Häufig gestellte Fragen - FAQ
Themenübersicht
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DKV - Das Unternehmen Gesundheit!®
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Das Unternehmen Gesundheit!®
- Was ist das Unternehmen Gesundheit!® ?
Die Idee: Mehr als 80 erfolgreiche Jahre auf dem Markt der privaten Krankenversicherung haben den Blick der DKV für das Wesentliche auf dem Gebiet der Gesundheit geschärft. Das Unternehmen Gesundheit!® bietet Versicherungsschutz, Gesundheitsservice und medizinische Versorgung aus einer Hand. Diese Unternehmensstrategie macht die DKV noch stärker für die Aufgaben der Zukunft.
Ein Leben lang gesund bleiben bzw. schneller und besser gesund werden - nur wer optimal beraten und betreut wird und eine medizinische Versorgung auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse erhält, hat die besten Chancen auf ein gesundes Leben. Ebenso muss ein guter Versicherungsschutz, die daraus entstehenden Kosten absichern.
Die DKV will den Menschen überall dort, wo es um ihre Gesundheit geht, mit überzeugenden Lösungen zur Seite stehen. Deshalb hat sich die DKV vom reinen privaten Krankenversicherer zum Unternehmen Gesundheit entwickelt.
Die Gesundheitsservices der DKV sorgen dafür, dass die Kunden stets einen Überblick über die geeigneten Behandlungsformen bzw. deren Alternativen erhalten und im Bedarfsfall auch langfristig betreut werden. Die eigenen Versorgungsstrukturen der DKV garantieren, dass die medizinische Versorgung bei Ärzten stattfindet, die sowohl auf dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse sind, aber auch ein Wohlfühlklima schaffen, welches nicht unwesentlich zum Behandlungserfolg beiträgt. Zudem hat die DKV spezielle Versicherungstarife entwickelt, die sicherstellen, dass die Kosten für diese optimale Versorgung auch abgesichert sind.
Weitere Informationen zum Unternehmen Gesundheit- Wer oder was ist die goDentis - Gesellschaft für Innovation in der Zahnheilkunde mbH?
Mit goDentis wurde ein umfangreiches Konzept einer "Zahnprophylaxe mit System“ entwickelt. Wissenschaftliche Studien beweisen den Zusammenhang zwischen erhöhtem Schlaganfall- und Herzinfarktrisiken mit Zahnbettentzündungen. Mit professioneller Zahnprophylaxe auf höchstem medizinischem Niveau tragen die goDentis-Partnerzahnärzte dazu bei, dass schwerwiegende Krankheiten vermieden und die eigenen Zähne ein Leben lang erhalten bleiben.
- Wer oder was ist die goMedus - Gesellschaft für Qualität in der Medizin mbH?
Die goMedus bietet das Konzept für die "Rundum-Versorgung in Sachen Gesundheit". Ganz gleich ob es um Vorsorge, Behandlung oder Beratung geht - mit den goMedus-Gesundheitszentren bietet die DKV im ambulanten Bereich eine qualitätsgesicherte medizinische Versorgung an. Die goMedus-Ärzte sorgen dafür, dass der Patient auf allen Ebenen der Versorgung die bestmögliche und effizienteste Behandlung erhält – auch dann, wenn für die Behandlung weitere Fachärzte, Krankenhäuser oder Reha-Einrichtungen hinzugezogen werden müssen.
- Wer oder was ist MedWell - Die Gesundheits-AG?
Das frühzeitige Erkennen von Gesundheitsrisiken und die bestmögliche Behandlung im Krankheitsfall - dafür steht MedWell. Im Qualitätsverbund von MedWell sind bundesweit Ärzte organisiert, die sich zur Einhaltung definierter Qualitätskriterien verpflichten. Hierzu zählen z.B. ständige Fortbildungen, der intensive Dialog mit den Patienten sowie die Einhaltung bestimmter Servicekriterien. Die medizinischen Versorgungsleistungen der MedWell-Ärzte, unterliegen einer ständigen Qualitätssicherung.
- Wer oder was sind die miCura Pflegedienste?
Ein individuelles und kompetentes Pflegeangebot mit einem gut organisierten Management, das hohe Qualität zu einem angemessenen Preis anbietet – das ist miCura. In einer immer älter werdenden Gesellschaft wächst die Nachfrage nach ambulanter Pflege ständig an. Dabei steht Qualität statt Quantität im Vordergrund. miCura berücksichtigt die psychischen, emotionalen, sozialen und geistigen Bedürfnisse der Betroffenen bei der Entwicklung der individuellen und kompetenten Pflegeangebote. Dadurch wird den Menschen die Chance gegeben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu führen.
- Wer oder was sind die DKV-Seniorenresidenzen?
Den eigenen Lebensstil beibehalten, in einer Atmosphäre, die viele Freiheiten und jede Menge Sicherheiten gibt – das ist das Motto der DKV-Residenzen in Bremen und Münster. Viel Raum für die Erfüllung individueller Wünsche schaffen, ein gehobener Wohnkomfort mit breitem Dienstleistungsangebot und das umfangreiche Wellness und Kulturprogramm. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, erfahren in der DKV-Residenz warmherzige und professionelle Betreuung durch examiniertes Fachpersonal in wohnlicher Atmosphäre. Das Konzept hat das Ziel, dass die Bewohner im Falle einer Erkrankung die erforderlichen Pflegeleistungen im eigenen häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen können und der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermieden werden kann.
Weitere Informationen zu der DKV-Residenz in der Contrescape, Bremen
Weitere Informationen zu der DKV-Residenz am Tibusplatz, Münster
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Zahlen, Daten & Fakten zur DKV
- Wer ist die DKV Deutsche Krankenversicherung AG?
Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG ist die größte private Krankenversicherung in Europa.
Der Grundstein für das Unternehmen wurde 1927 in Berlin und dort mit Eintragung in das Handelsregister gelegt. Insgesamt vertrauen mehr als 7,3 Millionen Menschen der DKV. Mehr als 6.000 engagierte Mitarbeiter im Innen- und Außendienst sind bei der DKV beschäftigt und sorgen dafür, dass die Kunden gut versichert sind, Services und Mehrwerte erhalten und in Sachen Gesundheit auf dem Laufenden bleiben.
Seit 1997/98 ist die DKV ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. Zur ERGO Versicherungsgruppe gehören in Deutschland die starken Marken D.A.S., DKV, ERGO Direktversicherungen und ERV.- Wer ist der Vorstand der DKV?
Vorstand:
Dr. Clemens Muth (Vorsitzender)
Rolf Bauernfeind · Jürgen Lang · Dr. Hans Josef Pick · Silke LautenschlägerVorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Torsten Oletzky
Weitere Informationen zum Vorstand der DKV- Wo können Geschäftsbericht und Kennzahlen der DKV eingesehen werden?
Ausführliche Datensammlungen zu den Themen Sicherheit und Finanzierbarkeit, Erfolg und Leistung, Bestand und Beitragsentwicklung sowie Wachstumskennzahlen und den aktuellen Geschäftsberichten gibt es als PDF-Dateien im Download-Center.
- Wie ist die DKV erreichbar?
Die DKV ist persönlich, telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax und E-Mail erreichbar. Sämtliche Kontaktdaten der DKV stehen im Bereich Kontakt.
- Wie lautet die Bankverbindung der DKV?
Für Zahlungen aus dem Inland:
HypoVereinsbank
BLZ 370 200 90
Konto 375 1210Für Zahlungen aus dem Ausland:
BIC-Code: HYVEDEMM
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10
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ERGO DKV im Ausland
- Welche Verbindung besteht zwischen DKV und ERGO?
Die DKV ist seit 1997/98 ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe.
Mit 19 Mrd. Euro Beitragseinnahmen ist ERGO eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. ERGO ist weltweit in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. In Europa ist ERGO die Nummer 1 in der Kranken- und der Rechtsschutzversicherung; im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den Marktführern. Über 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als selbstständige Vermittler hauptberuflich für die Gruppe.
- Welche Verbindung besteht zwischen DKV und Munich Re?
Die DKV ist ein Unternehmen der ERGO Versicherungsgruppe, eine der großen Erstversicherungsgruppen in Europa. Mehrheitsaktionär der ERGO ist Munich Re, einer der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
- Ist die DKV auch in anderen Ländern vertreten?
Die DKV ist seit über 40 Jahren in Europa aktiv und engagiert sich auch seit 1999 in Asien. Die DKV ist ein Partner mit langjähriger Erfahrung im internationalen Gesundheitsmanagement. Eingebunden in das internationale Netzwerk der ERGO Versicherungsgruppe ist die DKV in der Lage, weltweit den bestmöglichen Krankenversicherungsschutz zu bieten.
Weitere Informationen zur DKV im Ausland
Zu den Anschriften der Auslandsgesellschaften
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Presse
- Wo finden Journalisten aktuelle Informationen über die DKV?
Aktuelle Informationen rund um die DKV sind für Journalisten in der Rubrik Presse auf der DKV.com hinterlegt. Das Pressearchiv reicht bis ins Jahr 2006 zurück.
- Bietet die DKV Bildmaterial zur Veröffentlichung in den Medien an?
Auf der DKV.com ist in der Rubrik Presse auch ein Bildarchiv hinterlegt. Dort gibt es eine große Auswahl an Bildern für Veröffentlichungen.
- Wann und wo findet die Jahrespressekonferenz der DKV statt?
Die Jahrespressekonferenz findet zwischen Februar und April in der DKV Hauptverwaltung (Aachener Str. 300, 50933 Köln) statt.
Ansprechpartner für die Jahrespressekonferenz ist die ERGO Pressestelle.- An wen können sich Journalisten in der DKV wenden?
Nutzen Sie als Journalisten das Kontaktformular für den schnellen und direkten Kommunikationsweg zur DKV oder rufen Sie Ihren Ansprechpartner an.
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
Ansprechpartner Unternehmenskommunikation - Telefon
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Karriere
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Ausbildung
- Bietet die DKV Ausbildungsplätze an?
Die DKV bietet im Außendienst Ausbildungsplätze zum Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen an.
- In welchen Städten bildet die DKV aus?
Die DKV bildet in vielen anderen Städten Deutschlands Kaufleute für Versicherung und Finanzen mit der Zielrichtung Außendienst aus.
- Welche Voraussetzungen sind für eine Ausbildung bei der DKV erforderlich?
Die schulischen und persönlichen Voraussetzungen orientieren sich an dem gewünschten Berufsbild. Auf jeden Fall ist Teamfähigkeit, Lernbereitschaft und Engagement erforderlich.
- Müssen Auszubildende während der Ausbildung die Berufsschule besuchen?
Der Besuch einer Berufsschule ist fester Bestandteil einer Ausbildung bei der DKV. In der Berufsschule erhalten Auszubildende die theoretischen Grundlagen, die nicht im Unternehmen vermittelt werden können.
So werden die Kaufleute für Versicherungen und Finanzen in den Fächern Geschäftsprozesse, Wirtschafts- und Sozialprozesse, Agenturmanagement, Datenverarbeitung, Englisch, Deutsch und Politik und die Bürokaufleute in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Bürowirtschaft, Rechnungswesen, Textverarbeitung, Wirtschaftsinformatik/Organisationslehre, Politik/Gesellschaftslehre und Deutsch unterrichtet.- Bestehen nach der Ausbildung Chancen auf eine Weiterbeschäftigung bei der DKV?
Grundsätzlich bestehen Chancen auf eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung. Die Übernahme richtet sich einerseits nach dem Bedarf an Nachwuchskräften und andererseits nach den Leistungen und dem Verhalten der Auszubildenden in der DKV und der Berufsschule, sowie dem Ergebnis der Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Welche Weiterbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Die DKV macht ihre Mitarbeiter "fit" für die neue Ausrichtung der DKV an einem sich wandelnden Gesundheitsmarkt. Die Qualifikations- und Veränderungsbereitschaft der Mitarbeiter unterstützt die DKV z.B. durch bedarfsorientierte Seminare und/oder Förderung eines berufsbegleitenden Studiums.
Für Auszubildende, die während der Ausbildung sehr gute Leistungen zeigen, besteht die Chance eines geförderten Studiums an der Fachhochschule Köln, wenn ein Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde.
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Versicherungs- und Tarifinformationen
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Private und Gesetzliche Krankenversicherung (PKV/GKV)
- Was ist der Standardtarif in der Privaten Krankenversicherung?
Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV), der vor allem eine soziale Schutzfunktion erfüllt.
Die Leistungen des Standardtarifs bieten einen Mindestversicherungsschutz, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vergleichbar ist. Der Beitrag darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.
Versicherbare PersonenDer Standardtarif wird in zwei Tarifstufen angeboten:
I. Tarifstufe STN für Personen, die bei Krankheit keinen Beihilfeanspruch haben.
II. Tarif STB für Personen, die bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben.I. Tarif STN
Versicherungsfähig nach Tarif STN sind Personen, die über eine Vorversicherungszeit von mindestens 10 Jahren in einem substitutiven Versicherungsschutz verfügen, wenn sie
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das 65. Lebensjahr vollendet haben,
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das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihr jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 SGB V nicht übersteigt,
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vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder die Voraussetzung für diese Rente erfüllen und sie beantragt haben und ihr jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
Aufnahmefähig sind auch deren Familienangehörige, die bei Versicherungspflicht des Standardtarifversicherten in der GKV familienversichert wären.
II. Tarif STB
Versicherungsfähig nach Tarif STB sind Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben, wenn sie
- über eine Vorversicherungszeit von mindestens 10 Jahren in einem substitutiven Versicherungsschutz verfügen,
- das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihr jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt,
- vor Vollendung des 55. Lebensjahres ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen und deren jährliches Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
Aufnahmefähig sind auch deren Familienangehörige, die bei Versicherungspflicht des Standardtarifversicherten in der GKV familienversichert wären.
Leistungen
Der Standardtarif enthält ein Leistungsangebot, das mit demjenigen der GKV vergleichbar ist und kann auch künftig angepasst werden. Für Personen mit Beihilfeanspruch werden diese Leistungen des Standardtarifes ergänzend zur Beihilfe erbracht.Neben dem Standardtarif darf für eine versicherte Person keine weitere Krankheitskostenteil- oder -vollversicherung bestehen; auch nicht bei einem anderen Unternehmen.
Beitrag
Die Höhe des Tarifbeitrages richtet sich nach dem Geschlecht und dem Eintrittsalter der versicherten Person. Der zu zahlende Beitrag ist für Einzelpersonen begrenzt auf die Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).Eine Besonderheit gilt für Ehepaare oder Lebenspartner, die beide im Standardtarif versichert sind. Hier ist der zu zahlende Beitrag auf insgesamt 150 % des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV begrenzt, sofern das jährliche Gesamteinkommen der Ehegatten oder Lebenspartner die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
Der durchschnittliche Höchstbeitrag der GKV bemisst sich nach dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der Krankenkassen und der Beitragsbemessungsgrenze. Der für 2011 gültige Höchstbeitrag beträgt 575,44 Euro.
Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Beihilfe haben, verringert sich der garantierte Höchstbeitrag beihilfesatzkonform.
Tarifwechsel
Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass versicherte Personen seines Vertrages in den Basistarif mit Höchstleistungsgarantie und Beitragsminderung bei Hilfebedürftigkeit wechseln können.
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- Was ist ein Basistarif in der Privaten Krankenversicherung?
Seit dem 1. Januar 2009 muss von allen Versicherungsunternehmen mit Sitz in Deutschland der brancheneinheitliche Basistarif angeboten werden, sofern das Unternehmen die substitutive Krankenversicherung anbietet.
Angeboten werden muss der Basistarif als 100%-Absicherung und in einer beihilfekonformen Variante. Außerdem muss er eine Variante für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vorsehen.
Im Basistarif können auch Selbstbehalte von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro vereinbart werden. An einen gewählten Selbstbehalt ist die versicherte Person drei Jahre gebunden; ein Wechsel ist frühestens mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Dreijahresfrist möglich. Die vertragliche Mindestbindungsfrist für Verträge mit Selbstbehalt beträgt drei Jahre. Für Beihilfeberechtigte gelten an den jeweiligen Beihilfesatz angepasste Selbstbehaltsstufen.
Versicherbare Personen
Es besteht grundsätzlich Kontrahierungszwang, das heißt, eine gesetzliche Verpflichtung des Versicherungsunternehmens, unter bestimmten Voraussetzungen Anträge auf Aufnahme in den Basistarif anzunehmen.Zugang zum Basistarif haben:
- Der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnende Nichtversicherte (Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die weder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind, noch einen Beihilfeanspruch oder Anspruch auf Heilfürsorge haben, noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beanspruchen können.).
- Alle Personen mit Beihilfeanspruch, die einen die Beihilfe ergänzenden Versicherungsschutz benötigen.
- Freiwillig GKV-Versicherte, die nach dem 31.12.2008 freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse werden bzw. geworden sind, innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Versicherungspflicht.
- Alle privat vollversicherten Personen mit Vertragsbeginn 1. Januar 2009 oder später mit Wohnsitz in Deutschland haben ein permanentes Wechselrecht in den Basistarif jedes Versicherers.
Personen, die vor dem 1. Januar 2009 bereits ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen hatten, können nur in den Basistarif ihres eigenen Unternehmens wechseln, wenn sie
- das 55. Lebensjahr vollendet haben oder
- eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder
- ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen oder
- hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind.
Leistungen
Der Leistungsumfang des Basistarifes ist bei allen Versicherungsunternehmen gleich. Der Basistarif enthält ein Leistungsangebot, das mit dem in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach Art, Umfang und Höhe vergleichbar ist.Neben dem Basistarif können zur Verbesserung der Leistungen ergänzende Krankheitskostenversicherungen (mit Gesundheitsprüfung) abgeschlossen werden. Der Versicherer kann verlangen, dass diese ergänzenden Versicherungen ruhen, wenn ein ermäßigter Beitrag wegen Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches für den Basistarif gezahlt wird.
Werden Leistungen in der GKV vom Gesetzgeber verändert, werden auch die Leistungen im Basistarif entsprechend angepasst. Im Gegensatz zu den „üblichen“ Tarifen in der privaten Krankenversicherung kann also der Leistungsumfang nach Vertragsabschluss im bestehenden Tarif verändert werden.
Beitrag
Die Höhe der Beiträge des Basistarifs richtet sich nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht des Versicherten, einer eventuellen Selbstbehaltstufe und nicht nach dem Gesundheitszustand des Versicherten. Risikoausschlüsse oder -zuschläge gibt es beim Basistarif nicht.Der Höchstbeitrag orientiert sich am durchschnittlichen Höchstbeitrag in der GKV. Für 2011 beträgt der Höchstbeitrag in der GKV 575,44 Euro. Für Beihilfeberechtigte gilt der ihrem Beihilfesatz entsprechende anteilige Höchstbeitrag. Wenn durch die Zahlung des Beitrages Hilfebedürftigkeit entsteht, reduziert sich der zu zahlende Beitrag.
Die Beitragskalkulation ist brancheneinheitlich. Lediglich unternehmensspezifische Aufwendungen (zum Beispiel Verwaltungs- oder Schadenregulierungskosten) können zu Unterschieden bei den Beiträgen führen, die allerdings nur marginal sein können.
Tarifwechsel
Beabsichtigt ein Versicherter nach einem Wechsel in den Basistarif eines neuen Unternehmens in einen anderen Tarif dieses Unternehmens zu wechseln, ist dies unter Anrechnung seiner mitgebrachten Alterungsrückstellung erst nach einer Mindestverweildauer von 18 Monaten möglich.Eine Anrechnung der mitgebrachten Alterungsrückstellung bei einem erneuten Unternehmenswechsel ist ebenfalls erst nach 18 Monaten und nur dann möglich, wenn der Versicherte in den Basistarif des dritten Unternehmens wechselt.
Innerhalb eines Unternehmens kann der Versicherte grundsätzlich unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung aus dem Basistarif in einen anderen Tarif wechseln. Allerdings kann der Versicherer eine Gesundheitsprüfung vornehmen und für Mehrleistungen Risikozuschläge vereinbaren (oder den Antrag ablehnen).
- Gesundheitsreform 2007 - Was wurde geändert?
Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung bringt neben zahlreichen Neuerungen für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) auch für die private Krankenversicherung (PKV) tief greifende Änderungen mit sich, die zu verschiedenen Terminen in Kraft treten bzw. bereits in Kraft getreten sind.
1. Januar 2009
• Pflicht zur Versicherung für der PKV zuzuordnende Nichtversicherte
• Einführung eines Basistarifes in der PKV
• Portabilität der Alterungsrückstellung für Privatversicherte mit Versicherungsbeginn ab 1. Januar 2009 (besondere Regelung für Versicherte mit früherem Versicherungsbeginn)
• Start des Gesundheitsfonds und des neuen Risikostrukturausgleichs (RSA) für gesetzliche Krankenkassen
• Einführung des einheitlichen Beitragssatzes in der GKV
• Einführung einer neuen vertragsärztlichen Euro-Gebührenordnung
• Wahltarife für den individuellen Krankengeldanspruch in der GKV
1. Januar 2011
• Bündelung des Beitragseinzugs in der GKVKrankentagegeld: Was ändert sich für Selbstständige aufgrund der Gesundheitsreform?
Zum 1.Januar 2009 haben Selbstständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Das bedeutet, wer längere Zeit arbeitsunfähig ist, der muss die finanziellen Verluste selber auffangen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen zwar dazu, einen Wahltarif für Selbstständige anzubieten, doch der ist mit erheblichen Nachteilen verbunden. Entscheidet sich der Versicherte für den Krankengeld Tarif, bindet er sich für drei Jahre an die entsprechende GKV, verliert sein Sonderkündigungsrecht im Fall der Beitragserhöhung und muss unter Umständen mit einer Kündigung seitens der Krankenkasse rechnen. Eine langfristige Sicherheit zum günstigen Preis ist somit nicht gewährleistet.Wie kann sich ein Selbstständiger gegen einen Verdienstausfall absichern?
Mit der privaten Krankentagegeld Versicherung der DKV bleiben Sie unabhängig, genießen absolute Sicherheit im Krankheitsfall und können auch bei längerer Arbeitsunfähigkeit allen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. DKV Versicherte können frei wählen, wie hoch das Krankengeld sein soll und ob es bereits ab dem vierten Tag oder erst später ausgezahlt werden soll. Passen Sie den Tarif einfach Ihren individuellen Erfordernissen an! Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, das Krankentagegeld und somit auch die monatlichen Beiträge im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zu ändern. Selbstverständlich haben Sie in der Krankengeld Versicherung ein Sonderkündigungsrecht bei Beitragssatzerhöhungen. Es gibt keine dauerhaften Bindungsfristen und durch die vertraglich festgelegten Konditionen sind plötzlichen Änderungen ausgeschlossen.
Mit der Krankengeld Versicherung der DKV können Sie sich und Ihre Familie günstig und zuverlässig schützen. Wir gewährleisten Selbstständigen finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall zu hervorragenden Konditionen. Auch Freiberuflern bieten wir mit unseren speziellen Gruppenversicherungen besonders günstige Krankentagegeld Tarife an.- Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Voraussetzungen für eine Private Krankenversicherung nicht erfülle?
Werden die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht erfüllt, können Sie sich trotzdem rundum absichern. Hierfür bieten wir Ihnen ein Umfangreiches Angebot an Ergänzungsversicherungen, vom Auslandsschutz bis zur professionellen Zahnreinigung und der Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
- Welche grundsätzlichen Unterschiede existieren zwischen der PKV und GKV?
Rechtsgrundlagen
PKV: Der Versicherungsvertrag kommt nach privatrechtlichen Bestimmungen, (insbesondere nach dem Versicherungsvertragsgesetz – VVG) zu Stande. Den Versicherungsschutz kann der Versicherer grundsätzlich nicht einseitig verändern.GKV: Die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches (insbesondere nach dem 5. Buch – SGB V), die die Versicherung als Pflichtmitglied, freiwilliges Mitglied oder Familienversicherter regeln. Der Gesetzgeber kann den Inhalt des Versicherungsschutzes jederzeit auch zum Nachteil der Versicherten verändern (z.B. durch Leistungseinschränkungen oder Einführung/Erhöhung von Eigenanteilen).
Beitragskalkulation
PKV: In der privaten Krankenversicherung (PKV) wird der Beitrag nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kalkuliert. Er richtete sich nach dem Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und dem individuell gewählten Versicherungsschutz.GKV: In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde der Krankenversicherungsbeitrag bis Dezember 2008 nach dem Umlageverfahren kalkuliert. Er richtet sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz der gewählten Krankenkasse. Zusätzlich haben alle Mitglieder der GKV seit dem 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen (jedoch maximal von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung) zu tragen.
Seit Januar 2009 wird die Finanzierung der GKV neu über den sog. Gesundheitsfonds geregelt. Damit gilt für alle Beitragszahler der GKV ein bundeseinheitlicher, prozentualer Beitragssatz, der von der Bundesregierung beschlossen wird. Zusätzlich können die Krankenkassen, wenn sie mit dem zugewiesenen Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag fordern. Dieser beträgt entweder prozentual maximal ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Mitgliedes oder pauschal bis zu 8 EUR.
Leistungen
PKV: Die DKV als privates Krankenversicherungsunternehmen bietet dagegen verschiedene Tarife bzw. Tarifpakete an. Aus denen kann der Kunde seinen gewünschten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Die Private Krankenversicherung erbringt vertrags- und tarifgemäße Versicherungsleistungen, die nicht zum Nachteil des Versicherten abänderbar sind.GKV: In der GKV gibt es einen gesetzlich definierten Leistungskatalog, der veränderlich ist. Er ist für jedes Mitglied bindend, d.h. nur die in diesem Leistungskatalog verankerten medizinischen Leistungen werden auch von der jeweiligen Krankenkasse erstattet. Darüber hinaus gehende Leistungen sind in seltenen Fällen und nach individueller Prüfung möglich.
Behandler
PKV: Der privat Krankenversicherte hat die freie Wahl unter allen niedergelassenen approbierten Ärzten (für die Behandlung durch einen Facharzt ist keine Überweisung erforderlich), Zahnärzten, - je nach gewähltem Tarif:- Heilpraktikern und unter allen öffentlichen und privaten Krankenhäusern (die meisten Tarife der DKV sichern hier auch Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer ab). Auf besondere Verordnung hin können auch Krankengymnasten, Masseure (und medizinische Bademeister, Logopäden usw. in Anspruch genommen werden.GKV: Eine Behandlung ist nur durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte bzw. - aufgrund von Überweisungen - durch medizinische Hilfsberufe möglich. Kosten für Heilpraktiker werden nicht übernommen. Im Falle einer stationären Behandlung hat der einweisende Arzt den Versicherten in das nächstgelegene geeignete Krankenhaus einzuweisen
Vorsorge für das Alter
PKV: Mit zunehmendem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, und damit steigen auch die Gesundheitskosten. Damit die Krankenversicherung dadurch nicht teurer wird, bildet die PKV sog. Alterungsrückstellungen: Die Beiträge beinhalten einen Sparanteil, der „auf die hohe Kante gelegt“ wird und später altersbedingte Beitragssteigerungen vermeidet.
Grundsätzlich gilt daher, je früher Sie in die private Krankenversicherung wechseln, desto günstiger ist der Beitrag, weil die Rückstellungen dann über einen längeren Zeitraum gebildet werden können.GKV: Die Mittel für die GKV werden durch die Beiträge der Versicherten aufgebracht. Daraus werden die Leistungen für die Versicherten bezahlt. Rückstellungen bildet die GKV nicht. Reichen die Einnahmen nicht aus, um die Ausgaben zu decken, muss die Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöhen. Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum Januar 2009 kam es zu einigen Änderungen: So gibt es seitdem einen für alle Krankenkassen gültigen, bundeseinheitlichen, prozentualen Beitragssatz, der von der Bundesregierung beschlossen wurde. Sofern der Beitrag nicht ausreicht, kann durch die Krankenkasse ein Zusatzbeitrag von bis zu einem Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eines Mitglieds erhoben werden. Bei einem Zusatzbeitrag von bis zu 8 Euro wird keine Einkommensprüfung vorgenommen.
Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder über die Zusatzbeiträge informieren.Verdienstausfall-Absicherung
PKV:
- Die Absicherung gegen Verdienstausfall erfolgt in der PKV durch den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung.
- Für Arbeitnehmer gilt bei der DKV: Versicherbar ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate unter Berücksichtigung tariflicher Höchstsätze.
- Bei Selbstständigen und Freiberuflern ist das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate unter Berücksichtigung tariflicher Höchstsätze versicherbar.
- Die vertraglich abgesicherten Leistungen werden nach Ablauf der vereinbarten Karenztage erbracht.
