Kündigung private Krankenversicherung

Wichtiges zu Form, Fristen und Alternativen

Wie kann ich meine private Krankenversicherung kündigen?

Grundsätzlich können Sie in Textform (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.

  • Gerne können Sie uns die Kündigung per E-Mail an service@dkv.com senden.
  • Per Post verschicken Sie das Kündigungsschreiben am besten an unsere Postanschrift:
    DKV Deutsche Krankenversicherung AG
    50594 Köln

Das sollten Sie vor einer Kündigung noch wissen:

ERGO_Icon_black_Sparschwein

Alterungsrückstellungen
Einen Teil Ihres monatlichen Beitrags legen wir für Sie als Alterungs­rück­stel­lun­g an. Wenn Sie bereits länger bei uns versichert sind, dann haben Sie meist eine größere Summe angesammelt. Mit einer Kündigung verlieren Sie diese in vielen Fällen.

ERGO_Icon_black_Paragraph2

Versicherungspflicht
Damit die Kündigung wirksam wird: In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Lassen Sie sich bitte von Ihrem neuen Versicherer bescheinigen, dass für Sie ununterbrochener Krankenversicherungsschutz besteht.

ERGO_Icon_black_Diebstahl

Neues Eintrittsalter heißt meist auch ein höherer Beitrag
Kündigen Sie Ihren Vertrag, so müssen Sie bei einem Neuabschluss mit höherem Beitrag sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Diese kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

ERGO_Icon_black_Paerchen

Volljährige mitversicherte Personen
Sind weitere volljährige versicherte Personen von der Kündigung betroffen, müssen diese über die Kündigung informiert werden. Am besten lassen Sie die Mitversicherten gleich mit unterschreiben.

ERGO_Icon_black_Blitz2

Bestmöglicher Schutz für den Ernstfall
Sie werden Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse und müssen deshalb die Versicherung bei uns beenden? Ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkasse durch unsere vielfältigen Tarife.

Zu wann kann ich kündigen und was gibt es dabei zu beachten?

Zum Ablauf des Versicherungsjahres

Sie können Ihre Versicherung zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Das ist meistens der 31.12. eines Jahres.

Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erreicht haben. Das ist in der Regel der 30.09. des Jahres.

Wichtig:
Die Kündigung ist erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer möglich.

Nachweispflicht über die Folgeversicherung:
In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Lassen Sie sich daher bitte von Ihrem neuen Versicherer bescheinigen, dass Sie lückenlos weiter krankenversichert sind. Wir brauchen die Bescheinigung über die Folgeversicherung spätestens zum Beendigungstermin: Sie muss uns in der Regel also zum 31.12. des Jahres vorliegen.

ERGO_Icon_black_Gluehbirne

Erreicht uns die Bescheinigung erst später, führen wir die Versicherung unverändert fort. Sie zahlen dann möglicherweise doppelt für Ihren Krankenversicherungsschutz.

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Zum Termin einer Beitragserhöhung

Erhöht sich Ihr Beitrag, können Sie die Versicherung zum Termin der Beitragserhöhung kündigen. Dies gilt jedoch nur für die von der Beitragserhöhung betroffenen Tarife.

Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV innerhalb von zwei Monaten erreichen, nachdem Sie unsere Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten haben. Bei einer Beitragserhöhung - zum Beispiel ab dem 1.4. eines Jahres - informieren wir Sie bis Ende Februar des Jahres. Die Kündigung muss uns dann bis zum 30.4. des Jahres erreicht haben.

Wichtig:
Erhöht sich der Beitrag, weil bei der Berechnung ein neues Alter zugrunde gelegt wird, muss die Kündigung erst zwei Monate nach der Beitragserhöhung bei der DKV eingehen. Wird diese Beitragserhöhung zum Beispiel ab dem 1.1. eines Jahres wirksam, muss uns die Kündigung erst am 28./29.2. des Jahres vorliegen.

Nachweispflicht über die Folgeversicherung:
In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Lassen Sie sich daher bitte von Ihrem neuen Versicherer bescheinigen, dass Sie lückenlos weiter krankenversichert sind.  Wie brauchen die Bescheinigung über die Folgeversicherung bis spätestens zwei Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist: In der Regel also bis zum 30.6. des Jahres.

Bei Kündigung wegen einer altersbedingten Beitragserhöhung muss uns die Bescheinigung in der Regel bis zum 30.4. des Jahres vorliegen.

ERGO_Icon_black_Gluehbirne

Erreicht uns die Bescheinigung erst später, führen wir die Versicherung unverändert fort. Wenn Sie die Versicherung nicht fortführen möchten, müssen Sie erneut kündigen. Die Versicherung kann dann erst zum nächstmöglichen Termin beenden werden. Sie zahlen dann möglicherweise doppelt für Ihren Krankenversicherungsschutz.

