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Exklusiv: Startvorteil für gesunde Zähne!
Portrait einer Person die in die Kamera lächelt

Zahnzusatzversicherung: Ihr umfassender Schutz für Zahnersatz, Prophylaxe und mehr

Rundumschutz – Behandlungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Prophylaxe, uvm.
Freiheit – Entscheidung über die Höhe des Eigenanteils: bis zu 100 % Erstattung
Flexibilität – keine Wartezeiten, nach der Mindestlaufzeit von 2 Jahren monatliches Kündigungsrecht

Zaubert ein Lachen in Ihr Gesicht – die Zahnzusatzversicherungen der DKV.

Der Besuch bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt endet für viele mit einem tiefen Griff ins Portemonnaie. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nämlich nur 60 % der Kosten einer Regelversorgung. Mit lückenlosem Bonusheft bis zu 75 %. Vor allem beim Zahnersatz kann der Eigenanteil schnell auf mehrere tausend Euro ansteigen. Die Zahnzusatzversicherungstarife der DKV sorgen dafür, dass Sie sich um Zahnarztrechnungen keine Sorgen mehr machen müssen.

Unser Kompaktangebot KombiMed Zahn bietet Rundumschutz bei großer Flexibilität: Entscheiden Sie über die Höhe Ihres Eigenanteils bei Zahnersatz, oder sichern Sie sich Zusatzleistungen wie Schmerztherapie und Bleaching im Aufbaumodul KombiMed Zahn Plus. Alternativ können Sie, ohne Gesundheitsfragen, den Festzuschuss der Krankenkassen mit dem Tarif KDT verdoppeln.

Testurteil Franke Bornberg: Hervorragende Zahn Zusatzversicherung
Testurteil Morgen Morgen: Ausgezeichnet
Testurteil Softfair: Hervorragende Zahn Zusatzversicherung
Gesamtbewertung: Zahnzusatzversicherung
4,8 von 5 Sternen
Ermittelt aus 2.831 Kundenbewertungen
 

Unsere Leistungen im Überblick

Zahnbehandlung

  • 100 % Erstattung für Zahnfüllungen und Inlays (inkl. Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung)
  • Erstattung bei kieferorthopädischen Behandlungen für Kinder bis zu 2.000 €
  • Parodontologische - und Wurzelbehandlungen

Zahnersatz und Implantate

  • Bis zu 100 % Erstattung (inkl. Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung)
  • Auswahl eines Eigenanteils von 20 %, 10 % oder 0 %

Zusatzleistungen

  • Zahnprophylaxe, z.B. Zahnreinigung: wahlweise einmal jährlich oder unbegrenzt
  • Schmerztherapie wie Narkose, Akupunktur und Hypnose
  • Bleaching: innerhalb von zwei Kalenderjahren max. 250 €

Rechenbeispiel: Brücke mit zwei Implantaten

Gesamtkosten:
8.500 €
Eigenanteil ohne private Zusatzversicherung:
7.420 €
bei DKV-Tarif mit 20% Eigenanteil:
1.700 €
bei DKV-Tarif mit 10% Eigenanteil:
850 €
bei DKV-Tarif mit 0% Eigenanteil:
0 €

Starke Leistungen ab Beginn – alle Zahnzusatzversicherungen  ohne Wartezeit.

Exklusiv: Startvorteil für gesunde Zähne!

Für alle, die es einfach mögen. Sorgenfreier Rundumschutz

z.B. 10,13 € / Monat mtl. Beitrag für eine 21-jährige Person im Tarif Z80

Entscheiden Sie selbst über Ihren Eigenanteil bei unseren KombiMed Zahntarifen. Rundumschutz ab Beginn ohne Wartezeit für Implantate, Kronen, Brücken, Inlays, Wurzelbehandlungen, Kieferorthopädie uvm.

Auf Wunsch: Aufbaustufe ohne Gesundheitsprüfung.

z.B. 7,77 € / Monat mtl. Beitrag für eine 21-jährige Person im Tarif PLS

Prophylaxe, Schmerztherapie, Bleaching und mehr: Der perfekte Zusatz für Ihre Zahngesundheit!

