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Pflegebedürftigkeit feststellen

Begutachtung und Einschätzung

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst eine Pflegebedürftigkeit festgestellt und ein Pflegegrad beantragt werden. Dies übernimmt für privat Pflegeversicherte Medicproof (der medizinische Dienst der Privaten), für gesetzlich Versicherte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dabei prüft ein medizinischer Gutachter, wie selbstständig und kompetent die Person im Alltag ist.

Danach wird die Einschränkung einer Person im Alltag in fünf Grade eingeteilt: von geringer Beeinträchtigung (Pflegegrad 1) bis zur schwersten Einschränkung, die intensive Pflege erfordert (Pflegegrad 5).

Als gesetzlich Versicherter stellen Sie hierzu einen Antrag bei Ihrer Pflegepflichtversicherung.

Pflegegrad beantragen, wenn Sie bei der DKV pflegepflichtversichert sind?

Wenn Sie bei der DKV privat krankenversichert sind und im Alltag nicht mehr alleine zurechtkommen, stehen Ihnen je nach Pflegegrad Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zu. Wie die Feststellung des Pflegegrades bei der DKV funktioniert, sehen Sie in dieser Grafik.


 

  • Um Leistungen von der DKV zu erhalten, stellen Sie zunächst den Antrag zur Feststellung eines Pflegegrades. Für den Leistungsbeginn ist das Antragsdatum entscheidend. Stellen Sie den Antrag für einen Angehörigen, reichen Sie uns bitte eine Vollmacht ein.
  • Die DKV beauftragt einen medizinischen Gutachter von Medicproof. Dieser vereinbart mit Ihnen einen Termin, um bei Ihnen zu Hause die Begutachtung durchzuführen.
  • Das Gutachten mit Ihrem Pflegegrad erhält die DKV. Sie erhalten von uns auf dieser Basis den Bescheid über die Ihnen zustehenden Pflegeleistungen.

Erneute Begutachtung des Pflegegrades

Sie sind bereits pflegebedürftig? Wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat, können Sie eine neue Begutachtung beantragen, wenn die Pflegeleistungen angepasst werden müssen. Als Pflegepflichtversicherer der DKV können Sie hierfür auch den Online Pflegeantrag nutzen. Nach der Authentifizierung geben Sie bitte als Gutachtenart "Verschlimmerungsgutachten" an. Die Beauftragung des medizinischen Dienstes Medicproof erfolgt automatisch. 

Sie haben eine private Pflegezusatzversicherung bei der DKV?

Als gesetzlich Versicherter beantragen Sie zunächst einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegepflichtversicherung bzw. gesetzlichen Krankenversicherung. Nach der Begutachtung durch den MDK erhalten Sie dann einen Bescheid mit Ihrem Pflegegrad. Bitte reichen Sie uns diesen zusammen mit einer Kopie des Pflegegutachtens ein. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Auch wenn Ihnen der Bescheid noch nicht vorliegt, teilen Sie uns bitte trotzdem mit, dass Sie den Antrag gestellt haben. Für den Beginn unserer Leistungen ist das Antragsdatum entscheidend.

Wenn Sie die Pflegezusatzversicherung zusammen mit Ihrer Pflegepflichtversicherung bei der DKV abgeschlossen haben, erhalten Sie die Zusage und die Leistungen unaufgefordert aus allen Pflegetarifen.

Eine Übersicht über die privaten Pflegezusatzversicherungen der DKV finden Sie hier.

 

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