DKV KombiMed Zahnzusatzversicherung
Zaubern Sie ein Lachen in Ihr Gesicht
Rundumschutz ohne Wartezeit – für alle, die es einfach mögen
Der Kompakttarif KombiMed Zahn bietet umfassenden Schutz bei Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Implantaten und Kieferorthopädie für Kinder – genau dort, wo die gesetzliche Krankenkasse meist nur 60 - 75% der Kosten übernimmt.
Sie wählen Ihren Tarif mit flexibler Eigenanteil-Höhe und profitieren von bis zu 100% Erstattung. Die jährliche professionelle Zahnreinigung ist inklusive
Alle Tarife kommen ohne Wartezeit aus und sind nach der Mindestlaufzeit von 2 Jahren monatlich kündbar. Gesunde Versicherte, die regelmäßig Vorsorge wahrnehmen, erhalten schon nach 2 Jahren die volle Leistung.
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Häufige Fragen und Antworten
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Auch wenn die Gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht, übernehmen wir bei Füllungen, Zahnkronen und Zahnersatz einen Teil der Kosten. Die Höhe unseres Zuschusses richtet sich nach der Tarifvariante: 40 % im Basistarif Z80 (inkl. GKV Vorleistung), 50 % im Komforttarif Z90 (inkl. GKV Vorleistung), 60 % im Premiumtarif Z100 (inkl. GKV Vorleistung).
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Nein. Die Kosten für Füllungen werden zu 100% ersetzt. Das gilt auch für Inlays. (inklusive Vorleistung der GKV)
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Als Zahnersatz gelten Kronen, Teilkronen (z.B. Onlays, Verneers usw.), Brücken und Zahnprothesen. In gleicher Höhe wie beim Zahnersatz werden Kosten für Implantate übernommen. Vom Tarif abgedeckt sind auch Verblendungen, Reparaturen, Begleitleistungen (z.B. lokale Betäubung oder Röntgen), Material- und Laborkosten.
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Ja. Die DKV stockt nicht nur die Leistungen der Krankenkasse bis zu 100% der Kosten auf, bei einem Höchstbetrag von 2.000 €. Und zahlt auch schon bei KIG1-2.
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Grundsätzlich ja, aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres infolge eines Unfalls kieferorthopädische Behandlungen benötigen, übernimmt die DKV 100% der Kosten.
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Ja. Für die Absicherung der Kosten einer Narkose benötigen Sie den Tarif KombiMed Zahn in Kombination mit dem Aufbautarif KombiMed Zahn Plus.
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Es gibt im Tarif KombiMed Zahn keine Wartezeit. Beachten Sie aber, dass die Summe der Leistungen in den ersten 3 Jahren noch begrenzt ist.
- im 1. Versicherungsjahr bis 1.000 € (Kieferorthopädie: bis 500 €)
- im 1. und 2. Versicherungsjahr zusammen bis 2.000 € (Kieferorthopädie: bis 1.000 €)
- im 1., 2. und 3. Versicherungsjahr zusammen bis 3.000 € (Kieferorthopädie: bis 1.500 €)
Ab dem 4. Versicherungsjahr entfallen diese Begrenzungen. Falls Sie infolge eines Unfalls zahnmedizinische Behandlungen benötigen, können Sie von Beginn an die volle Erstattungshöhe in Anspruch nehmen.
Einen Bonus gibt es für Menschen, die sich besonders gut um ihre Zähne kümmern: Wenn Sie in den letzten drei Jahren jährlich bei der Zahnvorsorge (Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt) waren und sonst in dieser Zeit keine zahnärztliche Behandlung stattgefunden (professionelle Zahnreinigung gilt nicht als Behandlung) hat, verkürzen wir die Leistungsbegrenzung auf die ersten zwei Versicherungsjahre.
Dies gilt nicht für die Leistungsbegrenzung bei der Kieferorthopädie.
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Sie sind auch versichert, wenn Sie sich in anderen Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz aufhalten.
In weiteren Staaten besteht kein Versicherungsschutz.