Das rechnet sich für Sie - unser Zahnverdoppler

ab 5,70 € / Monat mtl. Beitrag für eine 20-jährige Person im Tarif KDT

Verdopplung der Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ohne Gesundheitsfragen – bis zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen zusammen mit den Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Zahnspange für Emma (6)

Bei schiefen Zähnen kräftig zuzahlen? Das geht auch anders. Eine kieferorthopädische Behandlung kann beispielsweise 5.600 € kosten. Fast jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange oder eine andere Behandlung beim Kieferorthopäden. Glücklicherweise hatten Emmas Eltern eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig dafür abgeschlossen. Denn schon angeratene Behandlungen können sie nicht mehr versichern. So hat die DKV für Emma bis zu 2.000 € für kieferorthopädische Versorgung gezahlt.

Inzwischen ist Emma 18 Jahre alt und mitten im Abitur. Die Zahnspange braucht sie schon lange nicht mehr. Doch durch den Stress knirscht sie nachts mit den Zähnen und wacht häufig mit Kopfschmerzen auf. Auch hierfür leistet die DKV – je nach Paket bis zu 100 %.

Kleines Mädchen mit lustiger Sonnebrille

Zahnersatz nach Sportunfall für Lisa (24)

Lisa hat kerngesunde Zähne. Doch nach einem Sportunfall benötigt sie eine Brücke mit 2 Implantaten. Glücklicherweise ist sie mit dem Rundumschutz Premium finanziell auf der sicheren Seite. So übernimmt die DKV ihren Eigenanteil komplett.

Junge Frau mit Wuschelkopf

Zahnpflege für Tom (34)

Ein gepflegtes Äußeres ist Tom wichtig. Regelmäßige Zahnreinigung ist daher ein Muss für ihn – selbst, wenn die Krankenkasse die Kosten von 150 € nicht zahlt.

Bei Füllungen oder Zahnersatz will er sich nicht mit der Regelversorgung begnügen. Tom entscheidet sich daher für den Premium-Schutz inklusive Aufbaustufe. Und dank der regelmäßigen Zahnvorsorge und seinen gesunden Zähnen freut er sich über den Startvorteil und bekommt bereits nach zwei Jahren die volle Leistung.

Junger Mann mit Wuschelkopf
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Häufige Fragen und Antworten zur Zahnzusatzversicherung

Wie sinnvoll ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist für jeden sinnvoll. Denn ein strahlendes Lächeln ist unbezahlbar. Hochwertige Materialien und neueste Behandlungsmethoden beim Zahnarzt haben jedoch ihren Preis.

Da kann der Eigenanteil schnell mehrere tausend Euro betragen. Vor allem dann, wenn es um Zahnersatz geht. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nämlich nur 60 % der Kosten einer Regelversorgung. Mit lückenlosem Bonusheft bis zu 75 %.

Mit den Zahnzusatzversicherungen der DKV sparen Sie nicht nur bei Zahnersatz, sondern auch bei Zahnbehandlungen bares Geld. Mit den Premium-Tarifen erhalten Sie besonders umfangreiche Leistungen, sodass die Kosten im Idealfall vollständig gedeckt sind.

Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Sie können in jedem Alter Probleme mit den Zähnen bekommen. Durch einen Unfall können selbst junge Menschen mit hervorragenden Zähnen von heute auf morgen Zahnersatz benötigen. Zudem ist es sinnvoll, so früh wie möglich, z. B. durch eine jährliche professionelle Zahnreinigung, die Zähne gesund zu halten. Da junge Menschen jedoch seltener mit Zahnproblemen zu kämpfen haben, zahlen sie auch deutlich geringere Versicherungsbeiträge. Je älter Sie werden, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit für teure Zahnbehandlungen.

