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.

 

Leistungen
Der Leistungsumfang des Basistarifes ist bei allen Versicherungsunternehmen gleich. Der Basistarif  enthält ein Leistungsangebot, das mit dem in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Art, Umfang und Höhe vergleichbar ist.

Neben dem Basistarif können zur Verbesserung der Leistungen ergänzende Krankheitskostenversicherungen (mit Gesundheitsprüfung) abgeschlossen werden. Der Versicherer kann verlangen, dass diese ergänzenden Versicherungen ruhen, wenn ein ermäßigter Beitrag wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches für den Basistarif gezahlt wird.

 

Beitrag
Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht des Versicherten, einer eventuellen Selbstbehaltstufe und nicht nach dem Gesundheitszustand des Versicherten. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es beim Basistarif nicht.

Der Höchstbeitrag orientiert sich am durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV. Für 2020 beträgt der Höchstbeitrag in der GKV 735,94 Euro. Für Beihilfeberechtigte gilt der ihrem Beihilfesatz entsprechende anteilige Höchstbeitrag. Wenn durch die Zahlung des Beitrages Hilfebedürftigkeit entsteht, reduziert sich der zu zahlende Beitrag.

Die Beitragskalkulation ist brancheneinheitlich. Lediglich unternehmensspezifische Aufwendungen (zum Beispiel Verwaltungs- oder Schadenregulierungskosten) können zu Unterschieden bei den Beiträgen führen, die allerdings nur marginal sein können.

 

Tarifwechsel
Beabsichtigt ein Versicherter nach einem Wechsel in den Basistarif eines neuen Unternehmens in einen anderen Tarif dieses Unternehmens zu wechseln, ist dies unter Anrechnung seiner mitgebrachten Alterungsrückstellung erst nach einer Mindestverweildauer von 18 Monaten möglich.

Eine Anrechnung der mitgebrachten Alterungsrückstellung bei einem erneuten Unternehmenswechsel ist ebenfalls erst nach 18 Monaten und nur dann möglich, wenn der Versicherte in den Basistarif des dritten Unternehmens wechselt.

Innerhalb eines Unternehmens kann der Versicherte grundsätzlich unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung aus dem Basistarif in einen anderen Tarif wechseln. Allerdings kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung vornehmen und für Mehrleistungen Risikozuschläge vereinbaren (oder den Antrag ablehnen).

 

 

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Voraussetzungen für eine Private Krankenversicherung nicht erfülle?

Werden die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht erfüllt, können Sie sich trotzdem rundum absichern. Hierfür bieten wir Ihnen ein Umfangreiches Angebot an Ergänzungsversicherungen, vom Auslandsschutz bis zur professionellen Zahnreinigung und der Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Welche grundsätzlichen Unterschiede existieren zwischen der PKV und GKV?

 

Rechtsgrundlagen
PKV:
Der Versicherungsvertrag kommt nach privatrechtlichen Bestimmungen, (insbesondere nach dem Versicherungsvertragsgesetz – VVG) zu Stande.  Den Versicherungsschutz kann der Versicherer grundsätzlich nicht einseitig verändern.

GKV: Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (insbesondere nach dem 5. Buch – SGB V), die die Versicherung als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder Familienversicherter regeln. Der Gesetzgeber kann den Inhalt des Versicherungsschutzes jederzeit auch zum Nachteil der Versicherten verändern (z.B. durch Leistungseinschränkungen oder Einführung/Erhöhung von Eigenanteilen).

 

Beitragskalkulation
PKV: In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird der Beitrag nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kalkuliert. Er richtete sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und dem individuell gewählten Versicherungsschutz.

GKV: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde der Krankenversicherungsbeitrag bis Dezember 2008 nach dem Umlageverfahren kalkuliert. Er richtet sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz der gewählten Krankenkasse. Zusätzlich haben alle Mitglieder der GKV seit dem 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen (jedoch maximal von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung) zu tragen.
Seit Januar 2009 wird die Finanzierung der GKV neu über den sog. Gesundheitsfonds geregelt. Damit gilt für alle Beitragszahler der GKV ein bundeseinheitlicher, prozentualer Beitragssatz, der von der Bundesregierung beschlossen wird. Zusätzlich können die Krankenkassen, wenn sie mit dem zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag fordern. Dieser beträgt entweder prozentual maximal ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes oder pauschal bis zu 8 EUR.


 

Leistungen
PKV: Die DKV als privates Krankenversicherungsunternehmen bietet dagegen verschiedene Tarife bzw. Tarifpakete an. Aus denen kann der Kunde seinen gewünschten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Die Private Krankenversicherung erbringt vertrags- und tarifgemäße Versicherungsleistungen, die nicht zum Nachteil des Versicherten abänderbar sind.

GKV: In der GKV gibt es einen gesetzlich definierten Leistungskatalog, der veränderlich ist. Er ist für jedes Mitglied bindend, d.h. nur die in diesem Leistungskatalog verankerten medizinischen Leistungen werden auch von der jeweiligen Krankenkasse erstattet. Darüber hinaus gehende Leistungen sind in seltenen Fällen und nach individueller Prüfung möglich.


 

Behandler
PKV: Der privat Krankenversicherte hat die freie Wahl unter allen niedergelassenen approbierten Ärzten (für die Behandlung durch einen Facharzt ist keine Überweisung erforderlich), Zahnärzten, - je nach gewähltem Tarif:- Heilpraktikern und unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern (die meisten Tarife der DKV sichern hier auch Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer ab). Auf besondere Verordnung hin können auch Krankengymnasten, Masseure (und medizinische Bademeister, Logopäden usw. in Anspruch genommen werden. 

GKV: Eine Behandlung ist nur durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte bzw. - aufgrund von Überweisungen - durch medizinische Hilfsberufe möglich. Kosten für Heilpraktiker werden nicht übernommen. Im Falle einer stationären Behandlung hat der einweisende Arzt den Versicherten in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus einzuweisen 

 

Vorsorge für das Alter
PKV:
Mit zunehmendem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, und damit steigen auch die Gesundheitskosten. Damit die Krankenversicherung dadurch nicht teurer wird, bildet die PKV sog. Alterungsrückstellungen: Die Beiträge beinhalten einen Sparanteil, der „auf die hohe Kante gelegt“ wird und später altersbedingte Beitragssteigerungen vermeidet.
Grundsätzlich gilt daher, je früher Sie in die private Krankenversicherung wechseln, desto günstiger ist der Beitrag, weil die Rückstellungen dann über einen längeren Zeitraum gebildet werden können.

GKV: Die Mittel für die GKV werden durch die Beiträge der Versicherten aufgebracht. Daraus werden die Leistungen für die Versicherten bezahlt. Rückstellungen bildet die GKV nicht. Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, muss die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöhen. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum Januar 2009 kam es zu einigen Änderungen: So gibt es seitdem einen für alle Krankenkassen gültigen, bundeseinheitlichen, prozentualen Beitragssatz, der von der Bundesregierung beschlossen wurde. Sofern der Beitrag nicht ausreicht, kann durch die Krankenkasse ein Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds erhoben werden. Bei einem Zusatzbeitrag von bis zu 8 Euro wird keine Einkommensprüfung vorgenommen.
Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder über die Zusatzbeiträge informieren.

 

Verdienstausfall-Absicherung

PKV:

  • Die Absicherung gegen Verdienstausfall erfolgt in der PKV durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung.
  • Für Arbeitnehmer gilt bei der DKV: Versicherbar ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate unter Berücksichtigung tariflicher Höchstsätze.
  • Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate unter Berücksichtigung tariflicher Höchstsätze versicherbar.
  • Die vertraglich abgesicherten Leistungen werden nach Ablauf der vereinbarten Karenztage erbracht.
  • Es gibt keine Aussteuerung, also keine zeitliche Höchstbegrenzung der Tagegeldzahlung.
  • Für den Fall, dass ein Elternteil der Arbeit fern bleibt, um ein erkranktes Kind zu pflegen, sieht die PKV keine Leistungen vor. Hier wird aber oft ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber nach § 616 BGB bestehen.
  • Wird Ihre Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auf Grund von Arbeitsunfähigkeit unterbrochen, können Sie auf Antrag Beiträge aus Ihrem entsprechend hoch vereinbarten Tagegeld an die Rentenversicherung zahlen. Bei Festlegung der Höhe des Tagegeldes brauchen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen. Die Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit werden von der DKV überwiesen, ohne dass Sie als Versicherter etwas unternehmen müssen.
  • Der Beitrag für die PKV läuft während Krankheitszeiten unverändert weiter. Dies wird bei der Festlegung der Tagegeldhöhe berücksichtigt. 

 GKV:

  • Die Absicherung gegen Verdienstausfall in der GKV erfolgt über das Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung für die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt, aber max. 90% des Nettogehalts. Die DKV bietet Ihnen die Möglichkeit, die Differenz zu Ihrem Nettogehalt abzusichern. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf unsere Krankentagegeldversicherungen!
  • Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für die gleiche Krankheit gezahlt.
  • Soweit bei Betreuung eines erkrankten Kindes keine Leistungen durch den Arbeitgeber gewährt werden, besteht pro Kind und Jahr ein Anspruch auf Krankengeld von längstens 10 Arbeitstagen (Alleinstehende: 20 Arbeitstage).
  • Das Krankengeld wird bei Arbeitnehmern gekürzt um einen Versichertenanteil
  • für die gesetzliche Rentenversicherung von 9,75 Prozent und
    für die Arbeitslosenversicherung von 1,4 Prozent (ab dem 1. Januar 2011 von 1,5 Prozent).
  • Krankenversicherungsbeiträge sind auf das Krankengeld nicht zu zahlen (wohl aber auf anderweitiges Einkommen, das der Beitragspflicht unterliegt). 
     

 

Beitragsrückerstattung (BRE)
PKV: Die DKV als privates Krankenversicherungsunternehmen schüttet an ihre Kunden traditionell eine beachtliche Beitragsrückerstattung aus. Diese Beitragsrückerstattung reduziert den Beitrag der vollversicherten Kunden ganz individuell und unmittelbar.
GKV: In der GKV kann seit dem 1.4.2007 eine Beitragsrückerstattung nur über einen so genannten Wahltarif angeboten werden.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung (PKV)?

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge anhand des Eintrittsalters, des Geschlechts, des Versicherungsumfangs sowie des Gesundheitszustandes zu Beginn der Versicherung ermittelt. Zudem werden bei der Beitragsgestaltung die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten berücksichtigt, indem Alterungsrückstellungen gebildet werden.

Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?

Wenn ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, kann die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei der GKV ordentlich gekündigt werden.

Beispiel:
Kündigungseingang bei der Krankenkasse (GKV) 12. Februar
+ zwei volle Monate - in diesem Fall März und April
die Mitgliedschaft in der GKV endet somit am 30. April

Ab dem 1. Mai kann dann eine Krankheitskostenvollversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wie der DKV abgeschlossen werden.

Wahltarife: Besteht in der GKV eine Versicherung in einem so genannten "Wahltarif", kann eine Kündigung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Die Wahltarife der GKV (außer denen zur Teilnahme an besonderen Versorgungsformen) sehen Bindungsfristen von drei Jahren vor. Damit ist der Versicherte nicht nur an den Tarif, sondern auch an die Krankenkasse selbst gebunden. Die Bindungsfristen rechnen vom Tag der Anmeldung zu einem Wahltarif. Wird innerhalb einer laufenden Bindungsfrist ein weiterer Wahltarif gewählt, beginnt eine erneute 3-jährige Bindungsfrist.

Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Sinnvollerweise geben Versicherte, die sich für einen Versicherungs-(Krankenkassen)-wechsel entschlossen haben, ihre Kündigung persönlich ab oder schicken sie per Einschreiben mit Rückschein. Die Krankenkasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Bei offenen Fragen sollte rechtzeitig mit der zuständigen Krankenkasse gesprochen werden. Alle Krankenkassen sind zur Beratung der Versicherten über ihre Rechte und Pflichten sowie zur Auskunftserteilung verpflichtet.

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Welcher Personenkreis kann sich privat Krankenversichern?

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz 2010 werden Arbeitnehmer mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird. Arbeitnehmer, die nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, haben die Wahl: Sie können in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Selbstständige und Beamte sind aufgrund ihres beruflichen Status freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und können daher unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln.

Privat versicherbarer Personenkreis:

  • versicherungsfreie Arbeitnehmer
  • freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) 
  • Selbständige 
  • Freiberufler
  • Beamte 
  • Studenten

Zusatzversicherungen können grundsätzlich alle gesetzlich Krankenversicherten und deren familienversicherten Angehörigen abschließen. Hier bietet die DKV für fast alle Personenkreise und Leistungsbereiche Tarife an, z.B. für den stationären Bereich, für Zahnersatz und Sehhilfen, für Vorsorgeuntersuchungen sowie für Urlaubs- und Geschäftsreisen in das Ausland.

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Kann neben der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden?

Verschiedene Zusatzversicherungen, wie z.B. für Sehhilfen, Zahnersatz oder für das Krankenhaus können neben der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Stationäre Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen
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Was bedeutet die Pflicht zur Versicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es seit dem 1.4.2007 eine Pflicht zur Versicherung für den der GKV zugeordneten Personenkreis.
Ab dem 1. Januar 2009 wird eine nachrangige Pflicht zur Versicherung auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Wer weder gesetzlich versichert ist oder dort versicherungspflichtig ist, noch einen Anspruch auf Leistungen eines anderen Versorgungssystems wie der freien Heilfürsorge hat, ist verpflichtet, sich in einem der angebotenen Tarife der PKV, die mindestens ambulante und stationäre Versorgung umfassen, zu versichern. Beamte sind nur insoweit zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet, wie ihre Krankheitskosten nicht durch die Beihilfe gedeckt sind.

Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird Mitglied seiner letzten Krankenkasse. Wenn jemand zuletzt privat krankenversichert war, muss wieder einen Vertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist.

Die Pflicht zur Versicherung gilt auch für die Pflegeversicherung. Wer krankenversichert ist, muss auch pflegeversichert sein. Der neue Krankenversicherer muss den Versicherten deshalb auch in die Pflegeversicherung aufnehmen.

Stationäre Zusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung

Was ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) und wie hoch ist diese?

Die Versicherungspflichtgrenze auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Wer als Arbeitnehmer mit seinem Jahres-Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, hat die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Dafür muss die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich für ein Jahr überschritten werden. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2015 bei 54.900 EUR (4.575 EUR pro Monat).

(*Für Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2015 beträgt diese 49.500 EUR (4.125 EUR monatlich)).

Schneller Wechsel in die Private Krankenversicherung ist seit 2010 wieder möglich
Mit der Gesundheitsreform 2007 ist unter anderem eine 3-Jahres-Wechselfrist in Kraft getreten. Demnach waren Arbeitnehmer erst versicherungsfrei, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde. Diese Regelung gilt seit 2010 nicht mehr. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz 2010 werden Arbeitnehmer mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird. Diese Neuregelung galt bereits für 2010.

Arbeitnehmer, die nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, haben die Wahl: Sie können in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte war die 3-Jahres-Wechselfrist nicht maßgeblich; ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für diesen Personenkreis unabhängig vom Einkommen möglich.

Bei Fragen sollte rechtzeitig mit der Krankenkasse gesprochen werden. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind zur Beratung der Versicherten über ihre Rechte und Pflichten sowie zur Auskunftserteilung verpflichtet.

