Damit Sie sich jederzeit auf Ihren Versicherungsschutz verlassen können

Warum sich Beiträge ändern können
Informationen zur Beitragsänderung ab 1.4.2026

Eine Familie rennt lachend durch den Wald

Herzlich willkommen – schön, dass Sie da sind.

Sie interessieren sich für die Hintergründe Ihrer Beitragsänderung und der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung? Zu den wichtigsten Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum müssen wir Beiträge regelmäßig überprüfen?

Damit wir das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, vergleichen wir einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen, für die wir eine Alterungsrückstellung bilden, gilt dasselbe auch für die Sterbewahrscheinlichkeiten.

Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als dem tariflich oder gesetzlich festgelegten Prozentsatz, müssen wir die Beiträge überprüfen. Je nach Ergebnis führt die Überprüfung dazu, dass wir die Beiträge neu kalkulieren müssen. Dabei dürfen wir auch eine festgelegte Selbstbeteiligung ändern.

Warum müssen wir die Beiträge anpassen?

Die Behandlungskosten im Gesundheitssystem erhöhen sich laufend. Davon sind alle privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland betroffen.
Im vergangenen Jahr sind die medizinischen Leistungsausgaben deutlich gestiegen - und zwar in allen Bereichen: ambulant, stationär und Zahn. Ausschlaggebend ist der medizinisch-technische Fortschritt. Die Verfahren zur Diagnose und Behandlung auch schwerwiegender und chronischer Erkrankungen entwickeln sich ständig weiter. Regelmäßig kommen neue, wirksamere Medikamente auf den Markt. Stark angestiegen sind auch die Personalkosten im Gesundheitswesen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Beiträge der Versicherten.

Ein großer Kostentreiber ist nach wie vor der Krankenhausbereich. Für allgemeine Krankenhausleistungen mussten die privaten Krankenversicherer im Jahr 2024 über 10 % mehr zahlen als im Vorjahr. Die Fallzahlen von 2022 und 2024 sind mit 10,9 % spürbar gestiegen. Außerdem stiegen die Pflegekosten im Krankenhaus für Privatversicherte in 2024 um 17,57 % gegenüber dem Vorjahr deutlich.
Die Ausgaben für ambulante Leistungen zeigen in 2024 ein ähnliches Bild: Die Ausgaben für Arzneimittel stiegen um fast 10 %, für Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie um etwa 9 %. Bei ambulanten Arztbehandlungen, die einen großen Anteil an den Leistungsausgaben in der privaten Krankenversicherung haben, gab es einen Kostenanstieg von über 8 %.

  • Wenn z.B. die Versicherungsleistungen mehrere Jahre lang ansteigen, aber der oben beschriebene Vergleich unter der festgelegten Schwelle bleibt, dürfen wir veränderte Rahmenbedingungen nicht in die Beiträge einfließen lassen. Dies ist erst möglich, wenn diese Schwelle überschritten wird. Dann müssen wir alle Entwicklungen der letzten Jahre in der Berechnung der neuen Beiträge berücksichtigen. Dabei werden dann alle Rechnungsgrundlagen (u.a. Versicherungsleistungen, Rechnungszins, Kündigungsverhalten und Sterbewahrscheinlichkeiten) aktualisiert.

     

  • Der Rechnungszins ist ein wichtiger Faktor für die Höhe der Beitragsanpassung. Er wird auf Basis der Zinserwartung und der aktuellen Anlagestruktur festgelegt. Die Rückstellungen sind in verschiedenen Finanzanlagen am Kapitalmarkt angelegt. Aufgrund der überwiegend langfristigen Anlagehorizonte der Kapitalanlagen entfalten die Veränderungen des Leitzinses durch die Europäische Zentralbank ihre Wirkung auf die Beitragskalkulation erst zeitverzögert.
    Die langjährige Niedrigzinsphase führte bis zum Jahr 2022 zu stetig gesunkenen Zinseinnahmen auf die Alterungsrückstellungen. Infolgedessen musste der Rechnungszins schrittweise gesenkt werden.
    In den letzten Jahren ist der Leitzins zunächst deutlich gestiegen und anschließend wieder gesunken. Infolgedessen kann der Rechnungszins jetzt in vielen Tarifen leicht erhöht werden. Diese Erhöhung des Rechnungszinses wirkt sich senkend auf den zu zahlenden Beitrag aus, da weniger Beiträge erforderlich sind, um die Versicherungsleistungen zu garantieren und die Alterungsrückstellungen aufzubauen.

