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Pflegearten: Ambulanter Pflegedienst oder Pflegeheim

Die passende Versorgungsform finden

Die Bedürfnisse Pflegebedürftiger sind genauso individuell wie ihre Lebensumstände. Sie können von Angehörigen zu Hause gepflegt und von einem ambulanten Pflegedienst unterstützt werden. Auch die Pflege in einem Heim ist bei entsprechendem Pflegegrad möglich. Umso wichtiger ist es, unter den vielen Pflegeformen die passende Versorgungsart zu finden.

Welche Möglichkeiten der Pflege gibt es?

Als Pflegebedürftiger werden Sie entweder ambulant zu Hause gepflegt oder aber in einem Pflegeheim. Dann spricht man von vollstationärer Pflege.

Pflege zu Hause durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst

Die meisten Menschen werden zu Hause gepflegt. Hier gibt es verschiedenen Möglichkeiten:

  • Pflege durch Angehörige

Wenn die Pflege durch Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder Nachbarn erfolgt, erhalten Sie als Pflegebedürftiger das sogenannte Pflegegeld: Eine Geldleistung für Angehörige / Pflegebedürftige.
 

  • Pflege durch den ambulanten Pflegedienst

Auch ein ambulanter Pflegedienst kann die häusliche Pflege ganz oder teilweise übernehmen. Sie erhalten dann keine Geldleistung, sondern eine sogenannte „Sachleistung“, also die Dienstleistung eines Pflegedienstes für ambulante Pflege. Zudem erhalten Pflegebedürftige für die Bewältigung des Alltags Hilfsmittel.

  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen

In allen Pflegegraden gilt: Bei Pflege zu Hause, egal ob durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst, haben Sie einen Anspruch auf Entlastungsleistungen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss von bis zu 125 € monatlich –  zusätzlich zu den regulären Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Dieser Zuschuss finanziert Ihre Unterstützung durch Pflegekräfte oder Ehrenamtliche, etwa als Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, als Begleitung beim Arztbesuch oder bei Spaziergängen. So werden pflegende Angehörige entlastet.
 

  • Häusliche Pflege in Kombination mit teilstationärer Pflege

Sofern Sie als Pflegebedürftiger stundenweise in einer Pflegeeinrichtung betreut werden, spricht man von einer teilstationären Pflege. Diese kann, je nach Bedarf, als Tagespflege oder Nachtpflege erfolgen.

 

Leistungen der Pflegepflichtversicherung für die häusliche bzw. teilstationäre Pflege

Selbst bei einer Pflege in den eigenen vier Wänden durch einen Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst sind die Pflegekosten nicht zu unterschätzen. Oft reichen die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, deshalb ist private Vorsorge wichtig: am besten mit einer Pflegezusatzversicherung der DKV. Mit einer privaten Absicherung verschaffen Sie sich ein größeres finanzielles Polster. Dadurch haben Sie mehr Optionen und Wahlmöglichkeiten der Pflege, wenn es wirklich darauf ankommt.
 

Weitere Leistungen der Pflegekasse gibt es für

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist. In diesem Fall kann eine Ersatzperson die Pflege übernehmen. So können pflegende Angehörige entlastet werden, damit diese auch mal eine Verschnaufpause von der Vollzeitpflege haben.

Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Der Anspruch beträgt 1.612 Euro für max. 42 Tage pro Jahr in den Pflegegraden 2 bis 5.

Kurzzeitpflege: befristete Pflege im Heim

Kurzzeitpflege bietet sich an, wenn Sie als Pflegebedürftiger nur vorübergehend auf Pflege im Heim angewiesen sind. Etwa, um einen Urlaub der pflegenden Angehörigen zu überbrücken. Kurzzeitpflege ist auch als Übergangslösung nach einem Krankenhausaufenthalt sinnvoll, während die Pflege zu Hause organisiert wird.

Für die kurzzeitige vollstationäre Pflege in Pflegeheimen von bis zu 8 Wochen im Kalenderjahr erhalten Sie bis zu 1.774 € jährlich.

Betreuung im Pflegeheim – vollstationäre Pflege

Ist eine Pflege zu Hause nicht oder nicht mehr möglich, kann stationäre Pflege nötig werden. Und somit der Umzug in ein Pflegeheim. Die Pflegepflichtversicherung zahlt jedoch nur einen Teil der Kosten, der Eigenanteil für das Pflegeheim ist enorm. Eine private Pflegezusatzversicherung der DKV hilft bei der Pflegefinanzierung und schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen.

 

Leistungen der Pflegepflichtversicherung für die vollstationäre Pflege

Ab dem 01.01.2022 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2-5 bei vollstationärer Pflege einen Leistungszuschlag. Der Leistungszuschlag variiert je nach Dauer des Heimaufenthaltes. Allerdings macht der Leistungszuschlag nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten werden nicht bezuschusst und müssen vom Pflegebedürftigen weiterhin komplett bezahlt werden. Aufgrund steigender Personalkosten ist damit zu rechnen, dass die Entlastung in wenigen Jahren wieder aufgezehrt wird.

Pflege im Hospiz

Auch Hospize gehören zu den Versorgungsformen im Bereich Pflege. Hospize sind Einrichtungen zur Sterbebegleitung, in der Todkranke palliativmedizinisch versorgt werden. Dabei steht die Schmerzlinderung im Vordergrund, zusammen mit pflegerischer Betreuung und menschlicher Zuwendung.

 

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