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Warum sich Beiträge ändern können
Informationen zur Beitragsänderung ab 1.7.2025

Eine Familie rennt lachend durch den Wald

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Sie interessieren sich für die Hintergründe Ihrer Beitragsänderung und der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung? Zu den wichtigsten Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum müssen wir Beiträge regelmäßig überprüfen?

Damit wir das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, vergleichen wir einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen, für die wir eine Alterungsrückstellung bilden, gilt dasselbe auch für die Sterbewahrscheinlichkeiten.

Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als dem tariflich oder gesetzlich festgelegten Prozentsatz, müssen wir die Beiträge überprüfen. Je nach Ergebnis führt die Überprüfung dazu, dass wir die Beiträge neu kalkulieren müssen. Dabei dürfen wir auch eine festgelegte Selbstbeteiligung ändern.

Warum müssen wir die Beiträge anpassen?

Die Behandlungskosten im Gesundheitssystem erhöhen sich laufend. Im vergangenen Jahr sind insbesondere die Leistungsausgaben deutlich gestiegen.

Ausschlaggebend ist der medizinisch-technische Fortschritt. Die Verfahren zur Diagnose und Behandlung auch schwerwiegender und chronischer Erkrankungen entwickeln sich ständig weiter. Regelmäßig kommen neue, wirksamere Medikamente auf den Markt. Stark angestiegen sind auch die Personalkosten im Gesundheitswesen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Beiträge der Versicherten.

  • Wenn z.B. die Versicherungsleistungen mehrere Jahre lang ansteigen, aber der oben beschriebene Vergleich unter dem gesetzlich festgelegten Prozentsatz bleibt, dürfen wir veränderte Rahmenbedingungen nicht in die Beiträge einfließen lassen. Dies ist erst möglich, wenn diese Schwelle überschritten wird. Dann müssen wir alle Entwicklungen der letzten Jahre in der Berechnung der neuen Beiträge berücksichtigen. Dabei werden dann alle Rechnungsgrundlagen (u.a. Versicherungsleistungen, Rechnungszins, Kündigungsverhalten und Sterbewahrscheinlichkeiten) überprüft und, falls notwendig, berichtigt.

  • Mit dem Rechnungszins verzinsen wir jährlich die Beitragsanteile, die den Alterungsrückstellungen zugeschrieben werden. In den vergangenen zehn Jahren mussten wir wegen der andauernden Niedrigzinsphase bei einigen Tarifen den Rechnungszins senken. Ein geringerer Rechnungszins führt zu höheren Beiträgen.

    Die Zinsentwicklung des vergangenen Jahres fließt in den Rechnungszins der kommenden Beitragsanpassung ein. Auch ein gestiegenes Zinsniveau an den Kapitalmärkten käme in der Kalkulation erst zeitverzögert in voller Höhe an, da dieses nur auf die Neu- und Wiederanlage wirkt. Die anzusetzenden Rechnungszinsen und das gesamte Beitragsanpassungsverfahren werden von einem Treuhänder kontrolliert und genehmigt.

  • Die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, § 203 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) , § 155 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)  und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).

  • Der verantwortliche Aktuar muss sicherstellen, dass die Kalkulation in der privaten Krankenversicherung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgt. Anschließend legen wir die Neukalkulation bei Beitragsanpassungen dem unabhängigen mathematischen Treuhänder vor.

    Der unabhängige Treuhänder prüft nicht nur die inhaltliche Korrektheit der Kalkulation. Er kontrolliert auch, ob dabei alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Damit eine Beitragsanpassung wirksam wird, muss der Treuhänder zustimmen.

Möchten Sie persönlich beraten werden?

Damit Sie weiterhin bedarfsgerecht versichert sind, lassen Sie sich von Ihrem Partner für Versicherungsfragen beraten. In einem persönlichen Gespräch finden Sie zusammen bestimmt einen passenden Versicherungsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

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  • Alterungsrückstellungen sind ein wesentliches Element der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Während der Vertragslaufzeit legen wir automatisch Teile der Beiträge zurück. Ziel ist es, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Wie funktioniert das?

    Mit dem Lebensalter steigen – statistisch gesehen – die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Deshalb müssten auch die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies verhindert wird, zahlen Versicherte anfangs einen zusätzlichen Beitrag, um die im Alter anfallenden Krankheitskosten zu decken. Dieser Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Wenn im höheren Alter die Ausgaben für Gesundheitsleistungen dann über dem Beitrag liegen, entnehmen wir die benötigten Mittel aus den Alterungsrückstellungen.

    Übrigens: Mit einem höheren Beitrag fließt in der Regel mehr Geld in den Aufbau von Alterungsrückstellungen. Diese dient zur Stabilisierung der Beiträge im Alter. Werden am Kapitalmarkt mehr Zinsen erzielt als einkalkuliert, bilden wir eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Diese nutzen wir ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

    Alterungsrückstellungen bilden wir nur für Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.