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter Ihre Eigenbeteiligung an künftigen Zahnarztrechnungen senken möchten, ist eine Zahnzusatzversicherung das Richtige für Sie. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Zahnarztkosten. Mit dem Premium-Tarif der DKV werden Ihnen sogar 100 % der Kosten erstattet.

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Tipp: Je früher Sie abschließen, desto besser. Denn angeratene oder laufende Behandlungen lassen sich nicht mehr versichern.

Wann ist es zu spät für eine Zahnzusatzversicherung?

Bereits angeratene oder laufende Behandlungen können Sie nicht mehr versichern. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um eine Zahnzusatzversicherung zu kümmern. So profitieren Sie künftig von starken Leistungen und schonen Ihren Geldbeutel.

Was wird bei der Zahnzusatzversicherung bezahlt?

Die Zahnzusatzversicherung der DKV springt dort ein, wo die gesetzliche Krankenversicherung nicht (alles) zahlt. Sie übernimmt bei Behandlungen und Zahnersatz den Eigenanteil der Patienten bis zu einem festgelegten Prozentsatz der Gesamtkosten – auf Wunsch bis zu 100%. Bezahlt werden auch bestimmte Zusatzleistungen, die in der Regel vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgedeckt werden.

Komplett übernommen werden in unserem Kompakttarif KombiMed Zahn z. B.

  • Zahnfüllungen (einschließlich Inlays)
  • Wurzelbehandlungen
  • Parodontosebehandlungen
  • Kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern (100 % bis zu 2.000 €. Summenbegrenzung in den ersten drei Jahren)
  • Kieferorthopädie für Erwachsene nach Unfall
  • Zahnprophylaxe wie z. B. Frissurenversiegelung oder professionelle Zahnreinigung, oder Fluoridierung einmal im Jahr

Je nach Tarifvariante teilweise oder ganz bezahlt werden

  • Kronen
  • Teilkronen wie z.B. Veneers, Onlays
  • Brücken
  • Prothesen
  • Implantate
  • Knirscherschienen

Im Zusatztarif KombiMed Zahn Plus abgesichert sind

  • Schmerztherapien (z. B. Akupunktur, Hypnose) und Narkosen
  • Bleaching innerhalb zweier Kalenderjahre max. 250 €
  • Zahnprophylaxe unbegrenzt
Wie viel Prozent übernimmt die Zahnzusatzversicherung?

Bei der DKV entscheiden Sie selbst, wie hoch die Erstattung für Zahnersatz, Implantate und Knirscherschienen ausfällt. Denn die Höhe richtet sich nach dem Tarif, den Sie wählen:

  • Basis Z80: 80 % Erstattung (inkl. GKV Vorleistung)
  • Komfort Z90: 90 % Erstattung (inkl. GKV Vorleistung)
  • Premium Z100: 100 % Erstattung (inkl. GKV Vorleistung)

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnimplantaten?

Implantate sind die teuerste Form von Zahnersatz: Sie kosten meist zwischen 1.400 und 2.200 € – pro Implantat. Und das ist auch nur der Preis für das Implantat an sich, also für die künstliche Zahnwurzel.

Oft sind zusätzlich Maßnahmen zum Knochenaufbau nötig, bevor das Implantat überhaupt in den Kiefer eingesetzt werden kann. Dafür können zusätzlich 300 bis 1.200 € anfallen.

Bei einer Implantatversorgung ist zwischen dem Implantat (künstliche Zahnwurzel) und dem implantatgetragenem Zahnersatz (Suprakonstruktion) zu unterscheiden.

Implantate gehören grundsätzlich nicht zur Regelversorgung und werden privat abgerechnet.

Fehlt ein Zahn, sieht die gesetzliche Krankenversicherung meist Zahnersatz in Form einer Brücke vor. Auf Basis dieser Regelversorgung berechnet sich der (befundabhängige) Festzuschuss von 60 bis 75 %, auch wenn Sie sich für die wesentlich teurere Versorgung mittels Implantat entschieden haben.

