Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (alle Tarife außer VollMed M4 und PremiumMed)
- Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden keine Versicherungsleistungen erstattet. Bei einigen Tarifen dürfen für die letzten zwei Jahre (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023) keine Versicherungsleistungen erstattet worden sein. Dies betrifft die Tarife, die in der BRE-Staffel bei „Leistungsfreiheit für“ mit „2 Jahre“ beginnen*.
- Dabei ist maßgeblich:
- Datum der ärztlichen Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.
- Bei Rezepten das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum.
- Leistungen für stationäre Behandlungen haben keinen Einfluss auf die Auszahlung der Beitragsrückerstattung (gilt nicht für die Tarife BBN, BSS und BSS1).
- Die Versicherung hat während des gesamten Geschäftsjahres 2023 bestanden und besteht am 30. Juni 2024 (bei den Tarifen BBN, BSS und BSS1 am 31. Juli 2024) in einem Tarif der Krankheitskostenvollversicherung, der einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung vorsieht, immer noch.
Ein Anspruch auf BRE bleibt erhalten, wenn die Versicherung nach dem 31. Dezember 2023 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Tod beendet wurde.
- Ob es ggf. weitere Voraussetzungen für die Auszahlung der BRE gibt, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.
Höhe der Beitragsrückerstattung:
Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist je nach Tarif abhängig entweder von der Höhe des Monatsbeitrages in Verbindung mit der Anzahl der leistungsfreien Versicherungsjahre oder dem für den jeweiligen Tarif festgelegten Betrag. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
Download BRE DKV-Tarife
*Ob für Ihren Vertrag gegebenenfalls Vorsorgeuntersuchungen für die Ermittlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.
Garantierte Beitragsrückerstattung (nur für den Tarif VollMed M4)
- Für den Tarif VollMed M4 wurden in 2023 keine Versicherungsleistungen für ambulante und zahnärztliche Behandlungen erstattet
- Dabei ist maßgeblich:
- Datum der (zahn)ärztlichen Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.
- Bei Rezepten das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum.
- Leistungen für stationäre Behandlungen haben keinen Einfluss auf die Auszahlung der Beitragsrückerstattung.
- Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen verhindern die BRE nicht. Welche Vorsorgeuntersuchungen für die Auszahlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, finden Sie in Ihren Tarifbedingungen.
- Die Versicherung nach Tarif VollMed M4 hat am 31. Dezember 2023 ungekündigt bestanden und besteht am 1. Januar 2024 immer noch.
Ein Anspruch auf BRE bleibt erhalten, wenn die Versicherung nach dem 31. Dezember 2023 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Tod beendet wurde.
- Bei Tarifumstellungen in 2023 in den Tarif VollMed M4 verfällt die Beitragsrückerstattung aus den vorher bestehenden Tarifen. In dem Fall erhalten Sie ausschließlich eine anteilige Beitragsrückerstattung aus dem Tarif VollMed M4. Sollten aus den Vortarifen Leistungen in Anspruch genommen werden, hat dies keinen Einfluss auf die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für den Tarif VollMed M4.
- Ob es ggf. weitere Voraussetzungen für die Auszahlung der BRE gibt, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.
Höhe der Beitragsrückerstattung
Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist von der jeweiligen VollMed M4 Tarifvariante abhängig. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
Download BRE VollMed M4
Beitragsrückerstattung aus dem PremiumMed Tarif
- Für den Tarif PremiumMed PMN/PMA wurden in 2023 keine Versicherungsleistungen erstattet.
- Dabei ist maßgeblich:
- Datum der (zahn)ärztlichen oder stationären Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.
- Bei Rezepten das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum.
- Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen verhindern die BRE nicht. Welche Vorsorgeuntersuchungen für die Ermittlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, finden Sie in Ihren Tarifbedingungen.
- Die Versicherung hat am 31. Dezember 2023 ungekündigt bestanden und besteht am 30. Juni 2024 in einem Tarif der Krankheitskostenvollversicherung, der einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung vorsieht, immer noch.
Ein Anspruch auf BRE bleibt erhalten, wenn die Versicherung nach dem 31. Dezember 2023 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Tod beendet wurde.
- Bei Tarifumstellungen in den Tarif PremiumMed verfällt die Beitragsrückerstattung aus den vorher bestehenden Tarifen. In dem Fall erhalten Sie ausschließlich eine anteilige Beitragsrückerstattung aus dem Tarif PremiumMed. Sollten aus den Vortarifen Leistungen in Anspruch genommen werden, hat dies keinen Einfluss auf die Ermittlung der Beitragsrückerstattung für den Tarif PremiumMed.
- Ob es ggf. weitere Voraussetzungen für die Auszahlung der BRE gibt, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.
Höhe der Beitragsrückerstattung
Die PremiumMed Tarife beinhalten bei fast allen Tarifstufen zwei, sich ergänzende, BRE-Arten:
- eine garantierte BRE und
- eine erfolgsabhängige BRE
Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist von der jeweiligen PremiumMed Tarifvariante abhängig. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
Download BRE PremiumMed