- Es gibt keine Aussteuerung, also keine zeitliche Höchstbegrenzung der Tagegeldzahlung.
- Für den Fall, dass ein Elternteil der Arbeit fern bleibt, um ein erkranktes Kind zu pflegen, sieht die PKV keine Leistungen vor. Hier wird aber oft ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber nach § 616 BGB bestehen.
- Wird Ihre Versicherungspflicht in der Rentenversicherung auf Grund von Arbeitsunfähigkeit unterbrochen, können Sie auf Antrag Beiträge aus Ihrem entsprechend hoch vereinbarten Tagegeld an die Rentenversicherung zahlen. Bei Festlegung der Höhe des Tagegeldes brauchen Sie keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu berücksichtigen. Die Beiträge an die Bundesanstalt für Arbeit werden von der DKV überwiesen, ohne dass Sie als Versicherter etwas unternehmen müssen.
- Der Beitrag für die PKV läuft während Krankheitszeiten unverändert weiter. Dies wird bei der Festlegung der Tagegeldhöhe berücksichtigt.
GKV:
- Die Absicherung gegen Verdienstausfall in der GKV erfolgt über das Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitsentgelts, soweit es der Beitragsberechnung für die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt, aber max. 90% des Nettogehalts. Die DKV bietet Ihnen die Möglichkeit, die Differenz zu Ihrem Nettogehalt abzusichern. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf unsere Krankentagegeldversicherungen!
- Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für die gleiche Krankheit gezahlt.
- Soweit bei Betreuung eines erkrankten Kindes keine Leistungen durch den Arbeitgeber gewährt werden, besteht pro Kind und Jahr ein Anspruch auf Krankengeld von längstens 10 Arbeitstagen (Alleinstehende: 20 Arbeitstage).
- Das Krankengeld wird bei Arbeitnehmern gekürzt um einen Versichertenanteil
- für die gesetzliche Rentenversicherung von 9,75 Prozent und
für die Arbeitslosenversicherung von 1,4 Prozent (ab dem 1. Januar 2011 von 1,5 Prozent). - Krankenversicherungsbeiträge sind auf das Krankengeld nicht zu zahlen (wohl aber auf anderweitiges Einkommen, das der Beitragspflicht unterliegt).
Beitragsrückerstattung (BRE)
PKV: Die DKV als privates Krankenversicherungsunternehmen schüttet an ihre Kunden traditionell eine beachtliche Beitragsrückerstattung aus. Diese Beitragsrückerstattung reduziert den Beitrag der vollversicherten Kunden ganz individuell und unmittelbar.
GKV: In der GKV kann seit dem 1.4.2007 eine Beitragsrückerstattung nur über einen so genannten Wahltarif angeboten werden.- Nach welchen Kriterien erfolgt die Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung (PKV)?
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge anhand des Eintrittsalters, des Geschlechts, des Versicherungsumfangs sowie des Gesundheitszustandes zu Beginn der Versicherung ermittelt. Zudem werden bei der Beitragsgestaltung die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten berücksichtigt, indem Alterungsrückstellungen gebildet werden.
- Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?
Wenn ein freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, kann die freiwillige Mitgliedschaft in der GKV zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung bei der GKV ordentlich gekündigt werden.
Beispiel:
Kündigungseingang bei der Krankenkasse (GKV) 12. Februar
+ zwei volle Monate - in diesem Fall März und April
die Mitgliedschaft in der GKV endet somit am 30. AprilAb dem 1. Mai kann dann eine Krankheitskostenvollversicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wie der DKV abgeschlossen werden.
Wahltarife: Besteht in der GKV eine Versicherung in einem so genannten "Wahltarif", kann eine Kündigung auch erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Die Wahltarife der GKV (außer denen zur Teilnahme an besonderen Versorgungsformen) sehen Bindungsfristen von drei Jahren vor. Damit ist der Versicherte nicht nur an den Tarif, sondern auch an die Krankenkasse selbst gebunden. Die Bindungsfristen rechnen vom Tag der Anmeldung zu einem Wahltarif. Wird innerhalb einer laufenden Bindungsfrist ein weiterer Wahltarif gewählt, beginnt eine erneute 3-jährige Bindungsfrist.
Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Sinnvollerweise geben Versicherte, die sich für einen Versicherungs-(Krankenkassen)-wechsel entschlossen haben, ihre Kündigung persönlich ab oder schicken sie per Einschreiben mit Rückschein. Die Krankenkasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen.
Bei offenen Fragen sollte rechtzeitig mit der zuständigen Krankenkasse gesprochen werden. Alle Krankenkassen sind zur Beratung der Versicherten über ihre Rechte und Pflichten sowie zur Auskunftserteilung verpflichtet.Ansprechpartner der DKV vor Ort finden
Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Welcher Personenkreis kann sich privat Krankenversichern?
Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz 2010 werden Arbeitnehmer mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird. Arbeitnehmer, die nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, haben die Wahl: Sie können in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern. Selbstständige und Beamte sind aufgrund ihres beruflichen Status freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und können daher unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen jederzeit in die Private Krankenversicherung wechseln.
Privat versicherbarer Personenkreis:
- versicherungsfreie Arbeitnehmer
- freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Selbständige
- Freiberufler
- Beamte
- Studenten
Zusatzversicherungen können grundsätzlich alle gesetzlich Krankenversicherten und deren familienversicherten Angehörigen abschließen. Hier bietet die DKV für fast alle Personenkreise und Leistungsbereiche Tarife an, z.B. für den stationären Bereich, für Zahnersatz und Sehhilfen, für Vorsorgeuntersuchungen sowie für Urlaubs- und Geschäftsreisen in das Ausland.
- Kann neben der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auch eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Verschiedene Zusatzversicherungen, wie z.B. für Sehhilfen, Zahnersatz oder für das Krankenhaus können neben der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Stationäre Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen
Ansprechpartner der DKV vor Ort finden
Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Was bedeutet die Pflicht zur Versicherung?
- In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es seit dem 1.4.2007 eine Pflicht zur Versicherung für den der GKV zugeordneten Personenkreis.
Ab dem 1. Januar 2009 wird eine nachrangige Pflicht zur Versicherung auch in der privaten Krankenversicherung (PKV) eingeführt. Wer weder gesetzlich versichert ist oder dort versicherungspflichtig ist, noch einen Anspruch auf Leistungen eines anderen Versorgungssystems wie der freien Heilfürsorge hat, ist verpflichtet, sich in einem der angebotenen Tarife der PKV, die mindestens ambulante und stationäre Versorgung umfassen, zu versichern. Beamte sind nur insoweit zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet, wie ihre Krankheitskosten nicht durch die Beihilfe gedeckt sind.Wer zuletzt gesetzlich krankenversichert war, wird Mitglied seiner letzten Krankenkasse. Wenn jemand zuletzt privat krankenversichert war, muss wieder einen Vertrag bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abschließen. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist.
Die Pflicht zur Versicherung gilt auch für die Pflegeversicherung. Wer krankenversichert ist, muss auch pflegeversichert sein. Der neue Krankenversicherer muss den Versicherten deshalb auch in die Pflegeversicherung aufnehmen.
- Was ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) und wie hoch ist diese?
Die Versicherungspflichtgrenze legt fest, bis zu welcher Höhe des jährlichen Bruttoarbeitsentgelts Arbeitnehmer der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen. Diese Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2011 bei 49.500 EUR (4.125 EUR pro Monat).
Für Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt am 31.12.2002 über der Versicherungspflichtgrenze des Jahres 2002 lag und die an diesem Tag privat krankenversichert waren, gilt seit dem Jahr 2003 eine besondere Versicherungspflichtgrenze. Im Jahr 2011 beträgt diese 45.550 EUR (3.712,50 EUR monatlich).Schneller Wechsel in die Private Krankenversicherung möglich
Mit der Gesundheitsreform 2007 ist unter anderem eine 3-Jahres-Wechselfrist in Kraft getreten. Demnach waren Arbeitnehmer erst versicherungsfrei, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wurde. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz 2010 werden Arbeitnehmer mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird. Diese Regelung gilt bereits für 2010.Arbeitnehmer, die nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, haben die Wahl: Sie können in der GKV bleiben oder sich bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichern.
Für Selbständige, Freiberufler und Beamte war die 3-Jahres-Wechselfrist nicht maßgeblich; ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist für diesen Personenkreis unabhängig vom Einkommen möglich.
Bei Fragen sollte rechtzeitig mit der Krankenkasse gesprochen werden. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind zur Beratung der Versicherten über ihre Rechte und Pflichten sowie zur Auskunftserteilung verpflichtet.
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Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Was ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung und wie hoch ist diese?
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist die (Einkommens-) Grenze, bis zu der das Jahresarbeitsentgelt, bzw. bei freiwillig gesetzlich Versicherten auch die sonstigen relevanten Einkünfte, zur Bemessung des Beitrages in der GKV herangezogen werden. Sie beträgt für das Jahr 2011 44.550 EUR jährlich bzw. 3.712,50 EUR monatlich. Bis zu diesem Einkommen wird der Beitrag zur GKV berechnet. Die Höhe des Beitrages ist abhängig von der Höhe des Beitragssatzes (2011: 15,5%).
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Versicherungsarten der DKV
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Krankheitskostenvollversicherung
- Was ist eine Krankheitskostenvollversicherung (Vollversicherung)?
Die private Krankheitskostenvollversicherung (auch Vollversicherung genannt) bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst i.d.R. Leistungen für ambulante, zahnärztliche und stationäre Heilbehandlungen im Krankheitsfall.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann der Versicherungsschutz individuell auf den jeweiligen Bedarf ausgerichtet werden. Das moderne Tarifangebot der DKV trägt dabei allen Bedürfnissen und Wünschen Rechnung.
Der Beitrag für eine private Krankheitskostenvollversicherung ist häufig günstiger als erwartet.Mehr Informationen zur Krankheitskostenvollversicherung
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Ergänzungs-/Zusatzversicherung
- Was ist eine Zusatzversicherung (Ergänzungsversicherung)?
Mit einer Zusatzversicherung (auch Ergänzungsversicherung genannt) können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufstocken.
Versichert werden kann z.B. die Kostenerstattung für das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, die erstattungsfähigen Restkosten für eine ambulante Behandlung, Brillen oder Zahnersatz, die dem Versicherten als Kassenpatient verbleiben.Stationäre Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen
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Krankentagegeld
- Was ist eine Krankentagegeldversicherung?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung, die beim Arbeitnehmer nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. beim Selbständigen/Freiberufler nach Ablauf der mit dem Versicherer vereinbarten leistungsfreien Zeit eintritt.
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Pflegepflichtversicherung / Pflegeergänzungsversicherung
- Was ist eine Pflegepflichtversicherung?
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist seit 1995 Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten einschließlich ihrer Familienangehörigen. Grundlage der Pflegeversicherung ist das Pflegepflichtversicherungsgesetz. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich binnen drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie eine private Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungen mindestens denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.
Die Pflegepflichtversicherung leistet bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit.Mehr Informationen zur Pflegeversicherung
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Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Was ist eine Pflegeergänzungsversicherung?
Gerade bei Pflegebedürftigkeit führt die langfristige Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen zu dauerhaften finanziellen Belastungen, die meist weit über den gewährten Mindestleistungen aus der Pflegepflichtversicherung liegen. Eine weitere Vorsorge ist also sowohl neben einer sozialen wie auch neben der privaten Pflegepflichtversicherung zu empfehlen. Dabei können mit einer Pflegeergänzungsversicherung sowohl Geld- auch Sachleistungen abgesichert werden.
Die DKV bietet hierzu Pflegeergänzungsversicherungen an, mit denen die Lücken der Pflegepflichtversicherung sinnvoll geschlossen werden können.
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Auslandsreise-Krankenversicherung
- Was ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Wer im Ausland erkrankt, wird oft als Privatpatient behandelt und muss im Bedarfsfall mit entsprechend hohen Kosten rechnen. Vor allem Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die GKV zahlt im Notfall nur die Behandlung vor Ort und das nur innerhalb der Europäischen Union und den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Einen Rücktransport nach Hause zahlt sie nicht. Diese Kosten erstattet die Auslandsreise-Krankenversicherung sowie darüber hinaus gehende Leistungen wie beispielsweise die Ersatzbeschaffung wichtiger Dokumente oder länderspezifische Reiseinformationen.
Weitere Informationen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Online-Abschluss
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Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Welchen Versicherungsschutz bietet die DKV für die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland (Expatriates) an?
Bei der Entsendung eines Mitarbeiters in das Ausland müssen Arbeitgeber oftmals in vollem Umfang für die Kosten eintreten, die im Krankheitsfall dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen entstehen. Das kann erhebliche Risiken beinhalten, die im Heimatland gar nicht oder nur teilweise bekannt sind.
Die Experten der DKV haben auf der Basis jahrzehntelanger Auslandserfahrung Versicherungstarife entwickelt, die mögliche Gefahrenquellen berücksichtigen und den unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden.Weitere Informationen zum Versicherungstarif GLOBALITY
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Vorsorge- / Serviceprodukte
- Was sind Vorsorgeprodukte?
Heute sind die Untersuchungsmethoden auf einem sehr hohen Niveau. Nie war es leichter, der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen, oder sie schon im Frühstadium zu erkennen und damit erfolgreich behandeln zu können. Ein Fortschritt, der Leben retten kann. Denn nicht nur weit verbreitete Erkrankungen wie z.B. Prostata- oder Brustkrebs haben bei rechtzeitiger Diagnose weitaus bessere Heilungschancen.
Mit vorbeugenden Maßnahmen - der so genannten Prophylaxe - und gesundheitsbewusstem Verhalten kann jeder Mensch selbst einen großen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit leisten. Gerade für den Bereich der Gesundheitsvorsorge erhalten gesetzlich Krankenversicherte keine oder nur eingeschränkte Leistungen.
Die Vorsorgetarife der DKV erweitern den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsschutz um die Gesundheitsvorsorge-Komponente.Weitere Informationen zu den Vorsorgeprodukten der DKV
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Gruppenversicherung
- Was ist eine Gruppenversicherung?
Unternehmen und Verbände sowie Standesorganisationen können mit der DKV so genannten Gruppenversicherungsverträge abschließen. Mehr als 750 Firmen und ca. 330 Verbände haben dies bereits getan.
Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler können die Vorteile der DKV-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen; dazu gehören unter anderem:- günstigere Beiträge
- Annahmegarantie
- Entfall der Wartezeiten
- gleiche, günstige Konditionen auch für Familienangehörige
Voraussetzung ist, dass über den Arbeitgeber oder einen Berufsverband ein Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV besteht.
Für bestimmte Berufsgruppen - wie z.B. Ärzte, Apotheker, Anwälte und Steuerberater - hat die DKV spezielle Tarife entwickelt, die genau auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen ausgerichtet sind.
Weitere Informationen zur Gruppenversicherung
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Beihilfe
- Was ist eine Beihilfe?
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, dass er im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen hat.
Weitere Informationen zum Thema Beihilfe
Beihilfetarife der DKV
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Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Wer ist beihilfeberechtigt?
Beihilfeberechtigt sind Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, Vorsorgeempfänger wie Ruhestandsbeamte (Pensionäre), Richter im Ruhestand, Witwen und Witwer sowie Waisen der vorstehend genannten Personen.
Weitere Informationen zum Thema Beihilfe
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Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Welche Angehörigen werden bei der Beihilfe berücksichtigt?
Neben Ehegatten (nicht selbst beihilfeberechtigt und mit einem Einkommen in bestimmter Höhe) zählen leibliche Kinder sowie Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder (unter bestimmten Voraussetzungen) zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Weitere Informationen zum Thema Beilhilfe
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Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Welche Aufwendungen werden von der Beihilfe anerkannt?
Aufwendungen für Geburt, Vorsorge, Krankheiten, Rehabilitation, Pflege und Tod, die
- dem Grunde nach notwendig,
- der Höhe nach angemessen, und
- von der Beihilfe nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen zum Thema Beihilfe
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Beratung und Bedarfsanalyse
- Wie kann ein Interessent eine persönliche Beratung durch die DKV erhalten?
Interessenten können einen Außendienst-Partner oder eine Geschäftsstelle online auf der www.dkv.com suchen. Alternativ dazu ist die Kontaktaufnahme per E-Mail über das Dialog-Center der www.dkv.com sowie per Telefon möglich.
- Wie kann der persönliche Versicherungsbedarf ermittelt werden?
Der richtige Versicherungsschutz ist von vielen individuellen Faktoren abhängig. Gerne beraten die DKV-Betreuer und Außendienst-Partner Interessente persönlich vor Ort.
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Beitragsrechner und Online-Abschluss
- Kann der individuelle Beitrag online berechnet werden?
Auf der Internetseite www.dkv.com kann für jeden Tarif der individuelle Beitrag berechnet werden. Auf Grundlage dieser Berechnung ist auch eine unverbindliche Angebotanforderung sowie bei einigen Tarifen ein Online-Abschluss möglich.
Kunden, die bereits bei der DKV versichert sind, wenden sich an den für sie zuständigen Außendienst-Partner oder die zuständige Geschäftsstelle.Beitrag Vollversicherung berechnen
Beitrag ambulante Zusatzversicherung berechnen
Beitrag stationäre Zusatzversicherung berechnen
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Ansprechpartner der DKV vor Ort finden- Kann bei der DKV eine Versicherung online abgeschlossen oder beantragt werden?
Einige der DKV-Tarife (z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung) können online abgeschlossen oder beantragt werden. Ob ein Tarif online abschließbar ist oder nicht, sehen Sie in der Detailinformation des ausgewählten Tarifes bei unseren Produktinformationen & Beitrag.
Zu den Produktinformationen & Beitrag
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Medizinische Versorgung
- Was bedeutet der Begriff "Medizinische Versorgung"?
Medizinische Versorgung bedeutet bei der DKV, ein eigenes Netzwerk von ausgewählten Leistungserbringern aufzubauen, das medizinische Versorgungsstrukturen und medizinische Leistungen bietet.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung
Informationen zur DKV - Das Unternehmen Gesundheit!®- Warum bietet Das Unternehmen Gesundheit!® eigene Versorgungsstrukturen an?
Die DKV - Das Unternehmen Gesundheit!® bietet eigene Versorgungsstrukturen an, damit eine hohe Qualität bei Prävention, medizinischer Behandlung und Nachsorge gewährleistet wird.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung
Informationen zur DKV - Das Unternehmen Gesundheit!®- Was ist das Besondere an den DKV-Versorgungsstrukturen?
Die eigenen Versorgungsstrukturen der DKV garantieren, dass die medizinische Versorgung bei Ärzten und Zahnärzten stattfindet, die auf dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse sind, und sich auch Zeit für ausführliche Patientengespräche nehmen.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung
Informationen zur DKV - Das Unternehmen Gesundheit!®- Wodurch ist die hohe Qualität bei der medizinischen Versorgung gewährleistet?
Alle medizinischen Versorgungsangebote der DKV unterliegen einer ständigen Qualtiätskontrolle. Damit sind stets alle Leistungen auf dem neuesten Stand der medizinischen Erkenntnisse und garantieren eine hohe Qualtiät.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung
Informationen zur DKV - Das Unternehmen Gesundheit!®
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Leistungen
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Gebühren, Arzthonorare und Taxikosten
- Was ist die Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte und welche Regelhöchstsätze und Höchstsätze sieht sie vor?
Die amtliche Deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) sieht für die Berechnung ärztlicher Leistungen eine Spanne vom Einfachen bis Dreieinhalbfachen (= Höchstsatz) des Gebührensatzes/der Grundgebühr vor.
Innerhalb dieses Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen des Arztes zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-fachen des Gebührensatzes (=Regelhöchstsatz) bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3-fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen. Diese Besonderheit muss in der Rechnung schriftlich begründet werden. Für so genannten medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen) verringern sich die o.g. Sätze auf das 1,8- bzw. 2,5-fache, für Laboratoriumsuntersuchungen auf das 1,15- bzw. 1,3-fache.
- Wann muss eine Honorarvereinbarung mit dem Arzt vereinbart werden?
Die Höhe der einzelnen ärztlichen Gebühr bemisst sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen (= Höchstsatz) des Gebührensatzes/der Grundgebühr. Reicht dieser Gebührenrahmen im Einzelfall aufgrund besonderer Schwierigkeiten nicht aus kann eine von der GOÄ/GOZ abweichende Höhe der Vergütung vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung (Honorarvereinbarung) ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Arztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muss neben der Gebührenordnungsziffer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Arzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.
Die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung ist jedoch nicht automatisch mit einer Erstattungspflicht des Krankenversicherers für darauf beruhende Honorare gleichzusetzen. Manche Tarife sehen eine Erstattung lediglich bis zu den Höchstsätzen der GOÄ vor; aber auch bei einem darüber hinaus gehenden Leistungsversprechen sind Höchstsatz überschreitende Honorare nur erstattungsfähig, wenn sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sind. Sollte der Arzt eine Honorarvereinbarung abschließen wollen, sollte der Patient sich vor Abschluss mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen.
- Erstattet die DKV Zuzahlungen wie z.B. Arzneimittelzuzahlungen oder Praxisgebühr?
Wenn ein entsprechender Tarif versichert ist, werden die Kosten für bestimmte Zuzahlungen im tariflichen Umfang erstattet.
- Zahlt die DKV die Taxikosten zum Arzt?
Transportkosten zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Unfall bzw. Notfall werden erstattet, wenn der Tarif hierfür Leistungen vorsieht. Außerdem werden Transportkosten in Ausnahmefällen, z.B. Röntgentiefentherapie, intermittierende Hämodialyse, Chemotherapie und Transporte nach ambulanten Operationen in tariflicher Höhe erstattet.
Sonstige Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Ambulante und stationäre Behandlung
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Behandlungsmethoden und Behandler
- Kann ohne Überweisung ein Spezialist aufgesucht werden?
Kunden, die bei der DKV privat Krankenversichert sind, können direkt zu einem Spezialisten gehen und brauchen keine Überweisung des Hausarztes.
Bei bestimmten Tarifen werden 75 Prozent der entstandenen Kosten erstattet. Wird zuerst der Hausarzt aufgesucht, der dann ggf. an einen Spezialist überweist, steigt die Erstattung der Aufwendungen von 75 Prozent auf 100 Prozent.
Mit dem Serviceprodukt Best Care steht DKV-Kunden ein besonderer Service bei der Behandlung durch Spezialisten zur Verfügung, z.B. eine schnelle Terminvereinbarung bzw. Organisation durch die DKV.
Mehr Informationen zu Best Care
- Ist bei der DKV die Behandlung durch einen Heilpraktiker versichert?
Sofern der versicherte Tarif hierfür Leistungen vorsieht, können Heilpraktiker im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes in Anspruch genommen werden. Die Erstattungshöhe ist vom versicherten Tarif abhängig.
- Zahlt die DKV die Kosten für Akupunkturbehandlungen?
Obwohl bislang keine sicheren Wirksamkeitsnachweise für die Akupunktur vorliegen, hat sich die klassische Körperakupunktur mittels Nadelsticktechnik bei einigen Erkrankungen in der Praxis bewährt. Wenn der versicherte Tarif Leistungen für ambulante Behandlungen vorsieht, erstattet die DKV daher die Kosten einer derartigen Akupunkturbehandlung bei chronifizierten Schmerzsyndromen, deren Behandlung mit konventionellen Verfahren keinen ausreichenden Erfolg gezeigt hat.
- Zahlt die DKV die Kosten für Ergotherapie?
Die Ergotherapie ist kein erstattungsfähiges Heilmittel. Ein vertraglicher Leistungsanspruch besteht daher nicht. Anhand geeigneter medizinischer Unterlagen prüft die DKV jedoch gerne die Möglichkeit einer freiwilligen Kostenbeteiligung, wenn der versicherte Tarif Leistungen für ambulante Behandlungen vorsieht.
Mehr Informationen zum Thema Heilmittel
Tarifbeschreibungen herunterladen- Zahlt die DKV eine Operation wegen Fehlsichtigkeit (Lasik-Operation)?
Die DKV tritt, in Abhängigkeit des gewählten Tarifs (z.B. BestMed Premium BM 5) mit Versicherungsleistungen zu 100 Prozent nach vorheriger Kostenzusage ein. Zur Prüfung des Leistungsanspruches ist in solchen Fällen ein ausführlicher augenärztlicher Behandlungs- und Befundbericht mit detaillierten Angaben zur medizinischen Indikation für den Eingriff erforderlich.
- Informiert die DKV über die Kostenübernahme einzelner Behandlungsmethoden?
Bei Fragen zu einzelnen Behandlungsmethoden helfen das Kundeservice Center und das Gesundheitstelefon der DKV gerne weiter.
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Impfungen und Vorsorgemaßnahmen
- Sind bei der DKV Schutzimpfungen versichert?
Die den Versicherungsträgern zugrunde liegenden Musterbedingungen (Allgemeine Versicherungsbedingungen) sehen vor, dass der Versicherungsschutz der medizinisch notwendigen Heilbehandlung wegen Krankheit und Unfallfolgen sowie gezielten Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen gilt.
Zugunsten der Versicherten hat die DKV bei der überwiegenden Mehrzahl der Tarife den Versicherungsschutz auf die Schutzimpfungen ausgedehnt, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht (also unabhängig von Beruf, Reisen, Wohnort, Freizeitgewohnheiten) für alle empfohlen werden (Standardimpfungen).
Darüber hinaus ist bei einigen Tarifen das Leistungsversprechen um die Schutzimpfungen erweitert, die bei Auslandsreisen ergänzend zu den auf Verlangen des Einreiselandes vorgeschriebenen Pflichtimpfungen von der Weltgesundheitsorganisation empfohlen werden.Tarifbeschreibungen herunterladen
Empfohlene Schutzimpfungen
Mehr Informationen zum Thema Vorsorge- Stehen Vorsorgemaßnahmen/-untersuchungen bei der DKV unter Versicherungsschutz?
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorge).
Tarifbeschreibungen herunterladen
Mehr Informationen zum Thema Vorsorge
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Arznei- und Heilmittel
- Stellt die DKV eine Liste mit den erstattungsfähigen Arzneimitteln zur Verfügung?
Ein solches Verzeichnis gibt es bei der Privaten Krankenversicherung nicht. Erstattungsfähig sind alle Arzneimittel, welche von einem Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden, aus der Apotheke bezogen werden und die medizinisch notwendig sind. Nährmittel, Stärkungsmittel, Mineralwässer, kosmetische Mittel, Mittel zur Hygiene und Körperpflege sowie Badezusätze gelten nicht als Arzneimittel.
Bei Fragen zur Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln helfen das Kundenservice Center und das Gesundheitstelefon der DKV gerne weiter.
- Muss ein Arzneimittel immer vom Arzt bzw. Heilpraktiker verordnet sein?
Zur tariflichen Erstattung muss immer ein Rezept bei der DKV eingereicht werden. Auf dem Rezept ist vom verordnenden Arzt oder Heilpraktiker neben Art und Menge der Arzneimittel die behandelte Person und von der Apotheke der Bezugsstempel und die Pharmazentralnummer des Medikaments zu vermerken. Quittungen reichen zur Erstattung nicht aus.
- Gibt es Höchstsätze für die Erstattung von Heilmitteln (z.B. Massagen)?
In der Regel werden bei Heilmitteln die in Deutschland üblichen Preise erstattet. Welche dies sind, kann je nach Tarif variieren.
- Können Heilmittel überall in Deutschland in Anspruch genommen werden?
Voraussetzung ist i.d.R., dass die Behandlung von einem in eigener Praxis tätigen Masseur, Masseur und med. Bademeister, Krankengymnasten oder Physiotherapeuten in Deutschland durchgeführt wird.
- Müssen Heilmittel immer vom Arzt verordnet sein?
Alle Heilmittel müssen ärztlich verordnet sein. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. Tarifbedingungen.
- Erstattet die DKV Zuzahlungen wie z.B. Arzneimittelzuzahlungen oder Praxisgebühr?
Wenn ein entsprechender Tarif versichert ist, werden die Kosten für bestimmte Zuzahlungen im tariflichen Umfang erstattet.
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Hilfsmittel
- Müssen Hilfsmittel immer vom Arzt verordnet sein?
Alle Hilfsmittel müssen ärztlich verordnet sein. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. Tarifbedingungen. Für Brillen gilt eine Ausnahme.
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- Wo können die versicherten Hilfsmittel nachgelesen werden?
Hinweise zu den unter Versicherungsschutz stehenden Hilfsmittel stehen in den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. in den entsprechenden Tarifbedingungen.
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- Was zahlt die DKV für die Brillengläser/Kontaktlinsen?