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Zum Beginn einer Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenkasse

Wenn Sie sich in der Gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder familienversichern müssen, können Sie Ihre Versicherung zum Beginn der Mitgliedschaft kündigen.

Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV innerhalb von drei Monaten gerechnet ab Beginn der Pflicht- oder Familienversicherung erreicht haben. Werden Sie zum Beispiel ab dem 1.8. eines Jahres pflichtversichert, muss die Kündigung spätestens am 30.11. des Jahres bei uns eingegangen sein.

Nachweispflicht über die Folgeversicherung:
In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Lassen Sie sich daher bitte von Ihrem neuen Versicherer bescheinigen, dass Sie lückenlos weiter krankenversichert sind. Am besten legen Sie den Pflicht- oder Familienversicherungsnachweis direkt Ihrer Kündigung bei. Fehlt die Bescheinigung bei Ihrer Kündigung, weisen wir Sie in unserem Bestätigungsbrief darauf hin. Sie haben dann - gerechnet ab dem Datum unseres Briefes - zwei Monate Zeit, den Nachweis nachzureichen.

Wichtig:
Erhalten wir die Bescheinigung nicht innerhalb der Frist, kann die Versicherung nicht mehr zum Beginn der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenkasse beendet werden. Die Versicherung endet dann erst zum Ablauf des Monats, in dem uns der Nachweis erreicht hat. Sie zahlen dann möglicherweise doppelt für Ihren Krankenversicherungsschutz.

Das Gleiche gilt bei einem dauerhaften Anspruch auf Heilfürsorge.

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Besonderheit bei Krankentagegeldversicherungen

Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung bei uns abgeschlossen haben, können Sie diese ebenfalls zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Jedoch gilt hier Folgendes:

Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn). Es endet mit Ablauf des elften darauf folgenden Monats.

Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils am Ersten des Monats, der auf den Ablauf des ersten Versicherungsjahres folgt.

Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erreicht haben.
Ein Beispiel: Ihr Versicherungsbeginn war der 1. Oktober 2019, dann war das Ende des erste Versicherungsjahres der 30. September 2020. Das zweite Versicherungsjahr hat dann am 1. Oktober 2020 begonnen.

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Kennen Sie Ihre Alternativen?

Oft sind diese ein besserer Weg!
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben können.

  • Anwartschaft
    Sie haben die Möglichkeit, sich eine Rückkehr in Ihre bisherigen Tarife offenzuhalten: Eine kleine Anwartschaft beispielsweise bietet Ihnen die Möglichkeit, für wenig Geld und ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Zusätzlich sichern Sie damit einen Teil der bisher gezahlten Beiträge.
  • Umwandlung in Zusatzversicherung bei Versicherungspflicht
    Die Absicherung Ihrer Gesundheit lohnt sich auch künftig für Sie! Denn die gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen lediglich einen Basisschutz. Ergänzen Sie die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkasse durch unsere vielfältigen Tarife.
    Dadurch sichern Sie sich unter anderem folgende Vorteile in einer Vielzahl von Tarifen:
    • keine erneute Gesundheitsprüfung
    • Anrechnung der Alterungsrückstellungen
    • Berücksichtigung des ursprünglichen Eintrittsalters
    • sofortiger Versicherungsschutz ohne Wartezeiten
  • Tarifwechsel
    Mit unseren vielfältigen Tarifen bieten wir für jedes Alter, jeden Anspruch und jeden Geldbeutel die passende Lösung. Außerdem entwickeln wir regelmäßig neue Tarife und Angebote.
    Sehr gern entwickeln wir ein Angebot für Sie, das genau zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

Das könnte Sie auch interessieren ...

Mann und Frau beraten sich an einem Laptop sitzend

Möchten Sie persönlich beraten werden?

Damit Sie weiterhin bedarfsgerecht versichert sind, lassen Sie sich von Ihrem Partner für Versicherungsfragen beraten. In einem persönlichen Gespräch finden Sie zusammen bestimmt einen passenden Versicherungsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

Grosseltern, Eltern und ihre Kinder laufen über eine Düne am Meer

Unterstützung in jeder Lebenssituation

Wir beraten, unterstützen und helfen mit Tipps weiter. Egal, um was es beim Thema Krankenversicherungsschutz geht: Wir haben es für Sie im Blick. Einfach, weil's wichtig ist.

Applikation schließen
    Kundenservice gebührenfrei anrufen
    Sie möchten direkt und unkompliziert Kontakt mit uns aufnehmen? Dann wenden Sie sich an unseren telefonischen Kundenservice.
    täglich 7-24 Uhr – gebührenfrei
    Rückruf-Service

    Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück

    Rückruf anfordern
    Kundenservice per Live-Chat kontaktieren
    Montags bis Freitags
    07:00 - 19:00 Uhr
    Kundenservice per E-Mail kontaktieren

    Nutzen Sie auch unser Kontaktformular

    Zum Kontaktformular