Die passende Versorgungsform finden
Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es?
Die Bedürfnisse Pflegebedürftiger sind genauso individuell wie ihre Lebensumstände. Sie können von Angehörigen zu Hause gepflegt und von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Auch die Pflege in einem Heim ist bei entsprechendem Pflegegrad möglich. Umso wichtiger ist es, unter den vielen Pflegeformen die passende Versorgungsart zu finden.
Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst
Die meisten Menschen werden zu Hause gepflegt. Hier gibt es verschiedenen Möglichkeiten:
Pflege durch Angehörige
Wenn die Pflege durch Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder Nachbarn erfolgt, erhalten Sie als Pflegebedürftiger das sogenannte Pflegegeld: Eine Geldleistung für Angehörige / Pflegebedürftige.
Pflege durch den ambulanten Pflegedienst
Auch ein ambulanter Pflegedienst kann die häusliche Pflege ganz oder teilweise übernehmen. Sie erhalten dann keine Geldleistung, sondern eine sogenannte „Sachleistung“, also die Dienstleistung eines Pflegedienstes für ambulante Pflege. Zudem erhalten Pflegebedürftige für die Bewältigung des Alltags Hilfsmittel.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
In allen Pflegegraden gilt: Bei Pflege zu Hause, egal ob durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst, haben Sie einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss von bis zu 131€ monatlich (bis 31.12.2024: 125 €) – zusätzlich zu den regulären Leistungen aus der Pflegeversicherung
Dieser Zuschuss finanziert Ihre Unterstützung durch Pflegekräfte oder Ehrenamtliche, etwa als Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, als Begleitung beim Arztbesuch oder bei Spaziergängen. So werden pflegende Angehörige entlastet.
Häusliche Pflege in Kombination mit teilstationärer Pflege
Sofern Sie als Pflegebedürftiger stundenweise in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, spricht man von einer teilstationären Pflege. Diese kann, je nach Bedarf, als Tagespflege oder Nachtpflege erfolgen.
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung gibt es für
Verhinderungspflege
Wenn die Person einmal verhindert ist, die normalerweise die Pflege übernimmt, kann sie eine Ersatzperson übernehmen. Das ermöglicht es pflegenden Angehörigen, sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen.
Kurzzeitpflege
Ist eine befristete vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Diese Option ist sinnvoll, wenn der Pflegebedürftige vorübergehend auf eine Pflege im Heim angewiesen ist. Beispiele: während eines Urlaubs des pflegenden Angehörigen oder nach einem Krankenhausaufenthalt, während die Pflege zu Hause organisiert wird.
Ab 1.7.2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Beide Pflegearten können jeweils für 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Leistungen der Pflegepflichtversicherung für die häusliche bzw. teilstationäre Pflege ab 1.1.2024
| Pflegegrad / Pflegarten | Pflege durch Pflegedienst | Pflege durch Angehörige | Teilstationäre Pflege |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 1 |
0 € |
0 € |
0 € |
|
Pflegegrad 2 |
761€ |
332€ |
689€ |
|
Pflegegrad 3 |
1.432€ |
573€ |
1.298€ |
|
Pflegegrad 4 |
1.778€ |
765€ |
1.612€ |
|
Pflegegrad 5 |
2.200€ |
947€ |
1.995€ |
-
-
Pflegegrad 1
-
0 €
-
Pflegegrad 2
-
761€
-
Pflegegrad 3
-
1.432€
-
Pflegegrad 4
-
1.778€
-
Pflegegrad 5
-
2.200€
-
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-
Pflegegrad 1
-
0 €
