Private Krankenversicherung für Selbständige, Arbeitnehmer und Freiberufler

Als Privatpatient immer und überall bestens behandelt.

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FAQ

  • Ab dem 1. Januar 2027 müssen sich gutverdienende Beschäftigte auf spürbare finanzielle Anpassungen einstellen: Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) als auch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erfahren neben der regulären Dynamisierung einen zusätzlichen Aufschlag von monatlich 300 Euro. In der Konsequenz klettern die Schwellenwerte voraussichtlich auf rund 76.500 Euro (BBG) beziehungsweise 84.600 Euro (JAEG).

    Für viele gutverdienende Angestellte bedeutet dies höhere monatliche Abgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Parallel profitieren Versicherte in der privaten Krankenvollversicherung von einem erhöhten Arbeitgeberzuschuss.

  • Durchaus, denn das höhere Einkommen, das ab 2027 für das Überschreiten der angehobenen Jahresarbeitsentgeltgrenze erforderlich ist, setzt die Hürde für den Wechsel in die private Krankenvollversicherung deutlich nach oben.

    Tipp: Wer noch von den aktuellen, moderateren Einkommensvoraussetzungen profitieren möchte, sollte rasch handeln. Um die alte Hürde zu nutzen, muss der Vertrag bei der gesetzlichen Kasse fristgerecht bis zum 30. September 2026 gekündigt werden, damit der Einstieg in die private Krankenvollversicherung rechtzeitig zum 1. Dezember 2026 klappt.

  • Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden erheblich begrenzt – etwa beim Zahnersatz oder über höhere Eigenanteile bei Arzneimitteln. Gleichzeitig steigen die Beiträge. Mit einer privaten Krankenvollversicherung der DKV können Sie sich davon unabhängig machen und Ihre Gesundheitsversorgung auf ein höheres Niveau heben. Unsere Tarife bieten unter anderem:

    • Behandlung durch spezialisierte Fach- und Chefärzte
    • Komfortable Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
    • Hochwertige Zahnbehandlungen und erstklassigen Zahnersatz

    So erhalten Sie eine umfassende Absicherung, die über das Angebot der GKV deutlich hinausgeht.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung reduziert ihren Leistungsumfang und verschärft Zuzahlungsregelungen. Mit einer privaten Krankenvollversicherung der DKV können Sie diese Nachteile vermeiden:

    • Umfassender Zahnersatz: Je nach Tarif werden Kosten für hochwertigen Zahnersatz – etwa Implantate oder Inlays – in hohem Umfang erstattet.
    • Entlastung bei Medikamenten und Therapien: Die nun gesetzlich angehobenen Zuzahlungen in der GKV für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel fallen für privat Versicherte nicht an.
    • Mehr Zugang zum medizinischen Fortschritt: Sie erhalten je nach Tarif Zugang zu innovativen Behandlungsmethoden, alternativen Heilverfahren und spezialisierten Einrichtungen, deren Kosten von der GKV oft nur teilweise oder gar nicht übernommen werden.

    Damit sichern Sie sich eine leistungsstarke Krankenversicherung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientiert – nicht an gesetzlichen Sparvorgaben.

  • Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Grundversorgung, die für alle Versicherten gleich ist. Die Beiträge bemessen sich an der Höhe des Einkommens. Sie basiert auf einem solidarischen Prinzip: Alle zahlen in einen Topf ein; aus diesem werden die Ausgaben aller gedeckt. Das heißt, wer mehr einzahlt, dem stehen deswegen nicht automatisch verbesserte Leistungen zu.

    Eine private Krankenversicherung bietet individuell wählbaren Versicherungsschutz. Die Beitragshöhe errechnet sich nach dem gewählten Tarif, dem eigenen Alter und Gesundheitszustand. Somit ist das System deutlich individueller.

  • Rechnungen vom Arzt oder über z. B. Aufenthalte im Krankenhaus erhalten Sie persönlich und können diese dann bei Ihrem Versicherer einreichen. Die Rechnungen werden geprüft und Ihr Versicherer überweist die Erstattung der versicherten Leistungen auf Ihr Konto. Bei hohen Rechnungen für aufwendige Behandlungen können die Kosten auch direkt verrechnet werden. Dann müssen Sie keine großen Beträge auslegen.

  • Bitte achten Sie auf Kündigungsfristen. Wenn Sie von der Gesetzlichen wechseln wollen, müssen Sie in der Regel zwei Monate im Voraus kündigen.

  • Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zu Ihrer privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt maximal die Hälfte des durchschnittlichen Betrags der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser wiederrum wird gedeckelt durch den Höchstsatz, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.

  • Nein. Kinder oder andere Familienmitglieder müssen über separate Verträge versichert werden. Für Kinder und Jugendliche bis zum 19. Lebensjahr sind die Beiträge deutlich niedriger.

  • Ja. Sie genießen auch im Ausland Schutz, bei Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR allerdings nur, sofern Sie sich nur zeitlich begrenzt dort aufhalten. Die Höhe der Erstattungen ist abhängig von der Tarifwahl.

  • Wenn Sie bereits Vorerkrankungen haben, werden diese bei der Antragsaufnahme geprüft. Evtl. wird dann ein Risikozuschlag erhoben oder ein gewisser Leistungsumfang aus der Versicherung ausgeschlossen. In Einzelfällen kann die Versicherung auch abgelehnt werden. Dies muss jedoch für den Einzelfall geprüft werden. Bitte achten Sie darauf, alle Angaben wahrheitsgemäß und ausführlich zu gestalten.

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