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Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und wie hoch ist diese?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die (Einkommens-) Grenze, bis zu der das Jahresarbeitsentgelt, bzw. bei freiwillig gesetzlich Versicherten auch die sonstigen relevanten Einkünfte, zur Bemessung des Beitrages in der GKV herangezogen werden. Sie beträgt im Jahr 2019 54.450 EUR jährlich (4.537,50 EUR monatlich). Bis zu diesem Einkommen wird der Beitrag zur GKV berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des allgemeinen Beitragssatzes zur Sozialversicherung.

Versicherungsarten der DKV

Krankheitskostenvollversicherung
Was ist eine Krankheitskostenvollversicherung (Vollversicherung)?

Die private Krankheitskostenvollversicherung (auch Vollversicherung genannt) bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst i.d.R. Leistungen für ambulante, zahnärztliche und stationäre Heilbehandlungen im Krankheitsfall.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann der Versicherungsschutz individuell auf den jeweiligen Bedarf ausgerichtet werden. Das moderne Tarifangebot der DKV trägt dabei allen Bedürfnissen und Wünschen Rechnung.
Der Beitrag für eine private Krankheitskostenvollversicherung ist häufig günstiger als erwartet.

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Ergänzungs-/Zusatzversicherung
Was ist eine Zusatzversicherung (Ergänzungsversicherung)?

Mit einer Zusatzversicherung (auch Ergänzungsversicherung genannt) können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufstocken.
Versichert werden kann z.B. die Kostenerstattung für das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, die erstattungsfähigen Restkosten für eine ambulante Behandlung, Brillen oder Zahnersatz, die dem Versicherten als Kassenpatient verbleiben.

Stationäre Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen
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Krankentagegeld
Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung, die beim Arbeitnehmer nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. beim Selbständigen/Freiberufler nach Ablauf der mit dem Versicherer vereinbarten leistungsfreien Zeit eintritt.

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Wie melde ich eine Arbeitsunfähigkeit am schnellsten?

Eine Arbeitsunfähigkeit melden Sie am schnellsten

Wie erfolgt die Auszahlung des Krankentagegelds?

Nach der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer/die versicherte Person Vordrucke. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sind diese vom Arzt und dem Kunden auszufüllen; bei Angestellten zusätzlich ein Vordruck vom Arbeitgeber. Wir zahlen das Krankentagegeld nach Eingang der Formulare. Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit ergänzt der Arzt das "Pendelformular" alle zwei Wochen. Dieses kann auch gefaxt werden. Damit sparen Versicherte Porto und erhalten ihre Leistungen noch schneller. Gesonderte Anschreiben oder zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsatteste (zum Beispiel gelber Krankenschein) brauchen wir nicht.   

Pflegepflichtversicherung / Pflegeergänzungsversicherung
Was ist eine Pflegepflichtversicherung?

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist seit 1995 Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten einschließlich ihrer Familienangehörigen. Grundlage der Pflegeversicherung ist das Pflegepflichtversicherungsgesetz. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich binnen drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie eine private Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungen mindestens denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.
Die Pflegepflichtversicherung leistet bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

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Was ist eine Pflegeergänzungsversicherung?

Gerade bei Pflegebedürftigkeit führt die langfristige Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen zu dauerhaften finanziellen Belastungen, die meist weit über den gewährten Mindestleistungen aus der Pflegepflichtversicherung liegen. Eine weitere Vorsorge ist also sowohl neben einer sozialen wie auch neben der privaten Pflegepflichtversicherung zu empfehlen. Dabei können mit einer Pflegeergänzungsversicherung sowohl Geld- auch Sachleistungen abgesichert werden.

Die DKV bietet hierzu Pflegeergänzungsversicherungen an, mit denen die Lücken der Pflegepflichtversicherung sinnvoll geschlossen werden können.

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Auslandsreise-Krankenversicherung
Was ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Wer im Ausland erkrankt, wird oft als Privatpatient behandelt und muss im Bedarfsfall mit entsprechend hohen Kosten rechnen. Vor allem Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die GKV zahlt im Notfall nur die Behandlung vor Ort und das nur innerhalb der Europäischen Union und den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Einen Rücktransport nach Hause zahlt sie nicht. Diese Kosten erstattet die Auslandsreise-Krankenversicherung sowie darüber hinaus gehende Leistungen wie beispielsweise die Ersatzbeschaffung wichtiger Dokumente oder länderspezifische Reiseinformationen.

Weitere Informationen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Online-Abschluss
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Welchen Versicherungsschutz gibt es für die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland (Expatriates)?

Die Tarife der internationalen Krankenversicherung Globality Health basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung mit speziellem Fokus auf Expatriates – Menschen, die längerfristig im Ausland leben und arbeiten.

Weitere Informationen zu den Tarifen von Globality Health
 

Vorsorge- / Serviceprodukte
Was sind Vorsorgeprodukte?

Heute sind die Untersuchungsmethoden auf einem sehr hohen Niveau. Nie war es leichter, der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen, oder sie schon im Frühstadium zu erkennen und damit erfolgreich behandeln zu können. Ein Fortschritt, der Leben retten kann. Denn nicht nur weit verbreitete Erkrankungen wie z.B. Prostata- oder Brustkrebs haben bei rechtzeitiger Diagnose weitaus bessere Heilungschancen.
Mit vorbeugenden Maßnahmen - der so genannten Prophylaxe - und gesundheitsbewusstem Verhalten kann jeder Mensch selbst einen großen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit leisten. Gerade für den Bereich der Gesundheitsvorsorge erhalten gesetzlich Krankenversicherte keine oder nur eingeschränkte Leistungen.
Die Vorsorgetarife der DKV erweitern den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsschutz um die Gesundheitsvorsorge-Komponente.

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Gruppenversicherung
Was ist eine Gruppenversicherung?

Unternehmen und Verbände sowie Standesorganisationen können mit der DKV so genannten Gruppenversicherungsverträge abschließen. Mehr als 750 Firmen und ca. 330 Verbände haben dies bereits getan.
Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler können die Vorteile der DKV-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen; dazu gehören unter anderem:

  • günstigere Beiträge
  • Annahmegarantie
  • Entfall der Wartezeiten
  • gleiche, günstige Konditionen auch für Familienangehörige

Voraussetzung ist, dass über den Arbeitgeber oder einen Berufsverband ein Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV besteht.

Für bestimmte Berufsgruppen - wie z.B. Ärzte, Apotheker, Anwälte und Steuerberater - hat die DKV spezielle Tarife entwickelt, die genau auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen ausgerichtet sind.

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Beihilfe
Was ist eine Beihilfe?

Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, dass er im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen hat.

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Beihilfetarife der DKV
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Wer ist beihilfeberechtigt?

Beihilfeberechtigt sind Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, Vorsorgeempfänger wie Ruhestandsbeamte (Pensionäre), Richter im Ruhestand, Witwen und Witwer sowie Waisen der vorstehend genannten Personen.

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Welche Angehörigen werden bei der Beihilfe berücksichtigt?

Neben Ehegatten (nicht selbst beihilfeberechtigt und mit einem Einkommen in bestimmter Höhe) zählen leibliche Kinder sowie Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder (unter bestimmten Voraussetzungen) zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen.

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Welche Aufwendungen werden von der Beihilfe anerkannt?

Aufwendungen für Geburt, Vorsorge, Krankheiten, Rehabilitation, Pflege und Tod, die

 

  • dem Grunde nach notwendig,
  • der Höhe nach angemessen, und
  • von der Beihilfe nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

 

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Beratung und Bedarfsanalyse

Wie kann ein Interessent eine persönliche Beratung durch die DKV erhalten?

Interessenten können einen Außendienst-Partner oder eine Geschäftsstelle online auf der www.dkv.com suchen. Alternativ dazu ist die Kontaktaufnahme per E-Mail über das Dialog-Center der www.dkv.com sowie per Telefon möglich.

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Wie kann der persönliche Versicherungsbedarf ermittelt werden?

Der richtige Versicherungsschutz ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Gerne beraten die DKV-Betreuer und Außendienst-Partner Interessente persönlich vor Ort.

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Beitragsrechner und Online-Abschluss

Kann der individuelle Beitrag online berechnet werden?

Auf der Internetseite www.dkv.com kann für jeden Tarif der individuelle Beitrag berechnet werden. Auf Grundlage dieser Berechnung ist auch eine unverbindliche Angebotanforderung sowie bei einigen Tarifen ein Online-Abschluss möglich.
Kunden, die bereits bei der DKV versichert sind, wenden sich an den für sie zuständigen Außendienst-Partner oder die zuständige Geschäftsstelle.

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Kann bei der DKV eine Versicherung online abgeschlossen oder beantragt werden?

Einige der DKV-Tarife (z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung) können online abgeschlossen oder beantragt werden. Ob ein Tarif online abschließbar ist oder nicht, sehen Sie in der Detailinformation des ausgewählten Tarifes bei unseren Produktinformationen & Beitrag.  

Zu den Produktinformationen & Beitrag
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Medizinische Versorgung

Was bedeutet der Begriff "Medizinische Versorgung"?

Medizinische Versorgung bedeutet bei der DKV, ein eigenes Netzwerk von ausgewählten Leistungserbringern aufzubauen, das medizinische Versorgungsstrukturen und medizinische Leistungen bietet.

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Informationen zur DKV - Das Unternehmen Gesundheit!®

Warum bietet Das Unternehmen Gesundheit!® eigene Versorgungsstrukturen an?

Die DKV - Das Unternehmen Gesundheit!® bietet eigene Versorgungsstrukturen an, damit eine hohe Qualität bei Prävention, medizinischer Behandlung und Nachsorge gewährleistet wird.

Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung
Informationen zur DKV - Das Unternehmen Gesundheit!®

Was ist das Besondere an den DKV-Versorgungsstrukturen?

Die eigenen Versorgungsstrukturen der DKV garantieren, dass die medizinische Versorgung bei Ärzten und Zahnärzten stattfindet, die auf dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse sind, und sich auch Zeit für ausführliche Patientengespräche nehmen.

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Wodurch ist die hohe Qualität bei der medizinischen Versorgung gewährleistet?

Alle medizinischen Versorgungsangebote der DKV unterliegen einer ständigen Qualtiätskontrolle. Damit sind stets alle Leistungen auf dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse und garantieren eine hohe Qualtiät.

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Leistungen

Gebühren, Arzthonorare und Taxikosten

Was ist die Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte und welche Regelhöchstsätze und Höchstsätze sieht sie vor?

Die amtliche Deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) sieht für die Berechnung ärztlicher Leistungen eine Spanne vom Einfachen bis Dreieinhalbfachen (= Höchstsatz) des Gebührensatzes/der Grundgebühr vor.

Innerhalb dieses Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen des Arztes zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-fachen des Gebührensatzes (=Regelhöchstsatz) bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3-fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen. Diese Besonderheit muss in der Rechnung schriftlich begründet werden. Für so genannten medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen) verringern sich die o.g. Sätze auf das 1,8- bzw. 2,5-fache, für Laboratoriumsuntersuchungen auf das 1,15- bzw. 1,3-fache.

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Wann muss eine Honorarvereinbarung mit dem Arzt vereinbart werden?

Die Höhe der einzelnen ärztlichen Gebühr bemisst sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen (= Höchstsatz) des Gebührensatzes/der Grundgebühr. Reicht dieser Gebührenrahmen im Einzelfall aufgrund besonderer Schwierigkeiten nicht aus kann eine von der GOÄ/GOZ abweichende Höhe der Vergütung vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung (Honorarvereinbarung) ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Arztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muss neben der Gebührenordnungsziffer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Arzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.

Die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung ist jedoch nicht automatisch mit einer Erstattungspflicht des Krankenversicherers für darauf beruhende Honorare gleichzusetzen. Manche Tarife sehen eine Erstattung lediglich bis zu den Höchstsätzen der GOÄ vor; aber auch bei einem darüber hinaus gehenden Leistungsversprechen sind Höchstsatz überschreitende Honorare nur erstattungsfähig, wenn sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sind. Sollte der Arzt eine Honorarvereinbarung abschließen wollen, sollte der Patient sich vor Abschluss mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen.

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Erstattet die DKV Zuzahlungen wie z.B. Arzneimittelzuzahlungen oder Praxisgebühr?

Wenn ein entsprechender Tarif versichert ist, werden die Kosten für bestimmte Zuzahlungen im tariflichen Umfang erstattet.

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Zahlt die DKV die Taxikosten zum Arzt?

Transportkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall werden erstattet, wenn der Tarif hierfür Leistungen vorsieht. Außerdem werden Transportkosten in Ausnahmefällen, z.B. Röntgentiefentherapie, intermittierende Hämodialyse, Chemotherapie und Transporte nach ambulanten Operationen in tariflicher Höhe erstattet.
Sonstige Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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Ambulante und stationäre Behandlung

Behandlungsmethoden und Behandler
Kann ohne Überweisung ein Spezialist aufgesucht werden?

Kunden, die bei der DKV privat Krankenversichert sind, können direkt zu einem Spezialisten gehen und brauchen keine Überweisung des Hausarztes.

Bei bestimmten Tarifen werden 75 Prozent der entstandenen Kosten erstattet. Wird zuerst der Hausarzt aufgesucht, der dann ggf. an einen Spezialist überweist, steigt die Erstattung der Aufwendungen von 75 Prozent auf 100 Prozent.

Mit dem Serviceprodukt Best Care steht DKV-Kunden ein besonderer Service bei der Behandlung durch Spezialisten zur Verfügung, z.B. eine schnelle Terminvereinbarung bzw. Organisation durch die DKV.

Mehr Informationen zu Best Care

Ist bei der DKV die Behandlung durch einen Heilpraktiker versichert?

Sofern der versicherte Tarif hierfür Leistungen vorsieht, können Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden. Die Erstattungshöhe ist vom versicherten Tarif abhängig.

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DKV-Gesundheitstelefon

Übernimmt die DKV die Kosten für die Körperakupunktur?

Ja - unter bestimmten Voraussetzungen.

  1. Es sind Leistungen für ambulante behandlungen versichert.
  2. Es liegt ein chronisches Schmerzsyndrom vor.
  3. Konventionelle Verfahren haben bisher keinen ausreichenden Erfolg gezeigt.
  4. Es wird eine Nadel-Akupunktur durchgeführt.

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Zahlt die DKV eine Operation wegen Fehlsichtigkeit (Lasik-Operation)?

Die DKV tritt, in Abhängigkeit des gewählten Tarifs (z.B. BestMed Premium BM 5) mit Versicherungsleistungen zu 100 Prozent nach vorheriger Kostenzusage ein. Zur Prüfung des Leistungsanspruches ist in solchen Fällen ein ausführlicher augenärztlicher Behandlungs- und Befundbericht mit detaillierten Angaben zur medizinischen Indikation für den Eingriff erforderlich.

Informiert die DKV über die Kostenübernahme einzelner Behandlungsmethoden?

Bei Fragen zu einzelnen Behandlungsmethoden helfen das Kundeservice Center und das Gesundheitstelefon der DKV gerne weiter.

DKV-Gesundheitstelefon

Impfungen und Vorsorgemaßnahmen
Sind bei der DKV Schutzimpfungen versichert?