-
Pflegegrad 2
-
332€
-
Pflegegrad 3
-
573€
-
Pflegegrad 4
-
765€
-
Pflegegrad 5
-
947€
-
-
-
Pflegegrad 1
-
0 €
-
Pflegegrad 2
-
689€
-
Pflegegrad 3
-
1.298€
-
Pflegegrad 4
-
1.612€
-
Pflegegrad 5
-
1.995€
-
Leistungen der Pflegepflichtversicherung für die häusliche bzw. teilstationäre Pflege ab 1.1.2025
| Pflegegrad / Pflegarten | Pflege durch Pflegedienst | Pflege durch Angehörige | Teilstationäre Pflege |
|---|---|---|---|
|
Pflegegrad 1 |
0 € |
0 € |
0 € |
|
Pflegegrad 2 |
796 € |
347 € |
721 € |
|
Pflegegrad 3 |
1.497 € |
599 € |
1.357 € |
|
Pflegegrad 4 |
1.859 € |
800 € |
1.685 € |
|
Pflegegrad 5 |
2.299 € |
990 € |
2.085 € |
-
-
Pflegegrad 1
-
0 €
-
Pflegegrad 2
-
796 €
-
Pflegegrad 3
-
1.497 €
-
Pflegegrad 4
-
1.859 €
-
Pflegegrad 5
-
2.299 €
-
-
-
Pflegegrad 1
-
0 €
-
Pflegegrad 2
-
347 €
-
Pflegegrad 3
-
599 €
-
Pflegegrad 4
-
800 €
-
Pflegegrad 5
-
990 €
-
-
-
Pflegegrad 1
-
0 €
-
Pflegegrad 2
-
721 €
-
Pflegegrad 3
-
1.357 €
-
Pflegegrad 4
-
1.685 €
-
Pflegegrad 5
-
2.085 €
-
Selbst bei einer Pflege in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst sind die Pflegekosten nicht zu unterschätzen. Oft reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, deshalb ist private Vorsorge wichtig: am besten mit einer Pflegezusatzversicherung der DKV. Mit einer privaten Absicherung verschaffen Sie sich ein größeres finanzielles Polster. Dadurch haben Sie mehr Optionen und Wahlmöglichkeiten der Pflege, wenn es wirklich darauf ankommt.
Betreuung im Pflegeheim – vollstationäre Pflege
Ist eine Pflege zu Hause nicht oder nicht mehr möglich, kann stationäre Pflege nötig werden. Und somit der Umzug in ein Pflegeheim. Die Pflegepflichtversicherung zahlt jedoch nur einen Teil der Kosten, der Eigenanteil für das Pflegeheim ist enorm. Eine private Pflegezusatzversicherung der DKV hilft bei der Pflegefinanzierung und schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen.
Leistungen der Pflegepflichtversicherung für die vollstationäre Pflege ab 1.1.2024
| Pflegegrad | Leistungen der Pflegepflichtversicherung |
|---|---|
|
Pflegegrad 1 |
125€ |
|
Pflegegrad 2 |
770€ |
|
Pflegegrad 3 |
1.262€ |
|
Pflegegrad 4 |
1.775€ |
|
Pflegegrad 5 |
2.005€ |
-
-
Pflegegrad 1
-
125€
-
Pflegegrad 2
-
770€
-
Pflegegrad 3
-
1.262€
-
Pflegegrad 4
-
1.775€
-
Pflegegrad 5
-
2.005€
-
Leistungen der Pflegepflichtversicherung für die vollstationäre Pflege ab 1.1.2025
| Pflegegrad | Leistungen der Pflegepflichtversicherung |
|---|---|
|
Pflegegrad 1 |
131 € |
|
Pflegegrad 2 |
805 € |
|
Pflegegrad 3 |
1.319 € |
|
Pflegegrad 4 |
1.855 € |
|
Pflegegrad 5 |
2.096 € |
-
-
Pflegegrad 1
-
131 €
-
Pflegegrad 2
-
805 €
-
Pflegegrad 3
-
1.319 €
-
Pflegegrad 4
-
1.855 €
-
Pflegegrad 5
-
2.096 €
-
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 erhalten bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. Der Leistungszuschlag variiert je nach Dauer des Heimaufenthaltes. Allerdings macht der Leistungszuschlag nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden nicht bezuschusst und müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden. Aufgrund steigender Personalkosten ist damit zu rechnen, dass die Entlastung in wenigen Jahren wieder aufgezehrt wird.
Pflege im Hospiz
Auch Hospize gehören zu den Versorgungsformen im Bereich Pflege. Hospize sind Einrichtungen zur Sterbebegleitung, in der Todkranke palliativmedizinisch versorgt werden. Dabei steht die Schmerzlinderung im Vordergrund, zusammen mit pflegerischer Betreuung und menschlicher Zuwendung.