FAQ Änderung der Selbstbeteiligung
Wenn sich die Selbstbeteiligung (SB) ändert, können Fragen aufkommen:
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung im Umstellungsjahr?
- Wann berücksichtigen wir die bisherige und wann die neue Selbstbeteiligung?
- Wie berechnen wir diese genau? Und wie sieht die Abrechnung dann aus?
In unseren FAQ erhalten Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen.
FAQ Änderung des Selbstbeteiligung (SB)
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Sie finden die vertragliche Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des neuen Tarifs.
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Das Behandlungs- oder Bezugsdatum – nicht das Rechnungsdatum.
Enthält eine Rechnung also Kosten für Behandlungen, die teilweise vor und teilweise nach der Umstellung liegen, teilen wir die Rechnung entsprechend auf. So wird die noch offene SB im jeweiligen Tarif korrekt berücksichtigt. Auch teilen wir die Rechnung auf, wenn sie Behandlungsdaten aus mehreren Jahren enthält.
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Wenn Kosten abgerechnet werden, die teilweise vor und teilweise nach der Umstellung liegen – und eine der beiden SBs bereits erfüllt ist.
Beispiel:
Umstellung 01.04.JJ Bisherige SB:
600 EUR
offen: 0 EURNeue SB:
800 EUR
offen: 600 EUR-
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Bisherige SB:
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600 EUR
offen: 0 EUR -
Neue SB:
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800 EUR
offen: 600 EUR
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Abrechnung:
Behandlungs-/ Bezugsdatum Rechnungsbetrag berücksichtige SB Auszahlungsbetrag Beleg Rezept
13.02.JJ
200 EUR
0 EUR
200 EUR
Beleg Arztrechnung
03.06.JJ
450 EUR
450 EUR
0 EUR
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Beleg Rezept
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13.02.JJ
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Beleg Arztrechnung
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03.06.JJ
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Beleg Rezept
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200 EUR
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Beleg Arztrechnung
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450 EUR
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Beleg Rezept
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0 EUR
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Beleg Arztrechnung
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450 EUR
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Beleg Rezept
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200 EUR
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Beleg Arztrechnung
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0 EUR
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Es wird immer die bisherige SB in voller Höhe berücksichtigt.
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Maßgeblich ist das Behandlungsdatum:
Liegt dieses vor der Umstellung wird die SB weiterhin nur bei Kosten berücksichtigt, die in den ambulanten Bereich fallen (ambulante ärztliche Behandlung, Medikamente, Hilfsmittel, etc.).
Erfolgt die Behandlung nach der Umstellung, wird die SB bei allen Kosten berücksichtigt (ambulante, zahnärztliche und stationäre Behandlung, Medikamente, Krankenhauskosten, etc.).
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Wir berücksichtigen eine SB, die sich anteilig aus bisheriger und neuer SB zusammensetzt.
Was bedeutet das konkret?
Zuerst ziehen wir für jeden fehlenden Monat ein Zwölftel der jeweiligen SB ab.
Danach addieren wir diese beiden geminderten SB. -
Entscheidend ist, wann die Behandlung stattgefunden hat.
- Behandlungen bis zum Tag der Umstellung
Wir berücksichtigen die bisherige SB in voller Höhe.
- Behandlungen ab dem Tag der Umstellung
Wir berücksichtigen eine SB, die sich anteilig aus bisheriger und neuer SB zusammensetzt.
Zuerst ziehen wir für jeden fehlenden Monat ein Zwölftel der jeweiligen SB ab. Danach addieren wir diese beiden geminderten SB. So ergibt sich die SB für das restliche Jahr.
Für das gesamte Umstellungsjahr gilt:
Wir berücksichtigen maximal die SB, die sich anteilig aus bisheriger und neuer SB zusammensetzt.
Hierzu ein Beispiel:
Erhöhung der SB zum 01.04.JJ Bisherige Jahres-SB:
1.840 EUR
Neue Jahres-SB:
2.020 EUR
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Bisherige Jahres-SB:
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1.840 EUR
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Neue Jahres-SB:
-
2.020 EUR
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Unser Kunde war vor und nach Erhöhung der SB in ärztlicher Behandlung.
Er schickt dazu eine Arztrechnung über 370 EUR, diese teilen wir wie folgt auf:Behandlungstage 15.01.und 08.04. (gesamt)
370 EUR
15.01. (vor Erhöhung der SB)
170 EUR
08.04. (nach Erhöhung der SB)
200 EUR
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15.01.und 08.04. (gesamt)
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370 EUR
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15.01. (vor Erhöhung der SB)
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170 EUR
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08.04. (nach Erhöhung der SB)
-
200 EUR
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So sieht unsere Abrechnung dazu aus:
An dieser Stelle in der Abrechnung ist aufgeführt, welcher Behandlungstag (15.01.JJ) unter den bisherigen Tarif fällt. Rechts steht der entsprechende anteilige Rechnungsbetrag (170 EUR).
