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Reha und Anschlussbehandlung

Anschlussheilbehandlung (AHB). Was genau ist das?

 

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Die AHB ist eine medizinisch notwendige Weiterbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach einem Aufenthalt im Akutkrankenhaus.

 

Wann habe ich einen Leistungsanspruch?

  • Es besteht eine Krankheitskostenvollversicherung
  • Es besteht kein Leistungsanspruch bei einem gesetzlichen Rehabilitationsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung)
  • Die Maßnahme ist medizinisch notwendig. Bei folgenden Erkrankungen
    • Schlaganfall
    • Krebs
    • Herzinfarkt/-operation
    • Endoprothetik (künstl. Hüfte/ Knie)
    geht die DKV von einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung im Sinne der Versicherungsbedingungen aus und übernimmt - nach vorheriger Zusage - die Aufwendungen.

    Natürlich können Sie auch AHB Anträge aufgrund einer anderen Diagnose stellen. Wir prüfen dann gerne anhand geeigneter Unterlagen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Wie finde ich heraus, ob die DKV zuständig ist?

  • Ich habe einen Rentenantrag gestellt
  • Ich bin verbeamtet
  • Ich habe weniger als 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt

Dann wenden Sie sich an uns.

Wenn nichts davon zutrifft, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der Klärung der Zuständigkeit.

Dazu senden Sie uns bitte einfach das ausgefüllte Formular für die Deutsche Rentenversicherung.

Wie kann ich eine Kostenübernahme bei der DKV beantragen?

Informieren Sie uns gern telefonisch, per E-Mail, über den Chat oder die Online-Services über Ihre bevorstehende Behandlung.

oder

Lassen Sie bitte das folgende Formular für die Anschlussheilbehandlung (AHB) vom Sozialdienst des Krankenhauses ausfüllen, wenn Sie sich akut im Krankenhaus befinden und eine Anschlussheilbehandlung bevorsteht.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Gern beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Anschlussheilbehandlung.

Ansprechpartner mit Headset vor einem Computermonitor

Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Frau Braun, Telefon 0221/ 5 78 55 62
Herr Schmitz, Telefon 0221/ 5 78 55 82
Frau Gesierich, Telefon 0221/ 5 78 55 96
Herr Krahn, Telefon 0221/5 78 16 73

Hat die DKV auch Kooperationskliniken?

Die DKV unterhält mit renommierten Rehabilitationskliniken in ganz Deutschland Kooperationsverträge.

Welche Vorteile hat das für mich?

  • Die direkte Abrechnung zwischen der DKV und der Klinik
  • Ein fester ärztlicher Ansprechpartner in der Klinik
  • Einbettzimmer mit Kühlschrank und Balkon
  • Frühstück und Abendessen in Buffetform
  • Gebührenfreier Parkplatz

Die Leistungen können je nach Klinik geringfügig variieren.

Eine Frau an einem PC zeigt einem Mann mit Bart etwas auf dem Monitor

 

Kliniken mit denen die DKV Kooperationsvereinbarungen hat, finden Sie in der

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