Kündigung Zusatzversicherung

Wichtiges zu Form, Fristen und Alternativen

Wie kann ich meine private Krankenversicherung kündigen?

Grundsätzlich können Sie in Textform (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.

  • Gerne können Sie uns die Kündigung per E-Mail an service@dkv.com senden.
  • Per Post verschicken Sie das Kündigungsschreiben am besten an unsere Postanschrift:
    DKV Deutsche Krankenversicherung AG
    50594 Köln

Das sollten Sie vor einer Kündigung noch wissen:

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Alterungsrückstellungen
In vielen Tarifen legen wir einen Teil Ihres Beitrags für Sie als Alterungs­rück­stel­lun­g an. Wenn Sie bereits länger bei uns versichert sind, dann haben Sie meist eine größere Summe angesammelt. Mit einer Kündigung verlieren Sie diese in vielen Fällen.

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Neue Gesundheitsprüfung
Kündigen Sie Ihren Vertrag, so müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Diese kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

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Volljährige mitversicherte Personen
Sind weitere volljährige versicherte Personen von der Kündigung betroffen, müssen diese über die Kündigung informiert werden. Am besten lassen Sie die Mitversicherten gleich mit unterschreiben.

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Bestmöglicher Schutz für den Ernstfall
Die private Absicherung Ihrer Gesundheit lohnt sich auch künftig für Sie! Denn die gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen lediglich eine medizinische Grundversorgung – also nur einen Basisschutz.

Zu wann kann ich kündigen und was gibt es dabei zu beachten?

Zum Ablauf des Versicherungsjahres

Sie können Ihre Versicherung zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Das ist in der Regel der 31.12. eines Jahres.

Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erreicht haben. Das ist in der Regel der 30.09. des Jahres.

Wichtig:
Die Kündigung ist erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer möglich.

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Zum Termin einer Beitragserhöhung

Erhöht sich Ihr Beitrag, können Sie die Versicherung zum Termin der Beitragserhöhung kündigen. Dies gilt jedoch nur für die von der Beitragserhöhung betroffenen Tarife.

Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV innerhalb von zwei Monaten erreichen, nachdem Sie unsere Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten haben. Bei einer Beitragserhöhung - zum Beispiel ab dem 1.4. eines Jahres - informieren wir Sie bis Ende Februar des Jahres. Die Kündigung muss uns dann bis zum 30.4. des Jahres erreicht haben.

Wichtig:
Erhöht sich der Beitrag, weil bei der Berechnung ein neues Alter zugrunde gelegt wird, muss die Kündigung erst zwei Monate nach der Beitragserhöhung bei der DKV eingehen. Wird diese Beitragserhöhung zum Beispiel ab dem 1.1. eines Jahres wirksam, muss uns die Kündigung erst am 28./29.2. des Jahres vorliegen.

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Kennen Sie Ihre Alternativen?

Oft sind diese ein besserer Weg!
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben können.

  • Versicherungsschutz für jeden Bedarf
    Mit unseren vielfältigen Tarifen bieten wir für jedes Alter, jeden Anspruch und jeden Geldbeutel die passende Lösung. Außerdem entwickeln wir regelmäßig neue Tarife und Angebote.
    Sehr gern entwickeln wir ein Angebot für Sie, das genau zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.
  • Vorübergehend nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse
    Bei vielen Tarifen haben Sie die Möglichkeit, sich eine Rückkehr in Ihre bisherigen Tarife offenzuhalten:
    Dadurch sichern Sie sich unter anderem folgende Vorteile in einer Vielzahl von Tarifen:
    Eine Anwartschaft bietet Ihnen die Möglichkeit, für wenig Geld und ohne erneute Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung zurückzukehren. Zusätzlich sichern Sie damit einen Teil der bisher gezahlten Beiträge.
  • Schüler, Azubis und Studenten
    Diese können zusätzlich profitieren. Für bestimmte Tarife bieten wir eine spezielle Vereinbarung an. Mit dieser kann die Versicherung für die Zeit der Ausbildung auch im Erwachsenenalter ohne Bildung von Alterungsrückstellungen fortgeführt werden.

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