Für einige Reiseziele muss einem Visumsantrag die Bestätigung über den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung hinzugefügt werden. Wenn Sie für die Einreise oder für ein Visum Ihren Reisekrankenversicherungsschutz nachweisen müssen, stellen wir Ihnen gern eine Bescheinigung aus. Beantragen können Sie diese ganz einfach hier:
In den meisten Fällen benötigen Sie keine Bescheinigung für Ihr Reiseziel. U.a. wird in folgenden Ländern jedoch generell eine Auslandsreisekrankenbescheinigung zur Visums-Beantragung benötigt (Stand 10/2022): Russland, Ukraine, Belarus, Ägypten, Chile, Costa Rica, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Kuba, Singapur, Südafrika, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate.
Das Auswärtige Amt informiert detailliert darüber, welche Anforderungen für ein Visum und welche Einreisebestimmungen für Ihr konkretes Reiseziel gelten. Schauen Sie doch einfach auf der Website vorbei:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise
Möchten Sie uns eine neue Bankverbindung, eine neue Adresse nach einem Umzug oder Kommunikationsdaten, wie z.B. Ihre E-Mail-Adresse, mitteilen? Benötigen Sie einen Ersatzversicherungsschein?
Dann nutzen Sie gern unsere Services:
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