Die den Versicherungsträgern zugrunde liegenden Musterbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen) sehen vor, dass der Versicherungsschutz der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit und Unfallfolgen sowie gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen gilt.
Zugunsten der Versicherten hat die DKV bei der überwiegenden Mehrzahl der Tarife den Versicherungsschutz auf die Schutzimpfungen ausgedehnt, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht (also unabhängig von Beruf, Reisen, Wohnort, Freizeitgewohnheiten) für alle empfohlen werden (Standardimpfungen).
Darüber hinaus ist bei einigen Tarifen das Leistungsversprechen um die Schutzimpfungen erweitert, die bei Auslandsreisen ergänzend zu den auf Verlangen des Einreiselandes vorgeschriebenen Pflichtimpfungen von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen werden.

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Empfohlene Schutzimpfungen  
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Stehen Vorsorgemaßnahmen/-untersuchungen bei der DKV unter Versicherungsschutz?

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorge).

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Arznei- und Heilmittel
Stellt die DKV eine Liste mit den erstattungsfähigen Arzneimitteln zur Verfügung?

Ein solches Verzeichnis gibt es bei der Privaten Krankenversicherung nicht. Erstattungsfähig sind alle Arzneimittel, welche von einem Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden, aus der Apotheke bezogen werden und die medizinisch notwendig sind. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel.

Bei Fragen zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln helfen das Kundenservice Center und das Gesundheitstelefon der DKV gerne weiter.

Kontaktangebote der DKV

Muss ein Arzneimittel immer vom Arzt bzw. Heilpraktiker verordnet sein?

Zur tariflichen Erstattung muss immer ein Rezept bei der DKV eingereicht werden. Auf dem Rezept ist vom verordnenden Arzt oder Heilpraktiker neben Art und Menge der Arzneimittel die behandelte Person und von der Apotheke der Bezugsstempel und die Pharmazentralnummer des Medikaments zu vermerken. Quittungen reichen zur Erstattung nicht aus.

Gibt es Höchstsätze für die Erstattung von Heilmitteln (z.B. Massagen)?

In der Regel werden bei Heilmitteln die in Deutschland üblichen Preise erstattet. Welche dies sind, kann je nach Tarif variieren.

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Können Heilmittel überall in Deutschland in Anspruch genommen werden?

Voraussetzung ist i.d.R., dass die Behandlung von einem in eigener Praxis tätigen Masseur, Masseur und med. Bademeister, Krankengymnasten oder Physiotherapeuten in Deutschland durchgeführt wird.

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Müssen Heilmittel immer vom Arzt verordnet sein?

Alle Heilmittel müssen ärztlich verordnet sein. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. Tarifbedingungen.

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Erstattet die DKV Zuzahlungen wie z.B. Arzneimittelzuzahlungen oder Praxisgebühr?

Wenn ein entsprechender Tarif versichert ist, werden die Kosten für bestimmte Zuzahlungen im tariflichen Umfang erstattet.

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Hilfsmittel
Was sind Hilfsmittel?
Sie benötigen ein „größeres“ Hilfsmittel? Hierzu zählen zum Beispiel Hörgeräte, Schlafapnoe- und Beatmungsgeräte, Rollstühle, Prothesen und vieles mehr. Gern sind wir für Sie da und helfen Ihnen.
Es ist jetzt wichtig, das für Sie optimale Hilfsmittel zu finden und kurzfristig zu beschaffen.
Schließlich geht es darum, Ihnen den Alltag ein Stück weit zu erleichtern.
Ich benötige ein größeres Hilfsmittel. Was muss ich tun?

Nicht viel. Ihr Arzt hat Ihnen ein größeres Hilfsmittel verordnet. Dann rufen Sie einfach beim Hilfsmittelservice der DKV an. In einem persönlichen Gespräch können wir alles besprechen.  Unter 02 21 / 5 78 26 00 ist das Team des Hilfsmittelservice gern für Sie da.

Wenn Sie für den persönlichen Kundenbereich „Meine Versicherung“ im Internet registriert sind, können Sie auch dort Ihr Hilfsmittel beantragen.

Welche Unterlagen braucht die DKV?
Wir brauchen die ärztliche Verordnung, auf der die Diagnose und das erforderliche Hilfsmittel vermerkt sind. Ohne diese Unterlagen können wir Ihnen die Kosten später nicht erstatten.
Was tut der Hilfsmittelservice für mich?
Zunächst klären wir, ob das benötigte Hilfsmittel versichert ist. Steht einer vertraglichen Leistung nichts im Wege, beauftragen wir gern einen unserer Kooperationspartner in Ihrer Nähe. Wir arbeiten bereits seit vielen Jahren erfolgreich mit leistungsfähigen Hilfsmittelanbietern zusammen. So können wir Ihnen garantieren, dass immer schnell ein kompetenter Ansprechpartner für Sie da ist.
In welchen Bereichen hat die DKV Partner?
  • Hörgeräteversorgungen
  • Schlaf-/Atem- /Sauerstoff-Therapien
  • Reha- und Medizintechnik (Sanitätshäuser)
  • Orthopädische Versorgungen (Prothesen und Orthesen)
  • Elektronische Bildschirmlesegeräte

Hilfsmittel-Partner der DKV

Wenn möglich, rechnen wir die Kosten für das Hilfsmittel auch direkt mit unseren Partnern ab.

Was tun unsere Kooperationspartner für Sie?

Vorteile für DKV Versicherte:

  • qualifizierte Beratung, welches Hilfsmittel für Sie das Richtige ist
  • schnelle und unbürokratische Lieferung
  • professionelle Einweisung – auch bei Ihnen zu Hause – wie das Hilfsmittelzu bedienen ist
  • regelmäßige Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen
  • Reparatur oder Austausch von defekten Hilfsmitteln
  • kostenloser Notdienst bei lebenserhaltenden Hilfsmitteln
Wie erreiche ich das Team des Hilfsmittelservice?

Unser Team des Hilfsmittelservices ist gern für Sie da. Sie erreichen uns unter
Telefon 02 21 /5 78 26 00 oder per E-Mail unter service@dkv.com

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter
www.hilfsmittelservice.dkv.com

Schwangerschaft / Verhütung
Zahlt die DKV die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs?

Sieht der versicherte Tarif Leistungen hierfür vor, werden für werdende Mütter die Kosten der Geburtsvorbereitung durch Hebammen oder Physiotherapeuten erstattet.

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Zahlt die DKV die Kosten für eine Sterilisation?

Für eine Sterilisation besteht kein Leistungsanspruch, auch dann nicht, wenn andere empfängnisverhütende Methoden nicht möglich sind.
Sollte die Sterilisation allerdings aus medizinischen Gründen wegen einer Krankheit notwendig sein, ist die Prüfung der Kostenerstattung anhand eines ärztlichen Attestes möglich.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen

Zahlt die DKV die Kosten für eine künstliche Befruchtung?

Besteht bei Ehepaaren ein unerfüllter Kinderwunsch, können - nach ausführlicher Diagnostik beider Partner - Maßnahmen der "assistierten Reproduktion" erforderlich werden. Dazu zählen die rein medikamentöse Behandlung mit Hormonpräparaten, Inseminationen sowie die Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung. In welchem Umfang Versicherungsleistungen zur Verfügung gestellt werden können, wird anhand der individuellen Befunde von der DKV geprüft.

Zahlt die DKV die Kosten für die Pille oder andere Präparate zur Empfängnisverhütung?

Empfängnisverhütende Mittel (z.B. Antibabypillen, Spiralen) dienen im Allgemeinen nicht der medizinisch notwendigen Heilbehandlung und begründen somit keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Nur in den seltenen Fällen, in denen empfängnisverhütende Mittel therapeutisch eingesetzt werden, ersetzt die DKV auch Aufwendungen für empfängnisverhütende Mittel. Voraussetzung hierfür ist, dass die medizinische Notwendigkeit für deren Einsatz durch individuelle Befunde nachgewiesen ist.

Krankenhaus
Zahlt die DKV die Kosten für eine Kurmaßnahme?

Es besteht kein Leistungsanspruch für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Sollte kein Anspruch auf Leistungen bei einem gesetzlichen Rehabilitationsträger gegeben sein, kann ggf. zusätzlich ein Tarif bei der DKV abgeschlossen werden.

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Muss jede stationäre Behandlung der DKV mitgeteilt werden und ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich?

Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn, durch den Versicherungsnehmer oder eine bevollmächtigte Personen, anzuzeigen. In den meisten Fällen wird dies jedoch bereits vom Krankenhaus veranlasst.
Bei Behandlungen in gemischten Krankenanstalten (= Krankenhäuser die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen) ist eine vorherige Zusage der DKV erforderlich, da ansonsten der Leistungsanspruch entfällt. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über die verschiedenen Krankenhauskategorien können Sie sich auf der DKV.com informieren.

Zur Krankenhaussuche
Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen
Kontaktangebote der DKV

Müssen DKV-Versicherte in Vorleistung treten, wenn sie im Krankenhaus stationär behandelt werden?

Das Krankenhaus rechnet die Unterkunftskosten direkt mit der DKV ab, sofern bei Aufnahme im Krankenhaus die DKV-Card vorgelegt, oder eine Abtretungserklärung im Krankenhaus unterschrieben wird.
Bei weiteren Fragen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)


Kontaktangebote der DKV

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Heil- und Kostenplan
Eine umfangreiche Behandlung/Erneuerung des Gebisses soll erfolgen - was ist zu tun?

Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen vor Behandlungsbeginn einen spezifizierten Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan). Bitte reichen Sie diesen bei der DKV ein. Wir akzeptieren auch eine Kopie. Gern können Sie uns die Unterlagen auch faxen oder per E-Mail senden. Der Heil- und Kostenplan muss die gesamte Behandlung widerspiegeln (Gesamtsanierungskonzept). Auch die Material- und Laborkosten solten spezifiziert ausgewiesen sein. Sie erhalten dadurch einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten. Gleichzeitig kann die DKV klären, für welche Maßnahmen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht. Sie erfahren, wie hoch Ihr Eigenanteil ist. Daher sollten Sie frühzeitig mit dem behandelnden Zahnarzt sprechen.

Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans erstattet die DKV tariflich. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans liegen zwischen 28,45 Euro und 43,30 Euro.

Tarifbedingungen einsehen oder herunterladen
Informationen zur GOZ
Checkliste Zahn einsehen oder herunterladen

Wie kann sich ein Kunde über den konkreten Leistungsanspruch für die angeratenen zahnärztlichen Maßnahmen informieren?

Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen vor Behandlungsbeginn einen so genannten Heil- und Kostenplan. Bitte reichen Sie diesen bei der DKV ein. der Heil- und Kostenplan muss die gesamte Behandlung widerspiegeln. Auch die Material- und Laborkosten sollten spezifiziert ausgewiesen sein. Bei Zahnzusatzversicherungen ist die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig. Nur dann kann ein konkreter Leistungsbetrag ermittelt werden. Wir akzeptieren auch eine Kopie. gern können Sie uns die Unterlagen auch faxen oder per E-Mail schicken.

Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans erstattet die DKV tariflich.

Die DKV ermittelt an Hand des Heil- und Kostenplans, ob die geplanten Maßnahmen grundsätzlich vom versicherten Tarif gedeckt sind. In Einzelfällen kann darüber hinaus auch eine Rückfrage erforderlich sein. Es werden Auskünfte und/oder Unterlagen benötigt. Dies können angefertigte Befundunterlagen sein, wie zum Beispiel:

  • Röntgenbilder
  • Modell
  • Mund-Fotos etc

Um fachgerecht entscheiden zu können, stehen der DKV Zahnärzte beratend zur Seite. Nach abgeschlossener Prüfung erhält der Kunde eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Versicherungsleistungen.

Informationen zur GOZ

Checkliste Zahn

Erstattet die DKV die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans?

Die Kosten für das Erstellen eines Heil- und Kostenplans übernimmt die DKV im tariflichen Umfang. Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gebühren liegen zwischen 28,45 Euro und 43,30 Euro.

Informationen zur GOZ 

Welche Angaben muss ein Heil- und Kostenplan beinhalten?

Der Heil- und Kostenplan für privatärztliche Behandlungen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Inhalt ist so zu gestalten, dass der Patient die Behandlung und die veranschlagten Gebühren nachvollziehen kann. Folgende Angaben sind wichtig:

  • Name und Anschrift des Zahnarztes/Stempel,
  • Name und Anschrift des Patienten,
  • Ausstellungsdatum,
  • Bezeichnung „Heil- und Kostenplan“ oder „Kostenvoranschlag“,
  • Zahnschema mit dem Befund und Behandlungsplan,
  • Spezifikation der geplanten Leistungen,
  • Bezeichnung der zu behandelnden Zähne,
  • Anzahl der jeweiligen Leistungen,
  • Nummern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ)
  • Leistungstext der Gebührenordnungsnummer 
  • Gebührenfaktor/Steigerungssatz/Multiplikator und Einzelbeträge,
  • Material- und Laborkosten
  • Gesamtsumme und
  • ggf. vorhersehbare Begründungen, wobei der Zahnarzt zur Begründung erst bei Erstellung der Rechnung verpflichtet ist.

Wir akzeptieren auch Kopien. Gern können Sie uns die Unterlagen faxen oder per E-Mail senden. 

Verblendungen
Werden Mehrkosten für Verblendungen von der DKV erstattet?

Die DKV bietet viele unterschiedliche, auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten im Gesundheitswesen zugeschnittene, Tarife an. Da das Leistungsversprechen von Tarif zu Tarif unterschiedlich ist, sollte vor der Behandlung abgeklärt werden, in welchem Umfang die Mehraufwendungen einer Verblendung vergütet werden.
Als erstattungsfähig erkennt die DKV an - sofern der versicherte Tarif keine andere Regelung vorsieht - die angemessenen Mehrkosten für Verblendungen (Keramik oder Kunststoff) von Zahnkronen, Brücken oder Einlagenfüllungen aus Edelmetall (Goldlegierung) für die Zähne 16 bis 26 und 36 bis 46 an.

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Implantate
Was sind Implantate?

Als Implantat bezeichnet man in der Zahnheilkunde eine künstliche Zahnwurzel. Diese ist industriell hergestellt und meistens aus Titan. Sie wird operativ in einen zahnlosen Kieferbereich eingepflanzt. Der in die Mundhöhle hineinragende Pfeiler dient später als Befestigung des Zahnersatzes. Ist die künstliche Zahnwurzel eingeheilt, kann die Versorgung mit Zahnersatz erfolgen. Der endgültige Zahnersatz wird auf dem Implantat befestigt. Dieser kann aus Kronen, Brücken oder Prothesen bestehen.

Die DKV bietet viele unterschiedliche Tarife an. Diese sind auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten zugeschnitten. Das Leistungsversprechen ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob und in welchem Umfang Implantate versichert sind.

Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen vor Behandlungsbeginn einen spezifizierten Heil- und Kostenplan. Sofern die Implantation und die prothetische Versorgung durch einen Zahnarzt erfolgt, kann dieser die geplanten Leistungen in einem Heil- und Kostenplan zusammenfassen.

Bitte reichen Sie diesen bei der DKV ein.

Weitere Informationen zum Heil- und Kostenplan

Was ist zu beachten, wenn die Implantatversorgung und die anschließende prothetische Versorgung von zwei Zahnärzten vorgenommen wird?

Die Implantatversorgung und die Prothetik werden von zwei Zahn-/Ärzten durchgeführt. Hier ist die Absprache der zwei behandelnden Zahn-/Ärzte von zentraler Bedeutung. Denn nur so können diese ein stimmiges Gesamtsanierungskonzept planen.
Beide Zahn-/Ärzte erstellen Ihnen vor Behandlungsbeginn spezifizierte Heil- und Kostenpläne. Bitte reichen Sie diese zusammen bei der DKV ein.   

