Ob soziale Pflegeversicherung oder private Pflegepflichtversicherung, beide zahlen bei Pflegebedürftigkeit die gleichen Leistungen.
Mit einer frühzeitig abgeschlossenen Pflegezusatzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
1 Bei erstmaligem Versorgungsbedarf und jeder Erhöhung des Pflegegrades.
2 Auch einzeln abschließbar.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen gerade mal für das Nötigste. Die tatsächlichen Kosten decken sie bei Weitem nicht. Und Pflegebedürftigkeit ist oft mit Unsicherheit und vielen Fragen verbunden – sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen. Bleiben Sie unabhängig.
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