Unternehmen
Rechtliche Hinweise
Abschluss eines Versicherungsvertrages
Der Abschluss eines Versicherungsvertrags setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat hat. Die in unseren Internetseiten enthaltenen Angaben und Informationen stellen insbesondere weder eine Werbung noch ein Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an in den USA lebende Personen dar, einen Krankenversicherungsvertrag abzuschließen.
Datenschutz
Die DKV ist sich darüber bewusst, dass Ihnen der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Benutzung unserer Internetseiten ein wichtiges Anliegen ist. Wir nehmen unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit Ihrer Daten im Rahmen der geltenden Bestimmungen zum Datenschutzrecht sicherzustellen, im beiderseitigen Interesse sehr ernst:
Datenschutz und Sicherheit

