Mit den KombiMed Zahntarifen der DKV sind Sie optimal abgesichert und müssen sich um Zahnarztrechnungen keine Sorgen mehr machen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nur etwa 60 % der durchschnittlichen Kosten einer Regelversorgung. So kann es ohne private Absicherung schnell teuer werden und der Eigenanteil auf ein paar Tausend Euro ansteigen.
Die Zahnzusatzversicherungen der DKV bieten für jeden Bedarf eine passende Lösung: von der kleinen Lösung im Basisschutz bis hin zum 100 -%-Premiumschutz. Wir empfehlen die Kombination einer Zusatzversicherung für Zahnersatz und einer für die Zahnbehandlung.
*Inklusive Vorleistung der GKV
z.B. 6,22 € / Monat
Wurzelbehandlung, Professionelle Zahnreinigung, Parodontologische Leistungen, Kieferorthopädie, Bleaching und vieles mehr ...
z.B. 4,19 € / Monat
Zahnersatz, Implantate, Inlays, Kronen, Kunststofffüllungen, Verblendungen, Veneers und vieles mehr ...
ab 5,70 € / Monat
Verdopplung der Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ohne Gesundheitsfragen – bis zu 100 % der erstattungsfähigen Aufwendungen zusammen mit den Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Eine Zahnzusatzversicherung ist für jeden sinnvoll. Denn ein strahlendes Lächeln ist unbezahlbar. Hochwertige Materialien und neueste Behandlungsmethoden beim Zahnarzt haben jedoch ihren Preis.
Da kann der Eigenanteil schnell mehrere tausend Euro betragen. Vor allem dann, wenn es um Zahnersatz geht. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für Zahnersatz durchschnittlich nur etwa 60 % für eine einfache Standardversorgung.
Mit den Zahnzusatzversicherungen der DKV sparen Sie nicht nur bei Zahnersatz, sondern auch bei Zahnbehandlungen bares Geld. Mit den Premium-Tarifen erhalten Sie besonders umfangreiche Leistungen, sodass die Kosten im Idealfall vollständig gedeckt sind.
Sie können in jedem Alter Probleme mit den Zähnen bekommen. Durch einen Unfall können selbst junge Menschen mit hervorragenden Zähnen von heute auf morgen Zahnersatz benötigen. Zudem ist es sinnvoll so früh wie möglich, z. B. durch eine jährliche professionelle Zahnreinigung, die Zähne gesund zu halten. Da junge Menschen jedoch seltener mit Zahnproblemen zu kämpfen haben, zahlen Sie auch deutlich geringere Versicherungsbeiträge. Je älter Sie werden, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit für teure Zahnbehandlungen.
Wenn Sie als gesetzlich Versicherter Ihre Eigenbeteiligung an künftigen Zahnarztrechnungen senken möchten, ist eine Zahnzusatzversicherung das Richtige für Sie. Denn die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur einen Teil der Zahnarztkosten. Mit dem Premium-Tarif der DKV werden Ihnen sogar 100 % der Kosten erstattet.
Tipp: Je früher Sie abschließen, desto besser. Denn angeratene oder laufende Behandlungen lassen sich in der Regel nicht mehr versichern.
Bereits angeratene oder laufende Behandlungen können Sie normalerweise nicht mehr versichern. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um eine Zahnzusatzversicherung zu kümmern. So profitieren Sie künftig von starken Leistungen und schonen Ihren Geldbeutel.
Bei der Zahnzusatzversicherung der DKV können Sie sich Ihre Versicherung ganz individuell und flexibel nach Ihren eigenen Wünschen zusammenstellen. Wir unterscheiden zwischen den Bausteinen Zahnbehandlung und Zahnersatz.
Der Baustein „Zahnbehandlung“ sichert z.B. folgende Leistungen ab:
Der Premium-Tarif der DKV für Zahnbehandlungen bietet zusätzlich Leistungen für Bleaching. Speziell für Kinder sind außerdem kieferorthopädische Maßnahmen versichert.
Mit dem Baustein „Zahnersatz“ werden z.B. diese Behandlungen bezuschusst:
Abhängig von der Wahl des Tarifes – Basis, Komfort oder Premium – ist der Grad der Erstattung geregelt.