Aufwendungen für Brillengläser stehen insoweit unter Versicherungsschutz, als sie nach Art und Ausführung zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit bzw. wegen Krankheit medizinisch notwendig sind. Zudem erstattet die DKV freiwillig die Kosten der einfachen Entspiegelung.
Kontaktlinsen werden im tariflichen Umfang erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind und ein entsprechender Tarif mit Leistungen für Sehhilfen versichert ist.
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- Muss für eine neue Brille eine Verordnung bei der DKV vorgelegt werden?
Grundsätzlich kann auf die Verordnung eines Augenarztes verzichtet werden, wenn auf der Rechnung die Dioptrienwerte vermerkt sind. Der Anspruch auf eine neue Fassung ist vom versicherten Tarif und ggf. vom letzten Bezugsdatum oder den Dioptrienwerten abhängig.
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- Erstattet die DKV die Kosten für eine Milchpumpe?
Die DKV tritt mit Versicherungsleistungen ein, sofern ein Tarif versichert ist, der hierfür Leistungen vorsieht. Zusätzlich ist jedoch eine vorherige Zustimmung der DKV notwendig.
Kunden, die für den persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet registriert sind, können dort den Hilfsmittel-Service nutzen.
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Informationen zum Kundenbereich myDKV- Können Hilfsmittel auch über die DKV bestellt werden?
Bestimmte Hilfsmittel können schnell und unkompliziert via Internet bestellt und von Kooperationspartnern der DKV geliefert werden: Dieser Online-Service wird exklusiv im persönlichen Kundenbereich myDKV angeboten.
Informationen zum Kundenbereich myDKV
Demo-Version von myDKV ansehen
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Schwangerschaft / Verhütung
- Zahlt die DKV die Kosten für einen Geburtsvorbereitungskurs?
Sieht der versicherte Tarif Leistungen hierfür vor, werden für werdende Mütter die Kosten der Geburtsvorbereitung durch Hebammen oder Physiotherapeuten erstattet.
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- Zahlt die DKV die Kosten für eine Sterilisation?
Für eine Sterilisation besteht kein Leistungsanspruch, auch dann nicht, wenn andere empfängnisverhütende Methoden nicht möglich sind.
Sollte die Sterilisation allerdings aus medizinischen Gründen wegen einer Krankheit notwendig sein, ist die Prüfung der Kostenerstattung anhand eines ärztlichen Attestes möglich.Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen
- Zahlt die DKV die Kosten für eine künstliche Befruchtung?
Besteht bei Ehepaaren ein unerfüllter Kinderwunsch, können - nach ausführlicher Diagnostik beider Partner - Maßnahmen der "assistierten Reproduktion" erforderlich werden. Dazu zählen die rein medikamentöse Behandlung mit Hormonpräparaten, Inseminationen sowie die Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung. In welchem Umfang Versicherungsleistungen zur Verfügung gestellt werden können, wird anhand der individuellen Befunde von der DKV geprüft.
- Zahlt die DKV die Kosten für die Pille oder andere Präparate zur Empfängnisverhütung?
Empfängnisverhütende Mittel (z.B. Antibabypillen, Spiralen) dienen im Allgemeinen nicht der medizinisch notwendigen Heilbehandlung und begründen somit keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Nur in den seltenen Fällen, in denen empfängnisverhütende Mittel therapeutisch eingesetzt werden, ersetzt die DKV auch Aufwendungen für empfängnisverhütende Mittel. Voraussetzung hierfür ist, dass die medizinische Notwendigkeit für deren Einsatz durch individuelle Befunde nachgewiesen ist.
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Krankenhaus
- Zahlt die DKV die Kosten für eine Kurmaßnahme?
Es besteht kein Leistungsanspruch für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Sollte kein Anspruch auf Leistungen bei einem gesetzlichen Rehabilitationsträger gegeben sein, kann ggf. zusätzlich ein Tarif bei der DKV abgeschlossen werden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen
- Muss jede stationäre Behandlung der DKV mitgeteilt werden und ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich?
Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn, durch den Versicherungsnehmer oder eine bevollmächtigte Personen, anzuzeigen. In den meisten Fällen wird dies jedoch bereits vom Krankenhaus veranlasst.
Bei Behandlungen in gemischten Krankenanstalten (= Krankenhäuser die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen) ist eine vorherige Zusage der DKV erforderlich, da ansonsten der Leistungsanspruch entfällt. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über die verschiedenen Krankenhauskategorien können Sie sich auf der DKV.com informieren.Zur Krankenhaussuche
Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen
Kontaktangebote der DKV- Müssen DKV-Versicherte in Vorleistung treten, wenn sie im Krankenhaus stationär behandelt werden?
Das Krankenhaus rechnet die Unterkunftskosten direkt mit der DKV ab, sofern bei Aufnahme im Krankenhaus die DKV-Card vorgelegt, oder eine Abtretungserklärung im Krankenhaus unterschrieben wird.
Bei weiteren Fragen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)
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Zahnbehandlung und Zahnersatz
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Heil- und Kostenplan
- Eine umfangreiche Behandlung/Erneuerung des Gebisses soll erfolgen - was ist zu tun?
Vor Behandlungsbeginn sollte ein spezifizierter Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan) vom behandelnden Zahnarzt ausgestellt und bei der DKV eingereicht werden. Dieser sollte die gesamte Behandlungsplanung widerspiegeln (Gesamtsanierungskonzept). Bei einigen DKV-Tarifen ist dies sogar Voraussetzung für den Erhalt der vollen Tarifleistung. Der Patient erhält dadurch einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung. Gleichzeitig kann vorab durch die DKV geklärt werden, für welche Maßnahmen ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht und wie hoch der Eigenanteil ist. Daher sollte frühzeitig mit dem behandelnden Zahnarzt gesprochen werden.
Die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans werden von der DKV tariflich erstattet. Die Gebühren für die Erstellung des Heil- und Kostenplans liegen zwischen 28,45 Euro und 43,30 Euro.
Tarifbedingungen einsehen oder herunterladen
Informationen zur GOZ- Wie kann sich ein Kunde über den konkreten Leistungsanspruch für die angeratenen zahnärztlichen Maßnahmen informieren?
Es ist sinnvoll – bei einigen DKV-Tarifen sogar Voraussetzung zum Erhalt der vollen Tarifleistung – einen so genannten Heil- und Kostenplan vor Beginn der Behandlung zur Prüfung an die DKV zu senden. Der Heil- und Kostenplan wird vom behandelnden Zahnarzt erstellt, die Kosten hierfür werden im tariflichen Umfang von der DKV übernommen.
Die DKV ermittelt zunächst an Hand des Heil- und Kostenplans, ob die geplanten Maßnahmen grundsätzlich durch den versicherten Tarif gedeckt sind, d.h. ob die Maßnahmen unter Versicherungsschutz stehen. In Einzelfällen kann darüber hinaus auch eine Rückfrage zahnmedizinischer Art erforderlich werden. In diesem Zusammenhang werden von der DKV Auskünfte des behandelnden Zahnarztes nebst angefertigter Befundunterlage, wie z.B. Röntgenbilder, Modell, Mund-Fotos, etc. erbeten.
Um fachgerecht entscheiden zu können, stehen der DKV Zahnärzte beratend zur Verfügung. Nach abgeschlossener Prüfung erhält der Kunde eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Versicherungsleistungen.- Werden die Kosten für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans von der DKV erstattet?
Die Kosten, die dem Kunden durch das Einholen eines Heil- und Kostenplans entstehen, werden von der DKV tariflich erstattet. Die Gebühren für die Erstellung eines Heil- und Kostenplans werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) berechnet und liegen zwischen 28,45 Euro und 43,30 Euro.
- Welche Angaben muss ein Heil- und Kostenplan beinhalten?
Der Heil- und Kostenplan für privatärztliche Behandlungen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Dennoch ist der Inhalt so zu gestalten, dass auch der Patient die Behandlung und die zu berechnenden Gebühren des Zahnarztes nachvollziehen kann. Insbesondere sind folgende Angaben wichtig:
- Name und Anschrift des Zahnarztes/Stempel,
- Name und Anschrift des Patienten,
- Ausstellungsdatum,
- Bezeichnung „Heil- und Kostenplan“ oder „Kostenvoranschlag“,
- Zahnschema mit dem Befund und Behandlungsplan,
- Spezifikation der geplanten Leistungen,
- Bezeichnung der zu behandelnden Zähne,
- Anzahl der jeweiligen Leistungen,
- Nummern der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) – inklusive dem Leistungstext,
- Gebührenfaktor/Steigerungssatz/Multiplikator und Einzelbeträge,
- Material- und Laborkosten (üblicherweise ein geschätzter Betrag),
- Gesamtsumme und
- ggf. vorhersehbare Begründungen, wobei der Zahnarzt zur Begründung erst bei Erstellung der Rechnung verpflichtet ist.
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Verblendungen
- Werden Mehrkosten für Verblendungen von der DKV erstattet?
Die DKV bietet viele unterschiedliche, auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten im Gesundheitswesen zugeschnittene, Tarife an. Da das Leistungsversprechen von Tarif zu Tarif unterschiedlich ist, sollte vor der Behandlung abgeklärt werden, in welchem Umfang die Mehraufwendungen einer Verblendung vergütet werden.
Als erstattungsfähig erkennt die DKV an - sofern der versicherte Tarif keine andere Regelung vorsieht - die angemessenen Mehrkosten für Verblendungen (Keramik oder Kunststoff) von Zahnkronen, Brücken oder Einlagenfüllungen aus Edelmetall (Goldlegierung) für die Zähne 16 bis 26 und 36 bis 46 an.
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Implantate
- Was sind Implantate?
Als Implantat bezeichnet man in der Zahnheilkunde eine künstliche, industriell hergestellte Zahnwurzel, meistens aus Titan. Sie wird operativ in einen zahnlosen Kieferbereich eingepflanzt. Der in die Mundhöhle hineinragende Pfeiler dient später als Befestigung des Zahnersatzes wie Kronen, Brücken oder Prothesen. Nach Einheilung der künstlichen Zahnwurzel kann die Versorgung mit dem Zahnersatz erfolgen. Der endgültige Zahnersatz wird auf dem Implantat befestigt.
Die DKV bietet viele unterschiedliche, auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten im Gesundheitswesen zugeschnittene Tarife an. Da das Leistungsversprechen von Tarif zu Tarif unterschiedlich ist, empfiehlt die DKV, sich bei einer geplanten Implantatversorgung in jedem Fall zunächst einen spezifizierten Heil- und Kostenplan vom behandelnden Zahnarzt ausstellen zu lassen und diesen zur Prüfung eines möglichen Leistungsanspruches an die DKV weiterzuleiten.
Sofern die Implantatversorgung sowie die spätere prothetische Versorgung durch einen Zahnarzt erfolgen, kann dieser die geplanten Leistungen in einem Heil- und Kostenplan zusammenfassen.
Weitere Informationen zum Heil- und Kostenplan
Download Muster Heil- und Kostenplan- Was ist zu beachten, wenn die Implantatversorung und die anschließende prothetische Versorgung von zwei Zahnärzten vorgenommen wird?
Wenn die Implantatversorgung und die Prothetik von zwei Zahn-/Ärzten durchgeführt wird, ist die Erstellung des Heil- und Kostenplans oftmals ein wenig problematisch. In der Regel erfolgt die Implantation durch einen Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen und die spätere prothetische Versorgung durch den Zahnarzt. Hier ist die Absprache der zwei behandelnden Zahn-/Ärzte von zentraler Bedeutung. Denn nur so können diese ein stimmiges Gesamtsanierungskonzept planen, so dass der Patient zwei sich ergänzende Heil- und Kostenpläne erhalten kann.
Weitere Informationen zum Heil- und Kostenplan
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Funktionsanalyse und -therapie
- Was sind funktionsanalytische und -therapeutische Maßnahmen?
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen haben den Zweck, Störungen der Funktion der Kiefergelenke, der Kaumuskulatur und der Zähne zu diagnostizieren und zu beheben.
- Erstattet die DKV die Kosten für die Funktionsanalyse und -therapie?
Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen gehören nicht zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bei privat versicherten Patienten sind sie - je nach Tarif - im Versicherungsschutz eingeschlossen. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist, dass die medizinische Notwendigkeit für diese Maßnahme nachgewiesen ist.
Die DKV bietet viele unterschiedliche, auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten im Gesundheitswesen zugeschnittene Tarife an. Da das Leistungsversprechen von Tarif zu Tarif unterschiedlich ist, sollte vor einer Behandlung abgeklärt werden, in welchem Umfang die Aufwendungen von funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen vergütet werden.
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Gebühren und Honorarvereinbarung
- Was ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)?
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist für die Behandlung von Privatpatienten und im bestimmten Rahmen für gesetzlich Versicherte anzuwenden.
Diese Gebührenordnung ist eine Verordnung der Bundesregierung. Neben der Gebührenordnung für Zahnärzte existiert auch eine Gebührenordnung für Ärzte. Hiernach ist die Vergütung für die beruflichen Leistungen des Arztes zu berechnen, wobei der Zahnarzt unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zurückgreifen kann.- Wann ist eine Honorarvereinbarung zwischen Patient und Zahnarzt notwendig?
Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ist das Honorar in der Regel zwischen dem 1fachen und dem 2,3fachen Satz (Regelhöchstsatz) zu bemessen. Besonderheiten bei der Leistungserbringung können ein Honorar bis zum 3,5fachen Satz rechtfertigen. Der Zahnarzt kann somit innerhalb des Gebührenrahmens die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. Ein Überschreiten dieses Höchstsatzes (dieser liegt beim 3,5fachen Satz) ist zulässig, wenn Zahnarzt und Zahlungspflichtiger (Patient) vor Erbringung der Leistung eine von der GOZ abweichende Höhe der Vergütung rechtswirksam vereinbart haben.
- Was muss eine Honorarvereinbarung enthalten?
Folgende besondere Anforderungen werden an eine Honorarvereinbarung gestellt:
- Abschluss vor Erbringung der Leistung
- Vereinbarung in einem Schriftstück (neben Nummer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag der Hinweis, dass die Erstattung durch Erstattungsstellen (Krankenversicherer, Krankenkasse oder Beihilfestelle) möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist)
- Persönliche Absprache im Einzelfall
- Angemessene Höhe
- keine weiteren Erklärungen
Nach der amtlichen Begründung zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) können Honorarvereinbarungen eine berechtigte Funktion haben, wenn bei einem besonders schwierigen Krankheitsbild, eine in üblicher Zeit mit normalen Mitteln nicht zu erbringende Leistung notwendig ist. Außerdem ist eine Honorarvereinbarung denkbar bei
- einer weit überdurchschnittlichen Qualität und Präzision der zahnärztlichen Leistung, oder
- einer vom Patienten über das notwendige Maß hinaus verlangten, besonders anspruchsvollen, Leistung.
Die Privaten Krankenversicherungen - so auch die DKV - bieten viele unterschiedliche, auf die jeweiligen Bedürfnisse der einzelnen Patienten im Gesundheitswesen zugeschnittene Tarife an. Da das Leistungsversprechen von Tarif zu Tarif bzw. Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ist, sollte vor einer Behandlung und einer Unterzeichnung der Honorarvereinbarung abgeklärt werden, in welchem Umfang die Mehraufwendungen vergütet werden. Eine Honorarvereinbarung kann vorab an die DKV gesendet werden, die dann nach entsprechender Prüfung schriftlich die Höhe der zu erwartenden Versicherungsleistungen mitteilt.
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Auslandsaufenthalt
- Besteht Versicherungsschutz bei einer Erkrankung während eines Auslandsaufenthaltes ohne spezielle Auslandsreise-Krankenversicherung?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Krankheitskosten- und in der Krankenhaustagegeldversicherung grundsätzlich auf die Heilbehandlung in Europa. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der im Ausland üblichen Kosten, max. in Höhe der in Deutschland entstandenen Kosten. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Auslandsaufenthalte mit voraussichtlicher Dauer von mehr als zwölf Monaten müssen vor Reisebeginn angezeigt werden.
In Notfällen - beispielsweise bei akut notwendiger Einweisung in stationärer Behandlung oder einem medizinisch notwendigen Rücktransport - hilft das Kundenservice Center weiter. Bei Anrufen aus dem Ausland gilt die Telefonnummern + 49 / 2 21 / 57 89 40 05.
- In welchen Ländern sind die Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV gültig?
Alle Auslandsversicherungstarife der DKV bieten - egal ob Geschäfts- oder Urlaubsreise - einen weltweiten Versicherungsschutz.
Mehr Informationen zu den Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV
Der günstige Reisebegleiter für unterwegs: Tarif ARE online abschließen
Der günstige Weg zum Reisen für die ganze Familie: Tarif AVF online abschließen- Gibt es eine spezielle Rufnummer für "Notfälle" im Ausland?
Für die Kontaktaufnahme aus dem Ausland steht die so genannte Notrufnummer rund um die Uhr zur Verfügung: + 49 / 2 21 / 57 89 40 05.
- Besteht als Privatpatient auch im Ausland die freie Arzt- und Krankenhauswahl?
Im Ausland besteht die freie Arzt- und Krankenhauswahl, sofern Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt besteht. Voraussetzung ist, dass es sich um einen dort niedergelassenen Arzt handelt. Bei einem Krankenhausaufenthalt muss es sich um ein allgemein anerkanntes Krankenhaus handeln. Dies kann auch eine Privatklinik sein.
- Was ist zu tun, wenn es im Ausland zu einer Krankenhausbehandlung kommt?
Ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt im Ausland unvermeidbar, sollten DKV-Kunden mit der DKV Kontakt aufnehmen. Die Telefonnummer lautet: +49 / 2 21 / 57 89 40 05.
- Werden die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland übernommen?
In allen Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV werden die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport im tariflichen Umfang übernommen.
Besteht eine Krankheitskostenvollversicherung, so sind die tariflichen Leistungen entsprechend dem abgeschlossenen Tarif maßgeblich.
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Der günstige Weg zum Reisen für die ganze Familie: Tarif AVF online abschließen- Sind bei einem Auslandsurlaub bestimmte Sportarten, z.B. Tauchen, Fallschirmspringen, etc. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Die Krankenversicherungstarife der DKV kennen keine Einschränkung aufgrund Ausübung eines Sports oder einer Freizeitaktivität.
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Der günstige Weg zum Reisen für die ganze Familie: Tarif AVF online abschließen- Muss eine Reise der DKV vorher mitgeteilt werden?
Bei bestimmten Tarifen, der so genannten VollMed-Tarife, ist die DKV vor Beginn der Reise zu informieren. Ansonsten ist es nicht erforderlich, der DKV eine Reise vorab anzuzeigen.
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Der günstige Weg zum Reisen für die ganze Familie: Tarif AVF online abschließen- Wie müssen Auslandsrechnungen eingereicht werden?
Sollte während des Auslandsaufenthaltes von einem Arzt/Zahnarzt eine Behandlung durchgeführt worden sein, müssen die Originalbelege unter Angabe der Versicherungsnummer eingereicht werden. Die Rechnungen müssen enthalten:
- Vor- und Zuname der behandelten Person
- die Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
- die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen
- bei zahnärztlicher Heilbehandlung muss die Rechnung Angaben zu den behandelten oder ersetzten Zähnen enthalten
Rezepte sind mit der dazugehörigen Arztrechnung, der Rechnung über Heil- und Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen und müssen enthalten:
- Name der versicherten Person
- Name des verordneten Arzneimittel
- der Preis
- den Quittungsvermerk
Die DKV kann für in ausländischer Sprache erstellte Rechnungen beglaubigte Übersetzungen der Belege in deutscher Sprache verlangen. Eventuell hierfür entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer.
Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei der DKV eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Landeszentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß "Währungen der Welt", Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist durch einen Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat. Kreditkarten- und Bankgebühren sind nicht erstattungsfähig.
- Gilt der Versicherungsschutz auch im Ausland, wenn der Tarif AS2B oder AS4B abgeschlossen wurde?
Bei den Tarifen AS2B und AS4B kann der Versicherungsschutz für akute Krankheiten auch auf die Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und die Schweiz ausgedehnt werden.
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Leistungsfall
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Leistungsantrag stellen
- Wie wird ein Leistungsantrag bei der DKV gestellt? Gibt es ein spezielles Formular?
Wir möchten Ihnen den Kontakt mit uns so angenehm wie möglich gestalten. Deshalb haben wir für Sie das Formular „Leistungsantrag“ entwickelt. Dies soll Ihnen helfen, schnell und unproblematisch Rechnungen einzureichen.
Zum Download: Formular Leistungsantrag (Excel- und PDF-Format)
Für Ihre Kostenerstattung schreiben Sie bitte an die Adresse:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
50594 KölnSie helfen der DKV bei der Bearbeitung, wenn Sie Ihre Unterlagen nicht klammern oder heften. Elektronisch (via E-Mail) können Leistungsanträge nur vorab zur Prüfung eingereicht werden, zur tariflichen Erstattung müssen die Originalbelege der DKV vorliegen.
Kostenvoranschläge, med. Unterlagen etc., welche für eine Vorabprüfung erforderlich sind, können sie auch per Telefax unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer einreichen. Faxnummer 0 18 05 / 78 60 00 (14 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Kosten aus Mobilfunknetzten möglich)
Ausnahmen bestehen jedoch bei Psychotherapie, Krankentagegeld und im Pflegefall. In diesen Fällen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter.
Nutzen Sie unseren persönlichen Kundenbereich myDKV - hier können Sie Ihre Rechnungen und Unterlagen direkt online hochladen!
- Was ist zu tun, wenn eine Arbeitsunfähigkeit oder ein Pflegefall eintritt?
- Die Antragsunterlagen für das Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Leistungen aus der Pflegeversicherung können über das Kundenservice Center angefordert werden.
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
Krankentagegeldversicherung - Produktinformationen & Beitrag
Pflegeversicherung - Produktionformationen & Beitrag - Wie und wann muss eine Arbeitsunfähigkeit der DKV gemeldet werden?
Sofern eine Verdienstausfallversicherung (Krankentagegeldversicherung) bei der DKV besteht, muss die Arbeitsunfähigkeit bis spätestens drei Tage nach dem vereinbarten Leistungsbeginn gemeldet werden, um Konsequenzen einer verspäteten Meldung zu vermeiden. Bei verspätetem Zugang der Anzeige wird das Krankentagegeld, sofern ein Leistungsanspruch besteht, erst vom Zugangstage an gezahlt.
Nach der Meldung schickt die DKV die Formulare für das Krankentagegeld an den Kunden.- Wie wird die Auszahlung von Krankenhaustagegeld beantragt?
Für die Erstattung des Krankenhaustagegeldes benötigt die DKV eine formlose Bescheinigung mit folgenden Angaben:
- Name der behandelten Person
- Dauer der Behandlung
- Diagnose
- Stempel, Datum und Unterschrift vom Krankenhaus- Worauf ist bei Arzt-/Zahnarztrechnungen zu achten, bevor diese zur Erstattung eingereicht werden?
Bevor eine Rechnung eingereicht wird, sollte geprüft werden, ob folgende Angaben enthalten sind:
- Name des Patienten
- Bezeichnung der Krankheit (Diagnose)
- Behandlungstage
- Nummern der Gebührenordnung
- Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistungen
- jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz für die Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder Zahnärzte (GOZ)
Hohe Rechnungen sollten am besten unbezahlt und unverzüglich zur Prüfung auf Richtigkeit bei der DKV eingereicht werden. So können eventuelle Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt und das Zahlungsziel nicht aus den Augen verloren werden.
Arzneimittelrezepte müssen immer mit dem Stempel der Apotheke versehen sein und sollten zusammen mit den dazugehörigen Behandlungsrechnungen eingereicht werden. Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel, z.B. Hörgeräte, müssen zusammen mit der Verordnung des Arztes eingereicht werden.Alle Rechnungen bzw. Belege sind im Original einzureichen - Kopien werden anerkannt, wenn ein anderer Kostenträger (Gesetzliche Krankenversicherung oder Beihilfestelle) einen Erstattungsbetrag vermerkt hat.
- Können Rechnungen bzw. Belege auch gesammelt eingereicht werden? Gibt es eine Verjährungsfrist?
Rechnungen/Belege können gesammelt eingereicht werden. Dadurch können Sie Zeit sparen und Ihren Aufwand verringern. Dennoch ist eine Verjährungsfrist zu beachten. Sie beträgt zwei volle Kalenderjahre ab Ende des Jahres, in dem die Rechnung erstellt wurde.
Beispiel:
Rechnungsdatum ist der 5. März 2006
Ende des Jahres = 31. Dezember 2006; ab diesem Datum zwei volle Kalenderjahre = 31. Dezember 2008
Die Rechnung muss also bis zum 31. Dezember 2008 zur Erstattung bei der DKV eingehen.- Wie wird die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt?
Ist eine Psychotherapie angeraten, muss vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage durch die DKV erfolgen. Die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen können vor Beginn der Behandlung, telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail angefordert werden.
- Wie müssen Auslandsrechnungen eingereicht werden?
Sollte während des Auslandsaufenthaltes von einem Arzt/Zahnarzt eine Behandlung durchgeführt worden sein, müssen die Originalbelege unter Angabe der Versicherungsnummer eingereicht werden. Die Rechnungen müssen enthalten:
- Vor- und Zuname der behandelten Person
- die Krankheitsbezeichnung (Diagnose)
- die einzelnen ärztlichen Leistungen mit Behandlungsdaten und Einzelpreisen
- bei zahnärztlicher Heilbehandlung muss die Rechnung Angaben zu den behandelten oder ersetzten Zähnen enthalten
Rezepte sind mit der dazugehörigen Arztrechnung, der Rechnung über Heil- und Hilfsmittel zusammen mit der Verordnung einzureichen und müssen enthalten:
- Name der versicherten Person
- Name des verordneten Arzneimittel
- der Preis
- den Quittungsvermerk
Die DKV kann für in ausländischer Sprache erstellte Rechnungen beglaubigte Übersetzungen der Belege in deutscher Sprache verlangen. Eventuell hierfür entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer.
Die in einer Fremdwährung entstandenen Kosten werden zum aktuellen Kurs des Tages, an dem die Belege bei der DKV eingehen, in Euro umgerechnet. Als Kurs des Tages gilt der offizielle Euro-Wechselkurs der Europäischen Landeszentralbank. Für nicht gehandelte Währungen, für die keine Referenzkurse festgelegt wurden, gilt der Kurs gemäß "Währungen der Welt", Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank, Frankfurt/Main, nach jeweils neuestem Stand, es sei denn, die versicherte Person weist durch einen Bankbeleg nach, dass sie die zur Bezahlung der Rechnungen notwendigen Devisen zu einem ungünstigeren Kurs erworben hat. Kreditkarten- und Bankgebühren sind nicht erstattungsfähig.
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Bearbeitung eines Leistungsantrages
- Schickt die DKV die Rechnungen nach der Erstattung automatisch zurück?
Die Rechnungen gehen nach der Erstattung in den Besitz der DKV über. Auf Wunsch stellt die DKV eine beglaubigte Kopie aus oder schickt das Original mit Erstattungsvermerk an den Versicherungsnehmer zurück.
- Wer hilft bei Fragen zum Leistungsantrag weiter?
Bei Fragen rund um den Leistungsantrag hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei) . Sie können mit der DKV auch per E-Mail Kontakt aufnehmen: Kontaktformular
- Wie erfolgt die Auszahlung des Krankentagegeldes?
Nach der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit werden dem Versicherungsnehmer/der versicherten Person entsprechende Vordrucke zugesandt. Diese sind vom behandelnden Arzt, dem Patienten und/oder dem Arbeitgeber auszufüllen und der DKV zurückzusenden. Das Krankentagegeld wird dann, sofern ein Leistungsanspruch besteht, zur Verfügung gestellt. Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit muss der Nachweis über die bestehende Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt alle zwei Wochen auf dem so genannten "Pendelformular" erneuert werden. Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt dann ebenfalls alle zwei Wochen.
Der Vordruck wird mit der Leistungsabrechnung zurückgeschickt. Der Einfachheit halber können die Vordrucke auch per Fax an die DKV übermittelt werden.Kontaktdaten der DKV im Überblick
Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?
Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.
Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.
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Hilfsmittel und Heilmittel
- Welche Hilfsmittel sind bei der DKV versichert?
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und den jeweiligen Tarifbedingungen. Hierin ist auch geregelt, welche Hilfsmittel versichert sind und ob Besonderheiten - wie eine vorherige schriftliche Zusage - zu beachten sind.
Kunden, die für den persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet registriert sind, können zudem den Hilfsmittel-Service online nutzen. In myDKV können auch direkt die jeweils für die versicherten Personen gültigen Tarifbeschreibungen heruntergeladen werden.