An dieser Stelle in der Abrechnung ist aufgeführt, welcher Behandlungstag (08.04.JJ) unter den neuen Tarif fällt. Rechts steht der entsprechende anteilige Rechnungsbetrag (200 EUR).
Hier finden Sie den Gesamtbetrag der Rechnung.
An dieser Stelle in der Abrechnung wird der Zeitraum, für den wir die SB des bisherigen Tarifs berücksichtigen (01.01.-31.03) mit dem entsprechenden SB-Betrag (bisherige SB von 1.840 EUR in voller Höhe) gezeigt.
Darunter steht, welche SB bisher noch offen ist (1.100 EUR) und welche SB wir heute einbehalten (170 EUR).
Danach zeigen wir, welche SB nach der heutigen Abrechnung noch offen ist (930 EUR).An dieser Stelle in der Abrechnung wird der Zeitraum, für den wir die SB des neuen Tarifs berücksichtigen (01.01.-31.03) mit dem entsprechenden SB-Betrag (anteilig zusammengesetzte SB von 1.975 EUR aus bisheriger und neuer SB) gezeigt. Diese errechnet sich wie folgt:
Behandlung in der Zeit vom 01.04. - 31.12.JJ bisherige SB
1.840 EUR : 12 x 3 Monate = 155,33 EUR
153,33 EUR x 3 Monate = 460 EURneue SB
2.020 EUR : 12 Monate = 168,33 EUR
168,33 EUR x 9 Monate = 1.515,00 EURanteilig zusammengesetzte SB
460 EUR + 1.515 EUR = 1.975 EUR
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bisherige SB
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1.840 EUR : 12 x 3 Monate = 155,33 EUR
153,33 EUR x 3 Monate = 460 EUR -
neue SB
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2.020 EUR : 12 Monate = 168,33 EUR
168,33 EUR x 9 Monate = 1.515,00 EUR -
anteilig zusammengesetzte SB
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460 EUR + 1.515 EUR = 1.975 EUR
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Darunter steht, welche SB bisher noch offen ist (1.975 EUR) und welche SB wir heute einbehalten (200 EUR).
Danach zeigen wir, welche SB nach der heutigen Abrechnung noch offen ist (1.775 EUR)Sie finden an dieser Stelle in der Abrechnung, welche SB wir maximal für das Jahr der Umstellung einbehalten (1.975 EUR – Berechnung s.o.).
Außerdem sagen wir Ihnen
- welche SB bisher noch offen war (1.235 EUR => Jahres SB von 1.975 EUR abzüglich einbehaltene SB von 740 EUR in früheren Abrechnungen)
- welche SB wir heute insgesamt einbehalten haben (370 EUR)
- welche SB für das Umstellungsjahr noch maximal zu erbringen ist (865 EUR) - Behandlungen bis zum Tag der Umstellung
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Wir berücksichtigen maximal die bisherige SB in voller Höhe.
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Entscheidend ist, wann die Behandlung stattgefunden hat.
Außerdem ist wichtig, ob der neue Tarif ein Bisex- oder Unisex-Tarif

Denn die Höhe der SB ist jeweils unterschiedlich geregelt.Bisex-Tarif
- Behandlungen bis zum Tag der Umstellung
Wir berücksichtigen die bisherige SB in voller Höhe.
- Behandlungen ab dem Tag der Umstellung
Wir berücksichtigen die anteilige neue SB. Für jeden fehlenden Monat der Laufzeit ziehen wir ein Zwölftel der neuen SB ab.
Für das gesamte Umstellungsjahr gilt:
Wir berücksichtigen maximal die bisherige SB in voller Höhe.