  • Das verstehen wir. Auch wenn wir uns öfter in einem Jahr dazu bei Ihnen melden, sind meistens unterschiedliche Vertragsteile betroffen.

    Die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. In vielen Bereichen versuchen wir, Beitragserhöhungen entgegen zu wirken. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

    Viele Faktoren beeinflussen die Beiträge. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die zu höheren Leistungen führen. Daher können wir nicht sagen, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln werden.

  • Ihre Krankenversicherung basiert auf der Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft.
    Bei Versicherungsbeginn richtet sich Ihr zu zahlender Beitrag unter anderem nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Danach spielt die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustandes bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle mehr, so lange Sie im selben Tarif versichert bleiben.

    Wenn die Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, gehen die zusätzlichen Kosten in die Kalkulation für alle Versicherten ein. Wer seine Versicherung stärker in Anspruch nehmen muss, wird von denen mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Dafür sorgt eine starke Versichertengemeinschaft.

    Das bedeutet konkret: Zwei Menschen, die zur selben Zeit, im gleichen Alter und gleichen Gesundheitszustand denselben Krankenversicherungsschutz wählen und diesen nicht ändern, werden immer denselben Beitrag zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Zeit krank wurde oder gesund bleibt.
    Die Belastungen im Krankheitsfall werden auf alle Versicherten des Tarifs verteilt.

    Deshalb gilt: Auch wenn Sie selbst keine Leistungen benötigen, können wir nicht auf den höheren Beitrag verzichten.

  • Sie haben grundsätzlich das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So sieht es § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

    Oftmals ist aber ein Tarifwechsel nur auf den ersten Blick attraktiv. Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

    Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein höherer Versicherungsschutz bestanden hat.

    Die Gesundheitsprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass wir Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten können. Dieser Zuschlag wird für eine Erkrankung erhoben, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat.

    Auch im neuen Tarif kann es künftig zu Beitragserhöhungen kommen.

    Eine eventuelle Beitragsrückerstattung kann sich verringern - oder sogar ganz entfallen.

  • Bei einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung außerordentlich kündigen. So sieht es § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

    Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach unserem Informationsbrief zur Beitragsanpassung erfolgen.

    Das sollten Sie vor einer Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung wissen:

    Alterungsrückstellungen: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen. In den Fällen, in denen eine Mitgabe möglich ist, ist diese auf die Höhe des sogenannten Übertragungswertes begrenzt. Der Übertragungswert entspricht dem Aufbau der Alterungssrückstellungen auf Niveau des Basistarifs.

    Neues Eintrittsalter heißt meist auch ein höherer Beitrag: Kündigen Sie Ihren Vertrag, müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einem höherem Beitrag sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Letztere kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

    Unterschiede beim Leistungsumfang: Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.
    Das Leistungsversprechen kann bei einem neuen Versicherer geringer sein. Beispielsweise können Zahnbehandlungen beim neuen Versicherer in den ersten Jahren begrenzt sein.

    Versicherungspflicht: In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Deshalb benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung des neuen Versicherers, dass für Sie ununterbrochener Krankenversicherungsschutz besteht.

  • Bescheinigungen über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Dienstherrn
    Die Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten Sie mit den Unterlagen zur Beitragsanpassung. Diese Beträge können im Lohnsteuerabzugsverfahren steuersenkend für Sie berücksichtigt werden.

    Unser Tipp: Für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen genügt es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung aus dem Vorjahr zukommen lassen. Alternativ können Sie auch die Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge nutzen, die wir jährlich im Januar verschicken. Sollten sich die Beiträge in der Zwischenzeit geändert haben, findet eine Abrechnung im Januar eines jeden Jahres im Zuge der Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge an die Finanzbehörde statt.

    Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen
    Ihre steuerlich absetzbaren Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung melden wir immer im Januar eines Jahres an die Finanzbehörde. Darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung. Sie können diese für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.

    Übrigens: Ihre Zustimmung zur Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge ist ab dem Veranlagungsjahr 2019 nicht mehr erforderlich.

    Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
    Bei privatversicherten Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KKV und PPV). Grundsätzlich ist der Zuschuss auf die Hälfte des zu zahlenden Beitrags der KKV und PPV begrenzt.
    Im Jahr 2025 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur KKV 471,32 Euro monatlich. Und zur PPV 99,23 Euro monatlich. Haben wir in unseren Unterlagen vermerkt, dass Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber wünschen? Dann liegt die Bescheinigung den Unterlagen zur Beitragsanpassung bei.

  • Bescheinigungen anfordern
    Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Bescheinigungen zu Ihrem Vertrag.

    Sie möchten uns eine Anschrifts- oder Bankänderung mitteilen?
    Das können Sie hier einfach und unkompliziert online tun.

    … und vieles mehr.

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Hinweis: Voraussetzung zur Nutzung des Service App „Meine DKV“ ist ein bestehender Versicherungsschutz bei der DKV, der die Erstattung von ambulanten Arzt- bzw. Zahnarztrechnungen oder stationären Arztrechnungen vorsieht.

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