Die Bedürfnisse Pflegebedürftiger sind genauso individuell wie ihre Lebensumstände. Sie können von Angehörigen zu Hause gepflegt und von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Auch die Pflege in einem Heim ist bei entsprechendem Pflegegrad möglich. Umso wichtiger ist es, unter den vielen Pflegeformen die passende Versorgungsart zu finden.
Pflegegrad / Pflegarten | Pflege durch Pflegedienst | Pflege durch Angehörige | Teilstationäre Pflege |
Pflegegrad 1 |
0 € |
0 € |
0 € |
Pflegegrad 2 |
761 € |
332 € |
689 € |
Pflegegrad 3 |
1.432 € |
573 € |
1.298 € |
Pflegegrad 4 |
1.778 € |
765 € |
1.612 € |
Pflegegrad 5 |
2.200 € |
947 € |
1.995 € |
Pflegegrad / Pflegarten: Pflege durch Pflegedienst
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2
761 €
Pflegegrad 3
1.432 €
Pflegegrad 4
1.778 €
Pflegegrad 5
2.200 €
Pflegegrad / Pflegarten: Pflege durch Angehörige
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2
332 €
Pflegegrad 3
573 €
Pflegegrad 4
765 €
Pflegegrad 5
947 €
Pflegegrad / Pflegarten: Teilstationäre Pflege
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2
689 €
Pflegegrad 3
1.298 €
Pflegegrad 4
1.612 €
Pflegegrad 5
1.995 €
Selbst bei einer Pflege in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst sind die Pflegekosten nicht zu unterschätzen. Oft reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, deshalb ist private Vorsorge wichtig: am besten mit einer Pflegezusatzversicherung der DKV. Mit einer privaten Absicherung verschaffen Sie sich ein größeres finanzielles Polster. Dadurch haben Sie mehr Optionen und Wahlmöglichkeiten der Pflege, wenn es wirklich darauf ankommt.
Ist eine Pflege zu Hause nicht oder nicht mehr möglich, kann stationäre Pflege nötig werden. Und somit der Umzug in ein Pflegeheim. Die Pflegepflichtversicherung zahlt jedoch nur einen Teil der Kosten, der Eigenanteil für das Pflegeheim ist enorm. Eine private Pflegezusatzversicherung der DKV hilft bei der Pflegefinanzierung und schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen.
Pflegegrad | Leistungen der Pflegepflichtversicherung |
Pflegegrad 1 |
125 € |
Pflegegrad 2 |
770 € |
Pflegegrad 3 |
1.262 € |
Pflegegrad 4 |
1.775 € |
Pflegegrad 5 |
2.005 € |
Pflegegrad: Leistungen der Pflegepflichtversicherung
Pflegegrad 1
125 €
Pflegegrad 2
770 €
Pflegegrad 3
1.262 €
Pflegegrad 4
1.775 €
Pflegegrad 5
2.005 €
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 erhalten bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. Der Leistungszuschlag variiert je nach Dauer des Heimaufenthaltes. Allerdings macht der Leistungszuschlag nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden nicht bezuschusst und müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden. Aufgrund steigender Personalkosten ist damit zu rechnen, dass die Entlastung in wenigen Jahren wieder aufgezehrt wird.
Auch Hospize gehören zu den Versorgungsformen im Bereich Pflege. Hospize sind Einrichtungen zur Sterbebegleitung, in der Todkranke palliativmedizinisch versorgt werden. Dabei steht die Schmerzlinderung im Vordergrund, zusammen mit pflegerischer Betreuung und menschlicher Zuwendung.
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