Informationen zum Kundenbereich myDKV
Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen- Stellt die DKV im Pflegefall Hilfsmittel zur Verfügung?
Hilfsmittel sollen grundsätzlich und in allen dazu geeigneten Fällen auf Leihbasis bezogen werden. Die Kooperationspartner der DKV stellen in diesem Bereich eine hochwertige und qualitätsgesicherte Versorgung sicher, die auf Grund der großen Erfahrung und Logistik innerhalb kürzester Zeit (oft innerhalb von nur zwei Werktagen) zur Verfügung gestellt werden kann.
Werden Hilfsmittel ohne Veranlassung durch den Pflegeversicherer erworben, entfällt aus Gründen der Wirtschaftlichkeit grundsätzlich ein Leistungsanspruch. Es besteht nur für Hilfsmittel ein Leistungsanspruch, die im Pflegehilfsmittelverzeichnis des Versicherers aufgeführt sind. Es empfiehlt sich daher - vor der Versorgung mit Hilfsmitteln - immer zunächst Kontakt mit der DKV aufzunehmen und dort die Versorgung sowie entsprechende Informationen zu beantragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn z.B. eine Verlegung aus dem Krankenhaus in den häuslichen Bereich ansteht. Die schnellstmögliche Versorgung wird auch auf diesem Weg nicht behindert und Fehl- oder Überversorgung, deren Zeit und evtl. auch Kosten zu Lasten des Versicherten gehen, vermieden.
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Pflegeversicherung herunterladen- Wie können im Pflegefall Hilfsmittel beantragt werden?
Sofern bereits Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst festgestellt worden ist, reicht ein Anruf bei der DKV. In der Regel liegen alle erforderlichen Unterlagen in Form des Gutachtens über die Pflegebedürftigkeit vor, so dass die Notwendigkeit für ein Hilfsmittel bereits während des Anrufs oder kurz danach geprüft und festgehalten werden kann.
Die DKV wird - im Einverständnis des Versicherungsnehmers - im weiteren Verlauf die Auslieferung der Hilfsmittel über einen ihrer Kooperationspartner veranlassen, so dass innerhalb kürzester Zeit eine Versorgung des Versicherten sichergestellt werden kann. Die Kosten für das Hilfsmittel werden - sofern der Leistungsanspruch bestätigt werden konnte - ohne weitere Eigenbeteiligung für den Versicherten durch die DKV übernommen.
Bei Fragen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei) .
- Welche Heilmittel sind bei der DKV versichert?
Als versicherte Heilmittel gelten physikalisch-medizinische Leistungen des Abschnitt E des Gebührenverzeichnisses der amtlichen deutschen Gebührenordnung (GOÄ) und medizinische Bäder, sofern sie medizinisch notwendig sind und von einem in eigener Praxis tätigen Masseur, Masseur und medizinischen Bademeister, Krankengymnasten oder Physiotherapeuten ausgeführt worden sind.
Gebührenordnung einsehen oder herunterladen
Kontaktformular - E-Mail an die DKV- Wo können die Heilmittel in Anspruch genommen werden?
Grundsätzlich können Heilmittel im Rahmen des Geltungsbereiches des gewählten Versicherungsschutzes in Anspruch genommen werden. Eine Leistungspflicht der DKV besteht nur bei der Erbringung der Heilmittel durch einen in eigener Praxis tätigen Masseur, Masseur und medizinischen Bademeister, Krankengymnasten und Physiotherapeuten und sofern es sich bei den genannten Leistungserbringern nicht um Ehegatten, Eltern oder Kinder des Versicherungsnehmers / der versicherten Person handelt. Außerdem besteht keine Leistungspflicht sofern Rechnungssteller und Rechnungsempfänger identisch sind, auch wenn die Leistung durch "Dritte" erbracht wird.
- Gibt es Höchstpreise für Heilmittel?
Für Heilmittel existiert keine amtliche Taxe. In Ermangelung einer solchen Taxe ist nach § 612 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen. Der Leistungsanspruch ist auf die üblichen Preise in Deutschland begrenzt. Als üblich gelten Vergütungen bis zu den beihilfefähigen Höchstsätzen, denn sie liegen nach den Erfahrungen der DKV an der oberen Grenze dessen, was bundesweit üblicherweise berechnet wird. Auf ortsübliche Preise kommt es insofern nicht an.
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Krankenhausbehandlung im In-/Ausland
- Was ist zu tun, wenn es im Ausland zu einer Krankenhausbehandlung kommt?
Ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt im Ausland unvermeidbar, sollten DKV-Kunden mit der DKV Kontakt aufnehmen. Die Telefonnummer lautet: +49 / 2 21 / 57 89 40 05.
- Müssen DKV-Versicherte in Vorleistung treten, wenn sie im Krankenhaus stationär behandelt werden?
Das Krankenhaus rechnet die Unterkunftskosten direkt mit der DKV ab, sofern bei Aufnahme im Krankenhaus die DKV-Card vorgelegt, oder eine Abtretungserklärung im Krankenhaus unterschrieben wird.
Bei weiteren Fragen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)- Muss jede stationäre Behandlung der DKV mitgeteilt werden und ist eine vorherige schriftliche Zusage erforderlich?
Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn, durch den Versicherungsnehmer oder eine bevollmächtigte Personen, anzuzeigen. In den meisten Fällen wird dies jedoch bereits vom Krankenhaus veranlasst.
Bei Behandlungen in gemischten Krankenanstalten (= Krankenhäuser die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen) ist eine vorherige Zusage der DKV erforderlich, da ansonsten der Leistungsanspruch entfällt. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über die verschiedenen Krankenhauskategorien können Sie sich auf der DKV.com informieren.Zur Krankenhaussuche
Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen
Kontaktangebote der DKV- Wie wird die Auszahlung von Krankenhaustagegeld beantragt?
Für die Erstattung des Krankenhaustagegeldes benötigt die DKV eine formlose Bescheinigung mit folgenden Angaben:
- Name der behandelten Person
- Dauer der Behandlung
- Diagnose
- Stempel, Datum und Unterschrift vom Krankenhaus- Zahlt die DKV einen Rücktransport aus dem Ausland?
Der Rücktransport an den Heimatwohnsitz der versicherten Person steht unter Versicherungsschutz, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der abgeschlossene Tarif Leistungen für einen Rücktransport vorsieht. Eine medizinische Notwendigkeit besteht z.B. dann, wenn vor Ort im Ausland keine ausreichende Behandlungsmöglichkeit besteht und der Patient bzw. Versicherte zum Zwecke der ausreichenden medizinischen Versorgung nach Deutschland transportiert werden muss. Versichert sind dann die Mehrkosten für einen solchen Transport. Mit Mehrkosten sind die Aufwendungen gemeint, die durch den Rücktransport zusätzlich entstehen.
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Psychotherapie
- Was muss bei einer Psychotherapie bzw. einem Psychotherapeuten beachtet werden?
Eine Psychotherapie bedarf immer der vorherigen schriftlichen Zusage der DKV. Die Psychotherapie muss von einem niedergelassenen approbierten Arzt mit einer der nachstehenden Facharzt- oder Zusatzbezeichnungen
- Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychiater und Psychotherapeut
- Facharzt für Psychotherapeutische Medizin
- Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Psychosomatiker und Psychotherapeut
- Psychotherapie oder Psychoanalyse
oder von einem in eigener Praxis tätigen und im Arztregister eingetragenen Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt werden.
In der Kinder- und Jugendlichenpsychologie muss der Arzt/Therapeut einen entsprechenden Fachkundennachweis besitzen.- Wie wird die Kostenübernahme für eine Psychotherapie beantragt?
Ist eine Psychotherapie angeraten, muss vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage durch die DKV erfolgen. Die hierfür erforderlichen Antragsunterlagen können, vor Beginn der Behandlung, telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail angefordert werden.
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
Anschriften und Telekommunikationsdaten der DKV
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Beitragsrückerstattung und Wartezeiten
- Was ist der Unterschied zwischen einer erfolgs- und einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung?
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist u.a. auch abhängig von der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens, denn nur wenn mit den Geldern der Kunden Gewinne erzielt wurden, kann auch der Kunde in den Genuss der Beitragsrückerstattung gelangen.
Die DKV zahlt eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt werden und der Versicherte für ein Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht hat.
Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr) ist unabhängig vom Unternehmenserfolg. Tariflich wird ein Betrag für jeden Kunden garantiert, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt werden (z.B. bei dem Tarif BestMed BM5).
Leistungen aus Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und professionellen Zahnreinigungen haben keinen Einfluss auf eine Beitragrückerstattung (nur bestimmte Tarife der BestMed- und VollMed-Tarifverbände).
- Welche Voraussetzungen gelten für eine Beitragsrückerstattung?
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung besteht (sofern im Tarif nichts anderes geregelt ist):
- Der Tarif sieht eine Beitragsrückerstattung vor.
- Für ambulante und zahnärztliche Behandlungen wurden im betreffenden Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) keine Versicherungsleistungen erbracht; das Datum der Behandlung (bei Rezepten das Bezugsdatum) ist maßgebend.
- Die Versicherung hat während des gesamten Geschäftsjahres bestanden und besteht am 30. Juni des Folgejahres noch immer (Hinweis: Der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung bleibt unberührt, wenn die Versicherung nach Ablauf des Geschäftsjahres wegen Eintritt einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Tod endet.).
- Was ist bei Tarifen zu beachten, die einen Selbstbehalt vorsehen?
Bei Tarifen, die eine prozentuale Selbstbeteiligung für jeden Leistungsantrag bis zum Erreichen eines jährlichen Höchstbetrages vorsehen, erlischt der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung bereits mit dem ersten Leistungsantrag, da es nach Abzug der anteiligen Selbstbeteiligung immer zu einer Auszahlung kommt. Bei Tarifen, die eine betraglich festgelegte Selbstbeteiligung pro Jahr vorsehen, erlischt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung, wenn es nach der kompletten Verrechnung mit der Selbstbeteiligung zu einer Auszahlung kommt.
Ein Tipp: Reichen Sie Ihre Kostenbelege grundsätzlich erst dann ein, wenn die zu erwartende Erstattung über dem tariflich vereinbarten Selbstbehalt liegt. Sofern Sie darüber hinaus die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen wollen, lohnt sich eine Einreichung der Belege erst dann, wenn die zu erwartende Erstattung über der Summe der Selbstbeteiligung und der zu erwartenden Beitragsrückerstattung liegt.
Beispiel: Sie haben eine tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 400 Euro. Ihre zu erwartende Beitragsrückerstattung beläuft sich auf 500 Euro. Eine Einreichung von Belegen lohnt sich in diesem Fall erst, wenn der erwartete Erstattungsbetrag die Summe von 900 Euro übersteigt.
- Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Die Beitragsrückerstattung wird automatisch Mitte des jeweiligen Folgejahres ausgezahlt, d.h. die Beitragsrückerstattung für das Versicherungsjahr 2009 wurde im Juli 2010 an die Versicherungsnehmer ausgezahlt. Alle Versicherungsnehmer, die eine Beitragsrückerstattung erhalten, werden vor der Auszahlung von der DKV schriftlich informiert.
- Was sind Wartezeiten?
Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten des Versicherers, gerechnet ab Vertragsbeginn. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Wartezeiten entfallen bei einem Unfall (z.B. Heilbehandlung aufgrund eines Autounfalls).
- Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?
Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.
Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.
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Vertrag
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Beginn des Versicherungsschutzes
- Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der DKV?
Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt - jedoch nicht vor Zustellung des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung der DKV.
Sind Wartezeiten vorgesehen, beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeiten.- Was sind Wartezeiten?
Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten des Versicherers, gerechnet ab Vertragsbeginn. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Wartezeiten entfallen bei einem Unfall (z.B. Heilbehandlung aufgrund eines Autounfalls).
- Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?
Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.
Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.
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Bescheinigungen und Nachweise
- Wo können Bescheinigungen oder Nachweise bei der DKV angefordert werden?
Grundsätzlich können jegliche Bescheinigungen (z.B. Beitragsbescheinigung, Bescheinigung für den Arbeitgeber etc.) telefonisch oder schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierzu personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.
Kontaktangebote der DKV
Informationen zum Kundenbereich myDKV- Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung und wer stellt diese aus?
Wenn Angestellte privat Krankenversichert sind, steht ihnen grundsätzlich ein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber zu. Zur Erlangung dieses Zuschusses müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber".
Die Bescheinigung kann telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierzu personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.
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Informationen zum Kundenbereich myDKV- Gibt es Bescheinigungen, die die DKV automatisch ausstellt?
Grundsätzlich stellt die DKV nur Bescheinigungen aus, wenn der Versicherungsnehmer diese anfordert. Wenn ein Versicherungsnehmer möchte, dass bestimmte Bescheinigungen (z.B. Beitragsbescheinigungen für das Finanzamt oder Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber) regelmäßig - das bedeutet einmal pro Jahr - ausgestellt werden, kann dies der DKV mitgeteilt werden.
Die DKV wird dann dafür sorgen, dass die gewünschte Bescheinigung einmal pro Jahr automatisch an den Versicherungsnehmer gesandt wird.Kontaktangebote der DKV
Informationen zum Kundenbereich myDKV- Warum erhalte ich die Meldebescheinigung (Bürgerentlastungsgesetz)?
Wie in §10 Abs. 2 a EStG geregelt, haben wir die steuerabzugsfähigen Beiträge für Ihre private Kranken- und Pflegepflichtversicherung an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt, wenn uns die Einwiligung dafür vorliegt. Mit der vorliegenden Bescheinigung kommen wir der Pflicht nach, Sie über diese Datenfernübertragung und die Höhe der steuerlich begünstigten Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung zu informieren. Wurde die Datenübertragung beispielsweise wegen Widerspruchs nicht durchgeführt, stellen wir eine Ersatzbescheinigung aus, die Sie für die Eintragung der Daten in Ihrer Einkommenserklärung verwenden können.
- Stellt die DKV einen neuen Versicherungsschein aus, wenn dieser verloren ging?
Sollte ein Versicherungsschein verloren gehen, kann ein Ersatzversicherungsschein telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden.
- Was ist ein Vorversicherungsnachweis und wer stellt diesen aus?
Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.
Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.
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Vertragsänderung / Kündigung
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Vertragsänderungswünsche
- Was ist zu tun, wenn der Versicherungsvertrag geändert werden soll?
Eine Änderung des Versicherungsvertrages bedarf der Schriftform. Vorher ist eine Kontaktaufnahme mit der DKV sinnvoll, um den Änderungswunsch und die damit verbundenen Voraussetzungen und Formalitäten persönlich besprechen und klären zu können.
- Was muss beachtet werden, wenn man der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt?
Bei Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei Arbeitslosigkeit (wenn eine Vorversicherungszeit von fünf Jahren in der privaten Krankenversicherung gegeben ist), besteht das Recht, die private Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten ab Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht zu kündigen. Nach Ablauf dieser Zwei-Monats-Frist kann der Versicherungsvertrag zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem der DKV ein entsprechender Pflichtversicherungsnachweis in der GKV vorgelegt wird.
Um die erworbenen Rechte aus dem Versicherungsverhältnis zu erhalten, kann der Versicherungsvertrag bei der DKV aber auch als Anwartschaftsversicherung zu einem reduzierten Anwartschaftsbeitrag weitergeführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz den neuen Gegebenheiten anzupassen und etwa eine Krankheitskostenvollversicherung in eine Ergänzungsversicherung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz umzuwandeln. Das Kundenservice Center und die DKV-Außendienstpartner helfen bei Fragen gerne weiter.
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Informationen zur Bedeutung einer Anwartschaftsversicherung
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Kündigung
- Der Versicherungsvertrag soll gekündigt werden - was ist zu tun?
Die Kündigung eines Versicherungsvertrages bedarf immer der Schriftform. Sind Kündigungsfristen einzuhalten, so gilt das Datum des Eingangs der Kündigung bei der DKV. Vor einer Kündigung empfiehlt es sich, Kontakt mit der DKV aufzunehmen. So können die jeweils gültigen Kündigungsfristen und ggf. Alternativen zur Kündigung (z.B. Vertragsumwandlung) besprochen werden. Das Kundenservice Center und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen gerne weiter.
- Wie muss eine Auslandsreise-Krankenversicherung gekündigt werden?
Die Kündigung einer Auslandsreise-Krankenversicherung bedarf immer der Schriftform. Anerkannt wird die postalische Mitteilung per Brief, auch Mitteilungen per Telefax oder E-Mail sind möglich. Bei weiteren Fragen helfen das Kundenservice Center der DKV und die DKV-Betreuer im Außendienst gerne weiter.
- Welche ordentlichen Kündigungsfristen gelten für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung?
Bei der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres. Die Kündigung ist jedoch frühesten zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer möglich.
Der Versicherungsvertrag ist zunächst auf die Dauer von zwei Versicherungsjahren abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Versicherungsjahr, wenn der Versicherungsnehmer nicht fristgemäß kündigt. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn); es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.
Beispiel
Versicherungsvertrag beginnt am 1. Juli 2006
Demnach endet das erste Versicherungsjahr am 31. Dezember 2006.
Eine Kündigung ist zum Ende des zweiten Versicherungsjahres möglich, in diesem Beispiel also zum 31. Dezember 2007. Die Kündigung muss zur Wahrung der Kündigungsfrist bis zum 30. September 2007 bei der DKV eingegangen sein.Besonderheit
Bei den VollMed Tarifen M1, M2, M3, M4, MAR, Tarife M5, SZ1, SZ2 und Z1 gilt folgende Regelung: Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten kündigen.- Welche ordentlichen Kündigungsfristen gelten für die Krankentagegeldversicherung?
Bei der Krankentagegeldversicherung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Versicherungsjahres.
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn); es endet mit Ablauf des elften darauf folgenden Monats. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils am Ersten des Monats, der auf den Ablauf des ersten Versicherungsjahres folgt.Beispiel
Versicherungsbeginn ist der 1. Juli 2006
Ende des 1. Versicherungsjahres = 30. Juni 2007
Beginn des 2. Versicherungsjahres = 1. Juli 2007
Kündigung ist erstmalig zum 30. Juni 2007 möglich; zur Wahrung der Kündigungsfrist muss die Kündigung bis zum 31. März 2007 bei der DKV eingegangen sein.- Was ist ein Versicherungsjahr in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung?
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn); es endet am 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Die folgenden Versicherungsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen.
Beispiel
Versicherungsbeginn ist der 1. Juli 2006
Ende des 1. Versicherungsjahres = 31. Dezember 2006
Beginn des 2. Versicherungsjahres = 1. Januar 2007- Was ist ein Versicherungsjahr in der Krankentagegeldversicherung?
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn); es endet mit Ablauf des elften darauf folgenden Monats. Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils am Ersten des Monats, der auf den Ablauf des ersten Versicherungsjahres folgt.
Beispiel
Versicherungsbeginn ist der 1. Oktober 2006
Ende des 1. Versicherungsjahres = 30. September 2007
Beginn des 2. Versicherungsjahres = 1. Oktober 2007- Was muss beachtet werden, wenn man der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegt?
Bei Eintritt der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), zum Beispiel durch Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder bei Arbeitslosigkeit (wenn eine Vorversicherungszeit von fünf Jahren in der privaten Krankenversicherung gegeben ist), besteht das Recht, die private Krankenversicherung innerhalb von drei Monaten ab Eintritt der Versicherungspflicht rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht zu kündigen. Nach Ablauf dieser Zwei-Monats-Frist kann der Versicherungsvertrag zum Ende des Monats gekündigt werden, in dem der DKV ein entsprechender Pflichtversicherungsnachweis in der GKV vorgelegt wird.
Um die erworbenen Rechte aus dem Versicherungsverhältnis zu erhalten, kann der Versicherungsvertrag bei der DKV aber auch als Anwartschaftsversicherung zu einem reduzierten Anwartschaftsbeitrag weitergeführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz den neuen Gegebenheiten anzupassen und etwa eine Krankheitskostenvollversicherung in eine Ergänzungsversicherung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz umzuwandeln. Das Kundenservice Center und die DKV-Außendienstpartner helfen bei Fragen gerne weiter.
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Informationen zur Bedeutung einer Anwartschaftsversicherung
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Ehegatten- / Kindernachversicherung
- Was ist eine Ehegattennachversicherung?
Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten bei der DKV versicherten Person können sich zu erleichterten Bedingungen bei der DKV privat krankenversichern. Die Antragsstellung muss jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Das Kundenservice Center und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.
- Was ist eine Kindernachversicherung?
Neugeborene können zu erleichterten Bedingungen bei der DKV privat krankenversichert werden, wenn die Anmeldung durch den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage der Geburt des Kindes erfolgt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfassender ist, als der des versicherten Elternteils.
Die Kindernachversicherung ist auch bei einer Adoption von Kindern möglich. Hierbei ist eine Frist von zwei Monaten ab dem Tage der Adoption zu beachten. Das Kundenservice Center und die DKV-Betreuer im Außendienst helfen bei Fragen gerne weiter.
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Beitrag
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Beitragskalkulation / -berechnung
- Wie werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung kalkuliert?
Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung (PKV) beruht auf dem so genannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichem Risiko entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt also vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragsstellung sowie von Art und Umfang der versicherten Leistungen ab. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die entsprechenden Versicherungsleistungen und die Versicherungsbeiträge - über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind. Dafür wird in der PKV die so genannte Alterungsrückstellung gebildet. Dem Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung steht das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.
- Warum können die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen?
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Beiträge dieses Tarifs vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und geändert werden.- Was ist eine Alterungsrückstellung?
Alterungsrückstellungen werden aus Teilen des gezahlten Beitrags zum Ausgleich dafür gebildet, dass mit dem steigenden Lebensalter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. Ein 80-jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40-jährigen.
Die Bildung von Alterungsrückstellungen soll bewirken, dass der Umstand des Älterwerdens für sich alleine genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für den 30-jährigen ist daher bereits berücksichtigt, dass dieser Versicherte mit 60 oder 70 Jahren mehr Gesundheitsleistungen benötigt als heute. Der 30-jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.Kalkuliert wird die Alterungsrückstellung mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Mindestverzinsung von 3,5 Prozent. Tatsächlich werden am Kapitalmarkt i.d.R. mehr als 3,5 Prozent Zinsen erzielt, mit denen die Alterungsrückstellungen kalkuliert werden. Die tatsächliche Nettoverzinsung liegt in der Privaten Krankenversicherung derzeit bei etwa 5 Prozent. 90 Prozent der über 3,5 Prozent hinausgehenden Zinserträge müssen für zusätzliche Beitragsentlastungsmaßnahmen im Alter zurückgelegt werden. Davon kommt ein wesentlicher Teil unmittelbar den heute über 65-jährigen zugute.
- Was unternimmt die DKV gegen steigende Kosten im Gesundheitswesen?
Den Bemühungen zur Kostendämpfung sind leider Grenzen gesetzt. Im Rahmen der Möglichkeiten tut die DKV alles, um der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Auf die Höhe der Heilbehandlungskosten hat die DKV direkt nur einen begrenzten Einfluss, da sie nicht unmittelbar Vertragspartner der Ärzte und Krankenhausverwaltungen ist. Die DKV nutzt allerdings die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Das Leistungsversprechen erfüllt die DKV selbstverständlich ohne Wenn und Aber. Zugleich bemüht sich die DKV verstärkt, die Kunden bei der Abwehr unberechtigter oder zu hoher Forderungen zu unterstützen. Auch auf politischer Ebene macht die DKV immer wieder ihren Einfluss geltend, um auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen mäßigend einzuwirken und um allgemein Nachteile für die Versicherten abzuwenden.
Naturgemäß geschieht dies fast unbemerkt von der Öffentlichkeit. Überall, wo die private Krankenversicherung im sozialpolitischen Bereich berührt ist, ist die DKV aktiv. Allerdings tritt die DKV weniger als einzelnes Unternehmen auf, sondern wirkt primär über den Verband der Privaten Krankenversicherung auf das sozialpolitische und gesetzgeberische Umfeld ein. Aufgrund ihrer Marktstellung und ihrer jahrzehntelangen Erfahrungen ist sie in den Gremien des Verbandes vertreten. Schließlich sucht die DKV nach neuen Wegen im Verhältnis zu Ärzten und anderen Leistungserbringern mit dem Ziel, stärker auf die Qualität und das Preis-Leistungs-Verhältnis einzuwirken.
Die DKV setzt sich beispielsweise stark für die so genannte Evidenzbasierte Medizin ein. Um medizinische Versorgung besser und effektiver zu machen, hat die DKV einiges getan. Die DKV möchte in Zukunft noch viel erreichen und hat diesem Ziel einen Namen gegeben: Das Unternehmen Gesundheit!®
- Bleiben die Beiträge bei der DKV im Alter bezahlbar?
Der medizinische Fortschritt sorgt dafür, dass die Menschen in Deutschland immer älter werden. Betrug die mittlere Lebenserwartung im Jahr 1800 gerade mal 35 Jahre, im Jahre 1900 etwa 45 Jahre, so liegt sie heute bei über 75 Jahren (Männer) bzw. über 81 Jahren (Frauen). Eine weiter zunehmende Lebenserwartung sorgt dafür, dass im Jahre 2050 Männer, so die Prognosen, etwa 84 Jahre und Frauen 88 Jahre werden.
Durch so genannte Alterungsrückstellungen sind die Privatversicherten für die Zukunft gut gerüstet. Die in jungen Jahren angesammelten Beitragsteile, die verzinslich angelegt wurden, sollen die mit dem höheren Lebensalter steigenden Leistungen finanzieren.
Jeder Privatversicherte kann Anpassungen am individuellen Versicherungsschutz vornehmen. Der Wechsel von einem Tarif zu einem anderen, die Erhöhung des vereinbarten Selbstbehalts oder auch die Absenkung des Versicherungsschutzes (z.B. im stationären Bereich durch einen Wechsel vom Einbettzimmer auf das Zweibettzimmer) können interessante Alternativen sein, um eine deutliche Beitragsentlastung zu erreichen.Welche Alternativen im Einzelnen bestehen, lässt sich nur individuell klären. Hier ist eine persönliche Beratung sinnvoll.
Darüber hinaus gibt es für den Privatversicherten nach Vollendung des 65. Lebensjahres mit mindestens zehnjähriger Vorversicherungszeit die Möglichkeit, in den so genannten Standardtarif zu wechseln. Unter bestimmten Bedingungen ist auch schon zu einem früheren Zeitpunkt ein Wechsel in den Standardtarif möglich. Die DKV-Betreuer im Außendienst und die DKV-Geschäftsstellen beraten Kunden gerne zu diesem Thema.
Neu ist als zusätzliche Altersvorsorgemaßnahme neben der Bildung von Alterungsrückstellungen seit dem 1. Januar 2000 ein Zuschlag auf den Beitrag von zehn Prozent für alle Neuversicherten. Dies betrifft nur Versicherungen, durch die ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzt werden kann; zumindest allgemeine Krankenhausleistungen müssen dabei abgesichert sein. Der Zuschlag wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Auf diese Weise können also nicht nur die altersbedingt steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sondern auch allgemeine Kostensteigerungen aufgefangen werden. Je nach Vorversicherungszeit und Kostenentwicklung ist ab dem 80. Lebensjahr sogar eine Beitragssenkung möglich. Eine vorherige Beitragssenkung erlaubt der Gesetzgeber jedoch nicht.
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Beitragszahlung
- Welche Zahlungsweisen für den Beitrag sind bei der DKV möglich?
Neben der monatlichen Zahlungsweise sind auch eine 1/4-jährliche, eine 1/2-jährliche (mit zwei Prozent Skonto) und eine jährliche (mit drei Prozent Skonto) Zahlungsweise möglich.
Für die Auslandsreise-Krankenversicherungen können die Beiträge nur jährlich gezahlt werden.- Müssen Änderungen der Abbuchungsaufträge bzw. der Bankverbindung immer schriftlich erfolgen?
Diese Änderungen sollten immer schriftlich, per E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe der Versicherungsnummer mitgeteilt werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierfür personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.
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Informationen zum Kundenbereich myDKV- Wie lautet die Bankverbindung der DKV?
Für Zahlungen aus dem Inland:
HypoVereinsbank
BLZ 370 200 90
Konto 375 1210Für Zahlungen aus dem Ausland:
BIC-Code: HYVEDEMM
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10
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Arbeitgeberzuschuss
- Zahlt der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung?
Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Der Zuschuss ist aber begrenzt:
1. der Arbeitgeber übernimmt maximal die Hälfte des zu zahlenden Beitrages und
2. der Arbeitgeber übernimmt nicht mehr als die Hälfte dessen, was er unter Zugrundelegung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes zu zahlen hätte, wenn der Versicherungsnehmer und seine (familienversicherten) Angehörigen gesetzlich krankenversichert wären. Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wurde der Arbeitgeberzuschuss zudem auf 7,3% des Bruttoeinkommens festgeschrieben. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben alle Mitglieder seit dem 1. Juli 2005 einen zusätzlichen Beitragssatz von 0,9 Prozent vom Bruttoeinkommen (jedoch maximal von der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung) zu tragen. An diesem zusätzlichen Beitrag beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.- Zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss direkt an die DKV?
Nein. Alleiniger Vertragspartner der DKV und Beitragsschuldner ist der Versicherungsnehmer. Den Arbeitgeberzuschuss bekommt der Versicherte von seinem Arbeitgeber - üblicherweise mit seinem Gehalt - ausgezahlt. Für die Auszahlung benötigt der Arbeitgeber eine Bescheinigung des privaten Krankenversicherers, die so genannte "Arbeitgeberbescheinigung". Diese kann bei der DKV per Telefon, E-Mail, Telefax oder auf dem Postweg angefordert werden.
- Was ist eine Arbeitgeberbescheinigung und wer stellt diese aus?
Wenn Angestellte privat Krankenversichert sind, steht ihnen grundsätzlich ein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber zu. Zur Erlangung dieses Zuschusses müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber".
Die Bescheinigung kann telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail unter Angabe der Versicherungsnummer bei der DKV angefordert werden. Im persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet stehen hierzu personalisierte Online-Formulare zur Verfügung.
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Erziehungsurlaub, Versicherungswechsel, Arbeitslosigkeit
- Wer zahlt die Beiträge während eines Erziehungsurlaubes?
Privat Versicherte müssen weiterhin die Versicherungsbeiträge zahlen, und zwar auch den bisher vom Arbeitgeber übernommenen Anteil.
Die DKV empfiehlt dringend, sich vor Beginn der Elternzeit - insbesondere wegen der Besonderheiten außerhalb der gesetzlichen Elternzeit, d.h. während der tariflichen- bzw. betrieblichen Elternzeit, von seiner Krankenversicherung / Krankenkasse beraten zu lassen.
Informationen zur Bedeutung einer Anwartschaftsversicherung
Kontaktangebote der DKV- Was passiert mit dem eingezahlten Beitragszuschlag (R10) bei einem Versicherungswechsel?
Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird oder eine versicherte Person stirbt, fallen die bereits gezahlten Zuschläge für die davon betroffenen Versicherungen an die Versichertengemeinschaft.
- Was passiert mit der angesparten Alterungsrückstellung bei einem Versicherungswechsel?
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung beim selben Unternehmen möglich.
- Wer zahlt die Beiträge bei Arbeitslosigkeit?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) übernimmt - an Stelle des entfallenen Arbeitgeberzuschusses - einen Beitragszuschuss zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung von zur Zeit ca. 140,00 Euro monatlich. Beitragsschuldner ist und bleibt jedoch alleine der Versicherungsnehmer.
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Gesetzlicher Beitragszuschlag
- Was ist der gesetzliche Beitragszuschlag?
Der Gesetzgeber hat ein Mittel eingeführt, um die Beitragsentwicklung im Alter stabil zu halten. Als zusätzliche Altervorsorgemaßnahme - neben der Bildung von Alterungsrückstellungen - ist seit dem 1. Januar 2000 ein Zuschlag auf den Beitrag von zehn Prozent für alle Neuversicherten zu entrichten. Dies betrifft nur Versicherungen, durch die ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzt werden kann; zumindest allgemeine Krankenhausleistungen müssen dabei abgesichert sein.
Der Zuschlag wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag bei entsprechend langer Vorversicherungszeit ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Auf diese Weise können also nicht nur die altersbedingt steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sondern auch allgemeine Kostensteigerungen aufgefangen werden. Je nach Vorversicherungszeit und Kostenentwicklung ist ab dem 80. Lebensjahr sogar eine Beitragssenkung möglich.
Eine vorherige Beitragssenkung erlaubt der Gesetzgeber nicht.- Wer muss den gesetzlichen Beitragszuschlag zahlen?
Alle privat versicherten Personen zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr die ihre Verträge nach dem 1. Januar 2000 abgeschlossen haben, sind grundsätzlich von dieser Neuregelung betroffen. Deren Beiträge werden um zehn Prozent erhöht. Dies betrifft jedoch nur Versicherungen, durch die ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzt werden kann; zumindest allgemeine Krankenhausleistungen müssen dabei abgesichert sein.
- Was macht die Versicherung mit den gezahlten Beitragszuschlägen?
Der gesetzliche Beitragszuschlag wird wie folgt verwendet:
- die Beitragserhöhungen sollen ab dem 65. Lebensjahr gemildert werden;
- der Zuschlag ist mit 3,5 Prozent zu verzinsen;
- darüber hinaus erwirtschaftete Zinsen müssen zu 90 Prozent der Versichertengemeinschaft gutgeschrieben werden;
Konkret bedeutet diese Regelung, dass der Versicherungsnehmer bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Betrag ansparen kann, der die im Alter höheren Beiträge mindert. Es tritt eine Entlastungswirkung für den Zeitraum ein, wenn das Einkommen nicht mehr so hoch ist.
- Was passiert mit dem eingezahlten Beitragszuschlag (R10) bei einem Versicherungswechsel?
Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird oder eine versicherte Person stirbt, fallen die bereits gezahlten Zuschläge für die davon betroffenen Versicherungen an die Versichertengemeinschaft.
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Beitragsrückerstattung
- Was ist eine Beitragsrückerstattung?
Für Versicherte mit einer Krankheitskostenvollversicherung ist es möglich, eine Beitragsrückerstattung zu bekommen, sofern sie schadenfrei geblieben sind. Das heißt, wenn ein Versicherungsnehmer/eine versicherte Person ein Jahr oder länger keine Leistungen aus dem ambulanten und zahnärztlichen Tarifteil seines Versicherungsschutzes in Anspruch genommen hat, bekommt er einen Teil der gezahlten Beiträge zurückerstattet.
Wie hoch die Beitragsrückerstattung ist, hängt davon ab, welcher Tarif versichert ist und wie lange keine Rechnungen mehr bei der DKV eingereicht wurden.Bei bestimmten Tarifen kann die Höhe der Rückerstattung bereits vorher tariflich bestimmt sein; in diesem Fall spricht man dann von einer sog. erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr). Die Anspruchsvoraussetzungen sind hierbei ähnlich wie die zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung.
- Was ist der Unterschied zwischen einer erfolgs- und einer erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattung?
Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ist u.a. auch abhängig von der wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens, denn nur wenn mit den Geldern der Kunden Gewinne erzielt wurden, kann auch der Kunde in den Genuss der Beitragsrückerstattung gelangen.
Die DKV zahlt eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt werden und der Versicherte für ein Kalenderjahr keine Rechnungen eingereicht hat.
Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr) ist unabhängig vom Unternehmenserfolg. Tariflich wird ein Betrag für jeden Kunden garantiert, wenn bestimmte Voraussetzungen für die Auszahlung erfüllt werden (z.B. bei dem Tarif BestMed BM5).
Leistungen aus Impfungen, Vorsorgeuntersuchungen und professionellen Zahnreinigungen haben keinen Einfluss auf eine Beitragrückerstattung (nur bestimmte Tarife der BestMed- und VollMed-Tarifverbände).
- Welche Voraussetzungen gelten für eine Beitragsrückerstattung?
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, damit ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung besteht (sofern im Tarif nichts anderes geregelt ist):
- Der Tarif sieht eine Beitragsrückerstattung vor.
- Für ambulante und zahnärztliche Behandlungen wurden im betreffenden Geschäftsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) keine Versicherungsleistungen erbracht; das Datum der Behandlung (bei Rezepten das Bezugsdatum) ist maßgebend.
- Die Versicherung hat während des gesamten Geschäftsjahres bestanden und besteht am 30. Juni des Folgejahres noch immer (Hinweis: Der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung bleibt unberührt, wenn die Versicherung nach Ablauf des Geschäftsjahres wegen Eintritt einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Tod endet.).
- Was ist bei Tarifen zu beachten, die einen Selbstbehalt vorsehen?
Bei Tarifen, die eine prozentuale Selbstbeteiligung für jeden Leistungsantrag bis zum Erreichen eines jährlichen Höchstbetrages vorsehen, erlischt der Anspruch auf die Beitragsrückerstattung bereits mit dem ersten Leistungsantrag, da es nach Abzug der anteiligen Selbstbeteiligung immer zu einer Auszahlung kommt. Bei Tarifen, die eine betraglich festgelegte Selbstbeteiligung pro Jahr vorsehen, erlischt der Anspruch auf Beitragsrückerstattung, wenn es nach der kompletten Verrechnung mit der Selbstbeteiligung zu einer Auszahlung kommt.
Ein Tipp: Reichen Sie Ihre Kostenbelege grundsätzlich erst dann ein, wenn die zu erwartende Erstattung über dem tariflich vereinbarten Selbstbehalt liegt. Sofern Sie darüber hinaus die Beitragsrückerstattung in Anspruch nehmen wollen, lohnt sich eine Einreichung der Belege erst dann, wenn die zu erwartende Erstattung über der Summe der Selbstbeteiligung und der zu erwartenden Beitragsrückerstattung liegt.
Beispiel: Sie haben eine tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 400 Euro. Ihre zu erwartende Beitragsrückerstattung beläuft sich auf 500 Euro. Eine Einreichung von Belegen lohnt sich in diesem Fall erst, wenn der erwartete Erstattungsbetrag die Summe von 900 Euro übersteigt.
- Wann wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?
Die Beitragsrückerstattung wird automatisch Mitte des jeweiligen Folgejahres ausgezahlt, d.h. die Beitragsrückerstattung für das Versicherungsjahr 2009 wurde im Juli 2010 an die Versicherungsnehmer ausgezahlt. Alle Versicherungsnehmer, die eine Beitragsrückerstattung erhalten, werden vor der Auszahlung von der DKV schriftlich informiert.
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DKV-Card
- Was ist die DKV-Card?
Mit der DKV-Card weisen sich DKV-Kunden beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus als Privatpatient aus. Die Karte enthält einen Microchip, auf dem folgende Daten gespeichert sind:
- Name und Unternehmensnummer der DKV
- Name und Anschrift des Versicherten
- Geburtsdatum des Versicherten
- Versicherungs- und Personennummer
- Kartengültigkeitsdauer
Durch Vorlage der DKV-Card werden Arbeitsabläufe in der Krankenhausverwaltung sowie in der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis erheblich vereinfacht. Die manuelle Erfassung persönlicher und versicherungstechnischer Daten entfällt. Mit Hilfe spezieller Kartenlesegeräten können die auf dem Microship gespeicherten Daten gelesen und für die Erstellung von Rechnungen und Rezepten verwendet werden. Aufgrund der auf den Belegen angegebenen Versicherungs- und Personennummer können Leistungsanträge dem Versicherungsvertrag schneller zugeordnet werden. Die Versicherungsleistungen stehen Kunden somit innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung.
Sollte beim Arzt-/Zahnarztbesuch oder bei der Aufnahme in ein Krankenhaus die DKV-Card einmal ausnahmsweise nicht verfügbar sein, hat dies keine Auswirkungen für den Patienten, denn der Einsatz der DKV-Card ist freiwillig.
- Wer bekommt eine DKV-Card?
Eine DKV-Card erhalten Versicherte, die entweder Versicherungsschutz
- für ambulante und/oder zahnärztliche Behandlung sowie die stationäre Krankenhausbehandlung,
- ausschließlich für ambulante und/oder zahnärztliche Behandlung,
- oder für die Übernahme der Kosten des Ein- oder Zweibettzimmers (stationäre Ergänzungsversicherung)
mit der DKV vereinbart haben.
- Wie lange ist die DKV-Card gültig?
Die DKV-Card hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Sofern sich zwischenzeitlich die Anschrift, der Name oder der Versicherungsschutz ändert, erhalten Kunden automatisch (sofern der DKV z.B. die neue Anschrift mitgeteilt wurde) eine neue DKV-Card.
Die DKV-Card wird erst gültig, wenn der Versicherungsnehmer und der Versicherte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die Karte auf der Rückseite unterschrieben haben.
- Was ist bei Verlust der DKV-Card oder Änderung der persönlichen Daten zu tun?
Sollte die DKV-Card verloren gehen oder sich die persönlichen Daten (z.B. Nachname, Anschrift) ändern, sollte dies umgehend der DKV mitgeteilt werden.
Die Daten werden dann aktualisiert und eine neue DKV-Card ausgestellt. Dies gilt auch bei einer Änderung des Versicherungsschutzes, z.B. durch eine Vertragsumstellung.- Wer bekommt keine DKV-Card?
Aufgrund der individuell gewählten Tarifkombination kann es sein, dass keine DKV-Card ausgestellt wird. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei der DKV, d.h. die Behandlung beim Arzt-/Zahnarzt oder im Krankenhaus als Privatpatient erfolgt auch ohne DKV-Card.
- Welchen zusätzlichen Service bietet die DKV-Card?
Die DKV-Card garantiert einen Notruf-Service auf allen Auslandsreisen. Daher sollte die DKV-Card auch bei Reisen mitgenommen werden.
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Pflege
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Pflegereform
- Was hat sich durch die Pflegereform am 1. Juli 2008 geändert?
Ganz allgemein haben sich die Leistungen für den Pflegefall verbessert. Insbesondere im häuslichen Bereich und für Demenzpatienten werden die Pauschalen für die Versorgung durch Privatpersonen (z.B. Angehörige), Pflegedienste aber auch durch Tagespflegeeinrichtungen in den nächsten Jahren bis 2012 stufenweise angehoben und ab 2014 sogar dynamisiert, d.h. automatisch um einen bestimmten Prozentsatz angehoben, der noch durch die Bundesregierung zu bestimmen ist.
- Warum wurden in der Reform nicht die Kriterien für die Einstufung in eine Stufe reformiert?
Dem Gesetzgeber war daran gelegen, zunächst die Leistungen für den Pflegefall anzuheben und zu verbessern, da diese seit 1995 unverändert geblieben sind und eine Anpassung daher für überfällig gehalten wurde.
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit und damit auch die Kriterien, wer in welchem Umfang Pflegebedürftiger ist, werden in einem zweiten Schritt in der nächsten Legislaturperiode angepackt und reformiert. In welcher Art hier dann Veränderungen vorgenommen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sicher behauptet werden.- Wie komme ich an die seit 1. Juli 2008 (neuen) Leistungen in der Pflegepflichtversicherung?
Hier hat sich für Versicherte, die bisher noch nicht eingestuft sind, nichts geändert. Die Leistungen werden auf Antrag erbracht und können max. bis zu dem Datum rückwirkend erbracht werden, an dem der Antrag erstellt wurde bzw. bis zum 1. des Monats, im dem die Antragsstellung erfolgt ist.
Für Personen, die bereits einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt haben, werden seit dem 1. Juli 2008 automatisch die neuen Beiträge und Leistungen berücksichtigt. Alle NEUEN Leistungen – insbesondere die für Demenzpatienten und Menschen mit geistigen Behinderungen bzw. auch die Leistungen bei Pflegezeiten – müssen, gesondert beantragt werden. Hierzu reicht zunächst ein Anruf beim Pflegeversicherer aus.- Wie lange sind nach der Reform vom 1. Juli 2008 noch die Wartezeiten? Gibt es noch Wartezeiten?
Bislang betrug die Wartezeit fünf Jahre. Künftig wird sie auf 2 Jahre verkürzt. Nach deren Ablauf – gerechnet vom Versicherungsbeginn an – können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt und erbracht werden.
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Pflegeantrag
- Warum und in welchen Fällen ist ein Antrag erforderlich?
Leistungen aus der Pflegeversicherung setzen voraus, dass ein Antrag gestellt wird. Als Antrag wird jede, an keine Form gebundene Erklärung, die ein Leistungsbegehren zum Ausdruck bringt, gewertet.
Verändert sich die Pflegebedürftigkeit, z.B. durch eine Verschlimmerung, ist ein erneuter Antrag auf Änderung der Leistungen aus der Pflegeversicherung erforderlich. Gleiches gilt auch für jede Gewährung anderer Leistungen oder Hilfsmittel.- Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt in der privaten Pflegepflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer bzw. sein Bevollmächtigter, in der sozialen Pflegeversicherung der versicherte Pflegebedürftige (sofern er das 15. Lebensjahr vollendet hat, ansonsten sein gesetzlicher Vertreter), bzw. ein von diesen Personen Bevollmächtigter.
- Wann sollte der Antrag gestellt werden?
Der Antrag soll möglichst sofort nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. Damit die Leistungen bereits ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit zuerkannt werden können, ist der Antrag aber spätestens binnen eines Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu stellen.
Wird der Antrag später als einen Monat nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt, werden die Versicherungsleistungen (erst) vom Beginn des Monats der Antragstellung an gewährt.- Wo muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag auf Leistungen oder Veränderung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist bei dem zuständigen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.
- Welche Form muss der Antrag haben?
Anträge auf Leistungen aus der Pflegeversicherung können formlos (auch telefonisch) gestellt werden. Antragsformulare müssen nicht verwendet werden, sind aber hilfreich. Daher verschickt die Pflegekasse bzw. der Träger der privaten Pflegepflichtversicherung nach Eingang der ersten (formlosen) Meldung ein Antragsformular. Der Antrag gilt aber bereits mit Kenntnisnahme der ersten - ggf. telefonischen - Meldung als gestellt.
Der Antragsteller muss sich (noch) nicht auf bestimmte Pflegeleistungen festlegen. Es reicht (zunächst) aus, wenn aus seiner Erklärung hervorgeht, dass überhaupt Pflegeleistungen erforderlich sind. Wenn über seinen Antrag dem Grunde nach entschieden wurde, kann der Versicherte mitteilen, welche Leistungen beansprucht werden- Wann und warum sollte ein Antrag auf eine erneute Begutachtung gestellt werden?
Wenn der tatsächliche Pflegebedarf zugenommen hat, kann ein Antrag auf eine Höherstufung und eine erneute Begutachtung gestellt werden. Wie beim Erstantrag kann dies zunächst formlos erfolgen. Antragsberechtigt ist der Pflegebedürftige selbst oder eine bevollmächtigte Person.
Eine Änderung bzw. ein Wechsel der Leistungsart (z.B. ein Wechsel von häuslicher Pflege zu stationärer Pflege), ist grundsätzlich kein Anlass für eine neue Begutachtung.
Nur wenn sich gleichzeitig der Pflegebedarf entsprechend verändert (bzw. dies z.B. der Grund für den Wechsel der Wohnumgebung ist), sollte ein Antrag auf Einstufung in eine höhere Pflegestufe gestellt werden.- Wer hilft bei Fragen zum Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Unterstützung bekommen Sie bei der zuständigen Pflegekasse, den Trägern der privaten Pflegepflichtversicherung und bei qualifizierten Pflegedienstleistern, wie z.B. den miCura Pflegediensten und der Firma COMPASS Private Pflegeberatung.
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Pflegebedürftigkeit und Pflegestufen
- Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn Hilfe wegen Krankheit oder Behinderung notwendig ist. Die gesetzliche Pflegeversicherung greift dann, wenn gewöhnliche und regelmäßig zu verrichtende Tätigkeiten des täglichen Lebens wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft - voraussichtlich jedoch für mindestens sechs Monate - nicht mehr in vollem Umfang durchgeführt werden können. Kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird durch eine kurzfristige Pflegebedürftigkeit (z.B. acht Wochen Hilfebedarf nach einer Oberschenkelfraktur) ausgelöst.
- Welche Hilfeleistungen werden bei der Ermittlung der Pflegestufe berücksichtigt?
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gewährt Ansprüche für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst folgende Tätigkeiten, die im Rahmen der Begutachtung berücksichtigt werden:
Einkaufen, Kochen, Spülen, Reinigen der Wohnung, Beheizen der Wohnung sowie Wechseln und Waschen der Kleidung und Wäsche.Die Grundpflege umfasst die Teilbereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Die Verrichtungen der Körperpflege sind:
Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren und die Hilfe bei der Darm- und Blasenentleerung.Zum Bereich der Ernährung zählt:
Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung (hiermit ist nicht das Kochen bzw. die Zubereitung der Speise gemeint, sondern vielmehr z.B. das Kleinschneiden von Brot oder Fleisch) und die Aufnahme der Nahrung (z.B. das Füttern oder die Gabe von Sondenkost).Zum Bereich der Mobilität gehören folgende berücksichtigungsfähige Hilfeleistungen:
Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen (einschließlich dem Umlagern im Bett), An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen sowie dem Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (nur z.B. für Arzt- und Therapeutenbesuche, nicht jedoch für Spaziergänge).Die Hilfe kann verschiedenartig geleistet werden. So kann eine vollständige Übernahme der einzelnen Verrichtungen, eine teilweise Übernahme, eine Unterstützung, eine Anleitung (zum selbständigen Durchführen) oder eine Beaufsichtigung erforderlich sein.
- Wer stellt die Pflegestufe fest?
Die Pflegebedürftigkeit stellt die Pflegekasse bzw. der Träger der privaten Pflegepflichtversicherung fest.
Bei gesetzlich Versicherten lässt die jeweilige Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Bei privat Pflegeversicherten erfolgt diese Feststellung durch einen vom Versicherer beauftragten Arzt des medizinischen Dienstes der privaten Pflegepflichtversicherung (Medicproof).
Der Gutachter macht in seinem Pflegegutachten einen Vorschlag, der grundsätzlich von der Pflegekasse übernommen wird. Die Pflegekasse ist nicht an die Empfehlung des Gutachters gebunden.- Wo findet die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit statt?
Die Begutachtung durch den Arzt des medizinischen Dienstes findet grundsätzlich im Haushalt des Pflegebedürftigen statt, bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim.
- Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstufung in Pflegestufe I vorliegen?
Eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Stufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit) besteht, wenn bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren dieser Bereiche Hilfebedarf besteht und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung notwendig sind.
Insgesamt muss der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, wöchentlich im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei der Aufwand für die grundpflegerische Versorgung (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mehr als 45 Minuten betragen muss.- Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstufung in Pflegestufe II vorliegen?
Für eine Einstufung in die Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) muss mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen.
Insgesamt muss der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt benötigt, mindestens drei Stunden betragen, wobei der Aufwand für die grundpflegerische Versorgung (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens zwei Stunden betragen muss.- Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstufung in Pflegestufe III vorliegen?
Für eine Einstufung in die Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit) muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfebedarf bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bestehen.
Insgesamt muss der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung wöchentlich im Tagesdurchschnitt benötigt, mindestens fünf Stunden betragen, wobei der Aufwand für die grundpflegerische Versorgung (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens vier Stunden betragen muss.
Ein nächtlicher Grundpflegebedarf bedeutet, dass jede Nacht bei einer oder mehreren grundpflegerischen Verrichtungen (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) Hilfe benötigt und die Nachtruhe des Pflegenden dabei unterbrochen wird.- Welche Voraussetzungen müssen für eine Einstufung als Härtefall vorliegen?
Eine Einstufung als "Härtefall" erfolgt nur äußerst selten.
Voraussetzung ist, dass die Grundpflege für den Pflegebedürftigen auch des nachts nur von mehreren Pflegekräften gemeinsam (zeitgleich) erbracht werden kann oder Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens sieben Stunden täglich, davon wenigstens zwei Stunden in der Nacht, erforderlich ist.
Zusätzlich muss ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein.
Eine Einstufung als Härtefall kommt beispielsweise bei Patienten mit Krebserkrankungen im Endstadium oder im Wachkoma in Betracht.- Wie wird seit 1. Juli 2008 die Einstufung in der Pflegeversicherung vorgenommen?
Hier wird sich zunächst nichts ändern. Lediglich bei einer dringenden Einstufung wegen Vorbereitung oder Sicherstellung der Versorgung z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt, soll sich in der SPV die Zeit bis zum vorliegen einer Einstufung und damit der Feststellung des Leistungsanspruches erheblich verkürzen (vorgeschrieben sind künftig max. 1 Wochen).
Die PPV erledigte diese Verfahren - die in der Regel sehr eilig sind - bereits heute in der vom
Gesetzgeber jetzt geforderten Frist, womit sich für Sie als privat Versichertem also nichts Neues ergibt. Die „normale“ Einstufung darf künftig noch max. 5 Wochen dauern. Auch diese Frist hält die PPV heute in den meisten Fällen bereits ein.
Die Einstufungskriterien und der damit verbundene Begriff der Pflegebedürftigkeit soll in einem späteren Verfahren – vermutlich in der nächsten Legislaturperiode – auf Anpassungsbedarf hin überprüft werden.- Gibt es seit 1. Juli 2008 auch ohne Einstufung Leistungen?
Ja, aber nur bei vorliegender Demenz bzw. psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen wenn ein zusätzlicher Hilfebedarf in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung besteht, der noch nicht das Maß der Pflegestufe I erreicht. Hier wird ein eigenes Feststellungsverfahren entwickelt, bei dem der körperliche Hilfebedarf (der sonst mindestens zu Pflegestufe I führen musste) eine untergeordnete Rolle spielen wird.
- Wie kann ich mich gegen eine "falsche" Einstufung bzw. Ablehnung wehren?
- Falls der Pflegebedürftige mit der jeweiligen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er Widerspruch einlegen. Wird der Widerspruch abgewiesen, kann Klage beim Sozialgericht erhoben werden.
Ein Widerspruch ist immer schriftlich mit Begründung zu stellen. Sinnvoll kann es sein, vorab Einsicht in das Gutachten zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit zu nehmen. - Wie wird der zeitliche Hilfebedarf bei Kindern ermittelt?
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Die in der Pflegeversicherung maßgeblichen Verrichtungen können auch von gesunden Kindern nicht oder nur teilweise eigenständig durchgeführt werden. Daher wird bei der Begutachtung eines pflegebedürftigen Kindes der zeitliche Mehraufwand in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie ein ggf. bestehender zusätzlicher Hilfebedarf bei der hauswirtschaftlichen Versorgung gegenüber einem gesunden Kind bei der Ermittlung des zeitlichen Hilfebedarfes berücksichtigt.
- Ist ein Schwerbehinderter automatisch leistungsberechtigt in der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Nein, denn die Feststellung der Schwerbehinderung und der Pflegebedürftigkeit unterscheiden sich grundsätzlich voneinander. Die Art und der Grad der Behinderung sagen nicht zwangsläufig und in jedem Fall etwas über einen pflegerischen Bedarf bei bestimmten Verrichtungen aus. Schwerbehinderte erhalten daher nur dann Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, wenn sie mindestens die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllen.
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Leistungen der Pflege bei Wohnsitz im Ausland
- Pflegebedürftigkeit - was dann?
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Pflegebedürftigkeit verändert das Leben eines Menschen erheblich. Davon ist häufig auch das gesamte Familienleben betroffen. Sorgen und Ängste um die betroffene Person aber auch Sorgen und Ängste über die Organisation der Pflege und den Erhalt des Familienlebens belasten alle Angehörigen. Es gibt viele Fragen, die Betroffene immer wieder bewegen: Was kommt auf mich oder uns zu? Können wir die häusliche Pflege alleine bewältigen? Kann ich Ehefrau und Pflegeperson zugleich sein? Bleibe ich trotz der Belastung mit der Pflege meiner Eltern eine gute Mutter und Ehefrau? Können wir jetzt nicht mehr in Urlaub fahren? Was passiert, wenn ich etwas falsch mache? Wer hilft mir, wenn ich mal krank werde? Wie finde ich einen Pflegedienstleister, der auch menschlich arbeitet?
Wichtig ist, dass alle Fragen gestellt und besprochen werden. Nur wer sich intensiv mit der neuen Lebenssituation beschäftigt und das "neue" Leben gut organisiert, wird auch die Lebensfreude erhalten. Die der Pflegebedürftigen und die der Pflegepersonen.
Wer mit häuslicher Pflege konfrontiert wird, sollte sich zur Vorbereitung professionellen Rat holen. Zum Beispiel bei den miCura Pflegediensten. Die Spezialisten für häusliche Pflege bieten umfassende Beratungen und Hilfestellungen für Betroffene an, u.a. auch Pflegekurse. Darüber hinaus bietet seit Januar 2009 auch die Firma COMPASS Private Pflegeberatung unabhängig und zentral für die gesamte Private Krankenversicherung hochqualifizierte Pflegeberatung an. - Wer kann die häusliche Pflege übernehmen?
