Reise Rücktritt & Abbruch
Wenn Sie nicht wie geplant reisen können
Sicherheit vor und während des Urlaubs
Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, aber manchmal läuft es nicht nach Plan. Sie werden z. B. krank und können Ihre lang ersehnte Reise erst einige Tage später antreten – oder gar nicht. Noch schlimmer wird es, wenn Sie im Urlaub krank werden und ihn abbrechen müssen.
Ohne Reiseversicherung bleiben Sie auf Ihren Kosten sitzen. Gerade Familien mit Kindern oder ältere Menschen müssen besonders häufig eine Reise kurzfristig stornieren. Das ist natürlich ärgerlich.
Mit der Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung sind Sie finanziell abgesichert. Wenn Sie eine Reise nicht antreten können, erstatten wir Ihnen die Storno- oder Umbuchungskosten. Müssen Sie Ihren Urlaub abbrechen, übernehmen wir die zusätzlichen Rückreisekosten und erstatten Ihnen den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Leistungen. Bei einem verlängerten Aufenthalt aus versichertem Grund erstatten wir Ihnen neben den zusätzlichen Rückreisekosten auch die Kosten für den verlängerten Aufenthalt (Unterkunftskosten).
Egal ob Sie selbst, ein Angehöriger oder ein Mitreisender erkrankt: Mit der Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung AG sind Sie bei Reiserücktritt und Reiseabbruch abgesichert. Bei einer Reise – oder bei allen Reisen im Jahr.
Unsere Leistungen im Überblick
Reiserücktritt
- Erstattung der Stornokosten oder Umbuchungsgebühren
- Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
- Telefonische Stornoberatung
Reiseabbruch
- Übernahme zusätzlicher Kosten für die Rückreise
- Erstattung der Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen
- Übernahme von Mehrkosten bei einem verlängerten Aufenthalt
Covid-19 Schutz
Reiserücktritt einer 4-köpfigen Familie
Lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?*
| Leistung | Erstattung |
|---|---|
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Erstattung Stornokosten 100% | 2.996 € |
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Prämie Jahres-Reiserücktritts-Vers./Vers.summe 3000,-/Familie/mit Selbstbeteiligung | 114 € |
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Zu tragende Selbstbeteiligung (20% des erstattungsfähigen Schadens) | 599,20 € |
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Ihre Kosten ohne Reiseversicherung | 2.996 € |
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Ihr Anteil mit ERGO Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung | 713,20 € |
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Ihr Anteil mit ERGO Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung (Prämie) | 114 € |
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Erstattung Stornokosten 100%
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2.996 €
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Prämie Jahres-Reiserücktritts-Vers./Vers.summe 3000,-/Familie/mit Selbstbeteiligung
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114 €
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Zu tragende Selbstbeteiligung (20% des erstattungsfähigen Schadens)
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599,20 €
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Ihre Kosten ohne Reiseversicherung
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2.996 €
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Ihr Anteil mit ERGO Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung
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713,20 €
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Ihr Anteil mit ERGO Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbeteiligung (Prämie)
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114 €
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*Rechenbeispiel: Reiserücktritt einer 4-köpfigen Familie aufgrund gebrochenem Bein des Vaters 2 Tage vor der Abreise (Stornoquote 100 %). Reisepreis 749 Euro pro Person, Gesamtreisepreis 2996 Euro.
Was kostet eine Reiserücktrittsversicherung?
Bei der DKV haben Sie die Wahl zwischen einer Reiserücktrittsversicherung für eine Reise oder für alle Reisen im Jahr. Vergleichen Sie unsere beiden Tarife miteinander und prüfen Sie, welcher besser zu Ihren Bedürfnissen passt.
Dies ist ein Produkt der ERGO Reiseversicherung AG.
FAQ: Die häufigsten Fragen und Antworten
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Krankheit, Schwangerschaftsbeschwerden, ein Unfall oder eine Kündigung: Es gibt viele gute Gründe, wieso eine gebuchte Reise nicht stattfinden kann. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet Ihnen die hohen Storno- oder Umbuchungskosten. Je kurzfristiger die Stornierung, desto höher die Stornokosten – diese können bis zu 100% des Reisepreises betragen.