Weitere Informationen zum Heil- und Kostenplan

Funktionsanalyse und -therapie
Was sind funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen?

Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen dienen zum Einen der Diagnostik. Mit ihnen können Störungen

  • der Funktion der Kiefergelenke,
  • der Kaumuskulatur und
  • der Zähne

erkannt werden.

Zum Anderen umfassen die funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen auch die anschließende Therapie. Die Maßnahmen helfen, die Störungen zu beheben.

Erstattet die DKV die Kosten für die Funktionsanalyse und -therapie?

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt keine funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen.  Bei privat versicherten Patienten können diese im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

Die DKV bietet viele unterschiedliche  Tarife an. Diese sind auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten zugeschnitten. Das Leistungsversprechen von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung, ob und in welchem Umfang funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen versichert sind.

Tarifbeschreibungen einsehen oder herunterladen

Gebühren und Honorarvereinbarung
Was ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)?

Die berufliche Leistung des Zahnarztes ist nach der Gebührenordnung für Zahnärzte/GOZ zu berechnen. Sie gilt in erster Linie für die Behandlung von Privatpatienten. Im bestimmten Rahmen gilt sie auch für gesetzlich Versicherte.

Diese Gebührenordnung ist eine Verordnung der Bundesregierung. Zusätzlich zur Gebührenordnung für Zahnärzte existiert auch eine Gebührenordnung für Ärzte. Hiernach ist die Vergütung für die beruflichen Leistungen des Arztes zu berechnen. Der Zahnarzt kann auf Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte/GOÄ zurückgreifen. Hierbei ist er an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

GOZ /GOÄ herunterladen

Wann ist eine Honorarvereinbarung zwischen Patient und Zahnarzt notwendig?

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist das Honorar in der Regel zwischen dem 1fachen und dem 2,3fachen Satz (Regelhöchstsatz) zu bemessen. Besonderheiten bei der Leistungserbringung können ein Honorar bis zum 3,5fachen Satz rechtfertigen. Der Zahnarzt kann innerhalb des Gebührenrahmens die Gebühren nach billigem Ermessen bestimmen. Berücksichtigen muss er hierbei:

  • die Schwierigkeit 
  • den Zeitaufwand und
  • die Umstände bei der Ausführung

der einzelnen Leistung.

Die Schwierigkeit kann auch durch einen schwierigen Krankheitsfall begründet sein. Ein Überschreiten des Höchstsatzes ist zulässig. Dieser liegt beim 3,5fachen Satz. Zahnarzt und Zahlungspflichtiger (Patient) müssen dann eine rechtswirksame Vereinbarung treffen. Diese ist vor Erbringung der Leistung zu vereinbaren.  

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Was muss eine Honorarvereinbarung enthalten?

Folgende besondere Anforderungen werden an eine Honorarvereinbarung gestellt:

  • persönliche Absprache im Einzelfall
  • angemessene Höhe
  • Abschluss vor Erbringung der Leistung
  • Vereinbarung in einem Schriftstück

Das Schriftstück muss Folgendes enthalten:

  • die Gebührennummer
  • die Beziehung der Leistung
  • den Steigerungssatz
  • den vereinbarten Betrag und
  • den Hinweis, dass die Erstattung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.

Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten.

Die DKV bietet viele unterschiedliche Tarife an. Diese sind auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten zugeschnitten. Das Leistungsversprechen ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung und Unterzeichnung einer Honorarvereinbarung ab, ob und in welchem Umfang die Mehrkosten versichert sind.

 

  • Abschluss vor Erbringung der Leistung
  • Vereinbarung in einem Schriftstück (neben Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag der Hinweis, dass die Erstattung durch Erstattungsstellen (Krankenversicherer, Krankenkasse oder Beihilfestelle) möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist)
  • Persönliche Absprache im Einzelfall
  • Angemessene Höhe
  • keine weiteren Erklärungen

Nach der amtlichen Begründung zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) können Honorarvereinbarungen eine berechtigte Funktion haben, wenn bei einem besonders schwierigen Krankheitsbild, eine in üblicher Zeit mit normalen Mitteln nicht zu erbringende Leistung notwendig ist. Außerdem ist eine Honorarvereinbarung denkbar bei

  • einer weit überdurchschnittlichen Qualität und Präzision der zahnärztlichen Leistung, oder
  • einer vom Patienten über das notwendige Maß hinaus verlangten, besonders anspruchsvollen, Leistung.

Die Privaten Krankenversicherungen - so auch die DKV - bieten viele unterschiedliche, auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten im Gesundheitswesen zugeschnittene Tarife an. Da das Leistungsversprechen von Tarif zu Tarif bzw. Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist, sollte vor einer Behandlung und einer Unterzeichnung der Honorarvereinbarung abgeklärt werden, in welchem Umfang die Mehraufwendungen vergütet werden. Eine Honorarvereinbarung kann vorab an die DKV gesendet werden, die dann nach entsprechender Prüfung schriftlich die Höhe der zu erwartenden Versicherungsleistungen mitteilt.

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Auslandsaufenthalt

Besteht Versicherungsschutz bei einer Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes ohne spezielle Auslandsreise-Krankenversicherung?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Krankheitskosten- und in der Krankenhaustagegeldversicherung grundsätzlich auf die Heilbehandlung in Europa. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der im Ausland üblichen Kosten, max. in Höhe der in Deutschland entstandenen Kosten. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Auslandsaufenthalte mit voraussichtlicher Dauer von mehr als zwölf Monaten müssen vor Reisebeginn angezeigt werden.

In Notfällen - beispielsweise bei akut notwendiger Einweisung in stationärer Behandlung oder einem medizinisch notwendigen Rücktransport - hilft das Kundenservice Center weiter. Bei Anrufen aus dem Ausland gilt die Telefonnummern + 49 / 2 21 / 57 89 40 05.

In welchen Ländern sind die Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV gültig?

Alle Auslandsversicherungstarife der DKV bieten  - egal ob Geschäfts- oder Urlaubsreise - einen weltweiten Versicherungsschutz.

Mehr Informationen zu den Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV

Gibt es eine spezielle Rufnummer für "Notfälle" im Ausland?

Für die Kontaktaufnahme aus dem Ausland steht die so genannte Notrufnummer rund um die Uhr zur Verfügung: + 49 / 2 21 / 57 89 40 05.

Besteht als Privatpatient auch im Ausland die freie Arzt- und Krankenhauswahl?

Im Ausland besteht die freie Arzt- und Krankenhauswahl, sofern Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt besteht. Voraussetzung ist, dass es sich um einen dort niedergelassenen Arzt handelt. Bei einem Krankenhausaufenthalt muss es sich um ein allgemein anerkanntes Krankenhaus handeln. Dies kann auch eine Privatklinik sein.

Was ist zu tun, wenn es im Ausland zu einer Krankenhausbehandlung kommt?

Ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt im Ausland unvermeidbar, sollten DKV-Kunden mit der DKV Kontakt aufnehmen. Die Telefonnummer lautet: +49 / 2 21 / 57 89 40 05.

Werden die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland übernommen?

In allen Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV werden die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport im tariflichen Umfang übernommen.

Besteht eine Krankheitskostenvollversicherung, so sind die tariflichen Leistungen entsprechend dem abgeschlossenen Tarif maßgeblich.

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Sind bei einem Auslandsurlaub bestimmte Sportarten, z.B. Tauchen, Fallschirmspringen, etc. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Die Krankenversicherungstarife der DKV kennen keine Einschränkung aufgrund Ausübung eines Sports oder einer Freizeitaktivität.

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Muss eine Reise der DKV vorher mitgeteilt werden?

Bei bestimmten Tarifen, der so genannten VollMed-Tarife, ist die DKV vor Beginn der Reise zu informieren. Ansonsten ist es nicht erforderlich, der DKV eine Reise vorab anzuzeigen.

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Wie müssen Auslandsrechnungen eingereicht werden?

Sie können uns bedenkenlos Kopien schicken. Wir brauchen keine Originale mehr.

Die Rechnungen müssen enthalten:

  • Vor- und Zuname der behandelten Person
  • die Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
  • die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen
  • bei zahnärztlicher Heilbehandlung muss die Rechnung Angaben zu den behandelten oder ersetzten Zähnen enthalten   

Rezepte sind mit der dazugehörigen Arztrechnung, der Rechnung über Heil- und Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen und müssen enthalten:

  • Name der versicherten Person
  • Name des verordneten Arzneimittel
  • der Preis
  • den Quittungsvermerk

Die DKV kann für in ausländischer Sprache erstellte Rechnungen beglaubigte Übersetzungen der Belege in deutscher Sprache verlangen. Eventuell hierfür entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer.

Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei der DKV eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Landeszentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß "Währungen der Welt", Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist durch einen Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat. Kreditkarten- und Bankgebühren sind nicht erstattungsfähig.

Merkblatt zu Rechnungsangaben bei Behandlung im Ausland

Anschriften der DKV

Leistungsfall

Leistungsantrag stellen
Wie schicke ich meine Belege zur DKV? Gibt es hierfür ein Formular?

Ja. - Mit unserem Formular "Leistungsantrag" können Sie die Belege schnell und unproblematisch zu uns schicken. Bitte nutzen Sie daher möglichst diesen Vordruck:

Zum Download: Formular Leistungsantrag (Excel- und PDF-Format)

Verschiedene Wege zu uns:

Postweg

Sie können uns bedenkenlos Kopien schicken. Wir brauchen keine Originale mehr.

Bitte schicken Sie immer

  • alle Anlagen mit (z.B. Material- und Laborkostenrechnung(en) bei einer Zahnbehandlung)
  • Kopien mit Erstattungsvermerk, wenn ein anderer Kostenträger (z.B. gesetzliche Krankenversicherung) vorleistet.

Wir schicken grundsätzlich keine Belege mehr zurück. Bitte heften und klammern Sie keine Belege. Fassen Sie auch nicht mehrere auf einem Blatt zusammen. Denn nur "lose" Belege können wir elektronisch auslesen.


Unsere Adresse:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln

Internet
Gern können Sie Belege und Unterlagen auch online einreichen. Weitere Informationen finden Sie unter www.dkv.com/meineversicherungen.

Kontaktformular
Kontaktformular - E-Mail an die DKV

RechnungsApp
Möchten Sie mehr über unsere RechnungsApp erfahren?   (www.dkv.com/apps)

Fax
Kostenvoranschläge, medizinische oder sonstige Unterlagen können Sie auch per Telefax schicken. Unsere Faxnummer: 01805 / 78 60 00 (14ct/Min. aus deutschem Festnetz, abweichende Kosten aus Mobilfunknetz)  

 

Was ist zu tun, wenn eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Pflegefall eintritt?

Die Antragsunterlagen für das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Leistungen aus der Pflegeversicherung können über das Kundenservice Center angefordert werden.

 

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Krankentagegeldversicherung - Produktinformationen & Beitrag
Pflegeversicherung - Produktinformationen & Beitrag

Wie und wann muss eine Arbeitsunfähigkeit der DKV gemeldet werden?

Sofern eine Verdienstausfallversicherung (Krankentagegeldversicherung) bei der DKV besteht, muss die Arbeitsunfähigkeit bis spätestens drei Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn gemeldet werden, um Konsequenzen einer verspäteten Meldung zu vermeiden. Bei verspätetem Zugang der Anzeige wird das Krankentagegeld, sofern ein Leistungsanspruch besteht, erst vom Zugangstage an gezahlt.
Nach der Meldung schickt die DKV die Formulare für das Krankentagegeld an den Kunden.

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Wie wird die Auszahlung von Krankenhaustagegeld beantragt?

Für die Erstattung des Krankenhaustagegeldes benötigt die DKV eine formlose Bescheinigung mit folgenden Angaben:

- Name der behandelten Person
- Dauer der Behandlung
- Diagnose
- Stempel, Datum und Unterschrift vom Krankenhaus

Worauf ist bei Arzt-/Zahnarztrechnungen zu achten, bevor diese zur Erstattung eingereicht werden?

Bevor eine Rechnung eingereicht wird, sollte geprüft werden, ob folgende Angaben enthalten sind:

 

  • Name des Patienten
  • Bezeichnung der Krankheit (Diagnose)
  • Behandlungstage
  • Nummern der Gebührenordnung
  • Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistungen
  • jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz für die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ)

Hohe Rechnungen sollten am besten unbezahlt und unverzüglich zur Prüfung auf Richtigkeit bei der DKV eingereicht werden. So können eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt und das Zahlungsziel nicht aus den Augen verloren werden.
Arzneimittelrezepte müssen immer mit dem Stempel der Apotheke versehen sein und sollten zusammen mit den dazugehörigen Behandlungsrechnungen eingereicht werden. Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, müssen zusammen mit der Verordnung des Arztes eingereicht werden.

Worauf ist bei einer Zahnarztrechnung zu achten, wenn ich diese zur Erstattung einreiche?

Eine Rechnung muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Name des Patienten
  • Behandlungstage
  • Nummern der Gebührenordnung
  • Bezeichnung des behandelten Zahnes
  • Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistungen
  • jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz für die Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte/GOZ oder Ärzte/GOÄ

Für Zahnarztrechnungen gibt es seit dem 1. Juli 2012 einen einheitlichen Vordruck. den Liquidationsvordruck finden Sie in der Gebührenordnung für Zahnärzte/GOZ.

Bitte achten Sie darauf, dass auch die Material- und Laborkosten spezifiziert ausgewiesen sind. Bei Zahnzusatzversicherungen ist die Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig. Nur dann kann der konkrete Leistungsbetrag ermittelt werden. Wir akzeptieren auch Kopie. Gern können Sie uns die Unterlagen auch faxen oder per E-Mail schicken.

Hohe Rechnungen reichen Sie am besten unbezahlt ein. Sie können damit ein unnötiges Kostenrisiko vermeiden.

Können Rechnungen bzw. Belege auch gesammelt eingereicht werden?

Rechnungen/Belege können gesammelt eingereicht werden. Dadurch können Sie Zeit sparen und Ihren Aufwand verringern.

Wie wird die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt?

Ist eine Psychotherapie angeraten, muss vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage durch die DKV erfolgen. Die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen können vor Beginn der Behandlung, telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail angefordert werden.

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Anschriften der DKV

Wie müssen Auslandsrechnungen eingereicht werden?

Sie können uns bedenkenlos Kopien schicken. Wir brauchen keine Originale mehr.

Die Rechnungen müssen enthalten:

  • Vor- und Zuname der behandelten Person
  • die Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
  • die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen
  • bei zahnärztlicher Heilbehandlung muss die Rechnung Angaben zu den behandelten oder ersetzten Zähnen enthalten   

Rezepte sind mit der dazugehörigen Arztrechnung, der Rechnung über Heil- und Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen und müssen enthalten:

  • Name der versicherten Person
  • Name des verordneten Arzneimittel
  • der Preis
  • den Quittungsvermerk

Die DKV kann für in ausländischer Sprache erstellte Rechnungen beglaubigte Übersetzungen der Belege in deutscher Sprache verlangen. Eventuell hierfür entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer.

Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei der DKV eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Landeszentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß "Währungen der Welt", Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist durch einen Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat. Kreditkarten- und Bankgebühren sind nicht erstattungsfähig.

