Pflege / Pflegebedürftigkeit und Pflegeleistungen / Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Sie möchten auf die Rechnungseinreichung für Verbrauchshilfsmittel verzichten? Hier können Sie Ihren Antrag stellen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einfach erklärt

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen der allgemeinen Hygiene oder dem Schutz des Pflegebedürftigen. Gleichzeitig erleichtern sie die häusliche Pflege. Sie werden einmalig verwendet und sind nicht zum Wiedereinsatz geeignet.

Was zahlt die Ihre Pflegeversicherung?

Wir zahlen Ihnen die Kosten für Verbrauchshilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 40€ (für Beihilfeberechtigte gilt der prozentuale Anteil) unter folgenden Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 1 oder höher
  • die Pflege findet zu Hause statt
  • für die Hilfsmittel liegt eine medizinische Notwendigkeit vor.

Unser Online-Service: Vereinfachte Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Hierdurch zahlen wir Ihnen monatlich die Kosten von 40€ im Rahmen eines Dauerauftrages. 
Und das Beste ist: Sie müssen uns künftig keine Rechnungen mehr einreichen. 

    Kundenservice gebührenfrei anrufen
    Sie möchten direkt und unkompliziert Kontakt mit uns aufnehmen? Dann wenden Sie sich an unseren telefonischen Kundenservice.
    Mo-Fr 8-19 Uhr, Sa 10-16 Uhr, compass private pflegeberatung GmbH
    Rückruf-Service

    Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück

    Rückruf anfordern
    Kundenservice per Live-Chat kontaktieren
    Montags bis Freitags
    07:00 - 19:00 Uhr
    Kundenservice per E-Mail kontaktieren

    Nutzen Sie auch unser Kontaktformular

    Zum Kontaktformular