Die ERGO Reiserücktrittsversicherung umfasst auch eine Reiseabbruchversicherung.
Versicherte Gründe bei Reiserücktritt und Reiseabbruch sind beispielsweise:
- Unerwartete, schwere Erkrankung
- Verschlechterung einer Vorerkrankung
- Tod
- Schwerer Unfall
- Schwangerschaft
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Erheblicher Schaden am Eigentum
- Betriebsbedingte Kündigung oder Kurzarbeit
- Arbeitsplatzwechsel
- Gerichtliche Ladung
- Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises
- Beginn des Bundesfreiwilligendiensts, des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres
- Unerwartete Wiederholungsprüfungen an einer Schule oder Universität
Sie können sich als einzelne Person, Paar oder Familie versichern. Schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung direkt mit der Reisebuchung, aber spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ab.
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Die Kosten für einer Reiserücktrittsversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab:
Reisepreis: Je teurer Ihre Reisen sind, desto höher ist der Betrag, den Sie versichern müssen.
Alter: Ältere Menschen haben ein höheres Risiko zu erkranken, als Jüngere. Deshalb ist bei einigen Produkten die Prämie für Personen über 65 Jahren höher als die für jüngere.
Selbstbeteiligung: Eine Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbeteiligung kostet weniger als eine ohne.
Vertragsart: Sie können nur eine einzelne Reise oder eine Jahresversicherung abschließen. Oft lohnt sich eine Jahrespolice, die alle Reisen im Jahr abdeckt, im Vergleich zu einem Reiseschutz für eine einzelne Reise. Vergleichen Sie am besten die Prämien!
Anzahl der Versicherten: Zudem macht es einen Unterschied, ob Sie nur sich selbst oder Ihre gesamte Familie mitversichern.
Die ERGO Reiserücktrittsversicherung können Sie bereits ab 6 Euro für eine einzelne Reise oder ab 47 Euro für eine Jahresversicherung abschließen.
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Ja, in der Regel werden alle Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung übernommen. Allerdings nur, wenn der Urlaub aus einem versicherten Grund abgesagt wird. Trennen Sie sich von Ihrem Freund und stornieren deshalb die Reise, kommt die ERGO Reiseversicherung nicht für die Kosten auf.
Stornieren Sie Ihren Urlaub wegen einer Erkrankung, benötigen Sie davor ein ärztliches Attest. Außerdem darf die Krankheit nicht schon vor Versicherungsabschluss bekannt gewesen sein. Bei bestehenden oder chronischen Krankheiten gilt, dass die Krankheit innerhalb von sechs Monaten vor Reisebuchung oder Versicherungsabschluss nicht behandelt werden musste.
Wenn Sie Ihren Urlaub wegen eines unerwarteten versicherten Ereignisses wie einen Unfall verschieben möchten, dürfen die Umbuchungskosten nicht höher sein, als das Stornieren der Reise.
Sind Sie nicht sicher, ob Sie die Reise stornieren können und alle Ihre Kosten übernommen werden? Dann wenden Sie sich an die telefonische Stornoberatung der ERGO Reiseversicherung.
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Um kein Risiko einzugehen, schließen Sie die Reiserücktrittsversicherung am besten spätestens dann ab, wenn Sie die Reise buchen. Der letztmögliche Zeitpunkt ist 30 Tage vor der Reise.
Wenn Sie Last Minute verreisen und den Urlaub weniger als 30 Tage vorher buchen, können Sie sich mit der Reiserücktrittsversicherung trotzdem noch absichern. Dann muss sie allerdings spätestens 3 Werktage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden (Werktage sind Montag bis Samstag).
