Unsere Pflegezusatzversicherung
Ihre Sicherheit in der Pflege
Herzlich Willkommen bei der Pflegezusatzversicherung der DKV!
Pflege betrifft uns Alle – oft früher als wir denken.
Mit Ihrer Pflegezusatzversicherung der DKV haben Sie schon Sicherheit für sich und Ihre Familie geschaffen.
Sie erhalten auf dieser Seite viele hilfreiche Informationen und Hinweise zu Ihren Leistungen.
Wenn Sie noch keine Pflegezusatzversicherung haben, können Sie sich hier informieren.
Leistungen schnell und einfach erhalten – jetzt Unterlagen online einreichen
Bei einem Pflegefall möchten Sie schnell und einfach Hilfe erhalten. Wir stehen Ihnen bei all Ihren Fragen zur Seite und unterstützen Sie gern.
Sie haben einen Antrag auf Pflegepflichtleistungen bei einer anderen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gestellt? Das gilt auch bei einer Höherstufung. Bitte informieren Sie uns zeitgleich, damit Sie keine Fristen versäumen.
Sie möchten Ihre Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung einfach und schnell erhalten? Nutzen Sie unseren Belegupload!
Einfach Rechnungen oder Anträge auf Pflegeleistungen in wenigen Schritten online einreichen. Wir kümmern uns um alles Weitere.
Hinweis: Bitte senden Sie uns immer vollständige Unterlagen zu! Was heißt das?
Für Leistungsanträge ist das vollständige Gutachten und die Zusage Ihrer Pflegepflichtversicherung mit Datum des Leistungsbeginns erforderlich.
Bitte reichen Sie Ihre Rechnungen zusammen mit dem Nachweis über die Vorleistung oder Ablehnung durch Ihre Pflegepflichtversicherung / Beihilfestelle ein.
| Wann erhalten Sie Ihre Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung? | |
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Tarif |
Wann beginnt die Leistung? |
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Tarif |
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Tarif |
Wann beginnt die Leistung? |
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Tarif
Förderpflege KFP und Tarife zur Aufstockung von Pflegeleistungen PZU50 und PZU100 -
Wann beginnt die Leistung?
Ab Leistungsbeginn der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. -
Tarif
Pflegetagegeld PTG -
Wann beginnt die Leistung?
Ab Leistungsbeginn der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung, sofern der Antrag innerhalb von 6 Monaten gestellt wird. -
Tarif
Pflegetagegeld KPET und Pflegekostentarif KPEK -
Wann beginnt die Leistung?
Frühestens ab Antragsstellung bei der Deutschen Krankenversicherung AG.
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Sie haben Ihren Tarif in der Aufstellung nicht gefunden?
| Weitere Tarife haben wir in der folgenden Übersicht zusammengefasst. | |
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Tarif |
Wann beginnt die Leistung? |
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Tarif |
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Tarif
Pflegetagegeld PT1 -
Wann beginnt die Leistung?
Ab Begutachtungsdatum, mit einer Karenzzeit von 91 Tagen. -
Tarif
Pflegetagegelder PET, PTS, PT0, PB, PZ, PT3, PED, PTAS und Pflegekostentarif PEK -
Wann beginnt die Leistung?
Frühestens ab Antragsstellung bei der Deutschen Krankenversicherung AG.
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Bitte beachten Sie auch die Details in den Vertragsbedingungen.
Weitere häufige Fragen haben wir für Sie in unseren FAQ zusammengefasst.
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Reichen sie die Leistungszusage Ihrer Pflegepflichtversicherung und das vollständige Gutachten vom medizinischen Dienst ein. Bitte nutzen Sie hierfür am einfachsten unseren Belegupload!
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Bitte informieren Sie uns zeitgleich, wenn Sie einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt haben – auch wenn das Ergebnis Ihrer Pflegepflichtversicherung noch nicht vorliegt. Damit wir Leistungen aus der Pflegezusatzversicherung prüfen können, reichen sie die Leistungszusage Ihrer Pflegepflichtversicherung und das vollständige Gutachten vom medizinischen Dienst ein. Bitte nutzen Sie hierfür am einfachsten unseren Belegupload!
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Reichen sie die Leistungszusage Ihrer Pflegepflichtversicherung und das vollständige Gutachten vom medizinischen Dienst ein. Bitte nutzen Sie hierfür am einfachsten unseren Belegupload!
Nach Prüfung und Zusage richten wir einen Dauerauftrag ein. Ihr Tage- oder Monatsgeld wird automatisch überwiesen.
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Nach Prüfung und Zusage reichen Sie uns die vollständige Rechnung des Pflegedienstes ein. Wichtig ist, dass wir die Vorleistung Ihrer Pflegepflichtversicherung nachvollziehen können. So können wir Ihren Anspruch korrekt prüfen und die tarifliche Leistung auszahlen.
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Wir erstatten ausschließlich Kosten, die im Pflegeheim entstehen:
- Pflegebedingte Aufwendungen
- Ausbildungsvergütung
- Leistungszuschlag
Von diesen Beträgen ziehen wir Leistungen ab, die Sie von Ihrer Pflegepflichtversicherung erhalten, abhängig von Ihrem Pflegegrad.
Die noch offen verbleibenden Restkosten, übernehmen wir im Rahmen Ihres Zusatzversicherungsvertrags. -
Für die vollstationäre Pflege ist die Leistungszusage Ihrer Pflegepflichtversicherung erforderlich. Falls im Zuge des Wechsels ein neues Gutachten erstellt wurde, senden Sie uns bitte auch dieses vollständig zu.
Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen gerade mal für das Nötigste. Die tatsächlichen Kosten decken sie bei Weitem nicht. Und Pflegebedürftigkeit ist oft mit Unsicherheit und vielen Fragen verbunden – sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen. Bleiben Sie unabhängig.