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Informationen zur Beitragsanpassung

Warum sich Beiträge ändern können

Herzlich willkommen – schön, dass Sie da sind.

Sie interessieren sich für die Hintergründe Ihrer Beitragsänderung und der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung? Zu den wichtigsten Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum müssen wir Beiträge anpassen?

Damit wir das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, vergleichen wir einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen, für die wir eine Alterungsrückstellung bilden, gilt dasselbe auch für die Sterbewahrscheinlichkeiten.

Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als dem tariflich oder gesetzlich festgelegten Prozentsatz, müssen wir die Beiträge überprüfen. Je nach Ergebnis führt die Überprüfung dazu, dass wir die Beiträge neu kalkulieren müssen. Dabei dürfen wir auch eine festgelegte Selbstbeteiligung ändern.

Beiträge können sich sprunghaft entwickeln - warum ist das so?

Wenn z.B. die Versicherungsleistungen mehrere Jahre lang ansteigen, aber der oben beschriebene Vergleich unter der festgelegten Schwelle bleibt, dürfen wir veränderte Rahmenbedingungen nicht in die Beiträge einfließen lassen. Erst wenn die vorgegebene Schwelle überschritten wird, müssen wir alle Entwicklungen der letzten Jahre in der Berechnung der neuen Beiträge berücksichtigen. Dabei werden dann alle Rechnungsgrundlagen (u.a. Versicherungsleistungen, Rechnungszins, Kündigungsverhalten und Sterbewahrscheinlichkeiten) überprüft und, falls notwendig, berichtigt.

 

Erklärfilm „Grundzüge einer Beitragsanpassung einfach erklärt“

Was genau ist der Rechnungszins?

Mit dem Rechnungszins verzinsen wir jährlich die Beitragsanteile, die den Alterungsrückstellungen zugeschrieben werden. Wegen der bis Mitte des Vorjahres andauernden Niedrigzinsphase am Kapitalmarkt sind in den letzten Jahren niedrigere Zinserträge angefallen. Deshalb mussten wir bei einigen Tarifen den Rechnungszins senken. Ein geringerer Rechnungszins führt zu höheren Beiträgen.

Was sind die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen?

Die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), § 155  des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).

 

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Was sind eigentlich Alterungsrückstellungen?

Alterungsrückstellungen sind ein wesentliches Element der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Während der Vertragslaufzeit legen wir automatisch Teile der Beiträge zurück. Ziel ist es, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Wie funktioniert das?

Mit dem Lebensalter steigen – statistisch gesehen – die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Deshalb müssten auch die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies verhindert wird, zahlen Versicherte anfangs einen zusätzlichen Beitrag, um die im Alter anfallenden Krankheitskosten zu decken. Dieser Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Wenn im höheren Alter die Ausgaben für Gesundheitsleistungen dann über dem Beitrag liegen, entnehmen wir die benötigten Mittel aus den Alterungsrückstellungen.

Werden am Kapitalmarkt mehr Zinsen erzielt als einkalkuliert, bilden wir daraus eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Diese nutzen wir ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

Alterungsrückstellungen bilden wir übrigens nur für Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.

Ihnen kommt es so vor, als würden wir die Beiträge dauernd erhöhen? Und Sie machen sich Sorgen, wie das weitergehen soll?

Das verstehen wir. Auch wenn wir uns öfter in einem Jahr dazu bei Ihnen melden, sind meistens unterschiedliche Vertragsteile betroffen.

Die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. In vielen Bereichen versuchen wir, Beitragserhöhungen entgegen zu wirken. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

Viele Faktoren beeinflussen die Beiträge. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die zu höheren Leistungen führen. Daher können wir nicht sagen, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln werden.

Wer kontrolliert für Sie, ob wir die Beiträge richtig kalkuliert haben?

Der verantwortliche Aktuar muss sicherstellen, dass die Kalkulation in der privaten Krankenversicherung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgt. Anschließend legen wir die Neukalkulation bei Beitragsanpassungen dem unabhängigen mathematischen Treuhänder vor.

Der unabhängige Treuhänder prüft, ob bei der Kalkulation alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Damit eine Beitragsanpassung wirksam wird, muss der Treuhänder zustimmen.

Warum werden meine Beiträge erhöht, obwohl ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Ihre Krankenversicherung basiert auf der Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft.

Bei Versicherungsbeginn richtet sich Ihr zu zahlender Beitrag unter anderem nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Danach spielt die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustandes bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle mehr.