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Sie können aus einem versicherten Grund solange von der Reise zurücktreten, bis Sie diese angetreten haben (dies ist z. B. bei einem Flug der Check-in). Wenn Sie auf dem Weg zum Flughafen einen schweren Autounfall haben oder sich den Fuß brechen, weil Sie die Treppe herunterfallen, können Sie die Reise nicht antreten und noch zurücktreten. Genau dafür haben Sie die Reiserücktrittsversicherung schließlich abgeschlossen.
Allerdings sind Sie verpflichtet, die ERGO Reiseversicherung unverzüglich zu informieren. Nur so können die Stornokosten so gering wie möglich gehalten werden. Wichtig: Falls Sie erkranken, müssen Sie sich, bevor Sie die Reise stornieren, ein Attest vom Arzt ausstellen lassen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie in den Urlaub fahren können, rufen Sie unsere medizinische Stornoberatung an, bevor Sie die Reise canceln. Die Stornoberatung unterstützt Sie bei der Entscheidung und überprüft, ob Sie mit der Stornierung des Urlaubs noch abwarten können, ohne ein finanzielles Risiko einzugehen.
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Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei unerwarteten, schweren Erkrankungen. Weitere medizinische Gründe für einen Reiserücktritt sind z. B.:
- Sie haben einen Unfall
- Sie werden schwanger
- Ein Arzt stellt eine Impfunverträglichkeit bei Ihnen fest
- Im Todesfall
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt jedoch nicht nur bei Krankheit, sondern auch bei Ereignissen, die dafür sorgen, dass die Reise für Sie unzumutbar wird. Dazu gehören z. B.:
- Ein erheblicher Schaden an Ihrem Eigenturm durch einen Wasserrohrbruch, Feuer, Elementarereignisse oder Vandalismus verlangt Ihre Anwesenheit vor Ort.
- Ihr Personalausweis oder Reisepass, den Sie für die Reise zwingend brauchen und nicht mehr rechtzeitig ersetzen können, wird gestohlen.
- Sie wechseln Ihren Arbeitsplatz, werden betriebsbedingt gekündigt oder sind von Kurzarbeit betroffen.
- Ihr Fahrzeug, mit dem Sie in den Urlaub fahren möchten, hat einen Tag vor oder während der Reise einen Unfall oder eine Panne.
- Sie verpassen Ihren Flug, weil die öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 2 Stunden Verspätung haben.
- Ihr/e zur Reise angemeldete/r Hund/Katze erkrankt, hat einen Unfall bzw. eine Impfunverträglichkeit oder stirbt
- Sie müssen einer gerichtlichen Ladung nachkommen.
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Die Reiserücktrittsversicherung greift bei allen unerwarteten, schweren Krankheiten. Eine Erkrankung gilt als unerwartet, wenn sie nach Abschluss der Reiserücktrittsversicherung und nach der Buchung der Reise das erste Mal auftritt. Bei bestehenden oder chronischen Krankheiten kann eine unerwartete Verschlechterung die Reise unmöglich machen. D.h. dass die Krankheit innerhalb von sechs Monaten vor Reisebuchung oder Versicherungsabschluss nicht behandelt werden musste.
Schwer bedeutet, wenn die Krankheit die geplante Reise unmöglich macht. Auch schwere psychische Erkrankungen, die eine ambulante oder stationäre Behandlung benötigen, sind ein valider Grund, eine Reise zu stornieren. Suchterkrankungen sind dahingegen nicht durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt.
Denken Sie daran, dass Sie für alle Krankheiten vor der Stornierung ein ärztliches Attest benötigen.
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Bei Corona gelten die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Krankheiten auch. Ist eine Covid-19 Erkrankung unerwartet und so schwer, dass sie die geplanten Reise nicht stattfinden kann, greift die Reiserücktrittsversicherung, ebenso bei Tod aufgrund Covid-19.
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In folgenden Fällen kommt die Reiserücktrittsversicherung nicht für die entstandenen Kosten auf:
- Die Reise wird krankheitsbedingt storniert, obwohl diese Krankheit bereits sechs Monate vor Versicherungsabschluss bestand. Handelt es sich um eine Vorerkrankung, darf innerhalb dieser Zeit keine Behandlung stattgefunden haben.
