FAQ Änderung der Selbstbeteiligung

Zwei Frauen sitzen gemeinsam am Laptop

Wenn sich die Selbstbeteiligung (SB) ändert, können Fragen aufkommen:

  • Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Umstellungsjahr?
  • Wann berücksichtigen wir die bisherige und wann die neue Selbstbeteiligung?
  • Wie berechnen wir diese genau? Und wie sieht die Abrechnung dann aus?

In unseren FAQ erhalten Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen.

FAQ Änderung des Selbstbeteiligung (SB)

  • Sie finden die vertragliche Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des neuen Tarifs.

  • Das Behandlungs- oder Bezugsdatum – nicht das Rechnungsdatum.

    Enthält eine Rechnung also Kosten für Behandlungen, die teilweise vor und teilweise nach der Umstellung liegen, teilen wir die Rechnung entsprechend auf. So wird die noch offene SB im jeweiligen Tarif korrekt berücksichtigt. Auch teilen wir die Rechnung auf, wenn sie Behandlungsdaten aus mehreren Jahren enthält.

  • Wenn Kosten abgerechnet werden, die teilweise vor und teilweise nach der Umstellung liegen – und eine der beiden SBs bereits erfüllt ist.

     

    Beispiel:

    Umstellung 01.04.JJ  

    Bisherige SB:

    600 EUR
    offen: 0 EUR

    Neue SB:

    800 EUR
    offen: 600 EUR

    • Bisherige SB:

      600 EUR
      offen: 0 EUR

      Neue SB:

      800 EUR
      offen: 600 EUR

    Abrechnung:

    Behandlungs-/ Bezugsdatum Rechnungsbetrag berücksichtige SB Auszahlungsbetrag

    Beleg Rezept

    13.02.JJ

    200 EUR

    0 EUR

    200 EUR

    Beleg Arztrechnung

    03.06.JJ

    450 EUR

    450 EUR

    0 EUR

    • Beleg Rezept

      13.02.JJ

      Beleg Arztrechnung

      03.06.JJ

    • Beleg Rezept

      200 EUR

      Beleg Arztrechnung

      450 EUR

    • Beleg Rezept

      0 EUR

      Beleg Arztrechnung

      450 EUR

    • Beleg Rezept

      200 EUR

      Beleg Arztrechnung

      0 EUR

  • Es wird immer die bisherige SB in voller Höhe berücksichtigt.

  • Maßgeblich ist das Behandlungsdatum:

    Liegt dieses vor der Umstellung wird die SB weiterhin nur bei Kosten berücksichtigt, die in den ambulanten Bereich fallen (ambulante ärztliche Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel, etc.).

    Erfolgt die Behandlung nach der Umstellung, wird die SB bei allen Kosten berücksichtigt (ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung, Medikamente, Krankenhauskosten, etc.).

  • Wir berücksichtigen eine SB, die sich anteilig aus bisheriger und neuer SB zusammensetzt.

    Was bedeutet das konkret?
    Zuerst ziehen wir für jeden fehlenden Monat ein Zwölftel der jeweiligen SB ab.
    Danach addieren wir diese beiden geminderten SB.

  • Entscheidend ist, wann die Behandlung stattgefunden hat.

    • Behandlungen bis zum Tag der Umstellung
      Wir berücksichtigen die bisherige SB in voller Höhe.
    • Behandlungen ab dem Tag der Umstellung
      Wir berücksichtigen eine SB, die sich anteilig aus bisheriger und neuer SB zusammensetzt.

      Zuerst ziehen wir für jeden fehlenden Monat ein Zwölftel der jeweiligen SB ab. Danach addieren wir diese beiden geminderten SB. So ergibt sich die SB für das restliche Jahr.

    Für das gesamte Umstellungsjahr gilt:

    Wir berücksichtigen maximal die SB, die sich anteilig aus bisheriger und neuer SB zusammensetzt.

     

    Hierzu ein Beispiel:

    Erhöhung der SB zum 01.04.JJ  

    Bisherige Jahres-SB:

    1.840 EUR

    Neue Jahres-SB:

    2.020 EUR

    • Bisherige Jahres-SB:

      1.840 EUR

      Neue Jahres-SB:

      2.020 EUR

    Unser Kunde war vor und nach Erhöhung der SB in ärztlicher Behandlung.
    Er schickt dazu eine Arztrechnung über 370 EUR, diese teilen wir wie folgt auf:

     

    Behandlungstage  

    15.01.und 08.04. (gesamt)

    370 EUR

    15.01. (vor Erhöhung der SB)

    170 EUR

    08.04. (nach Erhöhung der SB)

    200 EUR

    • 15.01.und 08.04. (gesamt)

      370 EUR

      15.01. (vor Erhöhung der SB)

      170 EUR

      08.04. (nach Erhöhung der SB)

      200 EUR

     

    So sieht unsere Abrechnung dazu aus:

    1 2 3 4 5 6

    An dieser Stelle in der Abrechnung ist aufgeführt, welcher Behandlungstag (15.01.JJ) unter den bisherigen Tarif fällt. Rechts steht der entsprechende anteilige Rechnungsbetrag (170 EUR).

