Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung
Mit diesem Schutz der ERV - Europäische Reiseversicherung AG - können Sie Ihren Urlaub vollkommen sorglos genießen.
Vorteile Ihrer Jahres-Reiserücktritts-Versicherung:
- Kostenerstattung für Reiserücktritt bei zahlreichen versicherten Ereignissen
- Sicherheit bei Reiseabbruch als Folge unvorhergesehener Umstände
- Umfangreicher Schutz für mehrere Reisen ein ganzes Jahr lang
Unser Vorschlag:
39 , 00 €
jährlicher Beitrag für eine 40-jährige Person (versicherter Reisepreis bis maximal 1.500 € pro Reise)
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Leistungsübersicht
Jahres-Reiserücktritts-Versicherung
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Stornierung
Sie bekommen die vertraglich geschuldeten Stornokosten erstattet, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
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Umbuchung
Bei Umbuchung der Reise aus versichertem Grund ersetzen wir Ihnen die Umbuchungsgebühren bis zur Höhe der Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung angefallen wären.
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Verspäteter Reiseantritt
Wir erstatten die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
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Versicherte Gründe
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Unerwarteter Termin zur Organspende
- Schwangerschaft
- Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse
- Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung
- Konjunkturbedingte Kurzarbeit
Reiseabbruchs-Schutz
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Versichert ist
- Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
- Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
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Versicherte Gründe sind
- Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten keine ärztliche Behandlung erfolgte.
- Schwere Unfallverletzung
- Tod
- Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
- Schaden am Eigentum
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- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Risikoträger für dieses Produkt ist die ERV - Europäische Reiseversicherung AG.

