Versicherungslexikon

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Leistungsanpassung

Steigen die Krankheitskosten allgemein an, erhöhen sich somit auch die Leistungsausgaben des Versicherers. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) werden derartige Mehrleistungen ggf. durch Beitragsanpassungen aufgefangen.

Bei der Krankentagegeldversicherung spielt oftmals die individuelle Entwicklung des persönlichen Einkommens eine entscheidende Rolle. Bei den PKV-Unternehmen wird aber eine Anpassung des Tagegeldes in unterschiedlichen Jahresabständen (je nach PKV-Unternehmen) angeboten, für die dann sowohl die Gesundheitsprüfung als auch die Wartezeit entfallen.

Leistungsausschluss

In der privaten Krankenversicherung (PKV) regeln die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen, Tarifbedingungen und Tarife) einerseits, was vereinbart ist und andererseits, was vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Um den Beitrag tragbar zu halten, können nicht für alle Aufwendungen Leistungen erbracht werden.

  • Generelle Ausschlüsse
    Die wichtigsten Einschränkungen der Leistungspflicht sind in § 5 der Musterbedingungen (MB/KK und MB/KT) geregelt, zum Beispiel besteht keine Leistungspflicht bei Kriegsereignissen oder vorsätzlich herbeigeführten Krankheiten. Zum Teil handelt es sich bei diesen Vorschriften um Erläuterungen des Umfanges des Versicherungsschutzes.
    Alle dort genannten Ausschlüsse - mit Ausnahme der Wehrdienstbeschädigung - können nicht durch Vereinbarung eines Risikozuschlages mitversichert werden.
    Übersteigt eine Heilbehandlung oder sonstige Maßnahme, für die Leistungen vereinbart sind, das medizinisch notwendige Maß, so können die Leistungen auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
    Geregelt sind auch Abgrenzungsfälle bei den einzelnen Leistungspositionen (zum Beispiel Mineralwasser gilt nicht als Arznei).
  • Individuelle Ausschlüsse
    Wenn bei Antragstellung (Vertragsabschluss) wegen der Art der Vorerkrankung kein angemessener Risikozuschlag für die zu erwartenden Kosten festgesetzt werden kann, wird der Versicherungsschutz nur mit einem entsprechenden Leistungsausschluss angeboten.
    Leistungsbegrenzungen werden auch vereinbart, wenn eine Operation angeraten und in absehbarer Zeit zu erwarten ist oder Schwangerschaft vorliegt.
Lohnfortzahlung

Gesetzlich geregelte Fortzahlung von Lohn bzw. Gehalt durch den Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, in der Regel für sechs Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

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