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    An dieser Stelle in der Abrechnung ist aufgeführt, welcher Behandlungstag (08.04.JJ) unter den neuen Tarif fällt. Rechts steht der entsprechende anteilige Rechnungsbetrag (200 EUR).

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    Hier finden Sie den Gesamtbetrag der Rechnung.

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    An dieser Stelle in der Abrechnung wird der Zeitraum, für den wir die SB des bisherigen Tarifs berücksichtigen (01.01.-31.03) mit dem entsprechenden SB-Betrag (bisherige SB von 1.840 EUR in voller Höhe) gezeigt.
    Darunter steht, welche SB bisher noch offen ist (1.100 EUR) und welche SB wir heute einbehalten (170 EUR).
    Danach zeigen wir, welche SB nach der heutigen Abrechnung noch offen ist (930 EUR).

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    An dieser Stelle in der Abrechnung wird der Zeitraum, für den wir die SB des neuen Tarifs berücksichtigen (01.01.-31.03) mit dem entsprechenden SB-Betrag (anteilig zusammengesetzte SB von 1.975 EUR aus bisheriger und neuer SB) gezeigt. Diese errechnet sich wie folgt:

     

    Behandlung in der Zeit vom 01.04. - 31.12.JJ  

    bis­herige SB

    1.840 EUR : 12 x 3 Monate = 155,33 EUR

    153,33 EUR x 3 Monate = 460 EUR

    neue SB

    2.020 EUR : 12 Monate = 168,33 EUR

    168,33 EUR x 9 Monate = 1.515,00 EUR

    an­tei­lig zu­­sam­men­­ge­set­zte SB

    460 EUR + 1.515 EUR = 1.975 EUR

    • bis­herige SB

      1.840 EUR : 12 x 3 Monate = 155,33 EUR

      153,33 EUR x 3 Monate = 460 EUR

      neue SB

      2.020 EUR : 12 Monate = 168,33 EUR

      168,33 EUR x 9 Monate = 1.515,00 EUR

      an­tei­lig zu­­sam­men­­ge­set­zte SB

      460 EUR + 1.515 EUR = 1.975 EUR

    Darunter steht, welche SB bisher noch offen ist (1.975 EUR) und welche SB wir heute einbehalten (200 EUR).
    Danach zeigen wir, welche SB nach der heutigen Abrechnung noch offen ist (1.775 EUR)

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    Sie finden an dieser Stelle in der Abrechnung, welche SB wir maximal für das Jahr der Umstellung einbehalten (1.975 EUR – Berechnung s.o.).
    Außerdem sagen wir Ihnen
    - welche SB bisher noch offen war (1.235 EUR => Jahres SB von 1.975 EUR abzüglich einbehaltene SB von 740 EUR in früheren Abrechnungen)
    - welche SB wir heute insgesamt einbehalten haben (370 EUR)
    - welche SB für das Umstellungsjahr noch maximal zu erbringen ist (865 EUR)

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  • Wir berücksichtigen maximal die bisherige SB in voller Höhe.

  • Entscheidend ist, wann die Behandlung stattgefunden hat.

    Außerdem ist wichtig, ob der neue Tarif ein Bisex- oder Unisex-Tarif
    Denn die Höhe der SB ist jeweils unterschiedlich geregelt.

     

    Bisex-Tarif

    • Behandlungen bis zum Tag der Umstellung
      Wir berücksichtigen die bisherige SB in voller Höhe.
    • Behandlungen ab dem Tag der Umstellung
      Wir berücksichtigen die anteilige neue SB. Für jeden fehlenden Monat der Laufzeit ziehen wir ein Zwölftel der neuen SB ab.

    Für das gesamte Umstellungsjahr gilt:

    Wir berücksichtigen maximal die bisherige SB in voller Höhe.

