Werden Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig, sollten Sie einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit stellen. Haben Sie schon einen Pflegegrad und Ihre Pflegesituation hat sich verändert, ist eine erneute Begutachtung möglich. Unter „Pflegebedürftigkeit feststellen“ erhalten Sie weitere Informationen.
Wurde schon ein Pflegegrad festgelegt und Sie möchten Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen, gehen Sie auf „Pflegeversicherung: Anträge und Rechnungen einreichen“.
Möchten Sie Informationen zu Ihrem Pflegegrad oder dem Leistungsbeginn, zu Ihren Restansprüchen, zum Beispiel Entlastungsleistungen, Verhinderungs-/Kurzzeitpflege oder von Ihrem Gutachter zugesagten Hilfsmitteln, gehen Sie auf „Pflege-Dashboard“.
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