Wenn die Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, gehen die zusätzlichen Kosten in die Kalkulation für alle Versicherten ein. Jeder Versicherte kann also darauf zählen, selbst bei schwerer Krankheit nicht in finanzielle Not zu geraten. Wer seine Versicherung stärker in Anspruch nehmen muss, wird von denen mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Dafür sorgt eine starke Versichertengemeinschaft.

Deshalb gilt: Auch wenn Sie selbst keine Leistungen benötigen, können wir nicht auf den höheren Beitrag verzichten.

Was unternehmen wir, um Beitragsanpassungen entgegenzuwirken?

Uns stehen – tarifabhängig – unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung. Zusammenfassend lässt sich sagen :

Wir begrenzen die Beitragserhöhungen mit Mitteln aus unseren Überschüssen. Hiervon profitieren vor allem ältere Versicherte. Die Rückstellungen aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag wirken sich im Alter zusätzlich mildernd auf den Beitrag aus.

Ungeachtet dessen steigen die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen weiter. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung mit unterschiedlichen Inititativen entgegen. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlung zu verbessern. Einige unserer Services stellen wir Ihnen gern vor:

 

Fallmanagement
Sie erhalten konkrete Hilfe im Krankheitsfall. Bei bestimmten Erkrankungen oder bei einem Unfall kümmern sich unsere Fallmanager individuell um Ihr Anliegen. Sie besprechen mit Ihnen die empfohlene Therapie und die angeratene Versorgung. Ihre persönliche Situation und Ihr Anliegen sind die Grundlage für eine speziell zugeschnittene Betreuung.

Arzneimittelservice
Arzneimittelausgaben stellen einen der wichtigsten Kostenfaktoren im Gesundheitswesen dar. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung entgegen. Neben anderen Maßnahmen haben wir mit ausgewählten Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen. Dabei haben wir uns hauptsächlich auf Nachahmerpräparate, die sogenannten Generika und Biosimilars, fokussiert.

Sprechen Sie Ihren Arzt doch einmal auf einen Austausch an und nutzen Sie die Rabatte für Medikamente. Wenn Sie sich für ein Nachahmerpräparat entscheiden, schonen Sie auch Ihr eigenes Portemonnaie – besonders bei einem Tarif mit Selbstbehalt. Gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag zur Kostenstabilität.

In unserem Arzneimittel-Preisvergleich erfahren Sie, ob es zu Ihrem Arzneimittel kostengünstigere Alternativen gibt und wie groß der Preisunterschied ist. Und auf www.dkv.com/arzneimittelservice finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Original- und Nachahmerpräparate sowie zu unseren Rabattverträgen.

Gebührenrecht
Wenn Sie es wünschen, prüfen wir, ob Rechnungen gebührenrechtlich korrekt sind. Erkennen wir, dass Leistungen nicht berechnet werden dürfen, fordern wir Geld zurück. Und, wenn möglich, treffen wir in diesen Fällen Abrechnungsvereinbarungen für die Zukunft. Gern stehen wir als Ansprechpartner für Fragen zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Verfügung.

DKV-Gesundheitstelefon
Als festen Bestandteil unserer Tarife bieten wir professionelle medizinische Beratung durch qualifizierte Ärzte. Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, sind wir für Sie da:

  • Hilfe bei der Suche nach einem Spezialisten
  • Erläuterung von Diagnosen und Zweitmeinungsservice
  • Arzneimittelberatung
  • Reisemedizinische Beratung
  • Ernährungsberatung

So unterstützen wir unsere Versicherten auf vielfältige Weise dabei, gesund zu bleiben oder schneller und besser gesund zu werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie doch einmal unter www.dkv.com. Dort finden Sie ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Themen.

Digitale Sprechstunde: Neue Möglichkeiten für Kunden der DKV!

Ärzte können seit einiger Zeit auch online Sprechstunden anbieten. Dies ist durch das neue Digitale Versorgungsgesetz möglich. Die DKV bietet Ihnen über ihren Kooperationspartner TeleClinic die Möglichkeit, über eine App auf Ihrem Smartphone Kontakt zu einem in eigener Praxis niedergelassenen Arzt aufzunehmen. Der ausgewählte Arzt entscheidet, ob ein digitaler Arztbesuch ärztlich vertretbar oder ein persönlicher ärztlicher Kontakt erforderlich ist. Bei bestimmten Krankheiten oder Beschwerden kann unter Umständen nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards auf einen persönlichen Kontakt verzichtet werden. In diesen Fällen können Sie dann gegebenenfalls auch ein digitales Rezept oder eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.