Merkblatt zu Rechnungsangaben bei Behandlung im Ausland

Anschriften der DKV

Bearbeitung eines Leistungsantrages
Schickt die DKV die Rechnungen nach der Erstattung automatisch zurück?

Wir schicken keine Originalbelege zurück. Im Zuge der Digitalisierung erfassen wir inzwischen alle Belege elektronisch.

Deshalb brauchen wir keine Originalbelege mehr. Dies gilt beispielsweise auch für Finanzämter oder Beihilfestellen.

Sie können uns also bedenkenlos Kopien schicken. Oder nutzen Sie die neuen Medien.

Am einfachsten geht es über den Kundenbereich „Meine Versicherungen“, die DKV App oder die DKV GesundheitsApp.

Wer hilft bei Fragen zum Leistungsantrag weiter?

Bei Fragen rund um den Leistungsantrag hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei) . Sie können mit der DKV auch per E-Mail Kontakt aufnehmen: Kontaktformular

Wie erfolgt die Auszahlung des Krankentagegeldes?

Nach der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit werden dem Versicherungsnehmer/der versicherten Person entsprechende Vordrucke zugesandt. Diese sind vom behandelnden Arzt, dem Patienten und/oder dem Arbeitgeber auszufüllen und der DKV zurückzusenden. Das Krankentagegeld wird dann, sofern ein Leistungsanspruch besteht, zur Verfügung gestellt. Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit muss der Nachweis über die bestehende Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt alle zwei Wochen auf dem so genannten "Pendelformular" erneuert werden. Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt dann ebenfalls alle zwei Wochen.
Der Vordruck wird mit der Leistungsabrechnung zurückgeschickt. Der Einfachheit halber können die Vordrucke auch per Fax an die DKV übermittelt werden.


Kontaktdaten der DKV im Überblick
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Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?

Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.

Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.

Mehr Informationen zum Begriff "Wartezeiten"

Nichtärztliche Heilberufe
Welche Hilfsmittel sind bei der DKV versichert?

Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den jeweiligen Tarifbedingungen. Hierin ist auch geregelt, welche Hilfsmittel versichert sind und ob Besonderheiten - wie eine vorherige schriftliche Zusage - zu beachten sind.

Kunden, die für den persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet registriert sind, können zudem den Hilfsmittel-Service online nutzen. In myDKV können auch direkt die jeweils für die versicherten Personen gültigen Tarifbeschreibungen heruntergeladen werden.

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen

Stellt die DKV im Pflegefall Hilfsmittel zur Verfügung?

Hilfsmittel sollen grundsätzlich und in allen dazu geeigneten Fällen auf Leihbasis bezogen werden. Die Kooperationspartner der DKV stellen in diesem Bereich eine hochwertige und qualitätsgesicherte Versorgung sicher, die auf Grund der großen Erfahrung und Logistik innerhalb kürzester Zeit (oft innerhalb von nur zwei Werktagen) zur Verfügung gestellt werden kann.

Werden Hilfsmittel ohne Veranlassung durch den Pflegeversicherer erworben, entfällt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich ein Leistungsanspruch. Es besteht nur für Hilfsmittel ein Leistungsanspruch, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind. Es empfiehlt sich daher - vor der Versorgung mit Hilfsmitteln - immer zunächst Kontakt mit der DKV aufzunehmen und dort die Versorgung sowie entsprechende Informationen zu beantragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn z.B. eine Verlegung aus dem Krankenhaus in den häuslichen Bereich ansteht. Die schnellstmögliche Versorgung wird auch auf diesem Weg nicht behindert und Fehl- oder Überversorgung, deren Zeit und evtl. auch Kosten zu Lasten des Versicherten gehen, vermieden.

 

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Wie können im Pflegefall Hilfsmittel beantragt werden?

Sofern bereits Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst festgestellt worden ist, reicht ein Anruf bei der DKV. In der Regel liegen alle erforderlichen Unterlagen in Form des Gutachtens über die Pflegebedürftigkeit vor, so dass die Notwendigkeit für ein Hilfsmittel bereits während des Anrufs oder kurz danach geprüft und festgehalten werden kann.

Die DKV wird - im Einverständnis des Versicherungsnehmers - im weiteren Verlauf die Auslieferung der Hilfsmittel über einen ihrer Kooperationspartner veranlassen, so dass innerhalb kürzester Zeit eine Versorgung des Versicherten sichergestellt werden kann. Die Kosten für das Hilfsmittel werden - sofern der Leistungsanspruch bestätigt werden konnte - ohne weitere Eigenbeteiligung für den Versicherten durch die DKV übernommen.

Bei Fragen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter:
Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei) .


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Welche Heilmittel sind bei der DKV versichert?

Bei Krankengymnastik, Massagen, Fangopackungen, medizinischen Bädern, Elektrotherapien und vielen anderen Heilmitteln handelt es sich in der Regel um versicherte Heilmittel. Gern senden wir Ihnen ein Verzeichnis zu. Diesem können Sie die versicherten Heilmittel entnehmen.

 

Gebührenordnung einsehen oder herunterladen
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Wo können die Heilmittel in Anspruch genommen werden?

Heilmittel jeglicher Art sollten in geeigneten Praxisräumen durchgeführt werden. Sind Sie unsicher? Dann rufen Sie uns an oder schicken uns einen Kostenvoranschlag. Dann können wir Ihnen eine verbindliche Auskunft erteilen.

Gibt es Höchstpreise für Heilmittel?
Hier ist der vereinbarte Versicherungsschutz ausschlaggebend. Gern senden wir Ihnen ein Verzeichnis der erstattungsfähigen Höchstsätze zu.
Zahlt die DKV die Kosten für Ergotherapie?
Ja, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind. Wir benötigen manchmal medizinische Unterlagen. Diese sollten ausführlich sein und die medizinische Notwendigkeit bestätigen. Sobald die Unterlagen ausgewertet wurden, erhalten Sie Nachricht von uns.
Krankenhausbehandlung im In-/Ausland
Was ist zu tun, wenn es im Ausland zu einer Krankenhausbehandlung kommt?

Ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt im Ausland unvermeidbar, sollten DKV-Kunden mit der DKV Kontakt aufnehmen. Die Telefonnummer lautet: +49 / 2 21 / 57 89 40 05.

Müssen DKV-Versicherte in Vorleistung treten, wenn sie im Krankenhaus stationär behandelt werden?

Das Krankenhaus rechnet die Unterkunftskosten direkt mit der DKV ab, sofern bei Aufnahme im Krankenhaus die DKV-Card vorgelegt, oder eine Abtretungserklärung im Krankenhaus unterschrieben wird.
Bei weiteren Fragen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)


Kontaktangebote der DKV

Muss jede stationäre Behandlung der DKV mitgeteilt werden und ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich?

Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn, durch den Versicherungsnehmer oder eine bevollmächtigte Personen, anzuzeigen. In den meisten Fällen wird dies jedoch bereits vom Krankenhaus veranlasst.
Bei Behandlungen in gemischten Krankenanstalten (= Krankenhäuser die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen) ist eine vorherige Zusage der DKV erforderlich, da ansonsten der Leistungsanspruch entfällt. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über die verschiedenen Krankenhauskategorien können Sie sich auf der DKV.com informieren.

Zur Krankenhaussuche
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Kontaktangebote der DKV

Wie wird die Auszahlung von Krankenhaustagegeld beantragt?

Für die Erstattung des Krankenhaustagegeldes benötigt die DKV eine formlose Bescheinigung mit folgenden Angaben:

- Name der behandelten Person
- Dauer der Behandlung
- Diagnose
- Stempel, Datum und Unterschrift vom Krankenhaus

Zahlt die DKV einen Rücktransport aus dem Ausland?

Der Rücktransport an den Heimatwohnsitz der versicherten Person steht unter Versicherungsschutz, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der abgeschlossene Tarif Leistungen für einen Rücktransport vorsieht. Eine medizinische Notwendigkeit besteht z.B. dann, wenn vor Ort im Ausland keine ausreichende Behandlungsmöglichkeit besteht und der Patient bzw. Versicherte zum Zwecke der ausreichenden medizinischen Versorgung nach Deutschland transportiert werden muss. Versichert sind dann die Mehrkosten für einen solchen Transport. Mit Mehrkosten sind die Aufwendungen gemeint, die durch den Rücktransport zusätzlich entstehen.

Psychotherapie
Was müssen Sie bei einer Psychotherapie oder einem Psychotherapeuten beachten?

Sie erhalten Leistungen für eine ambulante Psychotherapie, wenn Sie vor Beginn eine schriftliche Zusage von uns erhalten haben. Voraussetzung: Die Behandlung ist medizinisch notwendig. Ferner müssen Sie einen der im Folgenden genannten niedergelassenen approbierten Ärzte wählen:

  • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychiater und Psychotherapeut
  • Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
  • Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Psychosomatiker und Psychotherapeut
  • Psychotherapie oder Psychoanalyse

Sie können auch einen Psychologischen Psychotherapeuten aufsuchen. Bei Kindern und Jugendlichen wählen Sie bitte einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Diese müssen niedergelassen und im Arztregister eingetragen sein.

Zur Diagnostik und Indikationsstellung übernehmen wir die Aufwendungen für bis zu insgesamt fünf so genannte probatorische Sitzungen. Sofern Sie einen der oben genannten Therapeuten wählen, übernehmen wir die Kosten auch ohne vorherige schriftliche Zusage.  

Wie beantragen Sie die Kostenübernahme für eine Psychotherapie?

Die erforderlichen Unterlagen schicken wir Ihnen gern zu. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns.
 

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Anschriften und Telekommunikationsdaten der DKV

Beitragsrückerstattung
Betragsrückerstattung (BRE) – was ist das überhaupt?

Als privates Krankenversicherungsunternehmen nutzen wir gerne die Möglichkeit, Ihr gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten zu belohnen! Wir zahlen einen Teil der gezahlten Beiträge an Sie zurück, wenn Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, oder geringfügige Rechnungsbeträge selbst begleichen. In Summe profitierten in 2020 ca. 30% unserer Kunden von zurückgezahlten Beiträgen.

  • Beitragsrückerstattungen können garantiert sein (garantierte BRE).
  • Sie können aber auch vom Erfolg des Versicherers abhängen (erfolgsabhängige BRE).

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre künftige Beitragsrückerstattung voraussichtlich sein wird? Diese Information können Sie im Online-Kundenportal „Meine Versicherungen“ abrufen.

Attraktive Services – viele Vorteile:
Kennen Sie diesen persönlichen Kundenbereich „Meine Versicherungen“ bereits? Sie können dort zahlreiche Anliegen online abwickeln oder sich Ihre Post zusätzlich in ein digitales Postfach einstellen lassen. Und unsere Vorteilswelt nutzen. Registrieren Sie sich einfach unter www.dkv.com/meineversicherungen - der Schlüssel zu Ihrem persönlichen Kundenbereich!

Unsere Tipps für Sie:
  • Warten kann sich lohnen! Sammeln Sie Ihre Rechnungen im Laufe eines Kalenderjahres.
  • Reichen Sie diese erst ein, wenn die Summe der Versicherungsleistungen höher ist als Ihre tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Beispiel: Sie haben eine Selbstbeteiligung von 400 Euro. Ihre zu erwartende Beitragsrückerstattung beträgt 500 Euro. Eine Einreichung von Rechnungen lohnt sich in diesem Fall erst, wenn der Erstattungsbetrag für die eingereichten Leistungen 900 Euro übersteigt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung einer Beitragsrückerstattung (BRE) erfüllt sein?

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurden keine Versicherungsleistungen für ambulante und zahnärztliche Behandlungen erstattet.*

Dabei ist maßgeblich:

  • Datum der (zahn)ärztlichen Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.
  • Bei Rezepten das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum.​​​​

Leistungen für stationäre Behandlungen haben keinen Einfluss auf die Ermittlung der Beitragsrückerstattung.
Die Versicherung hat während des gesamten Geschäftsjahres 2020 bestanden. 

Erfolgsabhängige BRE (alle Tarife außer Tarif VollMed M4)

  • Die Versicherung bestand am 30. Juni 2021 immer noch (z.B. keine Umstellung in Notlagentarif!).
    Es gibt Ausnahmen: z.B. Kündigung der Versicherung nach dem 31. Dezember 2020 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist je nach Tarif abhängig entweder von der Anzahl der leistungsfreien Versicherungsjahre oder dem im jeweiligen Tarif festgelegten Betrag. Wir haben dies für Sie in der folgenden Staffel aufbereitet:

Staffel für die Beitragsrückerstattung ansehen (PDF Format)

Garantierte Beitragsrückerstattung (nur für den Tarif VollMed M4)

  • Bei Tarifumstellungen in 2020 in den Tarif VollMed M4 verfällt die Beitragsrückerstattung aus den vorher bestehenden Tarifen. In dem Fall erfolgt eine anteilige Auszahlung. Sollten aus den Vortarifen Leistungen in Anspruch genommen werden, hat dies keinen Einfluss auf die Ermittlung der Beitragsrückerstattung.
  • Bei einer Kündigung der Versicherung zum 31. Dezember 2020 entfällt der Anspruch auf BRE.
    Es gibt Ausnahmen:  z.B. Kündigung der Versicherung nach dem 31. Dezember 2020 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bei einer Beendigung der Versicherung ab 2. Januar 2021, bleibt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung erhalten.
     

* Ob für Ihren Vertrag gegebenenfalls Vorsorgeuntersuchungen für die Ermittlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen. 

Wann und wie wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?

Wann?

Die Beitragsrückerstattung kommt automatisch Mitte des jeweiligen Folgejahres.

  • Die Auszahlung der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung für die VollMed M4 Tarife erfolgt Ende Juni des Folgejahres.
  • Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung für alle anderen Tarife erfolgt Ende Juli des Folgejahres.

Wie?

Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung erfolgt automatisch auf das uns bekannte Konto. Sie brauchen nichts zu unternehmen.


Kann die Beitragsrückerstattung auf ein anderes als das bekannte Konto überwiesen werden?

  • Eine Änderung der Bankverbindung können wir für die Zukunft aufnehmen.
  • Die Auszahlung Ihrer Beitragsrückerstattung ist je Vertrag ausschließlich auf ein Konto möglich.
Wer entscheidet über die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?
  • Der Vorstand der DKV prüft in jedem Jahr auf’s Neue, ob eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ausgezahlt werden kann.
  • Der verantwortliche Treuhänder muss der Entscheidung des Vorstands zustimmen.
Hat die Beitragsrückerstattung Einfluss auf meinen steuerlich absetzbaren Beitrag der Kranken- und Pflegepflichtversicherung?
  • Die Beitragsrückerstattung mindert Ihren steuerlich absetzbaren Beitragsanteil (Staf-Ba) der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. 
  • Und zwar in dem Jahr, in dem Sie die Beitragsrückerstattung erhalten. 
  • Konkret: Die BRE für 2020 wird in 2021 von Ihrem StafBa abgezogen. 
  • Abgezogen wird jedoch nur der Anteil der Beitragsrückerstattung, der der Basisabsicherung entspricht. 
  • Dies passiert automatisch. Die konkreten Informationen dazu finden Sie in der Bescheinigung der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, die wir Ihnen jedes Jahr im Januar zuschicken.

Wichtig für Sie: Als Ihr Gesundheitsversicherer dürfen wir Ihnen keine steuerrechtlichen Fragen beantworten. Wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
 

Wie beeinflusst eine unterjährige Anwartschaft die BRE?