Welchen Prozentsatz Ihre Krankenkasse genau übernimmt, ist abhängig davon, wie viele Jahre Sie aufeinander folgend bei der jährlichen Zahnuntersuchung waren; dies wird im Bonusheft vermerkt.

Bei implantatgetragenem Zahnersatz (Suprakonstruktion) ist es dann so: Wird das Implantat mit einer Krone versehen, zahlt die GKV für diese Krone einen Festzuschuss.

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Tipp:

  • Welcher Zahnersatz passt zu Ihnen? Wir helfen Ihnen – schauen Sie gerne auf unsere Erklärungen auf der DKV.COM.
  • Von der Zahnersatzversicherung der DKV werden Ihnen je nach Tarif 80 bis 100 % erstattet. Auch die vorbereitenden Behandlungen wie der Knochenaufbau werden bezuschusst.

Zahnzusatzversicherung: Wie funktioniert das?

1. Entscheiden Sie sich für den richtigen Tarif

Die KombiMed Zahn Tarife der DKV sind besonders unkompliziert. Unsere Kompakttarife haben einen einheitlichen Leistungsumfang aus dem Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate etc.) und der Zahnbehandlung (z. B. jährliche Prophylaxe, Wurzelbehandlungen, parodontologische Leistungen). Damit sind sie gegen alle Eventualitäten abgesichert. Sie müssen sich lediglich entscheiden, ob Sie den einen Tarif mit 20 %, 10 % oder 0 % Eigenanteil wählen möchten.

Wollen Sie statt einer Komplettabsicherung nur den Eigenanteil für Zahnersatz bei überschaubaren Beiträgen verringern, ist der Tarif KDT für Sie optimal.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Tarif der Richtige für Sie ist, lassen Sie sich am besten von einem Vermittler der DKV beraten.

 

2. Zahnzusatzversicherung abschließen

Wenn Sie sich für einen Zahn-Tarif entschieden haben, können Sie die Zahnzusatzversicherung abschließen. Den Abschluss können Sie ganz einfach online machen, per Telefon unter 0800 3746 424 oder bei Ihrem DKV Berater vor Ort.

 

Wartezeit bis zur ersten Behandlung

Bei unseren Zahnzusatztarifen gibt es keine Wartezeiten.

 

Erste Zahnbehandlung: Wer zahlt die Rechnung?

Der Zahnarzt verrechnet die Kosten nicht direkt mit der Zahnzusatzversicherung, sondern stellt Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung. Sie müssen den Betrag in der vorgegebenen Frist bezahlen und die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Informieren Sie sich hierzu einfach in der DKV-Zahnwelt.

Bei den meisten Zahnärzten haben Sie allerdings 30 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Reichen Sie die Rechnung direkt, nachdem Sie diese erhalten haben, bei der DKV ein. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie innerhalb der Zahlungsfrist die Kosten von der DKV erstattet bekommen. Der Betrag wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen. So müssen Sie bei Ihrem Zahnarzt nicht in Vorleistung gehen.

 

Wie reiche ich die Rechnung bei meiner Zahnzusatzversicherung ein?

Sie können uns die Originalrechnung per Post schicken oder ganz einfach online hochladen. Wenn Sie die Rechnung online einreichen, geht es in der Regel schneller und es kann unterwegs nichts verloren gehen.

Wie viel kostet eine gute Zahnzusatzversicherung?

Bei der Zahnzusatzversicherung bietet die DKV Ihnen einen Kompakttarif an, bei dem Sie sich zwischen drei Varianten entscheiden können. Der Basis-Tarif Z80 kostet im Eintrittsalter zwischen 21-25 Jahren 10,13 € im Monat; die Beiträge für den Komfort-Tarif Z90 beginnen bei monatlich 12,68 €; die Aufwendungen für den Premium-Tarif Z100 bei 19,11 €.

Den Kompakttarif KombiMed Zahn können Sie durch das Zusatzmodul KombiMed Zahn Plus ergänzen. In diesem Fall kommt bei einem Eintrittsalter ab 21 Jahren ein Zusatzbeitrag in einer Höhe von 7,77 € dazu.

