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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

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Früher oder später wird sicherlich jeder von uns einmal damit konfrontiert, dass Zähne krank werden oder auch ersetzt werden müssen. Bereits ab dem 20. Lebensjahr steigt das Risiko, Zahnersatz zu benötigen. Aber nicht nur mit steigendem Alter, sondern auch nach Unfällen ist Zahnersatz manchmal erforderlich. Der kann schnell sehr teuer werden.

Ein einzelner Zahn, der hochwertig durch ein Implantat ersetzt wird, kann Sie mehr als 2.000 Euro kosten. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine zweckmäßige Grundversorgung und zahlt einen befundorientierten Zuschuss – unabhängig von der gewählten Versorgung.

Die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung

Zahnersatz:

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz: Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
  • Sie erhalten einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund.
  • Die Art der Behandlungstherapie spielt dabei keine Rolle.
  • Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
  • Er beträgt 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.
  • Für alle Leistungen außerhalb der Standardtherapie (Regelversorgung).
  • Für hochwertigere Materialien oder für modernere Lösungen.
  • Der Kassenzuschuss bleibt immer gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung teurer wird.
  • Kosten für eine Schmerztherapie, z. B. Akupunktur oder Vollnarkose.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz:

  • Sie erhalten einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund.
  • Die Art der Behandlungstherapie spielt dabei keine Rolle.
  • Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
  • Er beträgt 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.

Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:

  • Für alle Leistungen außerhalb der Standardtherapie (Regelversorgung).
  • Für hochwertigere Materialien oder für modernere Lösungen.
  • Der Kassenzuschuss bleibt immer gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung teurer wird.
  • Kosten für eine Schmerztherapie, z. B. Akupunktur oder Vollnarkose.

Zahnbehandlung:

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz: Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
  • Die Behandlungskosten für das Entfernen von Karies und die anschließende Füllung.
  • Kosten für Wurzelkanalbehandlungen oder für das Ziehen von Zähnen.
  • Parodontitisbehandlung
  • Jährliche Zahnsteinentfernung
  • Zusatzleistungen bei Parodontitisbehandlung (z. B. Schleimhauttransplantation) oder Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenbestimmung).
  • In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Behandlung nicht, insbesondere Wurzelbehandlungen der hinteren Backenzähne.
  • Die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bleaching, also das Aufhellen von verfärbten Zähnen.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz:

  • Die Behandlungskosten für das Entfernen von Karies und die anschließende Füllung.
  • Kosten für Wurzelkanalbehandlungen oder für das Ziehen von Zähnen.
  • Parodontitisbehandlung
  • Jährliche Zahnsteinentfernung

Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:

  • Zusatzleistungen bei Parodontitisbehandlung (z. B. Schleimhauttransplantation) oder Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenbestimmung).
  • In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Behandlung nicht, insbesondere Wurzelbehandlungen der hinteren Backenzähne.
  • Die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bleaching, also das Aufhellen von verfärbten Zähnen.

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Testurteil Stiftung Warentest: Sehr gut
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