Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Sie möchten auf die Rechnungseinreichung für Verbrauchshilfsmittel verzichten? Hier können Sie Ihren Antrag stellen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einfach erklärt
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen der allgemeinen Hygiene oder dem Schutz des Pflegebedürftigen. Gleichzeitig erleichtern sie die häusliche Pflege. Sie werden einmalig verwendet und sind nicht zum Wiedereinsatz geeignet.
Was zahlt Ihre Pflegeversicherung?
Wir zahlen Ihnen die Kosten für Verbrauchshilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 € (für Beihilfeberechtigte gilt der prozentuale Anteil) unter folgenden Voraussetzungen:
- Pflegegrad 1 oder höher
- die Pflege findet zu Hause statt
- für die Hilfsmittel liegt eine medizinische Notwendigkeit vor
- Sie haben nicht den Pflegeergänzungstarif PEK mitversichert.
Unser Online-Service: Vereinfachte Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Bitte beachten Sie: Inkontinenzartikel gehören nicht zum Service der vereinfachten Kostenerstattung. Berücksichtigen Sie diese Kosten daher nicht bei Ihrer Kostenaufstellung. Eine Erstattung von Kosten für Inkontinenzartikel prüfen wir nach Rechnungsvorlage.
Hierdurch zahlen wir Ihnen monatlich die Kosten von bis zu 42 € im Rahmen eines Dauerauftrages.
Und das Beste ist: Sie müssen uns künftig keine Rechnungen mehr einreichen.