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Pflegereform ist zum 1. Juli 2008 in Kraft getreten
Am 1. Juli 2008 trat die Pflegereform in Kraft. Das ist somit die erste Anpassung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung seit ihrem Inkrafttreten 1995.
Was ändert sich mit der Reform genau?
Die Reform der Pflegeversicherung bringt Ihnen mehr Leistungen, von denen Sie automatisch profitieren.
Das Wichtigste im Überblick:
- Verbesserung der Leistungen für Menschen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen
- Leistung für Demenzkranke Personen, psychisch Kranke und Menschen mit geistigen Behinderungen, die die Anforderungen des Alltagslebens nicht mehr oder nur eingeschränkt erfüllen können
- Anhebung der verschiedenen Pauschalen in den unterschiedlichsten Leistungsarten
- Dynamisierung der Leistungen ab 2014
- Anspruch auf unbezahlte Freistellung vom Arbeitsplatz (bis zu sechs Monate)
- Schulungen für freiwillige Helfer
- Einführung der Pflegezeit und des Pflegeurlaubs
- Verbesserung in der Qualität bzw. der Qualitätssicherungsmaßnahmen
- Pflegekassen dürfen nun "private Pflegezusatzversicherungen" vermitteln
Wie weit trägt die Reform wirklich?
Die erhöhten Leistungen federn schon heute kaum die Preissteigerung ab. Und: Sie reichen längst nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Für die vollstationäre Pflege (Pflegestufe III/schwerstpflegebedürftig) erhöht sich der Betrag von heute 1.510 EUR ab 2010 auf 1.550 EUR – in besonderen Härtefällen auf bis zu 1.918 EUR. Dem stehen schon jetzt die Kosten für ein Pflegeheim von bis zu 3.500 EUR gegenüber. Die Differenz von über 1.500 EUR müssen Sie zuzahlen, sofern Sie keine zusätzliche Vorsorge getroffen haben. Schnell sind die eigenen Ersparnisse aufgebraucht und nicht selten müssen am Ende die unterhaltspflichtigen Kinder einspringen. Wie schnell die Pflege ein ganzes Vermögen aufzehren kann, das Sie im Laufe Ihres Lebens aufgebaut haben, zeigt Ihnen die folgende Tabelle*:
| Ersparnisse | verbraucht nach |
|---|---|
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Aktienfonds |
1 Jahr Pflegebedürftigkeit |
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Kapitallebensversicherung |
30 Monaten Pflegebedürftigkeit |
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Eigentumswohnung/vermietet |
5 Jahre Pflegebedürftigkeit |
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* Ausgehend von 2.000 EUR Zuzahlung im Monat und Unterbringung im Pflegeheim. |
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Es lohnt sich also, jetzt über eine weitergehende Absicherung der Pflege nachzudenken.
Zu den Pflegezusatzversicherungen der DKV