Grundsätzlich können alle Menschen die Pflege für einen anderen Menschen übernehmen. Lebenspartner, Familienangehörige aber auch Nachbarn, Freunde oder auch ehrenamtlich tätige Menschen, z.B. Mitglieder von sozialen oder kirchlichen Einrichtungen. Alternativ aber auch kombinativ kann die Pflege von professionellen, erwerbsmäßigen Pflegekräften übernommen werden.
Häusliche Pflege verlangt oft scheinbar Unmögliches. Von der zuverlässigen Präsenz vor Ort, der physischen Stabilität bis hin zur sicheren Ausübung der Pflegetätigkeiten. Oft ist es für alle Beteiligten sehr hilfreich, wenn die Pflege eines Menschen auf viele Schultern verteilt wird. Wenn sich mehrere Menschen (innerhalb der Familie oder auch in Kombination mit Pflegedienstleistern) die Aufgaben teilen, wird die psychische und physische Belastung für alle geringer. Wer die häusliche Pflege selbstständig regelt, hat entsprechend der festgestellten Pflegestufe Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld bei häuslicher Pflege ist aber, dass der Pflegebedürftige hiermit die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicherstellt. Das ist immer dann der Fall, wenn die Pflege nach Art und Umfang auch tatsächlich erbracht wird und ausreichend qualifiziert und sachkundig erfolgt.
- Kann die Pflege durch Angehörige durchgeführt werden?
Ja, die Pflege kann von Angehörigen, Freunden, Nachbarn usw. durchgeführt werden. Hieraus erwächst - im Falle der erkannten Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst - ein Anspruch auf das für die festgestellte Pflegestufe geltende Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist in seiner Höhe jedoch geringer als die Leistungen, die für die Inanspruchnahme eines zugelassenen Pflegedienstes vorgesehen sind. Hinzu kommt, dass Pflegelaien in extremen Fällen schnell überfordert sein können, und sie eventuell an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit gelangen und die Pflege so nicht sichergestellt werden kann. Dann ist es ratsam, zusätzlich zu den privaten Pflegepersonen, wie z.B. Angehörige, auch einen professionellen Pflegedienst hinzuzuziehen, der so die Versorgung unterstützt und sogar Anleitung bieten kann. In diesem Fall kommt die so genannte Kombinationsleistung - aus Pflegegeld und Aufwendungsersatz - zum Tragen. Beide Pauschalen werden dann jeweils anteilig und ergänzend vorgenommen.- Welche Voraussetzungen muss eine Pflegekraft erfüllen?
Mit dem Begriff Pflegekraft werden alle professionellen Kräfte erfasst, die pflegen und betreuen. Dazu zählen Pflegefachkräfte (examinierte Krankenschwestern, Krankenpfleger o.ä.) und Kräfte, die keine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen haben, z.B. Schwesternhelfer, Pflegehelfer oder Altenpflegehelfer. Die Qualität von Pflegedienstleistungen muss festgelegten Mindestanforderungen genügen. Einige Pflegedienstleister verpflichten sich zu einem wesentlich weitreichenderen Qualitätsstandard, zum Beispiel an einer ISO- oder TÜV-Zertifizierung erkennbar. Neben der fachlichen Kompetenz spielt die soziale und menschliche Kompetenz der Pflegekräfte eine erhebliche Rolle. Gute Pflegekräfte und Pflegedienstleister erhalten menschliche Beziehungen und sind für Pflegebedürftige und betroffene Familien oft einzige und sehr wichtige Ansprechpartner. Die Qualitätsansprüche und das Qualitätssicherungssystem eines Pflegedienstleisters sollten auf jeden Fall vorhanden und von den Betroffenen hinterfragt werden.
Gewährung von Pflegesachleistungen bzw. Aufwendungsersatz setzt voraus, dass die ausgewählte Pflegekraft entweder von einer Pflegekasse der sozialen Pflegeversicherung oder bei einer ambulanten Pflegeeinrichtung, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, angestellt ist.
In Ausnahmefällen kann auch eine einzelne Pflegekraft (Einzelpflegekraft) anerkannt werden, mit der eine Pflegekasse der sozialen Pflegeversicherung einen Vertrag abgeschlossen hat oder die von einem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung zugelassen worden ist. Diese Ausnahmeregelung setzt voraus, dass die Versorgung durch einen zugelassenen Pflegedienst nicht gewährleistet werden kann. Die Pflegekraft darf jedoch weder mit dem Pflegebedürftigen in häuslicher Gemeinschaft leben, noch mit diesem bis zum 3. Grad verwandt oder verschwägert sein.
In der Praxis kommt dies am ehesten in ländlichen Bereichen vor, wo der nächste Pflegedienst sehr weit entfernt ist. Im städtischen Bereich sind fast überall Pflegedienste vorhanden, so dass der direkte Vertrag einer Pflegekraft mit der jeweiligen Pflegekasse oder dem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung die Ausnahme bleibt.- Was ist bei der Pflege zu Hause wichtig?
Das Wort "Pflege-Fall" wird der Realität im häuslichen Familienalltag sicher nicht gerecht. Wenn ein - vorher selbstständiger! - Mensch in seinem eigenen zu Hause nicht mehr ohne Hilfe leben kann, belastet dies alle Beteiligten und auch das Familienleben. Ganz wichtig ist, alle Sorgen, Ängste und Bedenken offen miteinander zu besprechen. Schnell kann aus hilfreichem Umsorgen Bevormundung in der Wahrnehmung des Betroffenen entstehen. Unausgesprochen können viele Konflikte eine häusliche Pflege zur unerträglichen Belastung machen. Die Pflege eines Menschen sollte immer als "Hilfe zur Selbsthilfe" verstanden werden. Das fordert pflegebedürftige Menschen, erfordert Geduld von beiden Seiten und natürlich eine gute ärztliche Betreuung.
In Konfliktsituationen steht daher für ein Beratungsgespräch neben Ihrem Pflegepflichtversicherer auch die Firma COMASS Private Pflegeberatung zur Verfügung.
- Wo kann man richtiges Pflegen lernen?
Viele private Pflegedienstleister bieten spezielle Schulungen und Unterweisungen an. Beispielsweise können Sie sich an die miCura Pflegeberatung wenden.
Im Buchhandel gibt es gute Literatur, das Bundesministerium für Gesundheit bietet einige Veröffentlichungen zum Thema an und sicher werden auch die behandelnden Ärzte Hinweise und Anleitungen zur richtigen Versorgung geben.- Wer hilft, wenn die Pflegeperson ausfällt?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Pflege anders zu organisieren. Die Pflege kann z.B. kurzfristig von einem privaten Pflegedienstleister wie den miCura Pflegediensten übernommen werden (Verhinderungspflege). Alternativ kann auch eine zeitlich befristete stationäre Pflege (Kurzzeitpflege) organisiert werden.
Sofern Sie Informationen über geeignete Einrichtungen in Ihrer Umgebung benötigen, rufen Sie bitte Ihren Pflegepflichtversicherer an oder kontaktieren Sie die Firma COMPASS Private Pflegeberatung.
- Wie findet man einen geeigneten Pflegedienst?
Entscheidend bei der Auswahl eines Pflegedienstleisters ist die Qualität der Leistungen. Dabei sollten Sie sich auf Ihren ersten Eindruck verlassen und Freundlichkeit der Mitarbeiter, Qualifizierung der Pflegekräfte und auch Erreichbarkeit des Pflegedienstes berücksichtigen. Ein guter Pflegedienstleister wird sehr offen und entgegenkommend mit Ihren Fragen, Sorgen und Bedürfnissen umgehen!
Eine Liste über Pflegeeinrichtungen in Ihrer Umgebung können Sie über Ihren Pflegepflichtversicherer oder bei der Firma COMPASS Private Pflegeberatung erfahren. Beachten Sie bitte, dass derzeit noch wenige bis gar keine Hinweise zur Qualität von Pflegeeinrichtungen bestehen.
- Welche Fragen sind bei der Auswahl eines Pflegedienstleisters wichtig?
- Wie ist mein erster Eindruck?
- Haben wir ausreichend Informationsmaterial bekommen, vor allem einen Pflegeantrag?
- Wird ein Pflegeplan erstellt?
- Hat der Anbieter ein Konzept, d.h. wird nach einem bestimmten Pflegemodell gepflegt?
- Wie viele fest angestellte Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen gibt es und wie viele der Mitarbeiter sind Fachkräfte?
- Wie hoch ist der Anteil der Aushilfen?
- Wie hoch ist die Zahl der Pflegekräfte?
- Werden besondere Wünsche, z.B. das Geschlecht der Pflegekraft berücksichtigt?
- Wie flexibel ist der Pflegedienst zum Beispiel bei Urlaub oder plötzlicher Krankheit der privaten Pflegeperson?
- Wie sind die Notfallregelungen?
- Wie ist die Zusammenarbeit mit den Angehörigen und dem Hausarzt geregelt?
- Welche Unterstützung und Beratungsleistungen werde für Angehörige angeboten?
- Welche Möglichkeiten bestehen, die Einsatzzeiten zu beeinflussen?
- Ist die Pflegedokumentation jederzeit einsichtig?
- Sind die Leistungen und Kosten im Pflegevertrag korrekt beschrieben?
- Existieren für die Einrichtungen evt. Qualitätssiegel?
- Gibt es Ergebnisse von Qualitätsprüfungen durch den MDK? Werden diese nur auf Wunsch ausgehändigt oder sind sie offen entnehmbar (z.B. am Standort der Einrichtung)?
- Die Qualität von Pflegeeinrichtungen soll laut der Reform vom 1. Juli 2008 stärker geprüft werden. Wie soll das geschehen?
Auch bis zur Reform im Juli 2008 sind schon – wenn ausreichend Gründe/ Beschwerden vorlagen – Prüfungen in Einrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erfolgt.
Diese jedoch unter jeweiliger vorheriger Anmeldung.
Seit der Reform vom 1. Juli 2008 sollen diese Prüfungen nicht erst auf konkrete Anlässe hin sondern regelmäßig, kurzfristig und turnusmäßig stattfinden. Dabei soll es auch möglich – wenn nicht sogar die Regel – sein, dass diese Prüfungen unangekündigt erfolgen. Bis 2010 mussten die Pflegekassen über den Medizinischen Dienst jedes Heim und jeden Pflegedienst mindestens einmal geprüft haben.
Außerdem ist seit 1. Juli 2008 nicht mehr eine Prüfung der Unterlagen sondern die Prüfung des Pflegezustandes des einzelnen Pflegebedürftigen der Schwerpunkt.- Woher soll man wissen, ob eine Einrichtung gute oder schlechte Qualität in der Pflege vorhält?
Dazu gibt es unterschiedliche Ansätze, die auch kombinierbar sind. Zum einen wird – gerade von Seiten der PKV – über eine öffentlich zugängliche Plattform – z.B. im Internet – nachgedacht, in der Ergebnisse von Prüfungen des Medizinischen Dienstes in Einrichtungen festgehalten und dokumentiert werden. Ob dies machbar ist, liegt unter anderem auch an vielen datenschutzrechtlichen Fragen, die noch geprüft werden.
Zum anderen ist vorgesehen, dass Einrichtungen verpflichtet werden, die Prüfergebnisse ihres Hauses öffentlich in dem jeweiligen Haus auszuhängen.
Schließlich ist geplant, künftig schon bei einer ersten Anfrage eines Interessierten in eine so genannte Preisvergleichsliste von Einrichtungen durch die Pflegeversicherungen erstellen zu lassen, die dem Interessenten ausgehändigt werden kann. Hierin sollen dann auch Qualitätsprüfungsergebnisse festgehalten werden.
Die Abstimmungen und Vorbereitungen zu diesen Plänen laufen.- Wie soll Qualität von Pflegeeinrichtungen gemessen werden? Welche Standards und Kriterien sollen hierfür herangezogen werden?
Dies ist Gegenstand und Aufgabe des Medizinischen Dienstes sowie der Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen. Der Gesetzgeber hat diesen Gremien einen Auftrag erteilt, die entsprechenden Qualitätskriterien festzulegen und als Prüfungsgegenstand zu definieren. Dabei könnten z.B. ein Sternesystem – ähnlich der Bewertungen von Hotels – ein Identifikationsmerkmal für den Pflegebedürftigen sein.
- Wie bekomme ich die in der Reform ab 1. Juli 2008 genannte Preisvergleichsliste für Pflegeeinrichtungen?
Wir können Ihnen eine Liste zukommen lassen, in der die in Ihrer Umgebung ansässigen Pflegeeinrichtungen aufgeführt sind. Teilweise sind hier evt. auch Preise genannt, sofern uns hierzu Informationen vorliegen. Was wir derzeit noch nicht zur Verfügung stellen können, sind Aussagen über die Qualität der Einrichtungen - mit Ausnahme der DKV-eigenen Pflegeeinrichtungen, unserer Tochter miCura.
Hierzu müssen erst noch einheitliche Kriterien aufgestellt werden, die eine objektive Beurteilung von Pflegeeinrichtungen zulassen. Solche einheitlichen Kriterien gibt es heute noch nicht. Deshalb ist ein Auftrag aus der Pflegereform, diese Standards der Pflege festzuhalten, zu bewerten und für alle Interessenten zugänglich zu machen.- Was ist ein Pflegeheim?
Pflegeheime sind selbstständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebedürftige unter ständiger Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft ganztägig (vollstationär) nur tagsüber oder nachts (teilstationär) untergebracht und gepflegt werden können. Auch Einrichtungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gelten als Pflegeheime, sofern sie Pflegebedürftige "rund-um-die-Uhr" versorgen.
- Welche Pflegehilfsmittel gibt es?
Unter dem Oberbegriff "Pflegehilfsmittel" sind alle Artikel und Produkte zusammengefasst, mit deren Hilfe eine Erleichterung der Pflege, eine Linderung der Beschwerden oder eine selbstständigere Lebensführung erzielt werden kann.
Dabei wird zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln unterschieden.Pflegehilfsmittel
Bei Pflegehilfsmitteln, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind, handelt es sich in der Regel um technische Hilfsmittel, wie z.B. Pflegebetten, Rollstühle, Hausnotrufanlagen und Lifter.
Die Versorgung mit diesen Hilfsmitteln erfolgt durch die Pflegekasse bzw. den Träger der privaten Pflegepflichtversicherung. Es ist daher wichtig, dass im Bedarfsfall zunächst eine Kontaktaufnahme mit dieser/diesem erfolgt. Der Anspruch auf die Versorgung mit technischen Pflegehilfsmitteln umfasst unter anderem auch die notwendige Instandsetzung sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch. Für die Kosten der Pflege des Hilfsmittels, also z.B. die regelmäßige Reinigung, muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Vom Pflegebedürftigen kann eine maximale Zuzahlung von 10 Prozent des Kaufpreises, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel, verlangt werden, wenn das Pflegehilfsmittel in sein Eigentum übergeht. Zur Vermeidung von Härten kann die Pflegekasse ganz oder teilweise auf die Zuzahlung verzichten.
Pflegehilfsmittel sollen jedoch entsprechend dem Pflegeversicherungsgesetz vorrangig leihweise überlassen werden, wobei eine Zuzahlung nicht anfällt.Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel, die wegen der Beschaffenheit des Materials oder aus hygienischen Gründen nur einmal benutzt werden können bzw. in aller Regel für den Wiedereinsatz nicht geeignet sind. Hierzu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe und saugende Bettschutzeinlagen.
Diese Pflegehilfsmittel werden nur bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 31 Euro übernommen. Eine Härtefallregelung gibt es nicht.- Wem steht das Pflegegeld zu?
Das Pflegegeld ist als Anerkennung oder als Anreiz zur Erhaltung der Pflegebereitschaft von ehrenamtlichen Pflegepersonen gedacht. Dennoch steht es nicht der jeweiligen Pflegeperson, sondern dem Pflegebedürftigen zu. Eigene Ansprüche auf Auszahlung von Pflegegeld gegen die Pflegekasse können Pflegepersonen somit nicht geltend machen. Bei privat Pflegepflichtversicherten ist stets nur der Versicherungsnehmer anspruchsberechtigt. Dies gilt selbst dann, wenn er selbst gar nicht pflegebedürftig ist, sondern "nur" eine über ihn in der privaten Pflegepflichtversicherung versicherte Person. Das schließt natürlich nicht aus, dass der Pflegebedürftige das an ihn ausgezahlte Pflegegeld anschließend an seine Pflegeperson(en) weitergibt; verpflichtet ist er dazu aber nicht.
- Ist eine Vorversicherungszeit zu erfüllen?
Um die Solidargemeinschaft der Versicherten nicht zu überfordern, besteht ein Anspruch auf Versicherungsleistungen nur dann, wenn eine sog. Warte- oder Vorversicherungszeit erfüllt wurde.
Für privat Pflegepflichtversicherte gilt:
Der Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung ist ab dem 01.01.2000 davon abhängig, dass der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre privat pflegepflichtversichert war. Seit dem 1.7.2008 gilt noch eine Vorversicherungszeit von zwei Jahren. Personen, die aus der sozialen Pflegeversicherung ausscheiden und zur privaten Pflegepflichtversicherung wechseln, ist im übrigen die dort nachweislich ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit in der privaten Pflegepflichtversicherung anzurechnen.Für in der sozialen Pflegeversicherung Versicherte gilt:
Wer in der sozialen Pflegeversicherung versichert ist und seinen Leistungsantrag nach dem 01.01.2000 gestellt hat, ist nur dann leistungsberechtigt, wenn er in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre, seit 1.7.2008 mindestens zwei Jahre, als Mitglied oder Familienversicherter in der sozialen Pflegeversicherung versichert war. Bei Personen, die wegen Eintritts von Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung aus der privaten Pflegepflichtversicherung ausscheiden, ist die dort ununterbrochen zurückgelegte Versicherungszeit auf die Vorversicherungszeit in der sozialen Pflegeversicherung anzurechnen. Angerechnet werden auch solche Zeiten, in denen der Versicherte und seine Familienangehörigen während eines Auslandsaufenthaltes die soziale Pflegeversicherung aufrecht erhalten haben.Für versicherte Kinder gilt im Übrigen die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt. Dadurch wird sichergestellt, dass auch solche Kinder, die bereits von Geburt oder frühem Kleinkindalter an pflegebedürftig sind, direkt vom Versicherungsschutz erfasst werden.
Wer zum Zeitpunkt seiner Leistungsantragstellung die Vorversicherungszeit noch nicht (vollständig) erfüllt hat, bleibt nicht dauerhaft vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Er kann nach Erfüllung der Vorversicherungszeit einen neuen Antrag stellen.- Welche Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften sind vorrangig gegenüber den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nicht erstattungspflichtig, wenn ein Anspruch aus anderen Rechtsvorschriften besteht. Dazu zählen Entschädigungsleistungen und Ansprüche auf häusliche Krankenpflege aus der Krankenversicherung.
Entschädigungsleistungen
Entschädigungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, aus der gesetzlichen Unfallversicherung und aus öffentlichen Kassen auf Grund geregelter Unfallversorgung oder Unfallfürsorge (z.B. Dienst- oder Arbeitsunfall, Wehr- oder Zivildienstbeschädigung) haben Priorität vor Leistungen der Pflegeversicherung. Soweit Pflegebedürftige derartige Leistungen beziehen, ruhen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Sind die Leistungen der Pflegeversicherung höher als diese Leistungen, wird aus der Pflegeversicherung der Differenzbetrag gezahlt. Auch bleibt die Pflegeversicherung leistungspflichtig für Leistungsarten, die durch die Entschädigungsleistungen nicht abgedeckt sind, z.B. die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen.Häusliche Krankenpflege (Krankenversicherung)
Bei häuslicher Pflege ruht der Leistungsanspruch der Pflegeversicherung, soweit im Rahmen des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege gegen die jeweilige Krankenkasse auch ein Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung besteht.- Welche Leistungen für Pflegebedürftige gibt es neben Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Beihilfe
Beihilfeberechtigte Personen müssen eine beihilfekonforme Pflegeversicherung abschließen. Sind sie freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung, werden sie versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung und erhalten die ihnen jeweils zustehenden Leistungen (auch Sachleistungen) der Pflegeversicherung anteilig aus Pflegeversicherung und Beihilfe. Nicht oder privat krankenversicherte Beamte sind gesetzlich verpflichtet, eine anteilige, die Beihilfe ergänzende, private Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Pflegewohngeld
Verschiedene Landespflegegesetze sehen ein so genanntes Pflegewohngeld als eigenständigen Leistungsanspruch vor. Dieses ist unabhängig von der Pflegeversicherung und muss durch den Pflegebedürftigen selbst beantragt werden. Die Gewährung von Pflegewohngeld ist abhängig von der Vermögenssituation des Antragstellers.Blindenhilfe
Die Leistungen der Blindenhilfe dienen nicht völlig dem gleichen Zweck wie die Leistungen aus der Pflegeversicherung. Eine Anrechnung des Pflegegeldes kommt deshalb nur teilweise in Betracht. In welchem Umfang Leistungen der Blindenhilfe neben dem Pflegegeld erbracht werden, regelt der Landesgesetzgeber.Eingliederungshilfe
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bleiben von den Leistungen der Pflegeversicherung unberührt.- Wird das Pflegegeld besteuert?
Das gewährte Pflegegeld selbst ist steuerfrei.
Es bleibt auch bei Weitergabe an Angehörige, Freunde, Bekannte oder Nachbarn, die die Pflege übernehmen, anrechnungsfrei, sofern dies aus einer sittlichen Verpflichtung im Sinne des § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes heraus geschieht.
Mit anderen Worten: Das Pflegegeld bleibt immer dann steuerfrei, wenn die Pflege aus menschlichen, sozialen oder humanitären Gründen erfolgt. Falls jedoch eine Pflegeperson die Pflege "gewerblich" bzw. erwerbsmäßig ausführt, wird das an diese Person weitergegebene Pflegegeld steuerpflichtig.- Sind Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung vermögensabhängig?
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden einkommens- und vermögens-unabhängig gewährt.
Lediglich bei den Zuschüssen zu Umbaumaßnahmen im Rahmen der Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen wird die Vermögenssituation berücksichtigt.- Sollte ich mich zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit absichern?
Ja! Denn die gesetzliche Pflegeversicherung stellt nur eine Grundabsicherung dar. In der Praxis ist häufig eine Eigenbeteiligung von etlichen hundert bis hin zu einigen tausend Euro pro Monat vom Pflegebedürftigen zu tragen. Viele Pflegebedürftige sind daher trotz der gesetzlichen Pflegeversicherung von der finanziellen Unterstützung durch Angehörige oder das Sozialamt abhängig. Daher ist eine private Vorsorge für das finanzielle Risiko einer Pflegebedürftigkeit unverzichtbar. Private Krankenversicherungen bieten hierzu eine Reihe von Produkten an, mit denen man die Lücken der Pflichtversicherung sinnvoll schließen kann.
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Leistungsumfang Pflege
- Wie hoch sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung?
Die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung sind im Sozialgesetzbuch XI festgeschrieben und für alle Pflegepflichtversicherungen einheitlich.
Häusliche Pflege - Pflegesachleistungen
2008 2010 2012
Stufe I 420 EUR 440 EUR 450 EUR
Stufe II 980 EUR 1.040 EUR 1.100 EUR
Stufe III 1.470 EUR 1.510 EUR 1.550 EUR
Stufe III* 1.918 EUR 1.918 EUR 1.918 EURLaienpflege - Pflegegeld
2008 2010 2012
Stufe I 215 EUR 225 EUR 235 EUR
Stufe II 420 EUR 430 EUR 440 EUR
Stufe III 675 EUR 685 EUR 700 EURTeilstationäre Pflege (Tagespflege/Nachtpflege)
2008 2010 2012
Stufe I 420 EUR 440 EUR 450 EUR
Stufe II 980 EUR 1.040 EUR 1.100 EUR
Stufe III 1.470 EUR 1.510 EUR 1.550 EUR
plus 50 % v. Pflegesachleistungen oder PflegegeldVerhinderungspflege (z.B. bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson)
2008 2010 2012
1.470 EUR 1.510 EUR 1.550 EURKurzzeitpflege
2008 2010
1.510 EUR 1.550 EURVollstationäre Pflege (Pflegeheime)
2008 2010 2012
Stufe I 1.023 EUR 1.023 EUR 1.023 EUR
Stufe II 1.279 EUR 1.279 EUR 1.279 EUR
Stufe III 1.470 EUR 1.510 EUR 1.550 EUR
Stufe III* 1.750 EUR 1.825 EUR 1.918 EUR* (Pflegestufe III mit außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand)
Weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung
Informationen zur Pflegeergänzungsversicherung- Seit wann gelten die höheren Leistungen?
Am 1. Juli 2008 gab es die erste Anpassung, diese galt sowohl für neue Pflegebedürftige wie auch für bereits eingestufte Patienten. Die nächsten Anpassungen erfolgten zum 1. Januar 2010 und zum 01. Januar 2012.
Ab 2014 soll eine regelmäßige - im Abstand von drei Jahren vorzunehmende – Dynamisierung von Leistungen erfolgen.
- Was muss ich tun, um an die höheren Leistungen zu kommen?
Nichts! Die höheren Pauschalen werden automatisch von uns berücksichtigt. Das gilt sowohl für Kunden, die bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen als auch für Kunden, die einen Erstantrag stellen.
- Was versteht man unter Pflegesachleistung?
Im Gegensatz zur Geldleistung (Pflegegeld) wird bei der Sachleistung davon ausgegangen, dass die Absicherung der Versorgungssituation nicht, oder nicht ausschließlich durch eine privat organisierte Pflegeperson gesichert werden kann. In diesem Fall stehen professionelle Pflegedienste, wie z.B. miCura Pflegedienste, zur Verfügung. Der von der Pflegekasse oder der privaten Pflegeversicherung gewährte Betrag zur Deckung der Kosten ist höher als bei der Geldleistung. Nimmt der Versicherte diese Leistung in Anspruch, dann handelt es sich um die sog. Sachleistung.
Pflegebedürftige der sozialen Pflegeversicherung haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung, d.h. auf Pflegeleistungen durch professionelle Pflegekräfte.
Privat Pflegeversicherte haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen, sondern Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, die Ihnen für die Sicherstellung der Pflege durch professionelle Pflegedienste entstehen.
Die Höchstbeträge, bis zu denen die Sachleistung in Anspruch genommen werden kann bzw. die Aufwendungen ersetzt werden können, sind höher als ein entsprechendes Pflegegeld. Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung ist auch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung bzw. Aufwendungsersatz möglich (Kombinationsleistung).
- Welche Pflichten bestehen, wenn das Pflegegeld bezogen wird?
Wird ein Antrag auf Zahlung von Pflegegeld aus der Pflegeversicherung gestellt, muss der Pflegebedürftige innerhalb von sechs Monaten (bei Pflegestufe I und II) rsp. drei Monaten (bei Pflegestufe III) von einem professionellen ambulanten Pflegedienst einen sog. Beratungseinsatz durchführen lassen. Die Kosten hierfür trägt die Pflegekasse bzw. die private Pflegeversicherung. Diese Dienstleistung wird von allen professionellen Pflegedienstleistern angeboten. Für einige Regionen in Deutschland empfiehlt sich z.B: miCura Pflegedienste, eine Tochtergesellschaft der DKV. Aber auch die Firma COMPASS Private Pflegeberatung führt sein einiger Zeit die Beratungseinsätze durch. Bei diesem Beratungseinsatz wird die Situation des Pflegebedürftigen in Augenschein genommen, auf evt. Mängel aufmerksam gemacht und Lösungen angesprochen. Der Pflegepflichtversicherung bzw. der Pflegekasse ist ein Nachweis über den erfolgten Beratungseinsatz und sein Ergebnis einzureichen.
- Warum ist das Pflegegeld geringer als die Pflegesachleistung / der Aufwendungsersatz?
Die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen bzw. Aufwendungsersatz durch professionelle Pflegekräfte wird höher als die ehrenamtliche Pflege vergütet. Damit soll keine Wertung verbunden sein. Vielmehr werden nur bei gewerblichen Pflegedienstleistern entstehende Aufwendungen wie z.B. Alterssicherung und Krankenversicherung für Mitarbeiter, Bürokosten und Steuern berücksichtigt.
- Welche Leistungen zur sozialen Sicherung einer Pflegeperson gibt es?
Pflegepersonen sind Menschen, die Pflegebedürftige ohne das Ziel des Erwerbs von Einkommen pflegen. Zur sozialen Sicherung einer Pflegeperson können Rentenbeiträge entrichtet werden, soweit die Pflegeperson die Pflege nicht gewerbsmäßig ausübt und regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche neben der Pflege erwerbstätig ist, keine Altersrente bezieht und außerdem für mindestens 14 Stunden pro Woche die Pflege übernimmt.