  • Die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) , § 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)  und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).

  • Der verantwortliche Aktuar muss sicherstellen, dass die Kalkulation in der privaten Krankenversicherung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgt. Anschließend legen wir die Neukalkulation bei Beitragsanpassungen dem unabhängigen mathematischen Treuhänder vor.
    Der unabhängige Treuhänder prüft nicht nur die inhaltliche Korrektheit der Kalkulation. Er kontrolliert auch, ob dabei alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden.
    Damit eine Beitragsanpassung wirksam wird, muss der Treuhänder zustimmen.

  • Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sichern wir Ihnen den vereinbarten Versicherungsschutz zu. Diesen können wir grundsätzlich nicht einseitig verringern. Doch die Leistungsausgaben erhöhen sich kontinuierlich. Zum Beispiel durch den medizinischen Fortschritt oder die steigende Lebenserwartung. Davon sind alle PKV-Unternehmen betroffen. Die dauerhafte Erfüllbarkeit der vertraglich zugesicherten Leistungen können sie deshalb nur durch Beitragsanpassungen sicherstellen.

    Wie zahlreiche Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind auch wir Mitglied im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Dieser bietet Ihnen eine Fülle von interessanten und hilfreichen Informationen rund um die private Krankenversicherung – auch zum Thema Beitragsanpassung. Sie finden diese auf der Website des PKV-Verbandes unter: www.pkv.de

  • Ab dem 1.1.2026 beträgt der Höchstbeitrag in der GKV (inkl. soziale Pflegeversicherung SPV) ca. 1.261,31 Euro*. Betrachtet man die Entwicklung des Beitrags je Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV) und der GKV in den vergangenen 10 Jahren, liegt die durchschnittliche Beitragssteigerung in der GKV höher als in der PKV.

    * Dieser Betrag entspricht 21,9 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von 5.812,50 € für Kinderlose und setzt sich zusammen aus:
    Beitragssatz Krankenversicherung: 14,6 %
    Beitragssatz Pflegepflichtversicherung 3,6 %, Kinderlose ab Alter 23 4,2 %
    Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 2,9 %

    Kurvengrafik der Beitragsentwicklung der GKV und PKV

    Besonders interessant dabei ist:
    Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von 2016 bis 2026 insgesamt um 37,17 % (von monatlich 4.237,50 Euro im Jahr 2016 auf 5.812,50 Euro im Jahr 2026) erhöht.
    Daraus resultiert eine Zunahme des GKV-Höchstbeitrages um 52,89 %, und zwar von 665,29 Euro (2016) auf 1.017,18 Euro (2026).

    Übrigens: In der GKV steigt der Beitrag jedes Jahr. Einem GKV-Mitglied, das ein Einkommen unterhalb der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze erzielt, wird von jeder Lohnerhöhung automatisch der Beitrag für die Krankenversicherung abgezogen; wer mehr verdient, trägt nach erneuter Anhebung der Bemessungsgrenze eine entsprechend höhere Beitragslast.

    Neben den Beitragssteigerungen sind in der GKV zusätzlich Leistungskürzungen möglich. In der Vergangenheit wurden immer wieder Leistungen gekürzt (z.B. erhalten gesetzlich Versicherte nur noch einen Zuschuss zum Zahnersatz). Auch in Zukunft sind weitere Einschränkungen nicht auszuschließen.
    Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen dagegen dauerhaft erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.

  • Neue innovative Therapien und diagnostische Verfahren fließen regelmäßig in Ihren Krankenversicherungsschutz ein. Das gilt auch für wirksamere Medikamente. Unsere Kunden nutzen die Vorteile einer erstklassigen medizinischen Versorgung intensiv. Und sichern sich damit eine hohe Lebensqualität - auch im Alter.

