Bewahren Sie sich Ihre Selbstständigkeit auch im Alter und sorgen Sie heute vor – für eine Pflege ohne Kompromisse. Zum Beispiel mit unserer Pflegezusatzversicherung, mit der Sie die gesetzlichen Leistungen für sich verdoppeln – und der Gesamtbetrag sogar über den Rechnungsbetrag hinausgeht. Oder mit unserer Tagegeldversicherung, mit der Sie bis zu 160 € pro Tag erhalten. Die Pflegezusatzversicherungen der DKV machen vieles möglich.
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung haben sich dank des Pflegestärkungsgesetzes zwar verbessert. Trotzdem reichen sie im Fall einer Pflegebedürftigkeit bei Weitem nicht aus.
Eine private Pflegezusatzversicherung unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit finanziell. Außerdem hilft sie Ihnen, Selbstbestimmung und Mobilität soweit wie möglich zu bewahren. So entscheiden weiterhin Sie selbst, was gut für Sie ist. Und in welchem Umfang Sie von wem im Alltag unterstützt oder gepflegt werden möchten. Denn:
Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt bei Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld in bestimmter Höhe. Über das vereinbarte Pflegetagegeld können Sie frei verfügen. Es ist nicht an bestimmte Leistungen gebunden – Sie selbst entscheiden, wofür Sie das Geld verwenden. Etwa für eine Haushaltshilfe, für technische Hilfsmittel oder für Umbauten in Ihrer Wohnung. So leben Sie weiterhin selbstbestimmt und entlasten dadurch auch Ihre Familie.
Sehr viele Menschen wissen nicht, dass die gesetzlichen Leistungen der Pflegepflichtversicherung i. d. R. nicht ausreichen. Doch die Pflegepflichtversicherung ist nur als Teilversicherung konzipiert. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlichen Leistungen tragen Sie als Pflegebedürftiger.
Das Problem: Je nach Pflegegrad können die monatlichen Kosten bei häuslicher Pflege durch einen Pflegedienst durchaus über 2.000 € betragen. Der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim liegt nach Erhebungen des PKV-Verbands bei durchschnittlich 1.843 € monatlich. Je nach Ausstattung und Lage des Heims können die Kosten aber auch deutlich höher ausfallen.
Die Pflichtversicherung zahlt nur einen Teil. Die gesetzlichen Pflegeleistungen reichen in den meisten Fällen nicht aus. Das bedeutet, einen großen Teil der Kosten müssen Sie als Pflegebedürftiger übernehmen.
Pflege verschlingt ein Vermögen – Ihr Vermögen. Um den hohen Eigenanteil zu zahlen, müssen Sie Ihr eigenes Einkommen einsetzen. Reicht es nicht aus, müssen Sie auf Erspartes zurückgreifen. Und unter Umständen sogar das eigene Haus verkaufen. Oder Ihr Erbe wird durch die Kosten der Pflege reduziert oder sogar aufgebraucht.
Der Ehepartner ist unterhaltspflichtig. Können Sie Ihre Pflegekosten nicht (vollständig) selbst bezahlen, springt häufig das Sozialamt ein. Es fordert das Geld anschließend von den Unterhaltspflichtigen zurück. Dabei berücksichtigt das Sozialamt das Einkommen und Vermögen Ihres Ehepartners.
Die Ersparnisse müssen bis zu einer Schongrenze aufgebraucht werden. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 € kann das Sozialamt die Kinder zur Zahlung der Pflegekosten für Mutter oder Vater heranziehen. Sogar Schenkungen eines Elternteils innerhalb der letzten 10 Jahre vor Eintritt der Bedürftigkeit können zurückgefordert werden.
Die Lösung: Eine private Zusatzversicherung schützt Sie und Ihre Angehörigen vor hohen Belastungen. Außerdem hilft sie dabei, Vermögen und Erbe zu erhalten.
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