Alternativ zum Kompakttarif gibt es den Tarif KDT, der gezielt Zahnersatz absichert, indem er den Zuschuss der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt. Hier beginnen die Beiträge bei 5,70 € im Monat.

Damit sind Ihre Zähne ideal versichert und Sie sparen Geld, falls teure Zahnbehandlungen oder Zahnersatz nötig werden. Ohne eine Zusatzversicherung kann sich eine Rechnung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden schnell auf einige hundert oder tausend Euro belaufen. Die monatlichen Beiträge einer Zahnzusatzversicherung sind deutlich überschaubarer und schonen im Ernstfall Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven.

 

Jetzt Beitrag berechnen

Was bedeutet bei der Zahnzusatzversicherung eine angeratene Behandlung?

Sobald der Zahnarzt ein Problem bei Ihnen feststellt, liegt eine angeratene Behandlung vor. Hat der Zahnarzt z. B. Karies, ein Loch oder die Notwendigkeit einer Zahnspange entdeckt, können Sie diesen Befund nicht mehr versichern. Das gilt auch, wenn er dies Ihnen nicht mitteilt.

D.h., wenn Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung abschließen, werden alle neu auftretende Zahnprobleme und Behandlungen von dem Versicherer bezahlt, die vorher festgestellten allerdings nicht.

Wie gebe ich die Zahnzusatzversicherung in der Steuererklärung an?

Die private Zahnzusatzversicherung kann als Vorsorgeaufwendung von der Steuer abgesetzt werden. Als Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtigter können Sie Vorsorgeaufwendungen bis maximal 1.900 € steuerlich geltend machen, als Selbstständiger oder Freiberufler bis zu 2.800 €.

Dafür müssen Sie die Kosten für Ihre private Zahnzusatzversicherung in Ihrer Einkommenssteuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eintragen.

Wenn nicht alle Kosten Ihrer Zahnvorsorgebehandlungen (z. B. für professionelle Zahnreinigungen) von der Versicherung übernommen wurden, können Sie diese ebenfalls hier angeben.

 

Wo kann ich die Zahnzusatzversicherung in Elster eintragen?

In dem Steuerprogramm Elster können Sie die Zahnzusatzversicherung ebenfalls in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eintragen. In der Zeile „Wahlleistungen und Zusatzversicherung“ können Sie Ihre Kosten angeben.

Kann ich die Zahnzusatzversicherung mit anderen Tarifen der DKV kombinieren?

Ja! Die Tarife der Zahnzusatzversicherung lassen sich z.B. mit attraktiven Tarifen aus dem Bereich Pflege, oder Krankenhaus kombinieren. Bei Kombination mit der ambulanten DKV Zusatzversicherung KombiMed Balance können sie direkt Ihren Beitrag verringern und reduzieren Ihre Zuzahlungen für Brille, Vorsorge, Medikamente, Naturheilbehandlung und mehr.

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung und KombiMed Balance in Kombination abschließen, verringert sich ihr Beitrag im Tarif Balance.

Wie kündige ich meine Zahnzusatzversicherung?

Sie möchten Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen? Sie können frühestens zum Ablauf der vereinbarten 2 Versicherungsjahre kündigen. Anschließend können Sie Vertrag monatlich beenden.

Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Sie finden Ihre persönliche Kündigungsfrist daher in Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie auch gerne einen DKV Berater per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung nicht innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

 

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Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem DKV Berater, bevor Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen. Vielleicht gibt es eine andere Lösung. Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen auch hier zusammengestellt.

 

Mögliche Lösung: Tarifwechsel

Die DKV bietet verschiedene Zahnzusatztarife und Bausteine an. Wenn Ihnen die Versicherung zu teuer geworden ist, können Sie in einen günstigeren Tarif wechseln. Wenn Sie mehr oder andere Leistungen benötigen, können wir Ihnen ein neues Leistungspaket zusammenstellen. Der Übergang erfolgt nahtlos.

  

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