Beatmungsgeräte unterstützen oder übernehmen die Atmung.
Wenn Sie zum Beispiel unter einer Atemwegserkrankung leiden, ist Ihnen eine normale Atmung möglicherweise erschwert. Beim Einatmen gelangt nicht genug Sauerstoff (O₂) in Ihre Lungen, beim Ausatmen wird nicht genug Kohlendioxid (CO₂) abgegeben.
In der Regel erfolgt die Auswahl von geeigneten Beatmungsgeräten während eines stationären Krankenhausaufenthaltes. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Verordnung.
Bei der Versorgung unterstützen Sie die Hilfsmittelpartner der DKV schnell und zuverlässig. Sie bieten Beratung über die verschiedenen Hilfsmittel, eine individuelle Therapiebegleitung und natürlich einen technischen Notdienst an. Schließlich sollen Sie bestmöglich versorgt sein.
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Beatmungsgeräte sind versichert.
Unsere Partner stellen Beatmungsgeräte leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.
Mit Zahlung der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:
Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Krankenversicherung (z.B. 30%, 100%)*
* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Erstversorgung
Beziehen Sie zum ersten Mal ein Beatmungsgerät? Dann benötigen wir folgende Unterlagen zur Prüfung:
Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Beatmungsgerät über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?
Dann benötigen lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir entgegenkommend.
Wichtig: Bitte informieren Sie uns und Ihren Anbieter, sofern Sie das Beatmungsgerät nicht mehr benötigen.
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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