    Es ist immer ungewiss, wann Sie die Versicherung benötigen. Auch der bisher Gesunde kann morgen erkranken oder in einen Unfall verwickelt sein. Sie haben dann die Gewissheit, auf die Hilfe einer starken Versichertengemeinschaft zählen zu können.

    Übrigens legen wir einen Teil der Beitragserhöhung für die absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter an. Dieses Geld kommt Ihnen später wieder zugute. Dies gilt nur für Tarife, die wir mit Alterungsrückstellungen kalkulieren.

  • Uns stehen – tarifabhängig – unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung. Zusammenfassend lässt sich sagen:

    Wir begrenzen die Beitragserhöhungen mit Mitteln aus unseren Überschüssen. Hiervon profitieren vor allem ältere Versicherte.
    Die Rückstellungen aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag wirken sich im Alter zusätzlich mildernd auf den Beitrag aus.

    Ungeachtet dessen steigen die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen weiter. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung mit unterschiedlichen Inititativen entgegen. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlung zu verbessern. Einige unserer Services stellen wir Ihnen gern vor:

     

    Fall- und Versorgungsmanagement

    Mit zahlreichen Ratgebern und Services rund um die Themen Gesundheit und Familie möchten wir Ihnen dabei helfen, aktiv und gesund zu bleiben. Und im Krankheitsfall unterstützen wir Sie auf dem Weg zu mehr Lebensqualität. Ergänzt wird unser umfangreiches Angebot durch digitale Inhalte, Videos sowie ausgewählte Gesundheits-Apps.
    Informationen dazu finden Sie auf unserer DKV Homepage https://www.dkv.com/gesundheitswelt.html.

    Einige unserer Services stellen wir Ihnen hier gern vor: Fallmanagement

     

    Arzneimittelservice

    Arzneimittelausgaben stellen einen der wichtigsten Kostenfaktoren im Gesundheitswesen dar. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung entgegen. Neben anderen Maßnahmen haben wir mit ausgewählten Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen. Dabei haben wir uns hauptsächlich auf Nachahmerpräparate, die sogenannten Generika und Biosimilars, fokussiert.
    Sprechen Sie Ihren Arzt doch einmal auf einen Austausch an und nutzen Sie die Rabatte für Medikamente. Wenn Sie sich für ein Nachahmerpräparat entscheiden, schonen Sie auch Ihr eigenes Portemonnaie – besonders bei einem Tarif mit Selbstbehalt. Gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag zur Kostenstabilität.
    In unserem Arzneimittel-Preisvergleich erfahren Sie, ob es zu Ihrem Arzneimittel kostengünstigere Alternativen gibt und wie groß der Preisunterschied ist. Und auf www.dkv.com/arzneimittelservice finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Original- und Nachahmerpräparate sowie zu unseren Rabattverträgen.

     

    DKV-Gesundheitstelefon

    Als festen Bestandteil unserer Tarife bieten wir professionelle medizinische Beratung durch qualifizierte Ärzte. Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, sind wir für Sie da:

    • Hilfe bei der Suche nach einem Spezialisten
    • Erläuterung von Diagnosen und Zweitmeinungsservice
    • Arzneimittelberatung
    • Reisemedizinische Beratung
    • Ernährungsberatung

    So unterstützen wir unsere Versicherten auf vielfältige Weise dabei, gesund zu bleiben oder schneller und besser gesund zu werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie doch einmal unter www.dkv.com. Dort finden Sie ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Themen.

     

    Digitale Sprechstunde: Neue Möglichkeiten für Kunden der DKV

    Ärzte können seit einiger Zeit auch online Sprechstunden anbieten. Dies ist durch das neue Digitale Versorgungsgesetz möglich. Die DKV bietet Ihnen über ihren Kooperationspartner TeleClinic die Möglichkeit, über eine App auf Ihrem Smartphone Kontakt zu einem in eigener Praxis niedergelassenen Arzt aufzunehmen. Der ausgewählte Arzt entscheidet, ob ein digitaler Arztbesuch ärztlich vertretbar oder ein persönlicher ärztlicher Kontakt erforderlich ist. Bei bestimmten Krankheiten oder Beschwerden kann unter Umständen nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards auf einen persönlichen Kontakt verzichtet werden. In diesen Fällen können Sie dann gegebenenfalls auch ein digitales Rezept oder eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.

