Standardtarif

Beitragsanpassung 1.7.2023

Ergänzende Informationen zum Standardtarif

Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat den Tarif 1994 eingeführt. Er ist für langjährig Versicherte gedacht. Im Standardtarif sind Sie nur versicherbar, wenn Sie bereits vor dem 1.1.2009 bei uns privat krankenversichert waren.

Die Leistungen des Standardtarifs bieten einen Grundschutz. Sie orientieren sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Deshalb ist der Standardtarif nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet und erfüllt vor allem eine soziale Schutzfunktion.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um in den Standardtarif wechseln zu können?

Im Standardtarif sind Sie versicherbar, wenn Sie über eine Versicherungszeit in einer substitutiven, geschlechtsabhängig (bisex) kalkulierten Krankheitskostenvollversicherung von mindestens 10 Jahren verfügen, sowie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben das 65. Lebensjahr vollendet.
  • Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet. Und Ihr jährliches Gesamteinkommen übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 Sozialgesetzbuch V nicht.
  • Sie beziehen vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Oder Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Rente. Letzteres heißt, Sie haben die Rente beantragt. Das jährliche Gesamteinkommen darf dabei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigen.
  • Ihr versicherter Tarif ist geschlechtsabhängig (bisex) kalkuliert.

Sofern dies auf Sie zutrifft, sind auch Ihre Familienangehörigen aufnahmefähig, sofern diese bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ihnen familienversichert wären.

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