In der Zeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein aktiver Versicherungsschutz. Darum können wir für diese Zeit keine Beiträge zurückzahlen.

Warum bekomme ich beim Wechsel in den Standardtarif (STN / STB) keine BRE?

Beim Wechsel in den Standardtarif bis zum 30. Juni des Folgejahres wird auch für das Vorjahr keine BRE gezahlt, da der Wechsel in den Standardtarif eine Beitragsrückerstattung ausschließt.

Welche Tarife erhalten keine BRE?

Welche Tarife oder Tarifkombinationen an der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung teilnehmen und in welcher Höhe, wird vom Versicherer jährlich mit Zustimmung des Treuhänders entschieden.

Vertrag

Beginn des Versicherungsschutzes

Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der DKV?

Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt - jedoch nicht vor Zustellung des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung der DKV.
Sind Wartezeiten vorgesehen, beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeiten.

Was sind Wartezeiten?

Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten des Versicherers, gerechnet ab Vertragsbeginn. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Wartezeiten entfallen bei einem Unfall (z.B. Heilbehandlung aufgrund eines Autounfalls).

Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?

Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.

Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.

Mehr Informationen zum Begriff "Wartezeiten"

Bescheinigungen und Nachweise

Wo können Bescheinigungen oder Nachweise bei der DKV angefordert werden?

Grundsätzlich können jegliche Bescheinigungen (z.B. Beitragsbescheinigung, Bescheinigung für den Arbeitgeber etc.) telefonisch oder schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im Internet stehen Ihnen im persönlichen Kundenbereich Meine Versicherungen personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.

Kontaktangebote der DKV
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Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung und wer stellt diese aus?

Wenn Angestellte privat Krankenversichert sind, steht ihnen grundsätzlich ein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber zu. Zur Erlangung dieses Zuschusses müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber".

Die Bescheinigung kann telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierzu personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.

Kontaktangebote der DKV
Informationen zum Kundenbereich myDKV

Gibt es Bescheinigungen, die die DKV automatisch ausstellt?

Grundsätzlich stellt die DKV nur Bescheinigungen aus, wenn der Versicherungsnehmer diese anfordert. Wenn ein Versicherungsnehmer möchte, dass bestimmte Bescheinigungen (z.B. Beitragsbescheinigungen für das Finanzamt - das bedeutet einmal pro Jahr - ausgestellt wird, kann dies der DKV mitgeteilt werden.
Die DKV wird dann dafür sorgen, dass die gewünschte Bescheinigung einmal pro Jahr automatisch an den Versicherungsnehmer gesandt wird.

Die Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber wird automatisch bei jeder Beitragsänderung ausgestellt.

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Stellt die DKV einen neuen Versicherungsschein aus, wenn der Versicherunggschein verloren geht?

Sollte ein Versicherungsschein verloren gehen, kann ein Ersatzversicherungsschein telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden.

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Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?

Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.

Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.

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Vertragsänderung / Kündigung

Vertragsänderungswünsche
Was ist zu tun, wenn der Versicherungsvertrag geändert werden soll?

Eine Änderung des Versicherungsvertrages bedarf der Schriftform. Vorher ist eine Kontaktaufnahme mit der DKV sinnvoll, um den Änderungswunsch und die damit verbundenen Voraussetzungen und Formalitäten persönlich besprechen und klären zu können.

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Was muss beachten werden, wenn Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) eintritt?

Bei Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, können Sie die private Krankheitskostenversicherung innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen.

Der Eintritt der Krankversicherungspflicht ist von Ihnen innerhalb von zwei Monaten nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer GKV. Die Zwei-Monats-Frist beginnt erst, wenn Sie von uns zum Einreichen des Nachweises aufgefordert werden. Erhalten wir den Nachweis nicht, ist Ihre Kündigung unwirksam.
Kündigen Sie Versicherung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist von drei Monaten, wird diese zum Ende des Monats wirksam, in dem Sie den Eintritt der Pflichtversicherung nachweisen.

Sie können sich aber auch die erworbenen Rechte aus dem Versicherungsverhältnis erhalten. Ist zu erwarten, dass die Krankenversicherungspflicht nur vorübergehend ist, kann das Versicherungsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen als Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden. Dafür ist ein reduzierter Anwartschaftsbeitrag von Ihnen zu zahlen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz den neuen Gegebenheiten anzupassen und etwa eine Krankheitskostenvollversicherung in eine Ergänzungsversicherung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz umzuwandeln. Das Kundenservice Center und die DKV-Außendienstpartner helfen bei Fragen gerne weiter.

Kündigung
Der Versicherungsvertrag soll gekündigt werden - was ist zu tun?

Die Kündigung eines Versicherungsvertrages bedarf immer der Textform (z.B. Brief oder E-Mail). Sind Kündigungsfristen einzuhalten, so gilt das Datum des Eingangs der Kündigung bei der DKV. Vor einer Kündigung empfiehlt es sich, Kontakt mit der DKV aufzunehmen. So können die jeweils gültigen Kündigungsfristen und ggf. Alternativen zur Kündigung (z.B. Vertragsumwandlung) besprochen werden. Das Kundenservice Center und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen gerne weiter.

Bitte denken Sie daran, es gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Möchten Sie Ihre Krankheitskostenvollversicherung kündigen, ist für die versicherte Person bei einem anderen Unternehmen eine neue Krankheitskostenvollversicherung abzuschliessen. Diese muss den Anforderungen an die gesetzliche Pflicht zur Versicherung genügen und nahtlos an die bisherige Versicherung anknüpfen. Der Nachweis über die Folgeversicherung muss innerhalb der Kündigungsfrist eingehen.

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Wie muss eine Auslandsreise-Krankenversicherung gekündigt werden?

Die Kündigung einer Auslandsreise-Krankenversicherung bedarf immer der Textform (z.B. Brief oder E-Mail). Sind Kündigungsfristen einzuhalten, so gilt das Datum des Eingangs der Kündigung bei der DKV. Bei weiteren Fragen helfen das Kundenservice Center der DKV und die DKV-Betreuer im Außendienst gerne weiter.

Kontaktangebote der DKV

Welche ordentlichen Kündigungsfristen gelten für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung?

Bei der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Die Kündigung ist jedoch frühesten zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich.

Der Versicherungsvertrag ist zunächst auf die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Versicherungsnehmer nicht fristgemäß kündigt. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn); es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.

Beispiel
Versicherungsvertrag beginnt am 1. Juli 2006
Demnach endet das erste Versicherungsjahr am 31. Dezember 2006.
Eine Kündigung ist zum Ende des zweiten Versicherungsjahres möglich, in diesem Beispiel also zum 31. Dezember 2007. Die Kündigung muss zur Wahrung der Kündigungsfrist bis zum 30. September 2007 bei der DKV eingegangen sein.

Besonderheit
Bei den VollMed Tarifen M1, M2, M3, M4, MAR, Tarife M5, SZ1, SZ2 und Z1 gilt folgende Regelung: Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

Welche ordentlichen Kündigungsfristen gelten für die Krankentagegeldversicherung?
Der Tarif KTAG zum Beispiel, kann zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Der Tarif KTAG kann z.B. auch nur für
einzelne versicherte Personen kündigen. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre stimmen mit dem Kalenderjahr überein.
Was ist ein Versicherungsjahr in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung?

Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn); es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.

Beispiel
Versicherungsbeginn ist der 1. Juli 2006
Ende des 1. Versicherungsjahres = 31. Dezember 2006
Beginn des 2. Versicherungsjahres = 1. Januar 2007

Was ist ein Versicherungsjahr in der Krankentagegeldversicherung?

Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn); es endet mit Ablauf des elften darauf folgenden Monats. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils am Ersten des Monats, der auf den Ablauf des ersten Versicherungsjahres folgt.

Beispiel
Versicherungsbeginn ist der 1. Oktober 2006
Ende des 1. Versicherungsjahres = 30. September 2007
Beginn des 2. Versicherungsjahres = 1. Oktober 2007

Was muss beachten werden, wenn Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) eintritt?

Bei Eintritt der Versicherungspflicht in der GKV, zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit, können Sie die private Krankheitskostenversicherung innerhalb von drei Monaten rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Ihre Kündigung muss in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) erfolgen.

Der Eintritt der Krankversicherungspflicht ist von Ihnen innerhalb von zwei Monaten nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer GKV. Die Zwei-Monats-Frist beginnt erst, wenn Sie von uns zum Einreichen des Nachweises aufgefordert werden. Erhalten wir den Nachweis nicht, ist Ihre Kündigung unwirksam.
Kündigen Sie Versicherung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist von drei Monaten, wird diese zum Ende des Monats wirksam, in dem Sie den Eintritt der Pflichtversicherung nachweisen.

Sie können sich aber auch die erworbenen Rechte aus dem Versicherungsverhältnis erhalten. Ist zu erwarten, dass die Krankenversicherungspflicht nur vorübergehend ist, kann das Versicherungsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen als Anwartschaftsversicherung fortgeführt werden. Dafür ist ein reduzierter Anwartschaftsbeitrag von Ihnen zu zahlen.

Es besteht auch die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz den neuen Gegebenheiten anzupassen und etwa eine Krankheitskostenvollversicherung in eine Ergänzungsversicherung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz umzuwandeln. Das Kundenservice Center und die DKV-Außendienstpartner helfen bei Fragen gerne weiter.

Ehegatten- / Kindernachversicherung

Was ist eine Ehegattennachversicherung?

Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten bei der DKV versicherten Person können sich zu erleichterten Bedingungen bei der DKV privat krankenversichern. Die Antragsstellung muss jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Das Kundenservice Center und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.

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Was ist eine Kindernachversicherung?

Neugeborene können bei der DKV privat krankenversichert werden, wenn die Anmeldung durch den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage der Geburt des Kindes erfolgt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfassender ist, als der des versicherten Elternteils.
Die Kindernachversicherung ist auch bei einer Adoption von Kindern möglich. Hierbei ist eine Frist von zwei Monaten ab dem Tage der Adoption zu beachten. Das Kundenservice Center und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.

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Beitrag

Beitragskalkulation / -berechnung
Wie werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?

Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung (PKV) beruht auf dem so genannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichem Lebensumstand entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt also vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragsstellung sowie von Art und Umfang der versicherten Leistungen ab. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die entsprechenden Versicherungsleistungen und die Versicherungsbeiträge - über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind. Dafür wird in der PKV die so genannte Alterungsrückstellung gebildet. Dem Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung steht das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.

Warum können die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen?

Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Beiträge dieses Tarifs vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und geändert werden.

Was ist eine Alterungsrückstellung?

Alterungsrückstellungen werden aus Teilen des gezahlten Beitrags zum Ausgleich dafür gebildet, dass mit dem steigenden Lebensalter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. Ein 80-jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40-jährigen.
Die Bildung von Alterungsrückstellungen soll bewirken, dass der Umstand des Älterwerdens für sich alleine genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für den 30-jährigen ist daher bereits berücksichtigt, dass dieser Versicherte mit 60 oder 70 Jahren mehr Gesundheitsleistungen benötigt als heute. Der 30-jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.

Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverzinsung von 3,5 Prozent. Tatsächlich werden am Kapitalmarkt i.d.R. mehr als 3,5 Prozent Zinsen erzielt, mit denen die Alterungsrückstellungen kalkuliert werden. Die tatsächliche Nettoverzinsung liegt in der Privaten Krankenversicherung derzeit bei etwa 5 Prozent. 90 Prozent der über 3,5 Prozent hinausgehenden Zinserträge müssen für zusätzliche Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter zurückgelegt werden. Davon kommt ein wesentlicher Teil unmittelbar den heute über 65-jährigen zugute.

Was unternimmt die DKV gegen steigende Kosten im Gesundheitswesen?

Den Bemühungen zur Kostendämpfung sind leider Grenzen gesetzt. Im Rahmen der Möglichkeiten tut die DKV alles, um der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Auf die Höhe der Heilbehandlungskosten hat die DKV direkt nur einen begrenzten Einfluss, da sie nicht unmittelbar Vertragspartner der Ärzte und Krankenhausverwaltungen ist. Die DKV nutzt allerdings die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Das Leistungsversprechen erfüllt die DKV selbstverständlich ohne Wenn und Aber. Zugleich bemüht sich die DKV verstärkt, die Kunden bei der Abwehr unberechtigter oder zu hoher Forderungen zu unterstützen. Auch auf politischer Ebene macht die DKV immer wieder ihren Einfluss geltend, um auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mäßigend einzuwirken und um allgemein Nachteile für die Versicherten abzuwenden.

Naturgemäß geschieht dies fast unbemerkt von der Öffentlichkeit. Überall, wo die private Krankenversicherung im sozialpolitischen Bereich berührt ist, ist die DKV aktiv. Allerdings tritt die DKV weniger als einzelnes Unternehmen auf, sondern wirkt primär über den Verband der Privaten Krankenversicherung auf das sozialpolitische und gesetzgeberische Umfeld ein. Aufgrund ihrer Marktstellung und ihrer jahrzehntelangen Erfahrungen ist sie in den Gremien des Verbandes vertreten. Schließlich sucht die DKV nach neuen Wegen im Verhältnis zu Ärzten und anderen Leistungserbringern mit dem Ziel, stärker auf die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis einzuwirken.

Die DKV setzt sich beispielsweise stark für die so genannte Evidenzbasierte Medizin ein. Um medizinische Versorgung besser und effektiver zu machen, hat die DKV einiges getan. Die DKV möchte in Zukunft noch viel erreichen und hat diesem Ziel einen Namen gegeben: Das Unternehmen Gesundheit!®

Informationen über Das Unternehmen Gesundheit!®

Bleiben die Beiträge bei der DKV im Alter bezahlbar?

Der medizinische Fortschritt sorgt dafür, dass die Menschen in Deutschland immer älter werden. Betrug die mittlere Lebenserwartung im Jahr 1800 gerade mal 35 Jahre, im Jahre 1900 etwa 45 Jahre, so liegt sie heute bei über 75 Jahren (Männer) bzw. über 81 Jahren (Frauen). Eine weiter zunehmende Lebenserwartung sorgt dafür, dass im Jahre 2050 Männer, so die Prognosen, etwa 84 Jahre und Frauen 88 Jahre werden.

Durch so genannte Alterungsrückstellungen sind die Privatversicherten für die Zukunft gut gerüstet. Die in jungen Jahren angesammelten Beitragsteile, die verzinslich angelegt wurden, sollen die mit dem höheren Lebensalter steigenden Leistungen finanzieren.

Jeder Privatversicherte kann Anpassungen am individuellen Versicherungsschutz vornehmen. Der Wechsel von einem Tarif zu einem anderen, die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts oder auch die Absenkung des Versicherungsschutzes (z.B. im stationären Bereich durch einen Wechsel vom Einbettzimmer auf das Zweibettzimmer) können interessante Alternativen sein, um eine deutliche Beitragsentlastung zu erreichen.Welche Alternativen im Einzelnen bestehen, lässt sich nur individuell klären. Hier ist eine persönliche Beratung sinnvoll.

Darüber hinaus gibt es für den Privatversicherten nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit mindestens zehnjähriger Vorversicherungszeit die Möglichkeit, in den so genannten Standardtarif zu wechseln. Unter bestimmten Bedingungen ist auch schon zu einem früheren Zeitpunkt ein Wechsel in den Standardtarif möglich. Dieser ist jedoch nur für diejenigen Kunden eine Alternative, die vor dem 01.01.2009 bereits privat krankenversichert waren. Alle anderen können nur noch in den Basistarif wechseln.