    Telemedizin - Ihre Vorteile:

    Servicehotline 24/7 für Sie erreichbar

    Keine Wartezeiten. Als DKV-Versicherte/-r sprechen Sie innerhalb von 30 Minuten mit einem Arzt!

    Digitales Rezept oder Arbeitsunfähigkeitsmeldung auf Ihr Smartphone

    Nähere Informationen und Anmeldung unter: www.dkv.com/onlinesprechstunde

  • In den hier aufgeführten Tarifen waren die Beiträge zum großen Teil mehrere Jahre beitragsstabil. In der folgenden Übersicht erkennen Sie, wann die Beiträge der jeweiligen Tarife zuletzt angepasst wurden:

     

    Tarif  

    BestMed Komfort BMK2*

    Datum der letzten Beitragsanpassung

    • Männer 01.04.2024
    • Frauen 01.04.2024

    BestMed Komfort BMK3*

    Datum der letzten Beitragsanpassung

    • Männer 01.04.2024
    • Frauen 01.04.2024

    BestMed Komfort BM4 / 1

    Datum der letzten Beitragsanpassung

    • Männer 01.04.2022
    • Frauen 01.04.2021

    BeihilfeMed Kompakt BK%*

    Datum der letzten Beitragsanpassung

    • Männer 01.04.2022
    • Frauen 01.04.2022

    VollMed Tarif M4

    Datum der letzten Beitragsanpassung

    • Männer 01.04.2025
    • Frauen 01.04.2025

    Tarif ET2

    Datum der letzten Beitragsanpassung

    • Männer 01.04.2025
    • Frauen 01.04.2025

    BestMed Eco BME1*

    Datum der letzten Beitragsanpassung

    • Kinder 01.04.2018
    • Jugendliche 01.04.2025
    • BestMed Komfort BMK2*

      Datum der letzten Beitragsanpassung

      • Männer 01.04.2024
      • Frauen 01.04.2024

      BestMed Komfort BMK3*

      Datum der letzten Beitragsanpassung

      • Männer 01.04.2024
      • Frauen 01.04.2024

      BestMed Komfort BM4 / 1

      Datum der letzten Beitragsanpassung

      • Männer 01.04.2022
      • Frauen 01.04.2021

      BeihilfeMed Kompakt BK%*

      Datum der letzten Beitragsanpassung

      • Männer 01.04.2022
      • Frauen 01.04.2022

      VollMed Tarif M4

      Datum der letzten Beitragsanpassung

      • Männer 01.04.2025
      • Frauen 01.04.2025

      Tarif ET2

      Datum der letzten Beitragsanpassung

      • Männer 01.04.2025
      • Frauen 01.04.2025

      BestMed Eco BME1*

      Datum der letzten Beitragsanpassung

      • Kinder 01.04.2018
      • Jugendliche 01.04.2025

    *In diesen Tarifen wird der Beitrag ohne Unterscheidung des Geschlechts bestimmt.

    Sollten Sie Fragen zu anderen Tarifen haben, die hier nicht aufgeführt sind, melden Sie sich einfach direkt bei uns. Sie können sich auch an Ihren Versicherungspartner im Außendienst wenden.

     

    Die Leistungsausgaben haben sich deutlich erhöht!

    In den folgenden Tabellen können Sie erkennen, welche Änderungen sich in den relevantesten Leistungsbereichen ergeben haben. Es sind je Tarif die Leistungsbereiche mit den jeweils größten Anteilen an den Gesamtausgaben dargestellt. Für die Veränderung der Ausgaben des Leistungsbereichs ist jeweils beispielhaft das Jahr 2024 mit dem aktuellsten Beobachtungswert der letzten Beitragsanpassung verglichen worden.

    Der Hauptgrund für die Überprüfung der Beiträge und die Höhe der Beitragsanpassung sind die gestiegenen Ausgaben für Krankheitskostenbehandlungen. Hier sind sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich die Ausgaben deutlich gestiegen.

    Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellte durchschnittliche, prozentuale Erhöhung der Leistungsausgaben nicht die Höhe der Beitragsanpassung widerspiegelt. Denn in die Neukalkulation der Beiträge fließen viele weitere Faktoren ein.

