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Parodontitis- und Wurzelbehandlung

Worauf müssen Sie achten und was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung

Handeln, bevor der Zahn verloren geht

Die Parodontitisbehandlung ist eine zahnärztliche Behandlung zur Beseitigung von Entzündungen des Zahnfleisches. Sie werden durch eine bakterielle Infektion verursacht.

Eine Wurzelbehandlung wird durchgeführt, wenn das Innere des Zahnes, das sogenannte Zahnmark oder Pulpagewebe, entzündet oder infiziert ist. Dies kann durch Karies, Zahntrauma oder andere Faktoren verursacht werden.

Parodontitisbehandlung

Parodontitis ist eine schwere Zahnfleischerkrankung, die im schlimmsten Fall zum Verlust von Zähnen führen kann. Die Behandlung umfasst eine gründliche Reinigung der Zahnfleischtaschen, in denen sich Bakterien und Plaque angesammelt haben. In einigen Fällen kann auch eine chirurgische Behandlung erforderlich sein, um tiefere Taschen zu reinigen oder beschädigtes Gewebe zu entfernen.

Zusätzlich zur Behandlung ist es wichtig, dass der Patient eine gute Mundhygiene pflegt, um die Bildung von Plaque und Bakterien zu reduzieren. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind ebenfalls wichtig, um den Verlauf der Erkrankung zu überwachen und gegebenenfalls weitere Behandlungsschritte zu planen.

 

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Kostenübernahme bei einer Parodontitisbehandlung muss vor der Behandlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Eine Voraussetzung für die Kostenübernahmen ist eine Zahnfleischtaschentiefe von mindestens 3,5 mm (aufgerundet 4 mm).

Eine weitere Voraussetzung ist die Durchführung einer Vorbehandlung. Deren Umfang hängt vom Schweregrad der Erkrankung ab. So müssen beispielsweise Zahnstein und andere Reizfaktoren entfernt werden. Der Patient muss zur richtigen Mundhygiene angeleitet worden sein.

Zudem besteht zwei Jahre lang Anspruch auf eine Nachsorge, die bedarfsgerecht an die Patientensituation angepasst wird.

Wurzelbehandlung

Während der Behandlung wird das erkrankte oder entzündete Gewebe entfernt und die Wurzelkanäle werden gereinigt, desinfiziert und versiegelt. So wird eine neue Infektion verhindert. Die Behandlung erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung und kann je nach Schweregrad der Erkrankung auch mehrere Sitzungen erfordern.

Eine erfolgreiche Wurzelbehandlung kann dazu beitragen, den betroffenen Zahn zu erhalten und Schmerzen zu lindern. Nach der Behandlung ist es wichtig, eine gute Mundhygiene aufrechtzuerhalten und regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchzuführen. In einigen Fällen kann nach der Wurzelbehandlung eine Krone oder ein ähnlicher Zahnersatz erforderlich sein, um die Stabilität des Zahnes sicherzustellen.

 

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:

Die Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Zahn langfristig erhalten werden kann. Der Erfolg der Behandlung muss als sehr gut eingeschätzt werden.

Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel, dass die Wurzelbehandlung dem Erhalt einer durchgehenden Zahnreihe dient und der Zahnarzt den erkrankten Zahn tatsächlich bis an die Wurzelspitze behandeln kann. Gerade im Backen-/Seitenzahnbereich kann es vorkommen, dass sich die Zahnwurzeln stark krümmen und somit die Wurzelspitze nicht erreicht werden kann.

Sind die Voraussetzungen zur Kostenübernahme nicht erfüllt, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Patient trägt die Kosten für die Wurzelbehandlung selbst oder der Zahn wird entfernt.

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