Rechnungserstattung durch die DKV

Auslandsschutz

Bitte achten Sie bei einer ärztlichen Behandlung im Ausland darauf, dass die Rechnung folgende Angaben enthält.

1. Diagnose
2. die einzelnen Behandlungstage
3. Art der ärztlichen Verrichtung mit dem jeweiligen Honorar

Diese Angaben werden zur Bearbeitung unbedingt benötigt.

Gern können Sie dem Behandler auch ein Merkblatt "Rechnungsangaben bei Behandlung im Ausland" in verschiedenen Sprachen vorlegen.

Mehr zum Thema "Rechnungen" finden Sie in den Häufig gestellte Fragen - FAQ.