     

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BestMed Komfort BMK2*

    Beitragsgruppe Erwachsene ab Alter 20  

    Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 40 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 17 %

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 23 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 32 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 34 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 23 %
    • Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 40 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 17 %

      Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 23 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 32 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 34 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 23 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BestMed Komfort BMK3*

    Beitragsgruppe Erwachsene ab Alter 20  

    Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 13 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 18 %

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 14 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 28 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 25 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 27 %
    • Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 13 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 18 %

      Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 14 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 28 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 25 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 27 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BestMed Komfort BM4 / 1

    Beitragsgruppe Männer ab Alter 20  

    Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 51 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 20 %

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 36 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 29 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 45 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 25 %
    • Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 51 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 20 %

      Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 36 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 29 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 45 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 25 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BestMed Komfort BM4 / 1

    Beitragsgruppe Frauen ab Alter 20  

    Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 71 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 19 %

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 31 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 35 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 54 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 18 %
    • Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 71 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 19 %

      Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 31 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 35 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 54 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 18 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BeihilfeMed Kompakt BK %*

    Beitragsgruppe Erwachsene ab Alter 20  

    Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 16 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 13 %

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 18 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 38 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 45 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 23 %
    • Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 16 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 13 %

      Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 18 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 38 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 45 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 23 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den VollMed Tarif M4

    Beitragsgruppe Männer ab Alter 16  

    Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 21 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 16 %

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 15 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 30 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 16 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 21 %
    • Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 21 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 16 %

      Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 15 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 30 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 16 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 21 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den VollMed Tarif M4

    Beitragsgruppe Frauen ab Alter 16  

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 12 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 38 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 22 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 16 %
    • Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 12 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 38 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 22 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 16 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif ET2

    Beitragsgruppe Männer ab Alter 20  

    Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 18 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 22 %

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 12 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 26 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 11 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 37 %
    • Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 18 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 22 %

      Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 12 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 26 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 11 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 37 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif ET2

    Beitragsgruppe Frauen ab Alter 20  

    Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 17 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 21 %

    Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 12 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 31 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 18 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 32 %
    • Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 17 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 21 %

      Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 12 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 31 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 18 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 32 %

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BestMed Eco BME1*

    Kinder/Jugendl. bis Alter 19  

    Kieferorthopädie

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 110 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 13 %

    Ausgaben für Stat. Behandlung

    • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 36 %
    • Anteil an den Gesamtausgaben 22 %
    • Kieferorthopädie

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 110 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 13 %

      Ausgaben für Stat. Behandlung

      • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 36 %
      • Anteil an den Gesamtausgaben 22 %

    *In diesen Tarifen wird der Beitrag ohne Unterscheidung des Geschlechts bestimmt.

     

    Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif EKV

    Im Tarif EKV waren die Beiträge über viele Jahre beitragsstabil. Der Hauptgrund für die Überprüfung der Beiträge und die Höhe der Beitragsanpassung sind die gestiegenen Ausgaben für Sehhilfen, Zahnersatz und Behandlungen im Ausland.

  • Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Tarif– und allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Leistungsbeschreibung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

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Bitte haben Sie Verständnis für folgenden Hinweis: Der Versand der Tarifgegenüberstellungen erfolgt maschinell. Individuelle Fragen oder Hinweise können hier nicht berücksichtigt werden.

Ein Mann und eine Frau betrachten den Bildschirm eines Laptop

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  • Alterungsrückstellungen sind ein wesentliches Element der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Während der Vertragslaufzeit legen wir automatisch Teile der Beiträge zurück. Ziel ist es, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Wie funktioniert das?

    Mit dem Lebensalter steigen – statistisch gesehen – die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Deshalb müssten auch die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies verhindert wird, zahlen Versicherte in jungen Jahren einen höheren Beitrag als notwendig ist, um die in ihrem Alter anfallenden Krankheitskosten zu decken. Dieser Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Wenn im höheren Alter die Ausgaben für Gesundheitsleistungen dann über dem Beitrag liegen, entnehmen wir die benötigten Mittel aus den Alterungsrückstellungen.

