FAQ Selbstbeteiligung

Zwei Frauen sitzen gemeinsam am Laptop

  • Insgesamt berücksichtigen wir eine aus beiden Tarifen anteilig zusammengesetzte Selbstbeteiligung. Für jeden fehlenden Monat der Laufzeit ziehen wir ein Zwölftel der jeweiligen Selbstbeteiligung ab. Anschließend addieren wir die beiden geminderten Selbstbeteiligungen. Dies entspricht auch der maximalen Jahres- Selbstbeteiligung für das Umstellungsjahr.

    Rechenbeispiel bei alter Selbstbeteiligung 1.840 Euro und neuer Selbstbeteiligung von 2.020 Euro; Wechsel der Selbstbeteiligung zum 1.4.JJ

    Selbstbeteiligung  

    Bisherige Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1. - 31.03.)

    1.840 EUR : 12 x 3 Monate = 460 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12.)

    2.020 EUR : 12 x 9 Monate = 1.515 EUR

    Maximale Jahres-
    Selbstbeteiligung

    460 EUR + 1.515 EUR = 1.975 EUR

    Selbstbeteiligung:  

    Bisherige Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1. - 31.03.)

    1.840 EUR : 12 x 3 Monate = 460 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12.)

    2.020 EUR : 12 x 9 Monate = 1.515 EUR

    Maximale Jahres-
    Selbstbeteiligung

    460 EUR + 1.515 EUR = 1.975 EUR

  • Für die Zuordnung von Kosten ist das Datum der Behandlung oder des Bezugs wichtig. Das Datum der Rechnung spielt dabei keine Rolle. Wenn eine Rechnung Behandlungen aus zwei verschiedenen Jahren umfasst, werden die Kosten den jeweiligen Jahren zugeordnet. Das gilt auch, wenn sich die Selbstbeteiligung im Laufe des Jahres ändert.

  • Das kann passieren, wenn die Abrechnung Kosten für Behandlungen umfasst, die vor und nach der Änderung der Selbstbeteiligung liegen. Dabei sind die Zeiträume der Behandlungen oder das Bezugsdatum entscheidend.

  • Für alle Behandlungen bis zu diesem Datum wird die alte Selbstbeteiligung vollständig angerechnet.

  • Bei einer Umstellung in einen solchen Tarif wird die Selbstbeteiligung auf alle Leistungsbereiche angerechnet.

  • Ihr Eigenanteil beträgt für das gesamte Jahr nie mehr als die bisherige Selbstbeteiligung. Für Behandlungen bis zur Umwandlung gilt die bisherige Selbstbeteiligung in voller Höhe. Für Behandlungen ab der Umwandlung mindert sich die Selbstbeteiligung anteilig. Für jeden fehlenden Monat wird 1/12 abgezogen oder entfällt die Selbstbeteiligung.

    Rechenbeispiel bei alter Selbstbeteiligung 2.500 Euro und neuer Selbstbeteiligung von 420 Euro; Wechsel der Selbstbeteiligung zum 1.4.JJ

    Selbstbeteiligung  

    Bisherige Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1. - 31.3.)

    2.500 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12.)

    420 EUR : 12 x 9 Monate = 315 EUR

    Maximale Jahres-
    Selbstbeteiligung

    2.500 EUR

    Selbstbeteiligung:  

    Bisherige Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1. - 31.3.)

    2.500 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12.)

    420 EUR : 12 x 9 Monate = 315 EUR

    Maximale Jahres-
    Selbstbeteiligung

    2.500 EUR

    SB Reduzierung von Bisex in Unisex Tarif

  • Ihr Eigenanteil beträgt für das gesamte Jahr nie mehr als die bisherige Selbstbeteiligung. Für Behandlungen bis zur Umwandlung gilt die bisherige Selbstbeteiligung in voller Höhe. Für Behandlungen ab der Umwandlung gilt die neue ungeminderte Selbstbeteiligung oder sie entfällt (Tarif ohne SB).

    Rechenbeispiel bei alter Selbstbeteiligung 2.500 Euro und neuer Selbstbeteiligung von 1.600 Euro; Wechsel der Selbstbeteiligung zum 1.4.JJ

    Selbstbeteiligung  

    Bisherige Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1. - 31.3.)

    2.500 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12.)

    1.600 EUR

    Maximale Jahres-
    Selbstbeteiligung

    2.500 EUR

    Selbstbeteiligung:  

    Bisherige Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1. - 31.3.)

    2.500 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12.)

    1.600 EUR

    Maximale Jahres-
    Selbstbeteiligung

    2.500 EUR

  • Die Berechnung erfolgt anteilig. Beispiel: Jahres- Selbstbeteiligung/12 x versicherte Monate.

    Rechenbeispiel Versicherungsbeginn 01.4.JJ Tarif mit Jahres SB = 2.020,00 EUR

    Selbstbeteiligung  

    Bisherige Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1.-31.3.)

    0 x 3 Monate = 0 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12)

    2.020 EUR : 12 x 9 Monate = 1.515 EUR

    Maximale Jahres-
    Selbstbeteiligung

    0 EUR + 1.515 EUR = 1.515 EUR

    Selbstbeteiligung:  

    Bisherige Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1.-31.3.)