- Sie trennen sich von Ihrem Partner und möchten die Reise deshalb nicht mehr antreten.
- Sie möchten die Reise nicht antreten, weil in dem Urlaubsland Krieg, oder innere Unruhen ausbrechen.
- Diese Reiserücktrittsversicherung haftet nicht für Abschussprämien bei Jagdreisen.
- Bei Suchterkrankungen zahlt die Reiserücktrittsversicherung nicht.
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Krankheit ist nicht der einzige Grund, dass Sie eine Reise nicht antreten können. Wenn Sie Ihren Job verlieren oder ein Familienmitglied stirbt, möchten Sie Ihren Urlaub vielleicht ebenfalls stornieren. Die ERGO Reiserücktrittsversicherung kommt auch für solche Fälle auf. Natürlich benötigen Sie dann kein ärztliches Attest.
Möchten Sie Ihre Reise allerdings aufgrund von Krankheit stornieren, benötigen Sie zwingend ein ärztliches Attest. Dieses muss die Diagnose und Behandlungsdaten enthalten. Außerdem benötigen Sie das Attest bevor Sie Ihre Reise stornieren. Es darf zudem nicht von Ihrem Ehe- oder Lebenspartner, Ihren Kindern oder Eltern ausgestellt werden. Ausgenommen davon sind psychische Erkrankungen.
Neben dem ärztlichen Attest oder einem anderen geeigneten Nachweis, der Ihren Reiserücktritt belegt, müssen Sie folgende Dokumente einreichen:
- Ihren Versicherungsnachweis
- Ihre Buchungsunterlagen
- ein ausgefülltes Schadensformular
- den Schadensnachweis, z. B. die Stornokostenrechnung
- ein Nachweis über das Reisevermittlungsentgelt
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Bei der ERGO Reiseversicherung können Sie eine Reiserücktrittsversicherung für eine einzelne oder alle Reisen eines Jahres abschließen. Die Reiseversicherung für eine Reise läuft aus, sobald Sie Ihren Urlaub beendet haben. Sie verlängert sich nicht automatisch und muss auch nicht gekündigt werden.
Die Reiserücktrittsversicherung für mehrere Reisen bietet Ihnen das ganze Jahr über Schutz. Wird sie nicht gekündigt, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. D.h. dass die Reiserücktrittsversicherung so lange weiterläuft, bis Sie diese aktiv kündigen.
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Ja, die Reiserücktrittsversicherung der ERGO Reiseversicherung kann auch nur für eine einzelne Reise abgeschlossen werden. Haben Sie Ihren Urlaub beendet, erlischt der Versicherungsschutz automatisch. Diese Art der Versicherung lohnt sich vor allem:
- wenn Sie nur sehr selten oder einmalig verreisen
- wenn Sie eine besonders teure Reise absichern möchten
- Bitte bedenken Sie, dass eine Jahrespolice sogar günstiger sein kann als eine einmalige Absicherung. Ihr Vorteil: auch alle Ihre weiteren Reisen im Jahr wie Kurztrips oder Tagesausflüge ab 50 km vom Wohnort sind mit abgesichert.
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Die Reiserücktrittsversicherung für eine einzelne Reise müssen Sie nicht kündigen. Sie verlängert sich nicht automatisch und läuft aus, nachdem Sie Ihre Reise beendet haben.
Die Reiserücktrittsversicherung für das ganze Jahr verlängert sich, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Generell können Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung jederzeit kündigen. Damit die Kündigung fristgerecht ist, muss sie jedoch spätestens einen Monat vor Ablauf bei der ERV eingehen. Wenn Sie Ihre Versicherung nicht innerhalb dieser Frist kündigen, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr.
Das Datum Ihres Vertragsschlusses, von dem die Kündigungsfrist abhängt, finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie auch gerne einen DKV Berater per Telefon oder E-Mail kontaktieren.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem DKV Berater, bevor Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung kündigen. Vielleicht finden Sie gemeinsam eine andere Lösung. Alle weiteren Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen hier zusammen gestellt.