Der Premium-Tarif der DKV für Zahnersatz bietet zusätzlich Leistungen wie Schmerztherapie (Akupunktur, Vollnarkose, Hypnose) an.
Bei der DKV entscheiden Sie selbst, wie hoch die Erstattung ausfällt. Denn die Höhe richtet sich nach dem Tarif, den Sie wählen:
Implantate sind die teuerste Form von Zahnersatz: Sie kosten meist zwischen 1.400 und 2.200 € –pro Implantat. Und das ist auch nur der Preis für das Implantat an sich, also für die künstliche Zahnwurzel.
Oft sind zusätzlich Maßnahmen zum Knochenaufbau nötig, bevor das Implantat überhaupt in den Kiefer eingesetzt werden kann. Dafür können zusätzlich 300 bis 1.200 € anfallen.
Bei einer Implantatversorgung ist zwischen dem Implantat (künstliche Zahnwurzel) und dem implantatgetragenem Zahnersatz (Suprakonstruktion) zu unterscheiden.
Implantate gehören grundsätzlich nicht zur Regelversorgung und werden privat abgerechnet.
Fehlt ein Zahn, sieht die gesetzliche Krankenversicherung meist Zahnersatz in Form einer Brücke vor. Auf Basis dieser Regelversorgung berechnet sich der (befundabhängige) Festzuschuss von 60 bis 75%, auch wenn Sie sich für die wesentlich teurere Versorgung mittels Implantat entschieden haben.
Welchen Prozentsatz Ihre Krankenkasse genau übernimmt, ist abhängig davon, wie viele Jahre Sie aufeinander folgend bei der jährlichen Zahnuntersuchung waren; dies wird im Bonusheft vermerkt.
Bei implantatgetragenem Zahnersatz (Suprakonstruktion) ist es dann so: Wird das Implantat mit einer Krone versehen, zahlt die GKV für diese Krone einen Festzuschuss.
Tipp:
Zum Zahnerhalt (Zahnbehandlung) gehören: | Zum Zahnersatz gehören: |
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Zum Zahnerhalt (Zahnbehandlung) gehören:
Zum Zahnersatz gehören:
Die beiden Bausteine Zahnbehandlung und Zahnersatz können Sie mit unterschiedlichem Leistungsumfang absichern. Sie haben die Wahl zwischen einer günstigen Basis-Absicherung, einem Komfort- und einem Premium-Tarif. Der Tarif entscheidet, wie viel Prozent der Kosten Ihnen bei einer Zahnbehandlung erstattet werden. Außerdem deckt der Premium-Tarif weitere Sonderleistungen wie Bleaching, Kieferorthopädie für Erwachsene und Schmerztherapie ab.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Tarif der Richtige für Sie ist, lassen Sie sich am besten von einem Vermittler der DKV beraten.
Wenn Sie sich für einen Zahn-Tarif entschieden haben, können Sie die Zahnzusatzversicherung abschließen. Den Abschluss können Sie ganz einfach online machen, per Telefon unter 0800 3746 424 oder bei Ihrem DKV Berater vor Ort.
Die Wartezeit beträgt 6 - 8 Monate, abhängig vom gewählten Tarif. Für einige Leistungen wie z.B. die professionelle Zahnreinigung oder bei Unfall besteht keine Wartezeit.
Der Zahnarzt verrechnet die Kosten nicht direkt mit der Zahnzusatzversicherung, sondern stellt Ihnen die Behandlungskosten in Rechnung. Sie müssen den Betrag in der vorgegebenen Frist bezahlen und die Rechnung bei der Versicherung einreichen. Informieren Sie sich hierzu einfach in der DKV-Zahnwelt.
Bei den meisten Zahnärzten haben Sie allerdings 30 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. Reichen Sie die Rechnung direkt, nachdem Sie diese erhalten haben, bei der DKV ein. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie innerhalb der Zahlungsfrist die Kosten von der DKV erstattet bekommen. Der Betrag wird Ihnen auf Ihr Konto überwiesen. So müssen Sie bei Ihrem Zahnarzt nicht in Vorleistung gehen.
