Die gesetzlichen Krankenversicherungen zahlen kieferorthopädische Versorgungen bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr. Während der Behandlung müssen Sie in der Regel 20 % der Kosten selber tragen. Diesen Eigenanteil erhalten Sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zurück.
Die gesetzliche Krankenversicherung teilt Kiefer- und Zahnfehlstellungen in fünf verschiedene Stufen ein – die sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). In einer Untersuchung legt der Kieferorthopäde fest, welche KIG vorliegt.
Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung: | Für diese Leistungen zahlen Sie selbst: |
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Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung:
Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
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