Neu ist als zusätzliche Altersvorsorgemaßnahme neben der Bildung von Alterungsrückstellungen seit dem 1. Januar 2000 ein Zuschlag auf den Beitrag von zehn Prozent für alle Neuversicherten. Dies betrifft nur Versicherungen, durch die ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzt werden kann; zumindest allgemeine Krankenhausleistungen müssen dabei abgesichert sein. Der Zuschlag wird zwischen dem 21. und 61. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Auf diese Weise können also nicht nur die altersbedingt steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sondern auch allgemeine Kostensteigerungen aufgefangen werden. Je nach Vorversicherungszeit und Kostenentwicklung ist ab dem 80. Lebensjahr sogar eine Beitragssenkung möglich. Eine vorherige Beitragssenkung erlaubt der Gesetzgeber jedoch nicht.

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Beitragszahlung
Welche Zahlungsweisen für den Beitrag sind bei der DKV möglich?

Neben der monatlichen Zahlungsweise sind auch eine 1/4-jährliche, eine 1/2-jährliche (mit zwei Prozent Skonto) und eine jährliche (mit drei Prozent Skonto) Zahlungsweise möglich.
Für die Auslandsreise-Krankenversicherungen können die Beiträge nur jährlich gezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass für "reine" Unisex-Verträge kein Skonto gewährt wird.

Müssen Änderungen des SEPA-Lastschriftverfahren und dem SEPA-Basislastschriftmandat immer schriftlich erfolgen?

Diese Änderungen sollten immer schriftlich, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe der Versicherungsnummer mitgeteilt werden. Im persönlichen Kundenbereich Meine Versicherungen im Internet stehen hierfür personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.

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Informationen zum Kundenbereich Meine Versicherungen

Wie lautet die Bankverbindung der DKV?

Hypovereinsbank

BIC-Code: HYVEDEMM
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10

Arbeitgeberzuschuss
Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?

Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss ist aber begrenzt:

1. der Arbeitgeber übernimmt maximal die Hälfte des zu zahlenden Beitrages und
2. der Arbeitgeber übernimmt nicht mehr als die Hälfte dessen, was er unter Zugrundelegung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes zu zahlen hätte, wenn der Versicherungsnehmer und seine (familienversicherten) Angehörigen gesetzlich krankenversichert wären. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde der Arbeitgeberzuschuss zudem auf 7,3% des Bruttoeinkommens festgeschrieben. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben alle Mitglieder seit dem 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen (jedoch maximal von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung) zu tragen. An diesem zusätzlichen Beitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.

Zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss direkt an die DKV?

Nein. Alleiniger Vertragspartner der DKV und Beitragsschuldner ist der Versicherungsnehmer. Den Arbeitgeberzuschuss bekommt der Versicherte von seinem Arbeitgeber - üblicherweise mit seinem Gehalt - ausgezahlt. Für die Auszahlung benötigt der Arbeitgeber eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherers, die so genannte "Arbeitgeberbescheinigung". Diese kann bei der DKV per Telefon, E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg angefordert werden.

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Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung und wer stellt diese aus?

Wenn Angestellte privat Krankenversichert sind, steht ihnen grundsätzlich ein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber zu. Zur Erlangung dieses Zuschusses müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber".

Die Bescheinigung kann telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierzu personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.

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Informationen zum Kundenbereich myDKV

Elternzeit, Versicherungswechsel, Arbeitslosigkeit
Wer zahlt die Beiträge während einer Elternzeit?
Während einer Elternzeit nach dem "Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit" zahlen privat Versicherte ihre Versicherungsbeiträge unverändert weiter. In dieser Zeit ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Beitragszuschuss zu leisten.
Bei sonstigen Freistellungen zur Kinderbetreuung, etwa bei betrieblicher und tarifvertraglicher Elternzeit, können Besonderheiten gelten. Wir empfehlen, sich rechtzeitig über den Arbeitgeber zu erkundigen, was hier in Sachen "Krankenversicherung" zu beachten/veranlassen ist.
Was passiert mit dem eingezahlten Beitragszuschlag (R10) bei einem Versicherungswechsel?

Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird oder eine versicherte Person stirbt, fallen die bereits gezahlten Zuschläge für die davon betroffenen Versicherungen an die Versichertengemeinschaft.

Was passiert mit der angesparten Alterungsrückstellung bei einem Tarifwechsel?

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung beim selben Unternehmen möglich.

Wer zahlt die Beiträge bei Arbeitslosigkeit?
In aller Regel führt der Bezug von Arbeitslosengeld zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden von der Arbeitsagentur bezahlt.
Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gilt unter bestimmten Voraussetzungen z. B. für Leistungsbezieher, die älter als 55 Jahre sind. Langjährige privat Versicherte können sich außerdem von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich auch während der Arbeitslosigkeit privat weiterversichern.
Für privat versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge für die Krankenversicherung bis zu der Höhe der Beiträge, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wären. Wir empfehlen, sich im Bedarfsfall an die zuständige Arbeitsagentur zu wenden.
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Was ist der gesetzliche Beitragszuschlag?

Der Gesetzgeber hat ein Mittel eingeführt, um die Beitragsentwicklung im Alter stabil zu halten. Als zusätzliche Altervorsorgemaßnahme - neben der Bildung von Alterungsrückstellungen - ist seit dem 1. Januar 2000 ein Zuschlag auf den Beitrag von zehn Prozent für alle Neuversicherten zu entrichten. Dies betrifft nur Versicherungen, durch die ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzt werden kann; zumindest allgemeine Krankenhausleistungen müssen dabei abgesichert sein.

Der Zuschlag wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Auf diese Weise können also nicht nur die altersbedingt steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sondern auch allgemeine Kostensteigerungen aufgefangen werden. Je nach Vorversicherungszeit und Kostenentwicklung ist ab dem 80. Lebensjahr sogar eine Beitragssenkung möglich.
Eine vorherige Beitragssenkung erlaubt der Gesetzgeber nicht.

Wer muss den gesetzlichen Beitragszuschlag zahlen?

Alle privat versicherten Personen zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr die ihre Verträge nach dem 1. Januar 2000 abgeschlossen haben, sind grundsätzlich von dieser Neuregelung betroffen. Deren Beiträge werden um zehn Prozent erhöht. Dies betrifft jedoch nur Versicherungen, durch die ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzt werden kann; zumindest allgemeine Krankenhausleistungen müssen dabei abgesichert sein.

Was macht die Versicherung mit den gezahlten Beitragszuschlägen?

Der gesetzliche Beitragszuschlag wird wie folgt verwendet:

  • die Beitragserhöhungen sollen ab dem 65. Lebensjahr gemildert werden;
  • der Zuschlag ist mit 3,5 Prozent zu verzinsen;
  • darüber hinaus erwirtschaftete Zinsen müssen zu 90 Prozent der Versichertengemeinschaft gutgeschrieben werden;

Konkret bedeutet diese Regelung, dass der Versicherungsnehmer bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Betrag ansparen kann, der die im Alter höheren Beiträge mindert. Es tritt eine Entlastungswirkung für den Zeitraum ein, wenn das Einkommen nicht mehr so hoch ist.

Was passiert mit dem eingezahlten Beitragszuschlag (R10) bei einem Versicherungswechsel?

Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird oder eine versicherte Person stirbt, fallen die bereits gezahlten Zuschläge für die davon betroffenen Versicherungen an die Versichertengemeinschaft.

Beitragsrückerstattung

Betragsrückerstattung (BRE) – was ist das überhaupt?

Als privates Krankenversicherungsunternehmen nutzen wir gerne die Möglichkeit, Ihr gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten zu belohnen! Wir zahlen einen Teil der gezahlten Beiträge an Sie zurück, wenn Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, oder geringfügige Rechnungsbeträge selbst begleichen. In Summe profitierten in 2020 ca. 30% unserer Kunden von zurückgezahlten Beiträgen.

  • Beitragsrückerstattungen können garantiert sein (garantierte BRE).
  • Sie können aber auch vom Erfolg des Versicherers abhängen (erfolgsabhängige BRE).

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre künftige Beitragsrückerstattung voraussichtlich sein wird? Diese Information können Sie im Online-Kundenportal „Meine Versicherungen“ abrufen.

Attraktive Services – viele Vorteile:
Kennen Sie diesen persönlichen Kundenbereich „Meine Versicherungen“ bereits? Sie können dort zahlreiche Anliegen online abwickeln oder sich Ihre Post zusätzlich in ein digitales Postfach einstellen lassen. Und unsere Vorteilswelt nutzen. Registrieren Sie sich einfach unter www.dkv.com/meineversicherungen - der Schlüssel zu Ihrem persönlichen Kundenbereich!

Unsere Tipps für Sie:
  • Warten kann sich lohnen! Sammeln Sie Ihre Rechnungen im Laufe eines Kalenderjahres.
  • Reichen Sie diese erst ein, wenn die Summe der Versicherungsleistungen höher ist als Ihre tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung.

Beispiel: Sie haben eine Selbstbeteiligung von 400 Euro. Ihre zu erwartende Beitragsrückerstattung beträgt 500 Euro. Eine Einreichung von Rechnungen lohnt sich in diesem Fall erst, wenn der Erstattungsbetrag für die eingereichten Leistungen 900 Euro übersteigt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung einer Beitragsrückerstattung (BRE) erfüllt sein?

Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurden keine Versicherungsleistungen für ambulante und zahnärztliche Behandlungen erstattet.*

Dabei ist maßgeblich:

  • Datum der (zahn)ärztlichen Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.
  • Bei Rezepten das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum.​​​​

Leistungen für stationäre Behandlungen haben keinen Einfluss auf die Ermittlung der Beitragsrückerstattung.
Die Versicherung hat während des gesamten Geschäftsjahres 2020 bestanden. 

Erfolgsabhängige BRE (alle Tarife außer Tarif VollMed M4)

  • Die Versicherung bestand am 30. Juni 2021 immer noch (z.B. keine Umstellung in Notlagentarif!).
    Es gibt Ausnahmen: z.B. Kündigung der Versicherung nach dem 31. Dezember 2020 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist je nach Tarif abhängig entweder von der Anzahl der leistungsfreien Versicherungsjahre oder dem im jeweiligen Tarif festgelegten Betrag. Wir haben dies für Sie in der folgenden Staffel aufbereitet:

Staffel für die Beitragsrückerstattung ansehen (PDF Format)

Garantierte Beitragsrückerstattung (nur für den Tarif VollMed M4)

  • Bei Tarifumstellungen in 2020 in den Tarif VollMed M4 verfällt die Beitragsrückerstattung aus den vorher bestehenden Tarifen. In dem Fall erfolgt eine anteilige Auszahlung. Sollten aus den Vortarifen Leistungen in Anspruch genommen werden, hat dies keinen Einfluss auf die Ermittlung der Beitragsrückerstattung.
  • Bei einer Kündigung der Versicherung zum 31. Dezember 2020 entfällt der Anspruch auf BRE.
    Es gibt Ausnahmen:  z.B. Kündigung der Versicherung nach dem 31. Dezember 2020 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bei einer Beendigung der Versicherung ab 2. Januar 2021, bleibt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung erhalten.
     

* Ob für Ihren Vertrag gegebenenfalls Vorsorgeuntersuchungen für die Ermittlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen. 

Wann und wie wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?

Wann?

Die Beitragsrückerstattung kommt automatisch Mitte des jeweiligen Folgejahres.

  • Die Auszahlung der erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung für die VollMed M4 Tarife erfolgt Ende Juni des Folgejahres.
  • Die Auszahlung der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung für alle anderen Tarife erfolgt Ende Juli des Folgejahres.

Wie?

Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung erfolgt automatisch auf das uns bekannte Konto. Sie brauchen nichts zu unternehmen.


Kann die Beitragsrückerstattung auf ein anderes als das bekannte Konto überwiesen werden?

  • Eine Änderung der Bankverbindung können wir für die Zukunft aufnehmen.
  • Die Auszahlung Ihrer Beitragsrückerstattung ist je Vertrag ausschließlich auf ein Konto möglich.
Wer entscheidet über die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?
  • Der Vorstand der DKV prüft in jedem Jahr auf’s Neue, ob eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ausgezahlt werden kann.
  • Der verantwortliche Treuhänder muss der Entscheidung des Vorstands zustimmen.
Hat die Beitragsrückerstattung Einfluss auf meinen steuerlich absetzbaren Beitrag der Kranken- und Pflegepflichtversicherung?
  • Die Beitragsrückerstattung mindert Ihren steuerlich absetzbaren Beitragsanteil (Staf-Ba) der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. 
  • Und zwar in dem Jahr, in dem Sie die Beitragsrückerstattung erhalten. 
  • Konkret: Die BRE für 2020 wird in 2021 von Ihrem StafBa abgezogen. 
  • Abgezogen wird jedoch nur der Anteil der Beitragsrückerstattung, der der Basisabsicherung entspricht. 
  • Dies passiert automatisch. Die konkreten Informationen dazu finden Sie in der Bescheinigung der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, die wir Ihnen jedes Jahr im Januar zuschicken.

Wichtig für Sie: Als Ihr Gesundheitsversicherer dürfen wir Ihnen keine steuerrechtlichen Fragen beantworten. Wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
 

Wie beeinflusst eine unterjährige Anwartschaft die BRE?

In der Zeit der Anwartschaftsversicherung besteht kein aktiver Versicherungsschutz. Darum können wir für diese Zeit keine Beiträge zurückzahlen.

Warum bekomme ich beim Wechsel in den Standardtarif (STN / STB) keine BRE?

Beim Wechsel in den Standardtarif bis zum 30. Juni des Folgejahres wird auch für das Vorjahr keine BRE gezahlt, da der Wechsel in den Standardtarif eine Beitragsrückerstattung ausschließt.

Welche Tarife erhalten keine BRE?

Welche Tarife oder Tarifkombinationen an der erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattung teilnehmen und in welcher Höhe, wird vom Versicherer jährlich mit Zustimmung des Treuhänders entschieden.

DKV-Card

Was ist die DKV-Card?

Mit der DKV-Card weisen sich DKV-Kunden beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus als Privatpatient aus. Die Karte enthält einen Microchip, auf dem folgende Daten gespeichert sind:

  • Name und Unternehmensnummer der DKV
  • Name und Anschrift des Versicherten
  • Geburtsdatum des Versicherten
  • Versicherungs- und Personennummer
  • Kartengültigkeitsdauer

Durch Vorlage der DKV-Card werden Arbeitsabläufe in der Krankenhausverwaltung sowie in der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis erheblich vereinfacht. Die manuelle Erfassung persönlicher und versicherungstechnischer Daten entfällt. Mit Hilfe spezieller Kartenlesegeräten können die auf dem Microship gespeicherten Daten gelesen und für die Erstellung von Rechnungen und Rezepten verwendet werden. Aufgrund der auf den Belegen angegebenen Versicherungs- und Personennummer können Leistungsanträge dem Versicherungsvertrag schneller zugeordnet werden. Die Versicherungsleistungen stehen Kunden somit innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung.

