Nahaufnahme einer Atemmaske eines Beatmungsgerätes.

Beatmungsgeräte

Beatmungsgeräte unterstützen oder übernehmen die Atmung.

Wenn Sie zum Beispiel unter einer Atemwegserkrankung leiden, ist Ihnen eine normale Atmung möglicherweise erschwert. Beim Einatmen gelangt nicht genug Sauerstoff (O₂) in Ihre Lungen, beim Ausatmen wird nicht genug Kohlendioxid (CO₂) abgegeben.

Was sollte ich bei Beatmungsgeräten beachten?

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In der Regel erfolgt die Auswahl von geeigneten Beatmungsgeräten während eines stationären Krankenhausaufenthaltes. Anschließend erhalten Sie eine entsprechende Verordnung.

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Bei der Versorgung unterstützen Sie die Hilfsmittelpartner der DKV schnell und zuverlässig. Sie bieten Beratung über die verschiedenen Hilfsmittel, eine individuelle Therapiebegleitung und natürlich einen technischen Notdienst an. Schließlich sollen Sie bestmöglich versorgt sein.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Beatmungsgeräte sind versichert.

Unsere Partner stellen Beatmungsgeräte leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.

In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:

  • die leihweise Überlassung des Hilfsmittels,
  • Zubehör und Verbrauchsmaterialien (z.B. Masken, Filter),
  • Reparaturen, Instandsetzungen, vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen sowie
  • ein kostenloser Austausch bei Gerätedefekt.

Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Krankenversicherung (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Benötigen Sie zum ersten Mal ein Beatmungsgerät? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen zur Prüfung zu:

  1. die Verordnung vom Facharzt,
  2. den vollständigen Entlassungsbericht vom Krankenhaus mit folgenden Angaben:
    • ausführliche Diagnosen
    • Überleitbogen mit Blutgasanalyse (BGA) mit und ohne Sauerstoffgabe im Verlauf
    • Angaben zum Beatmungsmodus und zur Nutzungsdauer
    • Befunde der bisherigen Diagnostik (Lungenfunktion, Bildgebung)
    • Angaben zur bisherigen Therapie mit Verlauf
    • Warum ist kein Weaning erfolgsversprechend?
  3. das Angebot (Fallpauschale).

Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.

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Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Beatmungsgerät über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?

Dann benötigen wir lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.

Wichtig: Bitte informieren Sie uns und Ihren Anbieter, sofern Sie das Beatmungsgerät nicht mehr benötigen.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
  • Hilfsmittel-Notdienst
  • Reparatur- und Wartungsservice
  • Sofern Sie es wünschen, übernimmt unser Partner die Abwicklung mit der DKV
  • Direktabrechnung mit der DKV, sofern Ihr Tarif dies vorsieht
Unsere Hilfsmittelpartner

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