Hier können Sie der DKV eine Mitteilung über eine Arbeitsunfähigkeit zukommen lassen. Bei Selbständigen und Freiberuflern sollte die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich gemeldet werden, bei Angestellten erst dann, wenn das Ende der Gehaltsfortzahlung in greifbare Nähe rückt.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beachten wir die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Ausführliche Informationen finden Sie in den Datenschutzbestimmungen unserer Website.
Eine rasche Bearbeitung wird durch möglichst vollständige Datenangabe erleichtert. Die mit (*) gekennzeichneten Felder sind in jedem Fall zu bestücken.