Standard- und Basistarif

Beitragsänderung ab 1.7.2024

Hintergrundinfos zum Standardtarif

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat den Tarif 1994 eingeführt. Er ist für langjährig Versicherte gedacht. Im Standardtarif sind Sie nur versicherbar, wenn Sie bereits vor dem 1.1.2009 bei uns privat krankenversichert waren.

Die Leistungen des Standardtarifs bieten einen Grundschutz. Sie orientieren sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Deshalb ist der Standardtarif nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet und erfüllt vor allem eine soziale Schutzfunktion.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Standardtarif wechseln zu können?

Im Standardtarif sind Sie versicherbar, wenn Sie vor dem 1.1.2009 bei uns privat krankenversichert waren, über eine Versicherungszeit in einer substitutiven, geschlechtsabhängig (bisex) kalkulierten Krankheitskostenvollversicherung von mindestens 10 Jahren verfügen, sowie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben das 65. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet. Und Ihr jährliches Gesamteinkommen übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 Sozialgesetzbuch V nicht.
  • Sie beziehen vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Oder Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Rente. Letzteres heißt, Sie haben die Rente beantragt. Das jährliche Gesamteinkommen darf dabei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigen.

Wenn dies auf Sie zutrifft, sind auch Ihre Familienangehörigen aufnahmefähig, sofern diese bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ihnen familienversichert wären.

Hintergrundinfos zum Basistarif

Der Basistarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung (PKV). Er unterscheidet sich deutlich von den anderen Tarifen der PKV. Er ist ein gesetzlich definiertes Produkt und entspricht in Art, Umfang und Höhe dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind seit dem 1.1.2009 verpflichtet, den Basistarif anzubieten. Sie dürfen niemanden zurückweisen, der sich in diesem Tarif versichern darf. Im Basistarif sind keine versicherungsmedizinischen Beitragszuschläge zu zahlen. Wer hilfebedürftig im Sinne des Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuches ist, zahlt einen reduzierten Beitrag.

Wer kann sich im Basistarif versichern?

  • Privatversicherte, die ihren Versicherungsvertrag erstmals nach dem 31.12.2008 abgeschlossen haben. Sie können jederzeit bei ihrem aktuellen oder auch bei einem anderen PKV-Unternehmen in den Basistarif wechseln. Bei einem Unternehmenswechsel überträgt der bisherige Versicherer die dem Basistarif entsprechenden kalkulierten Alterungsrückstellungen auf den neuen Versicherer.
  • Privatversicherte, die vor 2009 ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, wenn sie
    • mindestens 55 Jahre alt sind oder
    • eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. die Voraussetzungen dazu erfüllen und die Rente beantragt haben oder
    • ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen oder vergleichbaren Vorschriften beziehen oder
    • hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts sind oder
    • im Standardtarif versichert sind.
    Diese Personengruppen können nur bei ihrem Versicherungsunternehmen in den Basistarif wechseln.
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