Sie können uns die Originalrechnung per Post schicken oder ganz einfach online hochladen. Wenn Sie die Rechnung online einreichen, geht es in der Regel schneller und es kann unterwegs nichts verloren gehen.
Bei der Zahnzusatzversicherung der DKV haben Sie die Wahl zwischen 6 Tarifen, die sich individuell miteinander kombinieren lassen. Sowie einem Tarif, der die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppelt. Der Basis-Tarif kostet ab 4,19 € monatlich für den Baustein Zahnersatz und ab 6,22 € für Zahnbehandlung. Im Tarif Komfort wird eine Rate ab 6,21 € für Zahnersatz und 9,84 € für Zahnbehandlung im Monat veranschlagt. Den Premium-Tarif bekommen Sie ab monatlich 18,84 € für den Baustein Zahnersatz und 16 € für den Baustein Zahnbehandlung. Jeweils für das Alter 20 Jahre.
Damit sind Ihre Zähne ideal versichert und Sie sparen Geld, falls teure Zahnbehandlungen oder Zahnersatz nötig werden. Ohne eine Zusatzversicherung kann sich eine Rechnung beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden schnell auf einige hundert oder tausend Euro belaufen. Die monatlichen Beiträge einer Zahnzusatzversicherung sind deutlich überschaubarer und schonen im Ernstfall Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven.
Jetzt Beitrag berechnenSobald der Zahnarzt ein Problem bei Ihnen feststellt, liegt eine angeratene Behandlung vor. Hat der Zahnarzt z.B. Karies, ein Loch oder die Notwendigkeit einer Zahnspange entdeckt und es Ihnen mitgeteilt, können Sie diesen Befund nicht mehr versichern. D.h., wenn Sie jetzt eine Zahnzusatzversicherung abschließen, werden zwar alle zukünftigen Behandlungen von dem Versicherer bezahlt, die vorher festgestellte allerdings nicht.
Daher ist es immer ratsam, rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Es gibt zwar Zahnzusatzversicherungen, die auch bei einer angeratenen Behandlung noch leisten. Diese sind aber in der Regel teurer.
Die private Zahnzusatzversicherung kann als Vorsorgeaufwendung von der Steuer abgesetzt werden. Als Arbeitnehmer, Rentner und Beihilfeberechtigter können Sie Vorsorgeaufwendungen bis maximal 1.900 € steuerlich geltend machen, als Selbstständiger oder Freiberufler bis zu 2.800 €.
Dafür müssen Sie die Kosten für Ihre private Zahnzusatzversicherung in Ihrer Einkommenssteuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eintragen.
Wenn nicht alle Kosten Ihrer Zahnvorsorgebehandlungen (z.B. für professionelle Zahnreinigungen) von der Versicherung übernommen wurden, können Sie diese ebenfalls hier angeben.
In dem Steuerprogramm Elster können Sie die Zahnzusatzversicherung ebenfalls in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eintragen. In der Zeile „Wahlleistungen und Zusatzversicherung“ können Sie Ihre Kosten angeben.
Sie möchten Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen? Sie können frühestens zum Ablauf der vereinbarten 2 Versicherungsjahre kündigen. Anschließend haben Sie zum Ende eines jeden Versicherungsjahres die Möglichkeit, die Zahnzusatzversicherung der DKV zu beenden. Damit Ihre Kündigung fristgerecht ist, muss sie 3 Monate vor Ablauf bei der DKV eingehen.
Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Sie finden Ihre persönliche Kündigungsfrist daher in Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie auch gerne einen DKV Berater per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung nicht innerhalb der vereinbarten Mindestlaufzeit kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem DKV Berater, bevor Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen. Vielleicht gibt es eine andere Lösung. Weitere Informationen zu diesem Thema haben wir Ihnen auch hier zusammen gestellt.
Mögliche Lösung: Tarifwechsel
Die DKV bietet verschiedene Zahnzusatztarife und Bausteine an. Wenn Ihnen die Versicherung zu teuer geworden ist, können Sie in einen günstigeren Tarif wechseln. Wenn Sie mehr oder andere Leistungen benötigen, können wir Ihnen ein neues Leistungspaket zusammenstellen. Der Übergang erfolgt nahtlos.
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