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Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Informieren spart bares Geld. Wir sagen Ihnen, was sie wissen sollten.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen kieferorthopädische Versorgungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Während der Behandlung müssen Sie in der Regel 20 % der Kosten selber tragen. Diesen Eigenanteil erhalten Sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zurück.

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Die gesetzliche Krankenversicherung teilt Kiefer- und Zahnfehlstellungen in fünf verschiedene Stufen ein – die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). In einer Untersuchung legt der Kieferorthopäde fest, welche KIG vorliegt.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung: Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
  • Ab der KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen. Sie übernimmt 80 % sofort und weitere 20 % nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung.
  • Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag beginnen.
  • Bei KIG 1 und KIG 2 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten. Das bedeutet: Bei Fehlstellungen mit geringem Schweregrad müssen Sie als Eltern selbst zahlen – auch wenn eine Behandlung medizinisch notwendig sein kann.
  • Die Kosten für Zusatzleistungen bei schweren Zahnfehlstellungen, die über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sind von den Eltern zu zahlen.
  • Bei Erwachsenen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung:

  • Ab der KIG 3 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen. Sie übernimmt 80 % sofort und weitere 20 % nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung.
  • Die Behandlung muss vor dem 18. Geburtstag beginnen.

Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:

  • Bei KIG 1 und KIG 2 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten. Das bedeutet: Bei Fehlstellungen mit geringem Schweregrad müssen Sie als Eltern selbst zahlen – auch wenn eine Behandlung medizinisch notwendig sein kann.
  • Die Kosten für Zusatzleistungen bei schweren Zahnfehlstellungen, die über das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sind von den Eltern zu zahlen.
  • Bei Erwachsenen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht.

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG):

  • KIG 1 - leichte Zahnfehlstellungen, deren Behandlung aus ästhetischen Gründen wünschenswert sein kann, jedoch nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • KIG 2 - Zahnfehlstellungen geringer Ausprägung, die zwar aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich machen, deren Kosten jedoch nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden.
  • KIG 3 - ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen.
  • KIG 4 - stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen.
  • KIG 5 - extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen.

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