     

    Hierzu ein Beispiel:

    Reduzierung der SB zum 01.04.JJ  

    Bisherige Jahres-SB:

    2.020 EUR

    Neue Jahres-SB:

    1.840 EUR

    • Bisherige Jahres-SB:

      2.020 EUR

      Neue Jahres-SB:

      1.840 EUR

    Zeitraum  

    Be­hand­lung in der Zeit vom
    01.01.- 31.03.JJ

    SB Betrag 2.020 EUR

    Wie er­rech­net sich die SB? Bis­herige SB in vol­ler Höhe

    Be­hand­lung der Zeit vom
    01.04. - 31.12.JJ

    SB Betrag 1.380 EUR

    Wie er­rech­net sich die SB? An­teilig neue SB:

    neue SB:
    1.840 EUR : 12 Monate = 153,33 EUR
    153,33 EUR x 9 Monate = 1.380,00 EUR

    Für das Jahr gilt ins­­ge­­samt

    SB Betrag 2.020 EUR

    Wie er­rech­net sich die SB? Maxi­mal die bis­herige SB in vol­ler Höhe

    • Be­hand­lung in der Zeit vom
      01.01.- 31.03.JJ

      SB Betrag 2.020 EUR

      Wie er­rech­net sich die SB? Bis­herige SB in vol­ler Höhe

      Be­hand­lung der Zeit vom
      01.04. - 31.12.JJ

      SB Betrag 1.380 EUR

      Wie er­rech­net sich die SB? An­teilig neue SB:

      neue SB:
      1.840 EUR : 12 Monate = 153,33 EUR
      153,33 EUR x 9 Monate = 1.380,00 EUR

      Für das Jahr gilt ins­­ge­­samt

      SB Betrag 2.020 EUR

      Wie er­rech­net sich die SB? Maxi­mal die bis­herige SB in vol­ler Höhe

    Unisex-Tarif

    • Behandlungen bis zum Tag der Umstellung
      Wir berücksichtigen die bisherige SB in voller Höhe.
    • Behandlungen ab dem Tag der Umstellung
      Wir berücksichtigen die neue SB in voller Höhe.

    Für das gesamte Umstellungsjahr gilt:

    Wir berücksichtigen maximal die bisherige SB in voller Höhe.

     

    Hierzu ein Beispiel:

    Reduzierung der SB zum 01.04.JJ  

    Bisherige Jahres-SB:

    2.500 EUR

    Neue Jahres-SB:

    800 EUR

    • Bisherige Jahres-SB:

      2.500 EUR

      Neue Jahres-SB:

      800 EUR

    Zeitraum  

    Be­hand­lung in der Zeit vom
    01.01.- 31.03.JJ

    SB Betrag 2.500 EUR

    Wie er­rech­net sich die SB? Bis­herige SB in vol­ler Höhe

    Be­hand­lung der Zeit vom
    01.04. - 31.12.JJ

    SB Betrag 800 EUR

    Wie er­rech­net sich die SB? Neue SB in voller Höhe

    Für das Jahr gilt ins­­ge­­samt

    SB Betrag 2.500 EUR

    Wie er­rech­net sich die SB? Maxi­mal die bis­herige SB in vol­ler Höhe

    • Be­hand­lung in der Zeit vom
      01.01.- 31.03.JJ

      SB Betrag 2.500 EUR

      Wie er­rech­net sich die SB? Bis­herige SB in vol­ler Höhe

      Be­hand­lung der Zeit vom
      01.04. - 31.12.JJ

      SB Betrag 800 EUR

      Wie er­rech­net sich die SB? Neue SB in voller Höhe

      Für das Jahr gilt ins­­ge­­samt

      SB Betrag 2.500 EUR

      Wie er­rech­net sich die SB? Maxi­mal die bis­herige SB in vol­ler Höhe

  • Wir berücksichtigen eine anteilige SB. Für jeden fehlenden Monat der Laufzeit ziehen wir ein Zwölftel ab.

     

    Beispiel

    Versicherungsbeginn: 01.04.JJ

    Beispiel:  

    Jahres-SB

    600 EUR

    Anteilige SB

    600 EUR : 12 Monate = 50 EUR
    50 EUR x 9 Monate = 450 EUR

    • Jahres-SB

      600 EUR

      Anteilige SB

      600 EUR : 12 Monate = 50 EUR
      50 EUR x 9 Monate = 450 EUR

  • Wir berücksichtigen die vereinbarte Jahres-SB in voller Höhe. Eine anteilige SB sieht der Vertrag nicht vor.

    Das bedeutet: Wurde die SB vor Vertragsende bereits in voller Höhe einbehalten, zahlen wir diese nach Vertragsende nicht anteilig aus.

     

    Beispiel:

    Versicherungsende: 01.07.JJ

    Beispiel  

    Jahres-SB

    600 EUR

    • Jahres-SB

      600 EUR

    Abrechnung vom 15.4.JJ:

    Behandlungs-/ Bezugsdatum Rechnungsbetrag berücksichtige SB Auszahlungsbetrag

    Beleg Arztrechnung

    13.02.JJ

    800 EUR

    600 EUR

    200 EUR

    • Beleg Arztrechnung

      13.02.JJ

    • Beleg Arztrechnung

      800 EUR

    • Beleg Arztrechnung

      600 EUR

    • Beleg Arztrechnung

      200 EUR

    Auch wenn der Vertrag zum 1.7.JJ endet, zahlen wir die einbehaltenen 600 EUR nicht anteilig aus.