Erfüllt der Pflegende diese Voraussetzungen, ist er außerdem bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege zusammenhängen, über den zuständigen Unfallversicherungsträger gesetzlich unfallversichert. Möchte der Pflegende nach dem Ende einer rentenversicherten Pflegetätigkeit wieder ins Berufsleben zurückkehren, kann er mit Hilfen vom Arbeitsamt rechnen. Ist eine berufliche Fortbildung oder Umschulung nötig, kann ein Unterhaltsgeld gezahlt werden. Den Pflegebedürftigen entstehen keine Kosten für die soziale Sicherung von Pflegepersonen.
- Wie sieht die Kombinationsleistung aus?
Pflegebedürftige können Sach- und Geldleistungen aus der Pflegeversicherung kombinieren. Wird die Sachleistung bzw. der Ersatz von Aufwendungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes oder einer teilstationären Pflegeeinrichtung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann gleichzeitig ein entsprechend gemindertes Pflegegeld beansprucht werden. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem Sachleistung / Aufwendungsersatz in Anspruch genommen wird.
- Wann besteht aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ein Anspruch auf Hilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Mittel, die zur Erleichterung der Pflege dienen, zur Linderung von Beschwerden der Pflegebedürftigen beitragen oder eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Pflegebedürftige haben aus der gesetzlichen Pflegeversicherung Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Besonders wichtig ist folgender Aspekt: Sind andere Leistungsträger - z.B. die Krankenkasse - für die Finanzierung zuständig, entfällt der Anspruch gegenüber der Pflegekasse bzw. dem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung. Denn vorrangig sind Hilfsmittel in Anspruch zu nehmen, die von der Krankenversicherung oder anderen gesetzlichen Leistungsträgern zu leisten sind. Da Pflegehilfsmittel ergänzende Leistungen der häuslichen Pflege sind, setzt der Anspruch auf Pflegehilfsmittel eine Pflege im häuslichen Bereich voraus. Bei einem Aufenthalt im Pflegeheim scheidet deshalb eine Kostenübernahme zu Lasten der Pflegeversicherung aus. In diesem Fall muss das Pflegeheim die benötigen Hilfsmittel bereitstellen. Der Anspruch auf Gewährung von Hilfsmitteln besteht unabhängig von der Pflegestufe, so dass alle zumindest erheblich Pflegebedürftigen Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln haben. Im Gegensatz zu vielen anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist die Anspruchshöhe auch nicht nach Pflegestufen gestaffelt. Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse bzw. der Träger der privaten Pflegepflichtversicherung, und zwar im Regelfall aufgrund einer Begutachtung. Eine Verordnung durch den Hausarzt reicht nicht aus. Viele Leistungen der Pflegeversicherung sind in der Höhe begrenzt. Dies gilt auch für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, die bis zu einer Höhe von 31 Euro übernommen werden. Bei den übrigen Pflegehilfsmittel gibt es - von einer Zuzahlung abgesehen - keine Kostenbegrenzung. Jedoch gilt auch hier das Wirtschaftlichkeitsprinzip, d.h., dass Hilfsmittel vorrangig über die Pflegeversicherung bzw. Pflegekasse und leihweise zu beziehen sind, sofern sie hierfür geeignet sind.
- Gibt es zusätzliche Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige?
Zusätzliche Betreuungsleistungen sind seit dem 1. April 2002 für Pflegebedürftige mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf bis zu 460 Euro je Kalenderjahr für bestimmte Angebote im Rahmen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege sowie für Angebote für allgemeine Anleitung und Betreuung durch zugelassene Pflegedienste bzw. nach jeweiligem Landesrecht anerkannte Betreuungsangebote erstattungsfähig. Dabei ist zu beachten, dass Leistungen, auch bei bereits festgestellter Pflegebedürftigkeit, nur auf Antrag von der Pflegekasse oder dem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung übernommen werden können.
Pflegeleistungen- Wann habe ich Anspruch auf Verhinderungspflege?
Seit 1. Juli 2008 gilt:
- dass vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege die Pflegeperson den Pflegebedürftigen 6 Monate gepflegt haben muss.
- Während der Verhinderungspflege besteht – bei vorliegen der weiteren Voraussetzungen – ein Fortzahlungsanspruch für Rentenversicherungsbeiträge, sofern es sich um Erholungsurlaub der Pflegeperson oder einen Auslandsaufenthalt des Pflegebedürftigen handelt. Bei Krankheit der Pflegeperson besteht kein Fortzahlungsanspruch für die Rentenbeiträge.
- Gibt es besondere Voraussetzungen für den Leistungsanspruch bei vollstationärer Pflege?
Neben den allgemeinen Voraussetzungen gilt für den Anspruch auf Leistungen für die vollstationäre Pflege, dass häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich sind oder wegen der Besonderheit des einzelnen Falles nicht in Betracht kommen und dass das gewählte Pflegeheim über einen Versorgungsvertrag und eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen verfügt. Fehlt lediglich die Vergütungsvereinbarung, so werden die Aufwendungen bis zu 80 % der Höchstbeträge je nach Pflegestufe erstattet.
Über die Notwendigkeit der vollstationären Versorgung entscheidet der Medizinische Dienst im Rahmen der Begutachtungsrichtlinien.- Gibt es Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch bei einem Aufenthalt im Ausland?
Grundsätzlich ruht der Leistungsanspruch, wenn sich der Versicherte im Ausland aufhält.
Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr werden das Pflegegeld - bei Inanspruchnahme der Kombinationsleistung durch einen zugelassenen deutschen Pflegedienst auch das anteilige Pflegegeld - sowie die Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson jedoch weiter erbracht.Pflegesachleistungen bzw. Aufwendungsersatz erhält der Versicherte, soweit die professionelle Pflegekraft eines zugelassenen Pflegedienstes, die ansonsten die Pflege durchführt, ihn während des vorübergehenden Auslandsaufenthalts begleitet. Die Aufwendungen, die für die Begleitung entstehen, sind vom Versicherten zu tragen.
Abweichendes gilt bei einem Aufenthalt in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie seit dem 1. Juni 2002 auch für die Schweiz. Zum EWR zählen Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien und das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland).Seit dem 1. Mai 2004 gehören auch die folgenden Länder zum EWR: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Aus der gesetzlichen Pflegeversicherung können Versicherte mit Wohnsitz oder längerem Aufenthalt im EWR oder der Schweiz das Pflegegeld und Leistungen der Verhinderungspflege erhalten.Darüber hinausgehende Leistungen sind bei einem Aufenthalt im Ausland aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht möglich.
Die Begutachtung der Versicherten erfolgt vor Ort entweder durch einen Gutachter des medizinischen Dienstes oder einen von der Pflegekasse bzw. dem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung beauftragten ortsansässigen Gutachter.- Zahlt die Pflegepflichtversicherung für jeden Pflegedienst/jedes Pflegeheim?
Die Pflegepflichtversicherung zahlt für jede zugelassene Einrichtung, die im Rahmen der für sie geltenden Vergütungsvereinbarung abrechnet. Die Zulassung - der so genannte Versorgungsvertrag (nicht zu Verwechseln mit dem Pflegevertrag/Pflegevereinbarung zwischen Pflegebedürftigem und Pflegedienst oder dem Heimaufnahmevertrag in der vollstationären Pflege) - erhält eine Einrichtung über die Spitzenverbände der sozialen Pflegeversicherung, die hierüber in ihren Gremien entscheiden. Nur wenn zwischen diesen Verbänden und einer Einrichtung oder deren Träger ein solcher Versorgungsvertrag abgeschlossen wurde, ist die Einrichtung zugelassen und kann mit den Pflegekassen abrechnen.
Eine Liste über zugelassene Einrichtungen in Ihrer Umgebung könne Sie über Ihren Pflegepflichtversicherer oder die Firma COMPASS Prviate Pflegeberatung erhalten.Informationen zur Pflegeergänzungsversicherung
Informationen zu miCura Pflegedienste- Gibt es auch Leistungen, wenn keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde?
Die Pflegebedürftigkeit umschreibt den durch Krankheit oder Behinderung verursachten körperlichen Hilfebedarf durch Dritte bei regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens. Falls durch das medizinische Gutachten keine Pflegestufe (Pflegestufe 0) erreicht wird, konnten bis 30. Juni 2008 grundsätzlich keine Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung bezogen werden. Entsprechende Hilfen mussten dann aus eigenen Mitteln finanziert werden. Durch das Pflegeweiterentwicklungsgesetz ist zumindest für Personen mit eingeschränkten Alltagskompetenzen (z.B. Alzheimerpatienten) seit 1. Juli 2008 eine Verbesserung eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt können solche Patienten auch ohne körperlichen Hilfebedarf (also mit Pflegestufe 0) Leistungen von bis zu 2.400 EUR (abhängig vom Grad des allgemeinen Betreuungsbedarfs) in Anspruch nehmen. Falls eine Einstufung in die Pflegestufe I nur dadurch nicht zustande kommt, weil durch den Einsatz von bestimmten Pflegehilfsmitteln der Hilfebedarf unter das Mindestmaß der Pflegestufe I sinkt, können diese Pflegehilfsmittel gegebenenfalls von der Pflegekasse bzw. dem Träger der privaten Pflegepflichtversicherung zur Verfügung gestellt bzw. die Aufwendungen hierfür übernommen werden. Eine Anbindung an einen ambulanten Pflegedienst kann auch unabhängig von einer festgestellten Pflegestufe hilfreich sein. Dienstleistungen wie Wohnungsreinigung und Hilfe beim Einkaufen entlasten und stellen vor allem die soziale Bindung an einen Ansprechpartner sicher. Einige Pflegeanbieter haben genau in diesem Sinne besondere Dienstleistungspakete entwickelt, wie z.B. miCura.
- Welche Leistungen trägt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht?
Durch die gesetzliche Pflegeversicherung werden die pflegebedingten Aufwendungen bis zu den Höchstbeträgen der jeweiligen Pflegestufe übernommen. Von der Sachleistung bzw. Kostenerstattung für Pflegedienste ausgeschlossen sind
- Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegung (z.B. in teilstationärer oder Kurzzeitpflege)
- Komfortleistungen und zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen (z.B. Tag- und Nachtwachen).
Ausnahme:
Für Pflegebedürftige bzw. Versicherte mit einem erheblichen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf werden auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2.400 Euro je Kalenderjahr für zusätzliche Betreuungsleistungen erstattet.
Ansonsten besteht nur die Möglichkeit durch den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung diese Leistungen zu erhalten.- Wer hilft bei Fragen zu Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Der Anspruch auf Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung ist umfassend geregelt. Die Berücksichtigung aller wichtigen Aspekte zur Sicherung des Leistungsanspruches oder die Einhaltung aller erforderlichen Schritte bei Veränderungen der Pflegebedürftigkeit oder -situation sind für Pflegebedürftige und Angehörige manchmal nur schwer durchschaubar. Gerade zu Beginn oder bei Veränderungen einer Pflegebedürftigkeit bestehen große Unsicherheiten. Unterstützung bekommen Sie bei der zuständigen Pflegekasse/ -versicherung wie Ihrer DKV und bei qualifizierten Pflegedienstleistern vor Ort, wie zum Beispiel bei den miCura Pflegediensten, aber auch bei der Firma COMPASS Private Pflegeberatung.
- Wie hoch sind die zu erwartenden (durchschnittlichen) Kosten im Pflegefall?
Für die stationäre Pflege, die die weit aus höheren Kosten verursacht, sind nach heutigem Stand durchschnittlich 3.500 Euro monatlich zu kalkulieren. Einrichtungen, die gehobene Standards in der Ausstattung gewährleisten, berechnen auch deutlich über diesem Wert (bis zu 10.000 Euro in der Luxusklasse).
Für die häusliche Pflege ist eine Kalkulation schwer zu berechnen. Die Kosten sind abhängig von z.B. der Pflegestufe, dem Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen, der Pflegeart (Pflegedienst, Privatperson), dem vereinbarten Engagement eines professionellen Pflegedienstes (Anzahl der Besuche pro Tag und vereinbarte Verrichtungen).
Hinzu kommen regionale Unterschiede, in den Preisvereinbarungen, die die Pflegedienste mit den Verbänden der Sozialkassen geschlossen haben (sog. Vergütungsvereinbarungen), die sich erheblich auswirken können. Allgemein kann davon ausgegangen werden, dass bei einem täglich einmaligen Besuch durch den Pflegedienst, der dann lediglich die nötigsten Dinge übernimmt, die gesetzlichen Pauschalen der Pflegepflichtversicherung zur Kostendeckung knapp ausreichend sind.
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Pflegeberatung
- Was ist mit der Pflegeberatung gemeint?
Auch nach dem bisherigen Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) bestand ein Anspruch auf Pflegeberatung. Dieser wurde zum 1. Januar 2009 ausgeweitet und sieht neben der bloßen Beratung zu Leistungen aus der Pflegeversicherung auch die Beratung zu Leistungen aus anderen Sozialversicherungszweigen und möglichen Kostenträgern vor.
Außerdem wird auf Wunsch des Kunden - neben der Beratung - auch die Organisation, Analyse und Überwachung der Pflege und ggf. sogar ein Fallmanagement durch die Pflegeberatung abgedeckt werden.Diese Aufgabe übernimmt unabhängig und zentral für die gesamte Private Krankenversicherung die Firma COMPASS Private Pflegeberatung, die auch vor Ort - also in den eigenen vier Wänden des Ratsuchenden - tätig wird. Natürlich ist für eine telefonische Pflegeberatung neben COMPASS auch weiterhin der Pflegepflichtversicherer ansprechbar.
- Kann die Beratung auch zu Hause in Anspruch genommen werden?
Sofern sich in einem ersten Telefonat mit den Spezialisten in der Pflegeversicherung herausstellt, dass ein Beratungsbesuch erforderlich oder gewünscht ist, wird dies seit 1. Januar 2009 durch eine Firma COMPASS Private Pflegeberatung zentral für alle PKV-Unternehmen durchgeführt. Den Kontakt zu COMPASS stellen gerne Spezialisten in der Pflegeversicherung her. Oder Sie wenden sich unter der kostenlosen Rufnummer 08 00 / 1 01 88 00 direkt an COMPASS.
- Ab wann kann die Pflegeberatung in Anspruch genommen werden, und was kostet sie?
Sie wird seit 1. Januar 2009 offiziell angeboten und ist kostenlos!
- Gibt es Unterschiede zwischen der Pflegeberatung der PKV und der GKV? Stimmt es, dass die PKV ihre eigene Pflegeberatung anbietet?
Allerdings! Während Sie für eine Pflegeberatung durch die GKV Kontakt zu einem Pflegestützpunkt aufnehmen müssen - bleibt es bei der DKV bei Ihren bisherigen Ansprechpartnern, die ggf. alles weitere für Sie organisieren.
Außerdem haben wir den Anspruch qualitativ eine höherwertige und umfassendere Pflegeberatung durchzuführen, als dies in der GKV möglich ist. Dies wird auch durch die neu gegründete Firma COMPASS Private Pflegeberatung seit 1. Januar 2009 unabhängig und zentral für die gesamte Private Krankenversicherung sichergestellt.- Wo kann ich mich als Pflegeberater bewerben?
Für eine erste telefonische Kontaktaufnahme steht Ihnen Dirk Seifert, Kienbaum Management Consultants, unter der Rufnummer 02 11 / 9 65 92 22 gerne zur Verfügung. Interessenten bitten wir um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien, Angabe des Gehaltswunsches/Eintrittstermins) unter der Kennziffer 0935255-33 per Mail an compass-seiferth@kienbaum.de oder per Post an Kienbaum Management Consultants GmbH, Georg-Glock-Str. 8, 40474 Düsseldorf.
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Pflegezeiten und Pflegeurlaub
- Was ist mit den „Pflegezeiten“ gemeint?
Der Gesetzgeber hat für berufstätige nahe Angehörige von Pflegebedürftigen vorgesehen, dass sie sich künftig bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen können. Diese sechs Monate werden im Pflegezeitgesetz und im Sozialgesetzbuch als „Pflegezeit“ bezeichnet. Während dieser Zeit besteht ein Anspruch auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für den Pflegenden aus der Versicherung des zu Pflegenden.
- Was ist mit „Pflegeurlaub“ gemeint?
Um die Pflege von nahen Angehörigen zu organisieren müssen berufstätige nahe Angehörige heute immer einige Tage Urlaub nehmen. Da es hierfür bislang keinen gesetzlichen Anspruch gab, hat der Gesetzgeber im Pflegezeitgesetz nun einen Urlaub für die Organisation der Pflege von bis zu zehn Tagen festgelegt, den ein Arbeitgeber seinem Angestellten gewähren muss.
- Wer sind die „nahen Angehörigen“ von Pflegebedürftigen?
Nahe Angehörige sind laut Pflegezeitgesetz:
- Großeltern, Eltern, Schwiegereltern
- Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister
- Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, auch die Kinder und Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners (Stiefkinder) sowie Schwiegerkinder und Enkelkinder
- Kann jeder die Pflegezeit in Anspruch nehmen?
Nein. Sie gilt nur berufstätigen nahen Angehörigen von häuslich versorgten Pflegebedürftigen, die mindestens in Pflegestufe I eingestuft sind und keine Beamten.
Außerdem können sie nur solche pflegenden Angehörigen in Anspruch nehmen, die in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten angestellt sind.- Kann jeder den Pflegeurlaub in Anspruch nehmen?
Ja.
- Wie kann ich die Pflegezeit oder den Pflegeurlaub beantragen?
Der Pflegeurlaub – und damit die Verhinderung an der Arbeitsleistung sowie deren Dauer – muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden. Sofern der Arbeitgeber dies verlangt, muss ihm eine Bescheinigung über die (voraussichtliche) Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen und die akut erforderliche Organisation der Pflege vorgelegt werden.
Die Pflegezeit wird mittels einer Bescheinigung der Pflegepflichtversicherung oder des Medizinischen Dienstes beantragt. Aus dieser Bescheinigung des Versicherers muss die Pflegebedürftigkeit des versicherten nahen Angehörigen hervorgehen und deren Beginn.
Diese Bescheinigung muss zusammen mit einem schriftlichen Antrag zehn Arbeitstage vor Beginn der Pflegezeit dem Arbeitgeber zugegangen sein. Dem Antrag muss auch zu entnehmen sein, für welche voraussichtliche Dauer die Pflegezeit genommen werden soll.
Sofern nur eine teilweise Freistellung von der Beschäftigung beantragt werden soll, muss auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit zu entnehmen sein.Sofern nur eine teilweise Freistellung gewünscht ist, haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierüber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Wünschen des Arbeitnehmers zu entsprechen, es sei denn, es sprechen dringliche betriebliche Belange gegen diese Regelung.
Zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen ist ein Antrag bei der Pflegeversicherung zustellen.
- Kann der Arbeitgeber sich weigern, mich freizustellen?
Ja, wenn in dem Betrieb 15 oder weniger Beschäftigte arbeiten oder – bei gewünschter teilweiser Freistellung von der Arbeit - wenn dringende betriebliche Belange dagegen sprechen.
- Kann die Pflegezeit auch mehrmals genommen werden?
Nein, sie ist für jeden pflegenden Angehörigen nur einmal und für maximal sechs Monate möglich.
Geschwister können sich die Pflegezeit für Ihre Eltern z.B. aber nach einander nehmen. So kann ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten (zwei mal sechs Monate) überbrückt werden.- Kann die Pflegezeit verlängert werden?
Sofern die sechs Monate noch nicht ausgeschöpft wurden, kann die Pflegezeit – mit Zustimmung des Arbeitgebers - bis zur Gesamthöchstdauer von sechs Monaten verlängert werden. Eine über sechs Monate hinaus gehende Pflegezeit ist – durch eine Pflegeperson allein – nicht vorgesehen.
Wenn ein frühzeitiger Wechsel der Pflegeperson (z.B. schon nach einem Monat sollte der Bruder statt der Schwester pflegen) bei der Beantragung der Pflegezeit vorgesehen war und die Pflegezeit deshalb nicht ausgeschöpft wurde, der vorgesehene Wechsel aber doch nicht zustande kommt (z.B. weil sich der Bruder so verletzt hat, dass er die Pflege nicht durchführen kann), kann sogar verlangt werden, dass die Pflegezeit (für die Schwester) auf bis zu insgesamt sechs Monate verlängert wird.- Kann die Pflegezeit auch bei Teilzeitbeschäftigung genommen werden?
Ja!
- Wird die Pflegezeit auf Berufsbildungszeiten angerechnet?
Nein!
- Kann die Freistellung von der Arbeit auch nur teilweise erfolgen?
Ja, hierüber müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dann eine schriftliche Vereinbarung treffen, die auch beinhaltet, wie die verbleibende Arbeitszeit aufgeteilt werden soll. Der Arbeitgeber kann den Wunsch auf teilweise Freistellung nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
- Kann die Pflegezeit auch bei vollstationärer Pflege genommen werden?
Nein! Muss ein vormals häuslich gepflegter Angehöriger in vollstationäre Pflege wechseln oder ist er nicht mehr pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes, kann die Pflegezeit noch max. vier Wochen fortgeführt werden (gerechnet ab Eintritt der Veränderung in der Pflege).
Der Arbeitgeber ist über die Veränderung in der Pflege umgehend zu unterrichten. Die Pflegezeit kann dann nur beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Grund ist z.B., dass der Arbeitgeber evt. eine Aushilfe eingestellt hat, von der er sich nicht fristlos trennen kann.- Welche Leistungen sind während der Pflegezeit von der Pflegeversicherung vorgesehen?
Während der bis zu sechsmonatigen Pflegezeit besteht ein Anspruch gegen die Pflegepflichtversicherung des pflegebedürftigen nahen Angehörigen auf Zahlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und – sofern unmittelbar vor Beginn der Pflegezeit ein Arbeitsverhältnis oder eine geförderte ABM-Maßnahme bestand - auch zur Arbeitslosenversicherung. Versichert sind max. die Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Bekomme ich während der Pflegezeit mein Gehalt fortgezahlt?
Nein! Das ist im Gesetz nicht vorgesehen. Den Lohnausfall können Sie nur über eine Pflegetagegeldversicherung des Pflegebedürftigen abdecken, wenn Ihnen dieser die ggf. fälligen Versicherungsleistungen zukommen lässt.
- Bekomme ich während des Pflegeurlaubs mein Gehalt fortgezahlt?
Hierzu ist der Arbeitgeber nur verpflichtet, wenn ihn andere gesetzliche Vorschriften oder eine besondere Vereinbarung daran bindet. Ansonsten besteht für die zehn Tage Pflegeurlaub genau so wenig ein Fortzahlungsanspruch wie für die bis zu sechsmonatige Pflegezeit.
- Wie soll ich während der Pflegezeit meinen Lebensunterhalt sicherstellen?
Hier bleibt – sofern keine Rücklagen vorhanden sind – nur der Weg zur Arbeitsagentur, die evt. anteiliges Arbeitslosengeld zahlt oder zum Versorgungsamt.
Daneben kann allenfalls mit dem Pflegebedürftigen gesprochen werden, ob dieser (evt. zumindest teilweise) das ihm zustehende Pflegegeld an die Pflegeperson weitergibt.
Dieser Betrag kann nur aufgestockt werden, wenn eine private Pflegezusatz-versicherung besteht und die Leistungen hieraus vom Pflegebedürftigen an die Pflegeperson weitergegeben wird.
Von Seiten der Pflegepflichtversicherung sind hier keine weiteren Leistungen – neben den Zuschüssen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung - vorgesehen. Das wäre nicht finanzierbar.- Können auch privat Versicherte die Pflegezeiten in Anspruch nehmen und bekommen dann die entsprechenden Leistungen aus der Pflegeversicherung?
Ja! Auch ihnen stehen diese Leistungen zu. Allerdings werden die Beitragshöhen zur Kranken- und Pflegeversicherung auf Mindestbeiträge von freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten gekappt. Außerdem werden nur die Beiträge der Pflegenden gezahlt. Die von privat versicherten Kindern müssen vom pflegenden Elternteil selbst getragen werden.
- Kann mich mein Arbeitgeber während der Pflegezeit oder des Pflegeurlaubs kündigen? Besteht Kündigungsschutz?
Sowohl während der Pflegezeit als auch während des zehntägigen Pflegeurlaubs besteht Kündigungsschutz. Dieser wird ab der Ankündigung über die Pflegezeit oder den Pflegeurlaub bis zu deren Beendigung gewährt.
In besonderen Ausnahmefällen kann nur die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde eine Kündigung für zulässig erklären.
Möglicher Hintergrund:
Der Beschäftigte ist durch den Umstand der Pflegebedürftigkeit seines nahen Angehörigen ein Risiko für den Arbeitsschutz und kann daher das Angestelltenverhältnis nach Ende des Pflegeurlaubs oder der Pflegezeit nicht mehr fortführen.
Eine Prüfung durch die Landesbehörde wäre in diesem Fall jedoch Voraussetzung.- Kann die Pflegezeit auch früher – also vor Ablauf der vereinbarten Zeit – beendet werden?
Das geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers, da dieser entsprechend (personell) disponieren muss. Ausnahmen hiervon sind nur in folgenden Fällen mit einer Übergangsfrist von vier Wochen möglich:
- Der Pflegebedürftige verstirbt.
- Der Pflegebedürftige muss in vollstationäre Pflege (Heim).
- Die Pflege ist aus anderen Gründen unmöglich oder unzumutbar.
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Pflegestützpunkte
- Was sind Pflegestützpunkte? Wo ist der nächste Pflegestützpunkt der PKV?
Pflegestützpunkte sind die Beratungsstellen der GKV. Die meisten Pflegestützpunkte müssen unter sehr großem finanziellem Aufwand erst geschaffen werden. An diesen – aus Sicht der PKV - unnötigen Kosten wollte sich die PKV nicht beteiligen und bietet statt dessen die Pflegeberatung als Hauptaufgabe der Pflegestützpunkte zunächst innerhalb der Versicherungsunternehmen und – wenn ein Besuch vor Ort gewünscht wird – seit 1. Januar 2009 durch die Firma COMPASS Private Pflegeberatung an. Als erster Ansprechpartner für einen DKV-Versicherten steht aber nach wie vor ach sein zuständiger Pflege-Spezialist in der DKV zur Verfügung.
- Kann ich die Pflegestützpunkte der GKV in Anspruch nehmen?
Generell ja! Wir empfehlen jedoch DKV-Versicherten immer zunächst die Kontaktaufnahme mit der DKV, da in den GKV-Pflegestützpunkten keine Kenntnisse über den mit der DKV geschlossenen Versicherungsvertrag vorliegen und eine Beratung in sofern nie vollständig sein kann.
- Wird durch die neuen Pflegestützpunkte nicht der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung teuerer? Wie werden die Pflegestützpunkte finanziert?
Insgesamt sind mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz deutliche Leistungsverbesserungen vorgesehen. Der Aufbau von Pflegestützpunkten ist insofern nur ein Teil der Maßnahmen, der zu höheren Beiträgen in der GKV führen wird.
Da die PKV keine Pflegestützpunkte aufbauen wird und allenfalls fallbezogen bei Inanspruchnahme durch PKV-Versicherte eine Leistung hierfür zu erbringen hat, werden für die PKV deutlich geringere finanzielle Aufwendungen entstehen, als für die GKV.
Hinzu kommt, dass das Finanzierungsmodell der PKV bereits heute schon den Beweis erbracht hat, dass es dem der GKV überlegen ist. Nicht umsonst sind in der PKV hohe Rückstellungen für die Pflegeversicherung angespart worden, die Begehrlichkeiten in der Politik und der GKV auslösen.
Für die GKV-Pflegestützpunkte ist eine Finanzierung durch die Kommunen und die Pflegekassen sowie evt. durch die sonstigen Sozialleistungsträger vorgesehen. Hinzu kommt eine Anschubfinanzierung durch die Länder oder den Bund. Das alles wird für die PKV kein Thema sein.
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Demenzleistungen
- Für Demenzpatienten gibt es seit 1. Juli 2008 Leistungen. Wie bekommt man die?
Leistungen für Menschen mit so genannten eingeschränkten Alltagskompetenzen gab es auch bislang in der Pflegepflichtversicherung. Allerdings waren die bisher an eine vorliegende körperliche Hilfebedürftigkeit gekoppelt und auf 460 Euro im Jahr begrenzt. Körperliche Hilfebedürftigkeit muss seit 1. Juli 2008 nun nicht mehr vorliegen. Der Leistungsanspruch wurde auf bis zu 2.400 Euro im Jahr ausgeweitet und besteht bereits, wenn eine dementielle oder psychische Erkrankung oder eine geistige Behinderung besteht, in deren Folge die Aktivitäten im Rahmen der Alltagskompetenzen eingeschränkt oder nicht mehr wahrnehmbar sind. Allerdings muss auch ein grundpflegerischer und hauswirtschaftlicher Hilfebedarf bestehen. Dieser dann jedoch unterhalb dessen, was für Pflegestufe I Voraussetzung wäre.
