Stationäre Zusatzversicherung: 1-Bett-Zimmer und Chefarzt!
Gönnen Sie sich bei einem Krankenhausaufenthalt die Ruhe eines 1-Bett-Zimmers und eine Behandlung durch den Chefarzt. Wählen Sie aus den unten angebotenen Leistungen aus und berechnen Sie Ihren individuellen Beitrag. Informieren Sie sich detailliert über die versicherten Leistungen oder vergleichen Sie alle Tarife in einer einfachen Übersicht.
Unser Vorschlag:
2 6 , 3 5 €
mtl. Beitrag für einen 30-jährigen Mann im Tarif GZ2
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Online abschließen- Leistung wählen und Beitrag berechnen
- Detailinformationen zu den gewählten Leistungen
- Vergleich aller Tarife
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Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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2-Bettzimmer und Chefarzt - Tarif GZ2
Im Krankenhaus
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100% Chefarzt
über die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte hinaus möglich.
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100% Zweibettzimmer
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20€ Krankenhaustagegeld
bei Verzicht auf gesonderte Unterbringung und wahlärztliche Leistungen. Bei Kindern 10€.
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Beitragsfreistellung ab dem 92. Tag
Bei einem Krankenhausaufenthalt über 3 Monate sind für die weitere Dauer keine Beiträge zu zahlen, wenn die Beitragspflicht mind. 12 Monate bestanden hat.
Ausgezeichnet – die Leistungen der DKV
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Tarif GZ2 Tarif GZ1 Tarif Best Care Tarif KM Beitrag und Selbstbeteiligung 26,35 €
36,78 €
12,00 €
2,70 €
Beim Arzt -
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Vermittlung zum Spezialisten
innerhalb von fünf Werktagen
24 Stunden Erreichbarkeit
sieben Tage die Woche
Fachkundige Betreuung rund um die Behandlung
durch das Team des DKV-Kundenservice-Center
500€ Aufwendungspauschale
z.B. für die Anreise zum Spezialisten
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Im Krankenhaus 100 %
Chefarzt
100 %
Zweibettzimmer
20 €
(Ersatz-) Krankenhaustagegeld
Beitragsfreistellung
ab dem 92. Tag
100 %
Chefarzt
100 %
Einbettzimmer
25 €
(Ersatz-) Krankenhaustagegeld
Beitragsfreistellung
ab dem 92. Tag
Stationäre Aufnahme
innerhalb von fünf Werktagen
Organisation der Unterbringung eines Elternteils
bei stationärem Aufenthalt von Kindern
bis 65€
Krankenhaustagegeld
Hinweis -
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Gültig nur in Verbindung mit:
stationärer Zusatzversicherung eines privaten Krankenversicherers
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Bitte beachten Sie:
- Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des versicherten Tarifs.
- Die Leistungen werden im Rahmen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung erstattet, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