    Übrigens: Mit einem höheren Beitrag fließt in der Regel mehr Geld in den Aufbau von Alterungsrückstellungen. Diese dient zur Stabilisierung der Beiträge im Alter. Werden am Kapitalmarkt mehr Zinsen erzielt als einkalkuliert, bilden wir eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Diese nutzen wir ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

    Alterungsrückstellungen bilden wir nur für Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.

  • Wir berücksichtigen die unterschiedlich festgesetzte Höhe der Selbstbeteiligung anteilig. Für jeden fehlenden Monat der Laufzeit ziehen wir ein Zwölftel der jeweilig festgesetzten Selbstbeteiligung ab. Anschließend addieren wir die beiden geminderten Beträge. Dies entspricht der Selbstbeteiligung für das Anpassungsjahr.

    Wenn sich Ihre Selbstbeteiligung unterjährig ändert, können Sie hier ganz einfach und bequem weitere Informationen dazu finden.
    https://www.dkv.com/faq-selbstbeteiligung.html

  • Das verstehen wir. Auch wenn wir uns öfter in einem Jahr dazu bei Ihnen melden, sind meistens unterschiedliche Vertragsteile betroffen.

    Die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. In vielen Bereichen versuchen wir, Beitragserhöhungen entgegen zu wirken. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

    Viele Faktoren beeinflussen die Beiträge. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die zu höheren Leistungen führen. Daher können wir nicht sagen, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln werden.

  • Ihre Krankenversicherung basiert auf der Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft.
    Bei Versicherungsbeginn richtet sich Ihr zu zahlender Beitrag unter anderem nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Danach spielt die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustandes bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle mehr, so lange Sie im selben Tarif versichert bleiben.

    Wenn die Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, gehen die zusätzlichen Kosten in die Kalkulation für alle Versicherten ein. Wer seine Versicherung stärker in Anspruch nehmen muss, wird von denen mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Dafür sorgt eine starke Versichertengemeinschaft.

    Das bedeutet konkret: Zwei Menschen, die zur selben Zeit, im gleichen Alter und gleichen Gesundheitszustand denselben Krankenversicherungsschutz wählen und diesen nicht ändern, werden immer denselben Beitrag zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Zeit krank wurde oder gesund bleibt.
    Die Belastungen im Krankheitsfall werden auf alle Versicherten des Tarifs verteilt.

    Deshalb gilt: Auch wenn Sie selbst keine Leistungen benötigen, können wir nicht auf den höheren Beitrag verzichten.

  • Sie haben grundsätzlich das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So sieht es § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

    Oftmals ist aber ein Tarifwechsel nur auf den ersten Blick attraktiv.
    Rund 96 % unserer Kunden führen nach einer Beitragsanpassung ihren Versicherungsschutz unverändert fort. Wenn auch Sie bei Ihrem aktuellen Versicherungsschutz bleiben möchten, müssen Sie nichts weiter unternehmen.

    Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

    Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein höherer Versicherungsschutz bestanden hat.

    Die Gesundheitsprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass wir Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten können. Dieser Zuschlag wird für eine Erkrankung erhoben, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat.

    Auch im neuen Tarif kann es künftig zu Beitragserhöhungen kommen.

    Eine eventuelle Beitragsrückerstattung kann sich verringern - oder sogar ganz entfallen.

     

  • Bei einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung außerordentlich kündigen. So sieht es § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

    Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach Zugang unseres Informationsschreibens zur Beitragsanpassung erfolgen.

    Dies sollten Sie vor einer Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung wissen:

    Alterungsrückstellungen: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen. In den Fällen, in denen eine Mitgabe möglich ist, ist diese auf die Höhe des sogenannten Übertragungswertes begrenzt. Der Übertragungswert entspricht dem Aufbau der Alterungssrückstellungen auf Niveau des Basistarifs.

    Beitragsrückerstattung: Sie verlieren einen eventuellen Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

    Neues Eintrittsalter heißt meist auch ein höherer Beitrag: Kündigen Sie Ihren Vertrag, müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einem höherem Beitrag sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Letztere kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

    Unterschiede beim Leistungsumfang: Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.
    Das Leistungsversprechen kann bei einem neuen Versicherer geringer sein. Beispielsweise können Zahnbehandlungen beim neuen Versicherer in den ersten Jahren begrenzt sein.

