Wenn der Nutzen belegt ist, leistet die DKV grundsätzlich auch für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel. So können unsere Kunden in der Regel wesentlich schneller von Innovationen profitieren als gesetzlich Versicherte, da hier erst nach langwierigen Beratungen über eine Aufnahme in den Leistungskatalog entschieden wird.
… zur Behandllung der Kalkschulter, des Fersensporns und des Tennisellenbogen. Die ESWT wurde vor über 10 Jahren zur Behandlung der entsprechenden Krankheitsbilder eingeführt. Nachdem Studien zunehmend die Wirksamkeit dieser Methode erhärtet haben, leisten wir hierfür nach entsprechender Einzelfallprüfung, die gesetzliche Krankenversicherung leistet bisher nicht.
… zur Behandlung fortgeschrittener, isolierter Knorpelschäden im Kniegelenk. Das Verfahren hat bei ausgewählten Indikationen ihre Wertigkeit für die Behandlungsoptimierung jüngerer Patienten mit isolierten, fortgeschrittenen Kniegelenksknorpelschäden unter Beweis gestellt. Deshalb leisten wir hierfür seit Jahren, wenn die Indikations- und Durchführungsempfehlungen der Arbeitsgemeinschaft „Geweberegeneration und Gewebeersatz“ zur Autologen Chondrozytentransplantation (ACT) berücksichtigt wurden.
… zur Risikoeinschätzung für die Entwicklung einer Osteoporose. Die DKV leistet für dieses Verfahren zur Knochendichtemessung gemäß GOÄ-Abrechnung ohne weitere Vorbehalte, sofern die grundsätzliche medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Die gesetzliche Krankenversicherung leistet lediglich für die Osteodensitometrie nach der ersten Fraktur.
Insbesondere für lebensbedrohliche oder schwerwiegende Erkrankungen (wie z.B. Krebs, Aids, Vergiftungen, Autoimmunerkrankungen, Asthma, Osteoporose), bei denen eine spezielle Therapie erforderlich ist, gibt es immer wieder innovative und besonders teure Arzneimittel. Dies finden sich relativ schnell in der Versorgung von Privatpatienten wieder, so dass der Privatpatient einen zeitlichen Vorsprung hat und wesentlich schneller von den Innovationen profitiert. Dabei ist auch die Arzneimittel-Zulassung in anderen Ländern ausreichend, soweit das Arzneimittel in der zugelassenen Indikation zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung eingesetzt wird. In der gesetzlichen Krankenversicherung dagegen ist die Arzneimittel-Zulassung in Deutschland erforderlich. Bei Verordnung außerhalb bestehender Zulassung leistet die DKV in begründeten Fällen auch bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen.
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