Standardtarif

Informationen zur Beitragsänderung ab 1.7.2026

Älteres Paar im Wald schaut auf ein Smartphone
  • Ein großer Kostentreiber ist nach wie vor der Krankenhausbereich. Für allgemeine Krankenhausleistungen mussten die privaten Krankenversicherer im Jahr 2024 über 10 % mehr zahlen als im Vorjahr. Die Fallzahlen von 2022 und 2024 sind mit 10,9 % spürbar gestiegen. Außerdem stiegen die Pflegekosten im Krankenhaus für Privatversicherte in 2024 um 17,57 % gegenüber dem Vorjahr deutlich.

    Die Ausgaben für ambulante Leistungen zeigen in 2024 ein ähnliches Bild: Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen um fast 10 %, für Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie um etwa 9 %. Bei ambulanten Arztbehandlungen, die einen großen Anteil an den Leistungsausgaben in der privaten Krankenversicherung haben, gab es einen Kostenanstieg von über 8 %.

    Übrigens: Beim Standardtarif handelt es sich um brancheneinheitliche Tarif der privaten Krankenversicherer (PKV). Von den Beitragsanpassungen in diesen Tarifen sind daher alle PKV-Unternehmen betroffen, die die private Krankheitskostenvollversicherung betreiben. Dies gilt auch für die Selbstbehaltsänderung im Standardtarif.

  • Der Standardtarif ist ein brancheneinheitlicher Tarif in der privaten Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat den Tarif 1994 eingeführt. Er ist für langjährig Versicherte gedacht. Im Standardtarif sind Sie nur versicherbar, wenn Sie bereits vor dem 1.1.2009 bei uns privat krankenversichert waren.

    Die Leistungen des Standardtarifs bieten einen Grundschutz. Sie orientieren sich am Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag darf den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen. Deshalb ist der Standardtarif nur für bestimmte, vom Gesetzgeber definierte Personengruppen geöffnet und erfüllt vor allem eine soziale Schutzfunktion.

  • Im Standardtarif sind Sie versicherbar, wenn Sie vor dem 1.1.2009 bei uns privat krankenversichert waren, über eine Versicherungszeit in einer substitutiven, geschlechtsabhängig (bisex) kalkulierten Krankheitskostenvollversicherung von mindestens 10 Jahren verfügen, sowie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie haben das 65. Lebensjahr vollendet.
    • Sie haben das 55. Lebensjahr vollendet. Und Ihr jährliches Gesamteinkommen übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 Sozialgesetzbuch V nicht.
    • Sie beziehen vor Vollendung des 55. Lebensjahres eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Oder Sie erfüllen die Voraussetzungen für die Rente. Letzteres heißt, Sie haben die Rente beantragt. Das jährliche Gesamteinkommen darf dabei die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigen.

    Sofern dies auf Sie zutrifft, sind auch Ihre Familienangehörigen aufnahmefähig, sofern diese bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Ihnen familienversichert wären.

  • Im Rahmen der anstehenden Beitragsanpassung ab 1.7.2026 erhöht sich der 20-prozentige Selbstbehalt im Standardtarif von aktuell 306 Euro pro Kalenderjahr auf 500 Euro pro Kalenderjahr. Dies gilt nur für die Versicherten, die von der Beitagsanpassung ab 1.7.2026 betroffen sind.
    Für das Jahr 2026 gilt dann ein Selbstbehalt von 403 Euro.

    Der reale Wert des Selbstbehalts verringert sich im Laufe der Jahre aufgrund der allgemeinen Inflation. Um den Wert des Selbstbehalts im Verhältnis zu den Versicherungsleistungen zu erhalten, wird dieser angepasst. Andernfalls müssten die Beiträge stärker erhöht werden, um die zusätzlich erwarteten Leistungsausgaben erbringen zu können.

    Übrigens: Dies ist die erste Anpassung des Selbstbehalts seit Einführung des Standardtarifs in 1994.

  • Wir berücksichtigen die unterschiedlich festgesetzte Höhe der Selbstbeteiligung anteilig. Für jeden fehlenden Monat der Laufzeit ziehen wir ein Zwölftel der jeweilig festgesetzten Selbstbeteiligung ab. Anschließend addieren wir die beiden geminderten Beträge. Dies entspricht der Selbstbeteiligung für das Anpassungsjahr.
    Wenn sich Ihre Selbstbeteiligung unterjährig ändert, können Sie hier ganz einfach und bequem weitere Informationen dazu finden.