    Versicherungspflicht: In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Deshalb benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung des neuen Versicherers, dass für Sie ununterbrochener Krankenversicherungsschutz besteht. Dies gilt nicht, wenn Sie bei uns nur zusatzversichert sind.

  • Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020
    Der Gesetzgeber führt ab dem Steuerjahr 2026 die elektronische Übermittlung der Arbeitgeberzuschüsse und der Vorsorgeaufwendungen ein. Wir sind verpflichtet, für alle betroffenen Versicherten eine Meldung vorzunehmen. Das gilt auch für Selbständige und Rentner. Diese Änderung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet.
    Hierüber haben wir Sie mit unserem Schreiben aus Juli 2025 informiert.

    Was ändert sich dadurch für Sie?
    Bisher war die Vorlage einer Papierbescheinigung beim Arbeitgeber bzw. Dienstherrn erforderlich, um einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss und / oder einen Lohnsteuerabzug für die Vorsorgeaufwendungen zu erhalten. Dieses Papierverfahren wird durch einen digitalen Datenaustausch abgelöst.
    Ab dem Steuerjahr 2026 melden wir die Beiträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) digital. Das BZSt stellt die gemeldeten Beiträge dem jeweiligen Arbeitgeber bzw. Dienstherrn elektronisch zur Verfügung.

    Wann melden wir die Beiträge?
    Die Jahresmeldung geben wir jeweils im vierten Quartal eines Jahres für das nächste Kalenderjahr ab. Im November 2025 haben wir diese erstmalig für das Jahr 2026 durchgeführt. Diese Meldung bestätigen wir Ihnen mit der Kundeninformation zur „Meldung für das Steuerjahr 2026“.

    Ändert sich Ihr Beitrag im Laufe eines Jahres, wird dadurch automatisch eine Meldung an das BZSt ausgelöst. Dies gilt auch, wenn die Beiträge nicht vollständig gezahlt werden. Welche Beiträge wir an das BZSt gemeldet haben, teilen wir Ihnen immer zeitnah mit.

    Können Sie der Meldung der Beiträge widersprechen?
    Ja, Sie können einer künftigen elektronischen Datenübermittlung ganz oder teilweise widersprechen. Der Widerspruch muss für jede versicherte Person einzeln erfolgen. Am schnellsten und einfachsten geht dies online unter www.dkv.com/JStG2020

    Ergänzende Informationen zum Jahressteuergesetz 2020 finden Sie auch auf der Seite des PKV-Verbandes oder direkt auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern.

    Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen
    Ihre steuerlich absetzbaren Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung melden wir immer im Januar eines Jahres an die Finanzbehörde. Darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung. Sie können diese für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.

    Übrigens: Ihre Zustimmung zur Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge ist ab dem Veranlagungsjahr 2019 nicht mehr erforderlich.

  • Rentnerinnen und Rentner mit einer privaten Krankenversicherung haben Anspruch auf einen Zuschuss zu den Prämien durch die Deutsche Rentenversicherung. Der Zuschuss muss aktiv bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.

    Anspruch auf den Zuschuss haben alle, die eine gesetzliche Rente beziehen, in der EU wohnen und deren PKV unter deutscher oder europäischer Aufsicht steht. Auch Selbstständige und Freiberufler können profitieren, wenn sie Rentenbeiträge gezahlt haben.

    Der Zuschuss wird so berechnet, dass entweder 8,75 % der gesetzlichen Rente oder maximal die Hälfte des Beitrags der privaten Krankenversicherung gezahlt werden – es gilt immer der niedrigere Wert. Für 2026 liegt der Höchstzuschuss bei 508,59 Euro pro Monat.

    Für die private Pflegepflichtversicherung erhalten Rentnerinnen und Rentner keinen Zuschuss.

    Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.

    Eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie bequem online hier anfordern.

  • Bescheinigungen anfordern
    Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Bescheinigungen zu Ihrem Vertrag.

    Sie möchten uns eine Anschrifts- oder Bankänderung mitteilen?
    Das können Sie hier einfach und unkompliziert online tun.

    und vieles mehr.

Ihre Krankenversicherungen online verwalten – einfacher als vielleicht gedacht

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