FAQ Beitragszahlung
Fragen und Antworten rund um Ihre Beiträge
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Am einfachsten und bequemsten ist es, wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen. Die Beiträge werden dann immer pünktlich in der richtigen Höhe von Ihrem Konto eingezogen. Für Sie entfallen die Änderung eines Dauerauftrags oder monatliche Einzelüberweisungen.
Sie brauchen uns nur das SEPA-Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen ausgefüllt und vom Kontoinhaber unterschrieben zurückzuschicken.
Natürlich können Sie Ihren Beitrag auch selbst auf unser Konto überweisen.
Achten Sie hierbei bitte darauf, den korrekten Beitrag zum Monatsersten zu überweisen.Bei Beitragsänderungen müssen Sie Ihre Überweisung bitte jeweils anpassen.
Unsere Bankverbindung lautet:
Empfänger: Deutsche Krankenversicherung AG
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10
Geldinstitut: UniCredit Bank Köln
BIC-Code: HYVEDEMM429Bitte geben Sie als Verwendungszweck ausschließlich Ihre Versicherungsnummer KV… an. Was bei einer Überweisung außerdem wichtig ist, erfahren Sie unter dem Punkt „Worauf sollte ich bei einer Überweisung achten?“.
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Grundsätzlich erfolgt die Abbuchung zum 1. eines Monats.
Wenn Sie keine monatliche Zahlweise wünschen, können Sie auch viertel-, halbjährlich oder jährlich Ihre Beiträge zahlen. Für Auslandsreisekrankenversicherungen kann nur eine Jahreszahlung vereinbart werden.
Bei der halbjährlichen Zahlweise erhalten Sie je nach Tarifart 2% und bei der jährlichen Zahlweise 3% Skonto. Für Unisex- Tarife oder Auslandsreiseversicherungen wird kein Skonto gewährt.
Wie Sie Ihre Zahlweise anpassen können, erfahren Sie unter dem Punkt „Wie kann ich meine Zahlweise (Zahlungsintervall) ändern?“
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Nein, vor einer Abbuchung versenden wir keine Mitteilung.
Wir informieren Sie bei jeder Beitragsanpassung oder Vertragsänderung über Ihren neuen Beitrag.
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Es gibt mehrere Gründe, warum eine Lastschrift nicht eingelöst werden konnte:
- Unzureichendes Guthaben: Wenn auf dem Konto nicht genügend Geld vorhanden ist, um die Lastschrift zu decken, wird die Abbuchung nicht vorgenommen.
- Falsche Kontoinformationen: Wenn die angegebene Bankverbindung fehlerhaft ist, kann die Lastschrift nicht korrekt verarbeitet werden.
- Widerruf der Lastschrift: Möglicherweise ist die Erlaubnis zur Lastschrift von dem hinterlegten Konto widerrufen worden, was bedeutet, dass die Abbuchung nicht mehr durchgeführt werden kann.
- Konto gesperrt oder geschlossen: Wenn das Konto, von dem die Lastschrift abgebucht werden soll, gesperrt oder geschlossen wurde, kann die Lastschrift nicht eingelöst werden.
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Sie erhalten ca. 3 Wochen nach Fälligkeit des Beitrags zunächst eine Zahlungserinnerung (z. B. per SMS oder Post). Dann haben Sie 14 Tage Zeit, um Ihren Beitrag zu zahlen, bevor Sie eine Mahnung erhalten.
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Sie haben ein neues Konto? Hier können Sie uns Ihre neue Bankverbindung mitteilen.
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Sind Sie bereits für unser Kundenportal „Meine Versicherungen“ registriert? Dann können Sie dort direkt und unkompliziert online Ihre Zahlweise ändern.
Alternativ können Sie uns unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer eine E-Mail an service@dkv.com schicken.
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Achten Sie aus den nachfolgend erläuterten Gründen bei einer Überweisung am besten darauf, dass Sie als Empfänger exakt dies eintragen: Deutsche Krankenversicherung AG
Durch die im Oktober 2025 für alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum neu eingeführte Empfängerverifizierung wird vor der Freigabe einer Überweisung zwischen der Bank des Auftraggebers und der des Zahlungsempfängers überprüft, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der angegebenen IBAN übereinstimmt.
Dieser Prozess dient dazu, die Sicherheit Ihrer Zahlungen zu erhöhen und Betrug zu verhindern. Bei einer Zahlung kann es vorkommen, dass Sie einen Warnhinweis erhalten.
Was bedeutet dieser Warnhinweis für Sie?
Es handelt sich um einen Hinweis dazu, dass die Kontoinformationen des Zahlungsempfängers nicht mit den hinterlegten Daten übereinstimmen. Dies kann verschiedene Gründe haben, z.B. können Warnhinweise auch ausgelöst werden, wenn ein Empfängername unvollständig oder mit Abkürzungen erfasst wurde (Bsp. Sie geben "DKV" statt "Deutsche Krankenversicherung AG" als Empfänger an). Nicht immer muss ein Betrugsversuch zugrunde liegen.
Wenn Sie einen Warnhinweis erhalten, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Schritte zu unternehmen:
- Vergleichen Sie die Empfänger-Kontoinformationen auf Ihrer Überweisung mit den Informationen auf Ihrer aktuellen Beitragsrechnung oder Versicherungspolice.
- Vertrauen Sie bezüglich Änderungen unserer Kontoinformationen nur unseren offiziellen Mitteilungen.
- Sollten Sie unsicher sein, können Sie uns über die bekannten Kontaktkanäle ansprechen, um die Richtigkeit der Empfängerdaten bestätigen zu lassen, bevor Sie die Zahlung durchführen.
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Nein, Sie erhalten von uns keine separate Mitteilung.
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Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung (kurz: bKV) übernimmt Ihr Arbeitgeber für Sie.
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Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit zahlen privat Versicherte während einer Elternzeit ihre Versicherungsbeiträge unverändert weiter. In dieser Zeit ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Beitragszuschuss zu leisten.
Weitere Informationen und Ratgeber zum Thema Elternzeit - Elterngeld - Kindergeld finden Sie hier. -
In aller Regel führt der Bezug von Arbeitslosengeld zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden von der Arbeitsagentur bezahlt.
Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gilt unter bestimmten Voraussetzungen z. B. für Leistungsbezieher, die älter als 55 Jahre sind. Langjährige privat Versicherte können sich außerdem von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich auch während der Arbeitslosigkeit privat weiterversichern.
Für privat versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge für die Krankenversicherung bis zu der Höhe der Beiträge, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wären. Weitere Informationen und Ratgeber zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie hier.