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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Unerwartet hoher Eigenanteil?

Stellen Sie sich auch diese Fragen, wenn Sie zum Zahnarzt müssen?

Welche Kosten übernimmt meine gesetzliche Krankenversicherung?
Was muss ich aus eigener Tasche zuzahlen?
Kann ich auch andere Zahnersatzversorgungen wählen als die Standardlösung?

Eine anstehende Behandlung beim Zahnarzt: oft kein Grund zur Freude. Denn neben möglichen Schmerzen fürchten viele auch die damit verbundenen Kosten.

So teuer können Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung sein

Um beschädigte Zähne zu schützen oder zu ersetzen, nutzen Zahnärzte verschiedene Lösungen. Beispielsweise Zahnkronen, Implantate oder Inlays. Je nach Versorgung und Material müssen Sie als Patient hohe Eigenbeteiligungen zahlen. Darum raten auch Verbraucherschützer dazu, eine private Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen.

Einfach Informieren spart bares Geld

Früher oder später wird sicherlich jeder von uns einmal damit konfrontiert, dass Zähne krank werden oder auch ersetzt werden müssen. Bereits ab dem 20. Lebensjahr steigt das Risiko, Zahnersatz zu benötigen. Aber nicht nur mit steigendem Alter, sondern auch nach Unfällen ist Zahnersatz manchmal erforderlich. Der kann schnell sehr teuer werden.

Ein einzelner Zahn, der hochwertig durch ein Implantat ersetzt wird, kann Sie mehr als 2.000 Euro kosten. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine zweckmäßige Grundversorgung und zahlt einen befundorientierten Zuschuss – unabhängig von der gewählten Versorgung.

Zahnersatz:

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz: Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
  • Sie erhalten einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund.
  • Die Art der Behandlungstherapie spielt dabei keine Rolle.
  • Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
  • Er beträgt 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.
  • Für alle Leistungen außerhalb der Standardtherapie (Regelversorgung).
  • Für hochwertigere Materialien oder für modernere Lösungen.
  • Der Kassenzuschuss bleibt immer gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung teurer wird.
  • Kosten für eine Schmerztherapie, z. B. Akupunktur oder Vollnarkose.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz:

  • Sie erhalten einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund.
  • Die Art der Behandlungstherapie spielt dabei keine Rolle.
  • Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
  • Er beträgt 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.

Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:

  • Für alle Leistungen außerhalb der Standardtherapie (Regelversorgung).
  • Für hochwertigere Materialien oder für modernere Lösungen.
  • Der Kassenzuschuss bleibt immer gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung teurer wird.
  • Kosten für eine Schmerztherapie, z. B. Akupunktur oder Vollnarkose.

Zahnbehandlung:

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz: Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
  • Die Behandlungskosten für das Entfernen von Karies und die anschließende Füllung.
  • Kosten für Wurzelkanalbehandlungen oder für das Ziehen von Zähnen.
  • Parodontitisbehandlung
  • Jährliche Zahnsteinentfernung
  • Zusatzleistungen bei Parodontitisbehandlung (z. B. Schleimhauttransplantation) oder Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenbestimmung).
  • In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Behandlung nicht, insbesondere Wurzelbehandlungen der hinteren Backenzähne.
  • Die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bleaching, also das Aufhellen von verfärbten Zähnen.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz:

  • Die Behandlungskosten für das Entfernen von Karies und die anschließende Füllung.
  • Kosten für Wurzelkanalbehandlungen oder für das Ziehen von Zähnen.
  • Parodontitisbehandlung
  • Jährliche Zahnsteinentfernung

Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:

  • Zusatzleistungen bei Parodontitisbehandlung (z. B. Schleimhauttransplantation) oder Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenbestimmung).
  • In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Behandlung nicht, insbesondere Wurzelbehandlungen der hinteren Backenzähne.
  • Die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bleaching, also das Aufhellen von verfärbten Zähnen.
Ein Mann sitzt im Behandlungsstuhl und schaut zum Arzt  hinauf

Zahn Premiumschutz

Unsere Leistungen im Überblick

Von der kleinen Lösung bis zum 100 % Premiumschutz – ganz, wie Sie möchten

Gerade im Bereich Zahngesundheit kommen viele Fragen auf. Zum Beispiel nach der Wahl des passenden Zahnarztes, unterschiedlichen Behandlungsmethoden oder nach den ganz konkreten Kosten.

Wir als Deutsche Krankenversicherung bieten Ihnen eine leistungsstarke Absicherung:

Diese Leistungen können Sie absichern: Hierfür leisten wir nicht:
  • Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken, Kronen)
  • Implantate
  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • Inlays
  • Dentinadhäsive Füllungen
  • Prophylaxe
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontitisbehandlung
  • Bleaching
  • Schmerztherapie (z. B. Narkose, Akupunktur)
  • Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss
  • Versorgungen oder Zusatzleistungen aus kosmetischen Gründen
  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen (mögliche Ausnahme: Unfall)

Diese Leistungen können Sie absichern:

  • Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken, Kronen)
  • Implantate
  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • Inlays
  • Dentinadhäsive Füllungen
  • Prophylaxe
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontitisbehandlung
  • Bleaching
  • Schmerztherapie (z. B. Narkose, Akupunktur)

Hierfür leisten wir nicht:

  • Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss
  • Versorgungen oder Zusatzleistungen aus kosmetischen Gründen
  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen (mögliche Ausnahme: Unfall)

Finden Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz der DKV.

Frau lächelt in die Kamera

Wir haben das passende Produkt für Sie!

Denken Sie jetzt schon an Ihre Zähne und nicht erst, wenn Zahnersatz oder eine Behandlung erforderlich ist.

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