Hierzu ein Beispiel:
Reduzierung der SB zum 01.04.JJ Bisherige Jahres-SB:
2.020 EUR
Neue Jahres-SB:
1.840 EUR
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Bisherige Jahres-SB:
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2.020 EUR
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Neue Jahres-SB:
-
1.840 EUR
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Zeitraum Behandlung in der Zeit vom
01.01.- 31.03.JJSB Betrag 2.020 EUR
Wie errechnet sich die SB? Bisherige SB in voller Höhe
Behandlung der Zeit vom
01.04. - 31.12.JJSB Betrag 1.380 EUR
Wie errechnet sich die SB? Anteilig neue SB:
neue SB:
1.840 EUR : 12 Monate = 153,33 EUR
153,33 EUR x 9 Monate = 1.380,00 EURFür das Jahr gilt insgesamt
SB Betrag 2.020 EUR
Wie errechnet sich die SB? Maximal die bisherige SB in voller Höhe
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Behandlung in der Zeit vom
01.01.- 31.03.JJ -
SB Betrag 2.020 EUR
Wie errechnet sich die SB? Bisherige SB in voller Höhe
-
Behandlung der Zeit vom
01.04. - 31.12.JJ -
SB Betrag 1.380 EUR
Wie errechnet sich die SB? Anteilig neue SB:
neue SB:
1.840 EUR : 12 Monate = 153,33 EUR
153,33 EUR x 9 Monate = 1.380,00 EUR -
Für das Jahr gilt insgesamt
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SB Betrag 2.020 EUR
Wie errechnet sich die SB? Maximal die bisherige SB in voller Höhe
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Unisex-Tarif
- Behandlungen bis zum Tag der Umstellung
Wir berücksichtigen die bisherige SB in voller Höhe.
- Behandlungen ab dem Tag der Umstellung
Wir berücksichtigen die neue SB in voller Höhe.
Für das gesamte Umstellungsjahr gilt:
Wir berücksichtigen maximal die bisherige SB in voller Höhe.
Hierzu ein Beispiel:
Reduzierung der SB zum 01.04.JJ Bisherige Jahres-SB:
2.500 EUR
Neue Jahres-SB:
800 EUR
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Bisherige Jahres-SB:
-
2.500 EUR
-
Neue Jahres-SB:
-
800 EUR
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Zeitraum Behandlung in der Zeit vom
01.01.- 31.03.JJSB Betrag 2.500 EUR
Wie errechnet sich die SB? Bisherige SB in voller Höhe
Behandlung der Zeit vom
01.04. - 31.12.JJSB Betrag 800 EUR
Wie errechnet sich die SB? Neue SB in voller Höhe
Für das Jahr gilt insgesamt
SB Betrag 2.500 EUR
Wie errechnet sich die SB? Maximal die bisherige SB in voller Höhe
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Behandlung in der Zeit vom
01.01.- 31.03.JJ -
SB Betrag 2.500 EUR
Wie errechnet sich die SB? Bisherige SB in voller Höhe
-
Behandlung der Zeit vom
01.04. - 31.12.JJ -
SB Betrag 800 EUR
Wie errechnet sich die SB? Neue SB in voller Höhe
-
Für das Jahr gilt insgesamt
-
SB Betrag 2.500 EUR
Wie errechnet sich die SB? Maximal die bisherige SB in voller Höhe
-
- Behandlungen bis zum Tag der Umstellung
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Wir berücksichtigen eine anteilige SB. Für jeden fehlenden Monat der Laufzeit ziehen wir ein Zwölftel ab.
Beispiel
Versicherungsbeginn: 01.04.JJ
Beispiel: Jahres-SB
600 EUR
Anteilige SB
600 EUR : 12 Monate = 50 EUR
50 EUR x 9 Monate = 450 EUR-
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Jahres-SB
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600 EUR
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Anteilige SB
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600 EUR : 12 Monate = 50 EUR
50 EUR x 9 Monate = 450 EUR
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Wir berücksichtigen die vereinbarte Jahres-SB in voller Höhe. Eine anteilige SB sieht der Vertrag nicht vor.
Das bedeutet: Wurde die SB vor Vertragsende bereits in voller Höhe einbehalten, zahlen wir diese nach Vertragsende nicht anteilig aus.
Beispiel:
Versicherungsende: 01.07.JJ
Beispiel Jahres-SB
600 EUR
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Jahres-SB
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600 EUR
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Abrechnung vom 15.4.JJ:
Behandlungs-/ Bezugsdatum Rechnungsbetrag berücksichtige SB Auszahlungsbetrag Beleg Arztrechnung
13.02.JJ
800 EUR
600 EUR
200 EUR
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Beleg Arztrechnung
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13.02.JJ
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Beleg Arztrechnung
-
800 EUR
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Beleg Arztrechnung
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600 EUR
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Beleg Arztrechnung
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200 EUR
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Auch wenn der Vertrag zum 1.7.JJ endet, zahlen wir die einbehaltenen 600 EUR nicht anteilig aus.
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Versicherungsunternehmen dürfen ab dem 21. Dezember 2012 im Neugeschäft nur noch Unisex-Tarife anbieten. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sie werden nicht mehr getrennt – wie bisher – nach Geschlechtern kalkuliert. Frauen und Männer zahlen also die gleichen Beiträge. Daher sind Unisex-Tarife die einzigen für das Neugeschäft geöffneten Tarife.