Versicherungslexikon

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Card für Privatversicherte

Die Card für Privatversicherte ist eine Weiterentwicklung der Klinik-Card. Sie wird seit April 1996 von den meisten Krankenversicherungsunternehmen an ihre Kunden ausgegeben. Die Card ist an die neuesten Entwicklungen der Chipkartentechnologie angepasst und kann neben Krankenhäusern auch bei der ambulanten Arzt- und Zahnarztbehandlung als Ausweis eingesetzt werden.

Im Gegensatz zur Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkassen ist der Einsatz der Card für Privatversicherte freiwillig. Sie ist vor allem ein Serviceangebot, mit dem sich im Krankenhaus, beim Arzt oder Zahnarzt und auch in der Apotheke Verwaltungsvorgänge vereinfachen lassen.
In besonderen Fällen (zum Beispiel Leistungsausschluss, Zahlungsverzug) kann der Versicherer die Ausstellung der Card verweigern.

Gestaltung und Inhalt
Die Card für Privatversicherte ist deutlich als Karte eines Privatversicherten erkennbar. Sie ist für alle privaten Krankenversicherungsunternehmen einheitlich gestaltet. In Form und Größe entspricht die Card für Privatversicherte dem allgemein üblichen Format einer Scheckkarte. Im Hintergrund ist das Zeichen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. zu sehen. Auf der Kartenvorderseite befindet sich das Logo des jeweiligen Versicherungsunternehmens sowie der Speicherchip.
Der Speicherchip enthält die Daten des Versicherten (Name, Adresse, Geburtsdatum), die Ordnungsbegriffe des Versicherungsunternehmens (Versicherungs-, Personen- und Unternehmensnummer) und das Gültigkeitsdatum der Karte. Ein Teil der im Chip gespeicherten Daten ist zudem auf der Kartenvorderseite aufgedruckt.
Zusätzliche Angaben, wie z.B. medizinische Behandlungsdaten, können auf dem Chip nicht gespeichert werden, auch nicht vom Arzt oder vom Krankenhaus.
Auch gesetzlich versicherte Personen mit einer privaten Zusatzversicherung für Wahlleistungen im Krankenhaus erhalten eine Card für Privatversicherte.
Der Umfang des jeweiligen stationären Versicherungsschutzes für Voll- und Zusatzversicherte ist auf der Karte angegeben (ausgenommen Arztkosten).

Anwendung
In der Arzt- oder Zahnarztpraxis legt der Versicherte seine Card für Privatversicherte als Ausweis vor. Mit Hilfe eines Kartenlesegerätes können die gespeicherten Daten gelesen und für die weiteren Verwaltungsabläufe verwendet werden. Um die maschinelle Erstellung von Rezepten zu ermöglichen, wurde parallel ein neues standardisiertes Rezeptformular eingeführt.
Im Krankenhaus legt der Versicherte die Card für Privatversicherte bei der Aufnahme vor. Die allgemeinen Krankenhausleistungen (Pflegesätze, Fallpauschalen etc.) sowie die Zuschläge für eine gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer werden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes unmittelbar zwischen dem Krankenhaus und dem Versicherungsunternehmen abgerechnet. Die notwendigen Daten, die das Krankenhaus hierfür braucht, enthält die Card für Privatversicherte. Die Rechnungen für wahlärztliche Behandlungen erhält der Patient wie bisher direkt von den behandelnden Ärzten.


Verwandte Einträge: Klinik-Card, DKV-Card

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