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Pflegedienst & Pflegeheim: Kosten & Wissenswertes

Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der Kosten

Ob ambulant oder stationär: Pflege kostet viel Geld! Selbst bei niedrigen Pflegegraden und ambulanter Pflege zu Hause können regelmäßig mehrere Hundert Euro pro Monat anfallen. Wird der Umzug in ein Pflegeheim nötig, steigen die Kosten enorm.

Eigenanteil bei Pflegebedürftigkeit

Wenn es um die Leistungen der Pflegepflichtversicherung geht, besteht oft viel Unklarheit. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass diese in der Regel nicht ausreichen zur Deckung der Pflegedienst- oder Pflegeheim-Kosten. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlichen Leistungen belastet Monat für Monat den Pflegebedürftigen und seine Familie.

Zu Hause oder im Pflegeheim: Diese Kosten können auf Sie zukommen

Seit 1.1.2024 sieht der Gesetzgeber verbesserte Leistungen vor. Unabhängig steigender Erstattungsbeträge sind im ambulanten und in der stationären Pflegeheimversorgung erhebliche Eigenanteile aufzubringen.

Pflegegrad  

Pflegegrad 1
Annahme: Häusliche Pflege durch Angehörige zu Hause

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 530 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 0 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 530 Euro

Pflegegrad 2
Annahme: Häusliche Pflege durch Angehörige zu Hause

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 1.600 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 332 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 1.268 Euro

Pflegegrad 3
Annahme: Ambulante Pflege durch Pflegedienst zu Hause

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 2.760 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 1.432 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 1.328 Euro

Pflegegrad 4
Annahme: vollstationäre Pflege im Pflegeheim*

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 4.385 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 1.961 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 2.424 Euro

Pflegegrad 5
Annahme: vollstationäre Pflege im Pflegeheim*

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 4.615 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 2.191 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 2.424 Euro

Pflegegrad:  

Pflegegrad 1
Annahme: Häusliche Pflege durch Angehörige zu Hause

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 530 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 0 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 530 Euro

Pflegegrad 2
Annahme: Häusliche Pflege durch Angehörige zu Hause

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 1.600 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 332 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 1.268 Euro

Pflegegrad 3
Annahme: Ambulante Pflege durch Pflegedienst zu Hause

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 2.760 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 1.432 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 1.328 Euro

Pflegegrad 4
Annahme: vollstationäre Pflege im Pflegeheim*

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 4.385 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 1.961 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 2.424 Euro

Pflegegrad 5
Annahme: vollstationäre Pflege im Pflegeheim*

  • Mögliche monatliche Pflegekosten: 4.615 Euro
  • Das zahlt die Pflegepflichtversicherung: 2.191 Euro
  • Eigenanteil/ Versorgungslücke: 2.424 Euro

*Ferner erhört sich seit dem 1.1.2024 der Leistungszuschlag bei der vollstationären Pflege in den Pflegegrad 2-5. Im ersten Jahr beträgt der Leistungszuschlag 15 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Im Beispiel ist der Leistungszuschlag von 15 % bereits berücksichtigt.

Dieses Beispiel zeigt, dass der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 und 5 hoch ist: 2.424 Euro sind monatlich vom Pflegebedürftigen aufzubringen. Wie viel ein Altenheim im Monat kostet, hängt von vielen Faktoren ab (Region, Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungskosten), so dass kein Pauschalpreis genannt werden kann.

Lücken der Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkostenversicherung. Vielmehr hat der Gesetzgeber sie als Mindestschutz konzipiert, als eine Art Teilkostenversicherung. Das bedeutet, sie übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten – sowohl bei Pflege zu Hause wie auch bei Pflege im Heim. Deshalb ist eine zusätzliche private Vorsorge unbedingt zu empfehlen. Eine Pflegezusatzversicherung der DKV hilft bei der Pflegefinanzierung.

Damit kann der Eigenanteil an den Pflegekosten leichter bezahlt werden. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim muss im Durchschnitt mit diesem monatlichen Eigenanteil gerechnet werden:

 

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen gerade mal für das Nötigste. Die tatsächlichen Kosten decken sie bei Weitem nicht. Und Pflegebedürftigkeit ist oft mit Unsicherheit und vielen Fragen verbunden – sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen. Bleiben Sie unabhängig.

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