Sollte beim Arzt-/Zahnarztbesuch oder bei der Aufnahme in ein Krankenhaus die DKV-Card einmal ausnahmsweise nicht verfügbar sein, hat dies keine Auswirkungen für den Patienten, denn der Einsatz der DKV-Card ist freiwillig.

Wer bekommt eine DKV-Card?

Eine DKV-Card erhalten Versicherte, die entweder Versicherungsschutz

  • für ambulante und/oder zahnärztliche Behandlung sowie die stationäre Krankenhausbehandlung,
  • ausschließlich für ambulante und/oder zahnärztliche Behandlung,
  • oder für die Übernahme der Kosten des Ein- oder Zweibettzimmers (stationäre Ergänzungsversicherung)

mit der DKV vereinbart haben.

Wie lange ist die DKV-Card gültig?

Die DKV-Card hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Sofern sich zwischenzeitlich die Anschrift, der Name oder der Versicherungsschutz ändert, erhalten Kunden automatisch (sofern der DKV z.B. die neue Anschrift mitgeteilt wurde) eine neue DKV-Card.

Die DKV-Card wird erst gültig, wenn der Versicherungsnehmer und der Versicherte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die Karte auf der Rückseite unterschrieben haben.

Was ist bei Verlust der DKV-Card oder Änderung der persönlichen Daten zu tun?

Sollte die DKV-Card verloren gehen oder sich die persönlichen Daten (z.B. Nachname, Anschrift) ändern, sollte dies umgehend der DKV mitgeteilt werden.
Die Daten werden dann aktualisiert und eine neue DKV-Card ausgestellt. Dies gilt auch bei einer Änderung des Versicherungsschutzes, z.B. durch eine Vertragsumstellung.

Kontaktangebote der DKV

Wer bekommt keine DKV-Card?

Aufgrund der individuell gewählten Tarifkombination kann es sein, dass keine DKV-Card ausgestellt wird. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei der DKV, d.h. die Behandlung beim Arzt-/Zahnarzt oder im Krankenhaus als Privatpatient erfolgt auch ohne DKV-Card.

Welchen zusätzlichen Service bietet die DKV-Card?

Die DKV-Card garantiert einen Notruf-Service auf allen Auslandsreisen. Daher sollte die DKV-Card auch bei Reisen mitgenommen werden.

Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz

Sind die Beiträge für die Anwartschaft auf meine Krankheitskostenvoll- und Pflegepflichtversicherung steuerlich absetzbar?

Diese Beiträge sind absetzbar, soweit sie der Basisabsicherung zuzurechnen sind. Die Anwartschaftsbeiträge für Ihre Pflegepflichtversicherung sind voll absetzbar.

Warum erhalte ich eine Meldebescheinigung?

Wir haben die steuerabzugsfähigen Beiträge zu Ihrer privaten Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. So regelt es §10 Abs. 2 a EStG (EinkommenSteuerGesetz). Wir bescheinigen Ihnen die Datenübertragung. Die Höhe der steuerlich begünstigten Beiträge können Sie der Meldebescheinigung entnehmen.

Was hat sich durch das Bürgerentlastungsgesetz geändert?

Dieses Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2010. Seitdem können Sie die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung in Höhe einer Basisabsicherung geltend machen. Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung berücksichtigt die Finanzbehörde in voller Höhe.

Was zählt zur Basisabsicherung?

Die Basisabsicherung orientiert sich am Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von Leistungen aus der privaten Krankheitskostenvollversicherung ziehen wir den Teil ab, der über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Dies sind zum Beispiel:

  • Die Behandlung durch den Chefarzt
  • Die Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Höhere Leistungen des Zahnarztes

Hierfür hat der Gesetzgeber ein Punktesystem geschaffen. Der ermittelte und bescheinigte Beitrag ist also grundsätzlich niedriger als der tatsächlich zu zahlende.

Wie wirkt sich eine Beitragsrückerstattung aus?

Sie mindert im Kalenderjahr der Erstattung die abziehbaren Beiträge. Steuerlich relevant ist nur der Teil der Rückerstattung, der auf die Basisabsicherung entfällt. Diesen Anteil Ihres Beitrags weisen wir in der beigefügten Bescheinigung aus.

Um eine Beitragsrückerstattung zu erhalten, zahle ich Leistungen selbst. Kann ich diese Kosten steuerlich geltend machen?

Sie können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Möglicherweise ist es für Sie günstiger, auf die Rückerstattung der Beiträge zu verzichten. Und stattdessen die Leistungen einzureichen. Welche Möglichkeit für Sie günstiger ist, kann ein Steuerberater errechnen.

In meinem Vertrag ist eine Selbstbeteiligung vereinbart. Habe ich dadurch Nachteile bei den Steuerersparnissen durch das Bürgerentlastungsgesetz?

Mit einer Selbstbeteiligung senken Sie Ihren Beitrag. Damit reduziert sich natürlich der mögliche Steuervorteil. Sie können den Selbstbehalt aber unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen.

Mein Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten zur Kranken- und Pflegeversicherung. Senkt dieser Zuschuss meine berücksichtigungsfähigen Beiträge?

Der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist steuerfrei. Daher zieht die Finanzbehörde ihn in voller Höhe von den berücksichtigungsfähigen Beiträgen ab. Das gilt auch für Bestandteile des Zuschusses, die auf höhere Leistungen als die Basisabsicherung entfallen.

Die Höhe des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses ist in der jährlichen Lohnbescheinigung enthalten. Die Arbeitgeber schicken sie elektronisch an die Finanzverwaltung.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit mir die Steuerminderung zugute kommen kann?

Dafür müssen wir Ihre steuerlich begünstigten Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Das Bundeszentralamt leitet die Beiträge an die Finanzbehörden weiter.

Die Beträge aus der Meldebescheinigung übertragen Sie in Ihre Einkommensteuererklärung. Nutzen Sie dafür bitte die Anlagen "Vorsorgeaufwand" und "Kind".

Ihr Finanzamt kann nun die Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge berücksichtigen.
Dies gilt für Sie und mitversicherte Personen. Hierfür benötigen wir Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die der mitversicherten Personen.

Ich habe der Übermittlung meiner Daten widersprochen. Kann ich ihr nachträglich zustimmen?

Um steuerliche Nachteile zu vermeiden, können Sie auch nachträglich einwilligen. Dies ist innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf eines Kalenderjahres möglich, in dem Sie die Beiträge gezahlt haben.
Ab dem Veranlagungsjahr 2019 können Sie der Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge an die Finanzbehörde nicht mehr widersprechen. So sieht es der Gesetzgeber vor.

Wie verläuft das Meldeverfahren?

Wir melden die abzugsfähigen Beiträge zur privaten Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung an die Finanzbehörde. Dies müssen wir bis zum 28. Februar eines Jahres für das Vorjahr erledigen. Gleiches gilt für die erstatteten Beiträge des Vorjahres. Wir teilen der Finanzbehörde diese Beiträge und Ihre Steuer-Identifikationsnummer elektronisch mit. Die Finanzverwaltungen verwenden diese Werte, um die Einkommensteuer zu ermitteln.

Meine Versicherungen - Kundenbereich im Internet

Beschreibung Meine Versicherungen

Was ist "Meine Versicherungen"?

"Meine Versicherungen" ist der persönliche Kundenbereich der ERGO Group. Hier können private Kunden ihre aktuellen Verträge bei DKV und ERGO einsehen und bearbeiten.

Wer kann sich für "Meine Versicherungen" registrieren?

Für den persönlichen Kundenbereich "Meine Versicherungen" kann sich grundsätzlich jeder Versicherungsnehmer der DKV (ausgenommen sind s.g. "kurzfristige Auslandsreise-Krankenversicherungen) und ERGO registrieren.

Warum kann ich mich für "my DKV" nicht mehr registrieren?

"myDKV" wurde zu "Meine Versicherungen"

Ab sofort finden alle ERGO Kunden – und damit auch die Versicherten der DKV - ihren online-Kundenbereich an einem neuen Ort: im ERGO Kundenportal.

Dort müssen Sie als DKV Kunde angeben, dass Sie bereits für myDKV registriert waren. Dann gelangen Sie zu einer vereinfachten Registrierung, für die ein letztes Mal Ihre alten Zugangsdaten benötigt werden. Im Anschluss vergeben Sie sich dann neue Zugangsdaten, mit denen Sie sofort das ERGO Kundenportal "Meine Versicherungen" nutzen können.
zur Registrierung: Meine Versicherung

Anmeldung (Login) und Zugangsdaten

Wo und wie ist die Anmeldung (Login) bei "Meine Versicherungen" möglich?

Die Anmeldung ist auf der Internetseite www.dkv.com/meineversicherungen möglich.

Müssen Groß- und Kleinschreibung sowie Leerzeichen bei der Eingabe der Zugangsdaten beachtet werden?

Der Benutzername soll eine Länge von 4 bis 20 Zeichen haben und mind. 2 Buchstaben enthalten. Erlaubte Zeichen sind Buchstaben von A bis Z (groß/klein) und Ziffern von 0 bis 9, nicht aber an der 1. Stelle. Außerdem sind folgende Sonderzeichen erlaubt "#", "_" und "-", nicht aber an der 3. oder 4. Stelle. Nicht erlaubt sind Umlaute: „Ä“, „Ö“, „Ü“, „ä“, „ö“, „ü“.

Das Passwort soll eine Länge von mind. 6 Zeichen haben. Drei und mehr gleiche Zeichen nacheinander sind nicht möglich.
Außerdem sollen 3 von folgenden 4 Zeichenarten enthalten sein:

  1. Großbuchstaben von A bis Z
  2. Kleinbuchstaben von a bis z
  3. Ziffern von 0 bis 9
  4. Sonderzeichen (außer @)

Achtung: Sechs und mehr aufeinanderfolgende Zeichen aus dem Benutzernamen sind nicht möglich. Nicht erlaubt sind die Sonderzeichen: „<“ und „>“

Wenn das Passwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses bei der DKV angefordert werden?

Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, können Sie sich hier ein neues anfordern.

Datenschutz

Datenschutz bei ERGO Meine Versicherungen

Hier finden Sie alle rechtlichen Hinweise zum Datenschutz bei der ERGO.
Zu den rechtlichen Hinweisen

Kontakt

Interessenten und Kunden

Wie lauten Postanschrift, E-Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer der DKV?

Postanschrift
DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln
Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)  
oder im Notfall aus dem Ausland + 49 / 2 21 / 57 89 40 05**
Telefax + 49 / 18 05 / 78 60 00 (14 Ct./Min.*)
Kontaktformulare

*aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen
** Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters

Wo gibt es eine Übersicht der Ansprechpartner im Außendienst und der DKV-Geschäftsstellen?

Die Ansprechpartner im Außendienst (Vermittler) und die Anschriften der DKV-Geschäftsstellen können über die Rubrik "DKV in Ihrer Nähe" gefunden werden.

Vermittler oder Geschäftsstelle suchen

Wie ist der Gesundheitsservice der DKV zu erreichen?

Den Gesundheitsservice der DKV ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. DKV-Kunden, die für den persönlichen Kundenbereich "Meine Versicherungen" im Internet registriert sind, können da den Online-Expertenrat nutzen.

Gesundheitstelefon
Informationen zum Kundenbereich Meine Versicherungen 

Wie lautet die Bankverbindung der DKV?

Hypovereinsbank

BIC-Code: HYVEDEMM
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10

Wer ist Ansprechpartner für den persönlichen Kundenbereich "Meine Versicherungen"?

Bei Fragen rund um den persönlichen Kundenbereich "Meine Versicherungen" hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800/ 3 74 64 44 (gebührenfrei) oder im Notfall aus dem Ausland + 49 / 2 21 / 57 89 40 05 (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters).

Kontaktformular - E-Mail an die DKV

Wie lauten die Anschriften der wichtigsten Vereine, Verbände und des Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung?


Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Postfach 120 864, 10589 Berlin
Telefon 0 30 / 40 04 56 - 0
Telefax 0 30 / 40 04 56 - 3 88
info@baek.de
www.bundesaerztekammer.de

Bundeszahnärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
Chausseestraße 13, 10115 Berlin
Telefon 0 30 / 4 00 05 - 0
Telefax 0 30 / 4 00 05 - 2 00
www.bzaek.de

KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Postfach 12 02 64, 10592 Berlin
info@kbv.de
www.kbv.de

PKV Verband
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Postfach 51 10 40, 50946 Köln
Telefon 02 21 / 37 66 2 - 0
Telefax 02 21 / 37 66 21 0
info@pkv.de
www.pkv.de

PKV Ombudsmann
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Telefax 030 20 45 89 31
E-Mail ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
www.pkv-ombudsmann.de

Vertriebspartner

Wie kann man Vertriebspartner der DKV werden?

Interessenten an einer Vertriebspartnerschaft mit der DKV finden unter www.dkv-online.de weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten.

Presse

Wer sind die Ansprechpartner in der Unternehmenskommunikation?

Alexandra Klemme
Telefon 02 11 / 4 77 30 03
Telefax 02 11 / 4 77 15 11

Sybille Schneider

Telefon 02 11 / 4 77 51 87
Telefax 02 11 / 4 77 15 11 

Birger Jaspers

Telefon 02 11 / 4 77 84 03
Telefax 02 11 / 4 77 15 11

ERGO Group AG
Media Relations
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf

Kontaktformular - E-Mail an die DKV

Jobs und Karriere

Wie lauten die Kontaktdaten für Anfragen zu einer Ausbildung bei der DKV?

Alle Informationen undKontaktdaten zur Ausbildung bei der ERGO finden Sie auf den Ausbildungsseiten der ERGO.

Wie lauten die Kontaktdaten für Anfragen zu einer Tätigkeit bei der DKV?

Innendiensttätigkeit
Alexandra Krombach
Telefon 02 21 / 5 78 21 56

Aushilfstätigkeit (Studenten)
Sabine van de Sandt
Telefon 02 21 / 5 78 48 46

Außendiensttätigkeit
Michael Bruns
Telefon 02 21 / 5 78 40 13


Informationen Thema Karriere
Kontaktformular - E-Mail an die DKV

Gesundheit

Wer ist Ansprechpartner bei medizinischen Fragen?

Die DKV hilft Kunden gerne rund um das Thema Gesundheit weiter. Die Experten des DKV-Gesundheitstelefons nennen z.B. Adressen von Behandlern und Kliniken. Auch helfen sie gerne bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Krankenhäusern (auf bestimmte Krankheiten bezogen).

DKV Gesundheitstelefon
Kontaktangebote der DKV

Kontaktformulare auf www.dkv.com

Welche Vorteile bieten die Kontaktformulare der DKV?


Sicherheit: Alle Formulare (E-Mails), die aus dem Dialog-Center versandt werden, werden verschlüsselt an die DKV übertragen.

Übersichtlichkeit: Die Formulare im Dialog-Center werden übersichtlich und nach Themen sortiert angezeigt.

Benutzerfreundlichkeit: Das Dialog-Center wurde so gestaltet, dass eine besonders einfache, zum Internetnutzer und dessen Anliegen passende, Bedienung möglich ist.

Datenabfrage: In den Formularen werden Schritt für Schritt alle erforderlichen Daten abgefragt. Im Gegensatz zu einer frei formulierten E-Mail können dadurch oftmals Rückfragen durch die DKV vermieden werden.

Kopiefunktion: Auf Wunsch kann der Nutzer sich eine Kopie der Mitteilung an seine E-Mail-Adresse senden oder als PDF-Dokument erstellen lassen.

Informationen zum Datenschutz
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