Der Pflegebedürftige ist tagsüber oder nachts in einem Pflegeheim. Die Pflege erfolgt durch ausgebildete Pflegefachkräfte. Die Einrichtung hat einen Versorgungsvertrag und eine Vergütungsvereinbarung.
Die Kosten der Tages- oder Nachtpflege übernimmt die Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Die Höhe ist gedeckelt. Sie richtet sich nach den Höchstgrenzen für die Leistungen eines Pflegedienstes (siehe Pflegesachleistungen)
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung entsprechen denen der Pflegekasse.
Neben der automatischen Anpassung (Dynamisierung) des Krankenversicherungsschutzes bieten viele Krankenversicherer auch das Recht auf die Erhöhung der Versicherungsleistungen anlässlich bestimmter Ereignisse an (Nachversicherungsgarantie). Die Nachversicherung erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das Recht zur Nachversicherung kann zum Beispiel innerhalb von 2 Monaten nach Geburt eines Kindes, nach Heirat, nach erfolgreichem Studienabschluss oder ähnlichen Ereignissen ausgeübt werden.
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