Hörgeräte

Im persönlichen Gespräch, beim Fernsehen oder unterwegs im Straßenverkehr: Haben Sie bemerkt, dass Sie nicht mehr so gut hören? Dann warten Sie nicht länger und entscheiden Sie sich für ein Hörgerät. So können Sie wieder aktiver und unbeschwerter am täglichen Leben teilnehmen.

Was sollte ich bei Hörgeräten beachten?

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Lassen Sie sich zunächst von Ihrem Hals-Nasen-Ohrenarzt untersuchen und eine Verordnung ausstellen. Mit der Verordnung suchen Sie am besten direkt einen Hörgerätepartner der DKV auf. Der Hörgerätepartner der DKV klärt Sie genau über die unterschiedlichen Ausstattungsmerkmale und eventuelle von Ihnen zu zahlende Mehrkosten auf.

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Dann heißt es probieren: Es ist wichtig, verschiedene Modelle zu testen, denn schließlich soll Ihr Hörgerät 5 bis 6 Jahre gute Dienste leisten. Unsere Partner übernehmen auch die kostenlose Nachbetreuung. Und sollte Ihr Hörgerät einmal defekt sein - ist der Reparaturservice durch unsere Partner selbstverständlich.

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Der Verlust von Hörgeräten ist ärgerlich und im Nachgang mit viel Aufwand verbunden. Es besteht die Möglichkeit, eine Versicherung gegen den Verlust abzuschließen. Bei Interesse sprechen Sie Ihren Akustiker hierauf an.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Versichert sind Hörgeräte, die das Sprachverstehen im Alltag wiederherstellen. Dies ist in der Regel mit hochwertigen und modernen Hörgeräten bis zu 1.500 Euro pro Ohr (inkl. Otoplastik) möglich. Ausgehend von diesem Betrag zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*

Bei teureren Hörgeräten, mit medizinisch nicht erforderlichen Ausstattungsmerkmalen oder besonderem Bedienungskomfort, verbleibt ein Eigenanteil.

Auch die Kosten für eine notwendige und wirtschaftliche Reparatur zahlen wir tariflich.

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Nicht versichert sind:

  • Kosten für den Gebrauch und die Pflege von Hörgeräten (z.B. Batterien, Ladegeräte, Reinigungsmittel, TV-Connector)
  • Hörgeräteversicherungen, Sorglos-Pakete etc.

* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Beziehen Sie zum ersten Mal Hörgeräte? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen zu:

  1. die Verordnung vom HNO-Arzt,
  2. den Anpassbericht (Dokumentation des Akustikers über die getesteten Hörgeräte) und
  3. die Rechnung des Akustikers.

Ein Angebot brauchen wir nicht.

Der Nachweis einer abschließenden Abnahme durch den HNO-Arzt ist für unsere Auszahlung nicht erforderlich.

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Folgeversorgung
Hörgeräte leisten 5-6 Jahre gute Dienste. Benötigen Sie nach dieser Zeit neue Hörgeräte? Dann zahlen wir Ihnen gern erneut die tarifliche Leistung aus.

Hierfür benötigen wir die Rechnung und den Anpassbericht (Dokumentation des Akustikers über die getesteten Hörgeräte). Auf eine neue ohrenärztliche Verordnung verzichten wir.

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Wer liefert mir das Hörgerät? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Akustikern zusammen. Mit diesen haben wir spezielle Konditionen vereinbart, von denen unsere Versicherten profitieren.

Das bieten unsere Hörgerätepartner:

  • Verkauf von Hörgeräten mit einem starken Preis-/ Leistungsverhältnis
  • Schnelle Terminvergabe
  • Beratung zum Hörgerät – auch online
  • Hörgeräteauswahl von führenden Herstellern
  • Vergleichende Anpassung der ausgewählten Hörgeräte mit modernen und zuverlässigen Verfahren
  • Erprobung der ausgewählten Hörgeräte in Ihren Alltagssituationen
  • Hausbesuche möglich
  • Kostenlose Nachbetreuung (regelmäßige messtechnische Kontrollen von Gehör und Hörgerät)
  • Auf Wunsch übernimmt unser Partner die Abwicklung mit der DKV
  • Direktabrechnung mit der DKV, sofern der versicherte Tarif dies vorsieht
Unsere Hilfsmittelpartner

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