Für die Leistungsinanspruchnahme muss ein formloser Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt werden.- Muss ich für Demenzleistungen begutachtet werden?
Ja! Hierzu wurde ein eigenes Begutachtungsverfahren entwickelt, dass durch den unabhängigen medizinischen Dienst der Privaten Pflegeversicherung (MPD) wie auch durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) durchgeführt wird.
Nur der Medizinische Dienst kann unabhängig und objektiv feststellen, ob die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung erfüllt sind.- Bekomme ich die Demenzleistungen zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung?
Ja, wenn Sie nicht in vollstationärer Pflege betreut werden. Dort sind keine zusätzlichen Leistungen vorgesehen, die der Versicherte auf seinem Konto sehen könnte. Allerdings wird es auch in vollstationärer Pflege Mehrleistungen für Demenzpatienten geben, die den Heimen finanziell und den Bewohnern in der Betreuung zu Gute kommen.
- Wie hoch sind die Leistungen bei Demenz?
Bis zu 2.400 Euro pro Jahr, wobei es eine Abstufung zwischen Grundbedarf und erhöhtem Bedarf gibt. Patienten mit Grundbedarf haben dann Anspruch auf bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Die Feststellung, ob Grundbedarf oder erhöhter Bedarf vorliegt, wird vom unabhängigen medizinischen Dienst der Privaten Pflegeversicherung bzw. - bei gesetzlich Versicherten - vom medizinischen Dienst der Krankenkassen im Rahmen einer Begutachtung vorgenommen.
- Wer kann die Demenzleistungen/ Betreuungsleistungen erbringen?
Laut Gesetz können Betreuungsleistungen nur für die Inanspruchnahme von
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- teilstationären Pflegeeinrichtungen
- zugelassenen Pflegediensten, soweit die es sich nicht um Maßnahmen der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung handelt
- sogenannten niedrigschwelligen Betreuungseinrichtungen (z.B. von den Kassen anerkannte Selbsthilfegruppen, Deutsche Alzheimergesellschaft u.ä.)
erbracht werden.
Sofern Sie Informationen über geeignete Einrichtungen in Ihrer Umgebung wünschen, rufen Sie uns bitte an oder kontaktieren Sie die Firma COMPASS Private Pflegeberatung sowie die in Ihrer Nähe tätigen miCura Pflegedienste.
- Bekommen auch Menschen mit Pflegestufe 0 die Leistungen wegen Demenz?
Ja, das ist eine der wesentlichen Verbesserungen, die durch die Reform bewirkt werden. Die so genannten „Demenzleistungen“ werden – wenn entsprechender Bedarf durch den Medizinischen Dienst festgestellt wurde – künftig unabhängig von den Voraussetzungen der Pflegestufe I erbracht. Allerdings wird auch hier ein grundpflegerischer und hauswirtschaftlicher Hilfebedarf vorhanden sein müssen, der – wie gesagt – deutlich unterhalb der Pflegestufe I liegen darf.
- Ab wann stehen einem die „Demenzleistungen“ zu? Wann beginnt der Leistungsanspruch?
Die Leistungen sind grundsätzlich auf Antrag, d.h. ab dem Tag der Antragsstellung beim Pflegepflichtversicherer zu erbringen. Das Gesetz trat am 1. Juli 2008 in Kraft. Sofern also bei schon bestehendem und zugesagtem Leistungsanspruch Rechnungen für die entsprechenden Leistungen eingehen, werden wir diese automatisch mit den neuen Beträgen berücksichtigen.
Sofern bislang kein Antrag auf „Demenzleistungen“ gestellt worden ist, gilt der Tag der Antragsstellung - frühestens der erste des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, (wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Voraussetzungen für die Leistungen bestanden haben) - als Leistungsbeginn. Dem voran geht immer eine Untersuchung/ Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.
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Hospiz
- Was sind Hospizleistungen?
Wenn ein DKV-Kunde einen Platz in einem stationären Hospiz hat und dort seine letzten Tage verbringen möchte, besteht Leistungsanspruch, sofern die Krankheitskostenvollversicherung dies vorsieht. Art und Höhe der Leistungen für die voll- und teilstationäre Hospizversorgung ergeben sich aus den Tarifbedingungen.
Die DKV unterstützt den Hospizgedanken in Deutschland. Die Hauptaufgabe der Hospizarbeit besteht darin, schwerstkranke und sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu begleiten. So kann ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis zum Tod ermöglicht werden.
Tarifbedingungen einsehen oder herunterladen
Informationen zur medizinischen Versorgung der DKV
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myDKV - Kundenbereich im Internet
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Beschreibung myDKV
- Was ist myDKV?
myDKV ist ein besonders geschützter Kundenbereich im Internet für DKV-Kunden. Neben dem Angebot an exklusiven Services wie z.B. dem Hilfsmittel-Service oder dem Online-Expertenrat kann der Versicherungsnehmer hier seine Vertrags- und Kundendaten einsehen sowie Änderungen über personalisierte Formulare sicher an die DKV übermitteln.
- Wer kann sich für myDKV registrieren?
Für den persönlichen Kundenbereich myDKV kann sich grundsätzlich jeder Versicherungsnehmer der DKV registrieren. Ausgenommen sind so genannte "kurzfristige Auslandsreise-Krankenversicherungen".
- Was kann ich alles über myDKV sehen und ändern?
myDKV bietet eine Übersicht zu den Vertrags- und Kundendaten eines Versicherungsnehmers. Bei den Vertragsdaten werden die versicherten Personen mit jeweiligen Tarifen und Beiträgen angezeigt. Sofern es für die versicherten Tarife die Tarifbedingungen in elektronischer Form gibt, können diese im PDF-Format heruntergeladen werden. Bei den persönlichen Daten werden Adressen, Bank- und Telekommunikationsverbindungen zu den Verträgen des Versicherungsnehmers angezeigt.
Änderungen dieser Daten können der DKV einfach über entsprechende personalisierte Formulare mitgeteilt werden. Daneben werden Formulare zu verschiedenen Vertrags- und Leistungsthemen, wie z.B. Meldung einer stationären Krankenhausbehandlung, angeboten. Weitere Serviceleistungen stehen mit dem Online-Expertenrat und dem Hilfsmittel-Service zur Verfügung. Besonders Hilfreich für die Prüfung von Arztrechnungen ist die Muster-Arztrechnung, die zahlreiche Erläuterungen enthält. Des Weiteren ist die Teilnahme an einer Kundenbefragung mit regelmäßigem Gewinnspiel möglich.
- Können Leistungsabrechnungen in myDKV eingesehen werden?
Die Funktion "Bearbeitung verfolgen" macht es möglich: Wie bei einem Paketdienst kann nachverfolgt werden, ob und inwieweit die eingereichte Rechnung bereits bearbeitet wurde. Es gibt drei verschiedene Phasen:
Status "Eingang": Die Rechnung ist eingegangen. Die Eingabe wird am Werktag nach der Erfassung im System der DKV aktiviert.
Status "in Bearbeitung": Die Rechnung wurde erfasst und befindet sich "in Bearbeitung" oder im Postkorb eines Sachbearbeiters.
Status "Auszahlung veranlasst": Die Rechnung ist abschließend bearbeitet und die "Auszahlung" an den Kunden veranlasst bzw. die Frage zum Leistungsumfang wurde schriftlich beantwortet.
Bei Fragen rund um die Leistungsabrechnungen hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter:
Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei) im Notfall aus dem Ausland + 49 / 2 21 / 57 89 40 05 (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters).- Können Leistungsanträge über myDKV eingereicht werden?
MyDKV bietet die Möglichkeit, Rechnungen in digitaler Form an die DKV zu übermitteln. Dazu muss lediglich die Rechnung eingescannt und über die Funktion "Rechnung hochladen" auf den Weg gebracht werden. Anschließend prüft die DKV, ob die Rechnung nachvollziehbar und gebührenrechtlich in Ordnung ist. Die Originalbelege müssen nicht mehr übersandt werden.
Ergänzungsversicherte Kunden (bisherige Tarife: AM7, AM8, AZS, AZT, DF2, DS2, DS3, EA1, EA2, EKV, FKV, GE, GEP, HMR, KEN, SHR, SKO) können online ihre Brille oder die Kontaktlinsenrechnung in Form eines "self services" abrechnen. Dazu müssen lediglich die relevanten Rechnungsinformationen in einem Online-Formular erfasst werden - das Zusenden der Rechnung bzw. ein Scannen ist nicht notwendig. Nach dem Zufallsprinzip werden von Kunden Originalbelege zur Prüfung angefordert.
myDKV Registrierung- Warum erscheinen in myDKV nicht sofort die geänderten persönlichen Daten?
Wenn über myDKV eine Änderung der persönlichen Daten mitgeteilt wird, muss diese zunächst in den Systemen der DKV geändert und verarbeitet werden. Sobald dies geschehen ist, werden die aktuellen Daten in myDKV angezeigt.
Adressen, wie z.B. Urlaubsanschriften, werden grundsätzlich nicht in myDKV angezeigt, sondern nur in den internen Systemen der DKV gespeichert.- Was ist der Hilfsmittel-Service in myDKV?
Der Hilfsmittel-Service für DKV-Kunden wird in myDKV in elektronischer Form angeboten. Die DKV hat mit namhaften Unternehmen Kooperationen vereinbart, die DKV-Kunden umfassend beraten und bedarfsgerecht mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln versorgen. Beratung und Versorgung erfolgen i.d.R. innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Beauftragung der Kooperationspartner. Bei längeren Lieferzeiten erhält der Kunde eine Interimsversorgung.
Der Hilfsmittel-Service gilt für folgende Hilfsmittel:
- Rollstuhl
- Sauerstoffgerät (Konzentrator, Armatur, mobiles O2-Spargerät oder Flüssig)
- Gerät zur Schlafapnoebehandlung (Atemtherapie)
- Überwachungsmonitor für Säuglinge
- Infusionspumpe
- Elektronische Lesehilfe
- Ernährungspumpe
- Insulinpumpe
- Pumpen zur ambulanten Chemotherapie/Medikamentengabe
- Beatmungsgerät
- Inhalationsgerät
- Absauggerät
- Pulsoxymeter
Für die genannten Hilfsmittel ist eine schriftliche Kostenzusage der DKV erforderlich. Die Regelungen hierzu ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Hilfsmittel werden, soweit dies möglich ist, über Fallpauschalen zur Verfügung gestellt. Vorteil dieser Pauschalen ist, dass in dem für einen festgelegten Zeitraum zu zahlenden Betrag neben dem Gerät auch weitestgehend das Zubehör sowie Reparaturen und Wartungen enthalten sind. Bei Problemen mit Ihrem Hilfsmittel steht Ihnen in der Regel ein 24-Stunden-Notdienst zur Verfügung.
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Neuregistrierung für myDKV
- Wer kann sich für myDKV registrieren?
Für den persönlichen Kundenbereich myDKV kann sich grundsätzlich jeder Versicherungsnehmer der DKV registrieren. Ausgenommen sind Verträge, die ausschließlich eine so genannte "kurzfristige Auslandsreise-Krankenversicherung" beinhalten.
- Wo und wie erfolgt die Registrierung für myDKV?
Die Registrierung erfolgt über ein zweiseitiges Formular, welches Sie über die DKV.com aufrufen können. Auf der ersten Seite werden persönliche Daten (Name, Geburtsdatum sowie die Versicherungsnummer und die E-Mail-Adresse) des Versicherungsnehmers abgefragt. Auf der zweiten Seite wird vom Nutzer die Benutzerkennung selbst vergeben. Nach einer Registrierung wird dem Versicherungsnehmer das Passwort einige Tage später auf dem Postweg zugestellt.
- Was bedeutet die Meldung, dass Cookies nicht zugelassen sind?
Die Anforderung von Zugangsdaten und die Anmeldung bei myDKV sind nur möglich, wenn Cookies auf den Seiten www.dkv.com und www.kundenordner.de zugelassen sind. Falls die Meldung erscheint, dass Cookies nicht zugelassen sind, muss die Einstellung im Browser (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox oder Netscape) geändert werden.
Informationen zum Datenschutz
myDKV Demo-Version
myDKV Registrierung- Warum werde ich nicht als DKV-Kunde erkannt?
Ein Grund hierfür kann sein, dass der Name des Kunden bei der DKV in einer anderen Schreibweise gespeichert ist (z.B. Abweichungen bei Doppelnamen oder Umlauten). Das Kundenservice Center der DKV hilft in solchen Fällen gerne weiter.
Kontaktangebote der DKV
myDKV Demo-Version
myDKV Registrierung- Ist eine Registrierung auch für Verträge anderer Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) möglich?
Innerhalb von myDKV können nur Verträge mit den jeweiligen versicherten Personen angezeigt werden, bei denen der Nutzer selbst Versicherungsnehmer ist.
- Haben versicherte Personen auch Zugriff auf die Verträge in myDKV?
Aus rechtlichen Gründen darf sich nur der Versicherungsnehmer, der gleichzeitig auch versicherte Person sein kann, für myDKV anmelden.
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Anmeldung (Login) und Zugangsdaten
- Wo und wie ist die Anmeldung (Login) bei myDKV möglich?
Die Anmeldung ist auf der Internetseite www.dkv.com über die Homepage oder den Bereich Versicherungsservice möglich. Des Weiteren kann die Anmeldung auch über www.kundenordner.de erfolgen. Zur Anmeldung ist die Benutzerkennung mit dem dazugehörigen Passwort erforderlich.
- Müssen Groß- und Kleinschreibung sowie Leerzeichen bei der Eingabe der Zugangsdaten beachtet werden?
Groß- und Kleinschreibung muss bei der Eingabe der Zugangsdaten beachtet werden. Das Passwort, welches dem Versicherungsnehmer von der DKV per Brief mitgeteilt wird, kann mit oder ohne Leerzeichen eingegeben werden. In allen anderen Fällen sind auch Leerzeichen zu beachten.
- Warum erscheint bei der Anmeldung die Fehlermeldung, dass die Zugangsdaten nicht korrekt sind?
Hierfür kann es verschiedene Ursachen geben. Möglicherweise handelt es sich um einen Eingabefehler oder auf der Tastatur ist die "Feststelltaste" für die Großschreibung aktiviert. Es kann auch sein, dass Benutzerkennung und Passwort nicht zueinander passen. Sollte die Anmeldung trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, können neue Zugangsdaten angefordert werden.
- Der Kundenbereich myDKV ist gesperrt, was ist zu tun?
Der Kundenbereich wird gesperrt, wenn mehrmals das falsche Passwort eingegeben wird. Um myDKV zu entsperren, muss mit dem Kundenservice Center der DKV Kontakt aufgenommen werden - dort hilft man Ihnen gerne weiter:
Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei) oder im Notfall aus dem Ausland + 49 / 2 21 / 57 89 40 05 (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters).- Wo können die Zugangsdaten für myDKV geändert werden?
Die Zugangsdaten können nach der Anmeldung (Login) in myDKV über den Punkt "Benutzerverwaltung" geändert werden.
- Wenn die Benutzerkennung nicht mehr bekannt ist, kann diese bei der DKV angefordert werden?
Die Benutzerkennung wird vom Versicherungsnehmer selbst vergeben. Sollte diese nicht mehr bekannt sein, müssen neue Zugangsdaten angefordert werden.
- Wenn das Passwort nicht mehr bekannt ist, kann dieses bei der DKV angefordert werden?
Die DKV kennt nur das Passwort, welches dem Versicherungsnehmer per Brief zugestellt wird. Dieses Passwort muss spätestens bei der ersten Anmeldung durch den Nutzer geändert werden. Ist dieses selbst vergebene Passwort nicht mehr bekannt, müssen neue Zugangsdaten bei der DKV angefordert werden.
- Was passiert, wenn man sich von myDKV nicht abmeldet?
Erfolgt innerhalb von 45 Minuten keine Aktion in myDKV, kommt es aus Sicherheitsgründen zu einer automatischen Abmeldung. Selbstverständlich ist eine neue Anmeldung sofort möglich.
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Technische Voraussetzungen und Hilfen
- Wie ist die "optimale" Browsereinstellung für myDKV?
Damit alle Funktionen in myDKV optimal angezeigt und genutzt werden können, muss im Browser JavaScript aktiviert sein. Des Weiteren sollten Session-Cookies akzeptiert werden.
- Was bedeutet die Meldung, dass Cookies nicht zugelassen sind?
Die Anforderung von Zugangsdaten und die Anmeldung bei myDKV sind nur möglich, wenn Cookies auf den Seiten www.dkv.com und www.kundenordner.de zugelassen sind. Falls die Meldung erscheint, dass Cookies nicht zugelassen sind, muss die Einstellung im Browser (z.B. Internet Explorer, Mozilla Firefox oder Netscape) geändert werden.
Informationen zum Datenschutz
myDKV Demo-Version
myDKV Registrierung- Wie werden Cookies im Internet-Explorer zugelassen?
1. Klicken Sie in der Menüzeile auf "Extras" und anschließend auf den Menüpunkt "Internetoptionen".
2. Klicken Sie auf den Reiter "Datenschutz".
3. Klicken aufden Button "Sites".
4. Geben Sie in das Eingabefeld "www.kundenordner.de" ein und klicken Sie anschließend auf "Zulassen".
5. Wiederholen Sie den vierten Schritt für die Adresse www.dkv.com.
6. Bestätigen Sie die Eingabe über den Button "OK".
7. Verlassen Sie das Menü "Internetoptionen" über den Button "OK".Diese Anleitung wurde für die Browser-Version 6.0 erstellt. Bei anderen Browser-Versionen sind geringfügige Abweichungen von der o.g. Beschreibung möglich.
Informationen zum Datenschutz
myDKV Demo-Version
myDKV Registrierung- Wie werden Cookies im Firefox-Browser zugelassen?
1. Klicken Sie in der Menüzeile auf "Extras" und anschließend auf "Einstellungen".
2. Klicken Sie auf das Icon "Datenschutz".
3. Klicken Sie auf das Plus-Zeichen vor dem Wort "Cookies".
4. Klicken Sie auf den Button "Ausnahmen".
5. Geben Sie in das Eingabefeld "www.kundenordner.de" ein und klicken Sie auf den Button "Erlauben".
6. Wiederholen Sie den fünften Schritt für die Adresse www.dkv.com.
7. Bestätigen Sie die Eingabe über den Button "OK".
8. Verlassen Sie das Menü "Einstellungen" über den Button "OK".Diese Anleitung wurde für die Browser-Version 3.0 erstellt. Bei anderen Browser-Versionen sind geringfügige Abweichungen von der o.g. Beschreibung möglich.
Informationen zum Datenschutz
myDKV Demo-Version
myDKV Registrierung
-
Datenschutz
- Sind die Daten in myDKV sicher?
Um die Daten in myDKV wirkungsvoll vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen, verfolgen die DKV und ITERGO ein umfassendes Sicherheitskonzept. Bei der Übertragung und Aufbewahrung der Daten werden modernste und bewährteste Technologien und Sicherheitsstandards verwendet.
Informationen zum Datenschutz
myDKV Demo-Version
myDKV Registrierung- Werden Mitteilungen aus myDKV verschlüsselt an die DKV übermittelt?
Die Datenübertragung zwischen dem Kundenbereich und der DKV erfolgt verschlüsselt.
Informationen zum Datenschutz
myDKV Demo-Version
myDKV Registrierung
-
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Kontakt
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Interessenten und Kunden
- Wie lauten Postanschrift, E-Mail-Adresse, Fax- und Telefonnummer der DKV?
Postanschrift
DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln
Telefon 0 800 / 3 74 64 44 (gebührenfrei)
oder im Notfall aus dem Ausland + 49 / 2 21 / 57 89 40 05**
Telefax + 49 / 18 05 / 78 60 00 (14 Ct./Min.*)
Kontaktformulare*aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen
** Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters- Wo gibt es eine Übersicht der Ansprechpartner im Außendienst und der DKV-Geschäftsstellen?
Die Ansprechpartner im Außendienst (Vermittler) und die Anschriften der DKV-Geschäftsstellen können über die Rubrik "DKV in Ihrer Nähe" gefunden werden.
- Wie ist der Gesundheitsservice der DKV zu erreichen?
Den Gesundheitsservice der DKV ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. DKV-Kunden, die für den persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet registriert sind, können in myDKV zudem den Online-Expertenrat nutzen.
- Wie lautet die Bankverbindung der DKV?
Für Zahlungen aus dem Inland:
HypoVereinsbank
BLZ 370 200 90
Konto 375 1210Für Zahlungen aus dem Ausland:
BIC-Code: HYVEDEMM
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10- Wie lauten die Anschriften der DKV-Auslandsgesellschaften & Repräsentanzen?
Belgien
DKV BELGIUM S.A./N.V.
Boulevard
Bischoffsheimlaan 1-8
1000 Brüssel
Telefon +32 / 2 / 2 87 64 11
Telefax +32 / 2 / 2 87 64 12
contact@dkv.be
www.dkv.beChina
PICC Health Insurance
Company Limited
7 - 10 Floors, Soth Wing
Building No 11
Feng Hui Yuan
Tai Ping Qiao Street, Xi Cheng District
Peking 100032
Telefon +86 / 10 58 33 25 26
Telefax +86 / 10 58 33 25 00
www.dkv.cnGrossbritannien
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
United Kingdom Branch
30, Fenchurch Street
London, EC3M 3AJ
Telefon +44 / 20 77 18 12 99
UK-Banch@dkv.co.uk
www.dkv.co.ukLuxemburg
DKV Luxembourg S.A.
43, avenue J.-F. Kennedy
1855 Luxembourg
Telefon +3 52 / 4 26 46 41
Telefax +3 52 / 4 26 46 42 50
info@dkv.lu
www.dkv.lu
DKV Globality S.A.
Rue Edward Steichen 13
2540 Luxemburg
Telefon +3 52 / 27 04 44 10 00
www.dkv-globality.comNorwegen
Storebrand Helseforsikring AS
Filipstad Brygge 1
0114 Oslo
Telefon +47 / 22 / 31 13 30
Telefax +47 / 22 / 31 13 70
helpline@storebrandhelse.no
www.storebrandhelse.noSchweden
DKV Hälsa
Ralambsvägen 17
10026 Stockholm
Telefon +46 / 8 / 6 19 62 00
Telefax +46 / 8 / 6 19 62 80
www.dkvhalsa.se
info@dkvhalsa.seSpanien
DKV Seguros y Reaseguros
Sociedad Anónima Espanola
Avenida César Augusto, 33
50004 Saragossa
Telefon +34 / 9 76 / 28 91 00
Telefax +34 / 9 76 / 28 91 14
oficinainternetdkv@dkvseguros.es
www.dkvseguros.es- Wer ist Ansprechpartner für den persönlichen Kundenbereich myDKV?
Bei Fragen rund um den persönlichen Kundenbereich myDKV hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0 800/ 3 74 64 44 (gebührenfrei) oder im Notfall aus dem Ausland + 49 / 2 21 / 57 89 40 05 (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters).
- Wie lauten die Anschriften der wichtigsten Vereine, Verbände und des Ombudsmann der Privaten Krankenversicherung?
Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Postfach 120 864, 10589 Berlin
Telefon 0 30 / 40 04 56 - 0
Telefax 0 30 / 40 04 56 - 3 88
info@baek.de
www.bundesaerztekammer.deBundeszahnärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
Chausseestraße 13, 10115 Berlin
Telefon 0 30 / 4 00 05 - 0
Telefax 0 30 / 4 00 05 - 2 00
www.bzaek.deKBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Postfach 12 02 64, 10592 Berlin
info@kbv.de
www.kbv.de
PKV Verband
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Postfach 51 10 40, 50946 Köln
Telefon 02 21 / 37 66 2 - 0
Telefax 02 21 / 37 66 21 0
info@pkv.de
www.pkv.dePKV Ombudsmann
PKV-Geschäftsstelle Berlin
Kronenstraße 13, 10117 Berlin
Telefon 01 80 / 2 55 04 44 (3,9 Ct./Min.*)
Telefax 0 30 / 20 45 89 31 (14 Ct./Min*)
www.pkv-ombudsmann.de(*aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen)
-
Vertriebspartner
- Wie kann man Vertriebspartner der DKV werden?
Interessenten an einer Vertriebspartnerschaft mit der DKV finden unter www.dkv-online.de weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
-
Presse
- Wer sind die Ansprechpartner in der Unternehmenskommunikation?
Alexandra Klemme
Telefon 02 11 / 4 77 30 03
Telefax 02 11 / 4 77 15 11
Sybille Schneider
Telefon 02 11 / 4 77 51 87
Telefax 02 11 / 4 77 15 11
Birger Jaspers
Telefon 02 11 / 4 77 84 03
Telefax 02 11 / 4 77 15 11
ERGO Versicherungsgruppe AG
Media Relations
Victoriaplatz 2
40198 Düsseldorf
-
Jobs und Karriere
- Wie lauten die Kontaktdaten für Anfragen zu einer Ausbildung bei der DKV?
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen - Betrieb
Köln
ERGO Versicherungsgruppe AG
Personalbetreuung
Anja Giesen
Postanschrift: 50594 Köln
Standort: Scheidtweilerstr. 4
Telefon 02 21 / 5 78 41 74
Telefax 02 21 / 5 78 25 91
anja.giesen@ergo.deBerlin
DKV Deutsche Krankenversicherung AG
Vertriebsorganisation/Ausbildung
Kerstin Voigt
Stresemannstraße 111
10963 Berlin
Telefon 0 30 / 85 02 22 08
Telefax 0 30 / 85 02 27 62
kerstin.voigt@dkv.comBürokaufmann/-frau
Köln
ERGO Versicherungsgruppe AG
Personalbetreuung
Anja Giesen
Postanschrift: 50594 Köln
Standort: Scheidtweilerstr. 4
Telefon 02 21 / 5 78 41 74
Telefax 02 21 / 5 78 25 91
anja.giesen@ergo.de
Ansprechpartner für den Bereich Außendienst
Die DKV bietet in fast allen Bundesgebieten über ihre Geschäftsstellen Ausbildungsplätze für den Beruf Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen an.
Zu den BewerbungsadressenIT-Bereich
Informieren Sie sich auf der Internetseite der ITERGO über die Ansprechpartner der Ausbildungswege.
Internetauftritt ITERGO
- Wie lauten die Kontaktdaten für Anfragen zu einer Tätigkeit bei der DKV?
Innendiensttätigkeit
Alexandra Krombach
Telefon 02 21 / 5 78 21 56Aushilfstätigkeit (Studenten)
Sabine van de Sandt
Telefon 02 21 / 5 78 48 46Außendiensttätigkeit
Michael Bruns
Telefon 02 21 / 5 78 40 13
Informationen Thema Karriere
Kontaktformular - E-Mail an die DKV
-
Gesundheit
- Wer ist Ansprechpartner bei medizinischen Fragen?
Die DKV hilft Kunden gerne rund um das Thema Gesundheit weiter. Die Experten des DKV-Gesundheitstelefons nennen z.B. Adressen von Behandlern und Kliniken. Auch helfen sie gerne bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Krankenhäusern (auf bestimmte Krankheiten bezogen). DKV-Kunden, die für den persönlichen Kundenbereich myDKV im Internet registriert sind, können in myDKV zudem den Online-Expertenrat nutzen.
DKV Gesundheitstelefon
Kontaktangebote der DKV
Informationen zum Kundenbereich myDKV
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Kontaktformulare auf www.dkv.com
- Welche Vorteile bieten die Kontaktformulare der DKV?
Sicherheit: Alle Formulare (E-Mails), die aus dem Dialog-Center versandt werden, werden verschlüsselt an die DKV übertragen.Übersichtlichkeit: Die Formulare im Dialog-Center werden übersichtlich und nach Themen sortiert angezeigt.
Benutzerfreundlichkeit: Das Dialog-Center wurde so gestaltet, dass eine besonders einfache, zum Internetnutzer und dessen Anliegen passende, Bedienung möglich ist.
Datenabfrage: In den Formularen werden Schritt für Schritt alle erforderlichen Daten abgefragt. Im Gegensatz zu einer frei formulierten E-Mail können dadurch oftmals Rückfragen durch die DKV vermieden werden.
Kopiefunktion: Auf Wunsch kann der Nutzer sich eine Kopie der Mitteilung an seine E-Mail-Adresse senden oder als PDF-Dokument erstellen lassen.
Informationen zum Datenschutz
Kontaktformulare - E-Mail an die DKV
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