Versicherungslexikon

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Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung wichtig. Wer die Versicherungspflichtgrenze für ein Jahr überschreitet, wird in der GKV zum freiwilligen Mitglied und hat die Möglichkeit, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Nach dem GKV-Finanzierungsgesetz 2010 werden Arbeitnehmer mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, sofern ihr Gehalt diese Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich für ein Jahr überschreiten wird. Arbeitnehmer, die nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, haben die Wahl: Sie können in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Im Jahr 2015 liegt die Jahresarbeitsentgeltgrenze bei 54.900 EUR (4.575 EUR pro Monat).

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2003 wurde stark angehoben, um den Kreis der versicherungspflichtigen Personen in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erweitern. Eine Vielzahl von Privatversicherten wäre durch diese Erhöhung der JAEG wieder versicherungspflichtig geworden. Deshalb gilt seit dem Jahr 2003 für Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31. Dezember 2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen vollversichert waren, eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Diese ist seitdem mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Im Jahr 2015 beträgt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 49.500 Euro (4.125 EUR monatlich).)

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