 

Telemedizin - Ihre Vorteile:

Servicehotline 24/7 für Sie erreichbar

Keine Wartezeiten. Als DKV-Versicherte/-r sprechen Sie innerhalb von 30 Minuten mit einem Arzt!

Digitales Rezept oder Arbeitsunfähigkeitsmeldung auf Ihr Smartphone

Nähere Informationen und Anmeldung unter: www.dkv.com/onlinesprechstunde

Kann ich meinen Versicherungsschutz ändern?

Sie haben grundsätzlich das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So sieht es § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Oftmals ist aber ein Tarifwechsel nur auf den ersten Blick attraktiv. Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein höherer Versicherungsschutz bestanden hat.

Die Gesundheitsprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass wir Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten können. Dieser Zuschlag wird für eine Erkrankung erhoben, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat.

Auch im neuen Tarif kann es künftig zu Beitragserhöhungen kommen.

Eine eventuelle Beitragsrückerstattung kann sich verringern - oder sogar ganz entfallen.

Ich bin von einer Beitragsänderung betroffen. Kann ich meine Versicherungen kündigen?

Bei einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung außerordentlich kündigen. So sieht es § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach unserem Informationsbrief zur Beitragsanpassung erfolgen.

Sie benötigen eine Bescheinigung für den Arbeitgeber oder das Finanzamt?

Bescheinigungen über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Dienstherrn

Die Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten Sie mit den Unterlagen zur Beitragsanpassung. Diese Beträge können im Lohnsteuerabzugsverfahren steuersenkend für Sie berücksichtigt werden.

Unser Tipp: Für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen genügt es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung aus dem Vorjahr zukommen lassen. Alternativ können Sie auch die Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge nutzen, die wir jährlich im Januar verschicken. Sollten sich die Beiträge in der Zwischenzeit geändert haben, findet eine Abrechnung im Januar eines jeden Jahres im Zuge der Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge an die Finanzbehörde statt.

Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen

Ihre steuerlich absetzbaren Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung melden wir immer im Januar eines Jahres an die Finanzbehörde. Darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung. Sie können diese für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.
Übrigens: Ihre Zustimmung zur Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge ist ab dem Veranlagungsjahr 2019 nicht mehr erforderlich.

Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber

Bei privatversicherten Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KKV und PPV). Grundsätzlich ist der Zuschuss auf die Hälfte des zu zahlenden Beitrags der KKV und PPV begrenzt.
Im Jahr 2023 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur KKV 403,99 Euro monatlich. Und zur PPV 76,06 Euro monatlich. Haben wir in unseren Unterlagen vermerkt, dass Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber wünschen? Dann liegt die Bescheinigung den Unterlagen zur Beitragsanpassung bei.

Weitere Fragen? Wir sind gern für Sie da.

Sie haben weitere Fragen zur Beitragsanpassung? Melden Sie sich bei uns – wir sind gern für Sie da!

0800/3746 444 (gebührenfrei)
oder +49 221 578-94001

service@dkv.com

Auch Ihr Versicherungspartner im Außendienst berät Sie gern.

 

Unsere App „Meine DKV“ - schnell, flexibel und unkompliziert
Nutzen Sie bereits unsere App? Hier können Sie viele Anliegen rund um Ihre Gesundheit ganz einfach managen - von der Einreichung von Rechnungsbelegen bis hin zur Adress- oder Vertragsänderung. Laden Sie die App „Meine DKV“ noch heute auf Ihr Handy. So profitieren Sie immer von unseren Services - egal wo Sie sind!

Möchten Sie Post von uns künftig auch digital erhalten? Dann ist zusätzlich der persönliche Kundenbereich „Meine Versicherungen“ genau das Richtige für Sie! Registrieren Sie sich direkt aus unserer App „Meine DKV“ oder unter www.dkv.com/meineversicherungen - der Schlüssel zu einer komplett digitalen Kommunikation.

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Die „Meine DKV App“ ist für alle Kunden, egal ob vollversichert oder zusatzversichert, kostenlos in den Online-Stores erhältlich.

Alternativ können Sie auch diese Links nutzen:

> iOS: direkt zum Apple Store
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Hinweis: Voraussetzung zur Nutzung des Service ist ein bestehender Versicherungsschutz bei der DKV, der die Erstattung von ambulanten Arzt- bzw. Zahnarztrechnungen oder stationären Arztrechnungen vorsieht.

 

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