    0 x 3 Monate = 0 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12)

    2.020 EUR : 12 x 9 Monate = 1.515 EUR

    Maximale Jahres-
    Selbstbeteiligung

    0 EUR + 1.515 EUR = 1.515 EUR

  • Im Fall einer unterjährigen Vertragsbeendigung gilt die Höhe der maximalen Jahres-Selbstbeteiligung. Ist diese bis zur Vertragsbeendigung ausgeschöpft, erfolgt keine anteilige Berechnung.

  • Das steht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des neuen Tarifs.

    Beispiel:
    Der Tarif DKV Alt hat eine Jahres-Selbstbeteiligung von 1840 EUR. Der Tarif DKV Neu ab 1.4.JJ hat eine Jahres-Selbstbeteiligung von 2020 EUR.

    Es liegt eine Rechnung über 370 € vor. Der Behandlungszeitraum liegt vor und nach der Änderung der Selbstbeteiligung (SB). Die Rechnung muss daher anhand der Behandlungstermine gesplittet werden. Hier liegen 170 EUR innerhalb des Zeitraumes 1.1.-31.3.JJ. Die restlichen 200 EUR liegt im Zeitraum 1.4.-31.12.JJ Der Behandlungszeitraum ist ausschlaggebend für den Abzug der Selbstbeteiligung (SB), das Rechnungsdatum ist irrelevant.

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    Hier wird der bisherige Tarif bis zu dem Änderungstermin (z. B. 1.4.JJ) aufgeführt. Der Betrag wird aus der Rechnung anhand der Behandlungzeiträume (hier ab 15.1.JJ), die in den Zeitraum bis zur Änderung fallen ermittelt.

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    Hier wird der neue Tarif ab Änderungstermin (z. B. 1.4.JJ) aufgeführt. Der Betrag wird aus der Rechnung anhand der Behandlungzeiträume (hier ab 8.4.JJ), die in den Zeitraum ab der Änderung fallen ermittelt.

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    Hier ist der gesamte Leistungsbetrag der eingereichten Rechnung aufgeführt (Summe aus Betrag 1 und 2).

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    Hier wird der bisherige Tarif bis zu dem Änderungstermin (z.B. 1.4.JJ) mit der Selbstbeteiligung (hier 1.840 EUR) und dem geltenden Zeitraum (Periode 1.1.JJ – 31.3.JJ) aufgeführt.
    Ist noch eine Selbstbeteiligung für diesen Zeitraum offen, steht dies unter „bisher noch nicht verrechnete SB“ (hier 1.100 EUR).
    Wird mit dieser Leistungsabrechnung eine Selbstbeteiligung eingehalten, ist dies unter „heute einbehaltene SB“ zu finden (hier -170,00 EUR).
    Besteht noch eine restliche Selbstbeteiligung ist die Höhe unter „verbleibende Selbstbeteiligung zu entnehmen (hier 930,00 EUR).

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    Hier wird der neue Tarif ab dem Änderungstermin (z. B. 1.4.JJ) mit der anteiligen Jahres-Selbstbeteiligung und der geltende Zeitraum (Periode 1.4.JJ – 31.12.JJ) aufgeführt. Hier 1975 EUR, diese berechnet sich wie folgt:

    Selbstbeteiligung  

    Alte Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1.-31.3.)

    1.840 EUR : 12 x 3 Monate = 460 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12)

    2.020 EUR : 12 x 9 Monate = 1.515 EUR

    Maximale Jahres- Selbstbeteiligung

    460 EUR + 1.515 EUR = 1.975 EUR

    Selbstbeteiligung:  

    Alte Selbstbeteiligung
    (Periode 1.1.-31.3.)

    1.840 EUR : 12 x 3 Monate = 460 EUR

    Neue Selbstbeteiligung
    (Periode 1.4. - 31.12)

    2.020 EUR : 12 x 9 Monate = 1.515 EUR

    Maximale Jahres- Selbstbeteiligung

    460 EUR + 1.515 EUR = 1.975 EUR

    Ist noch eine Selbstbeteiligung für diesen Zeitraum offen, steht dies unter „bisher noch nicht verrechnete SB“ (hier 1.975 EUR).
    Wird mit dieser Leistungsabrechnung eine Selbstbeteiligung eingehalten, ist dies unter „heute einbehaltene SB“ zu finden (hier -200 EUR).
    Besteht noch eine restliche Selbstbeteiligung ist die Höhe unter „verbleibende Selbstbeteiligung zu entnehmen (hier 1.775 EUR).

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    Maximale Jahres SB für das gesamte Jahr (hier 1975 EUR - bei unterjähriger Änderung der Selbstbeteiligung – Berechnung siehe Punkt 5)
    Ist noch eine Selbstbeteiligung für diesen Zeitraum offen, steht dies unter „bisher noch nicht verrechnete SB“ (hier 1.235 EUR).
    Wird mit dieser Leistungsabrechnung eine Selbstbeteiligung eingehalten, ist dies unter „heute einbehaltene SB“ zu finden (hier -370 EUR).
    Besteht noch eine restliche Selbstbeteiligung ist die Höhe unter „verbleibende Selbstbeteiligung zu entnehmen (hier 865 EUR).

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