Rundumschutz ohne Gedanken an die Zahnarztrechnung: Der Kompakttarif KombiMed Zahn springt da ein, wo die gesetzliche Krankenkasse nicht oder wenig zahlt. Denn vor allem bei Zahnersatz und Implantaten können unter Umständen Kosten in Höhe von mehreren Tausend Euro auf Sie zukommen.
Im Tarif KombiMed Zahn übernehmen wir Zahnbehandlungen wie Wurzelbehandlungen, parodontologische Leistungen, Füllungen, Inlays, und auch die kieferorthopädische Behandlung Ihrer Kinder ist abgesichert. Bei Zahnersatz, Implantaten und Aufbissbehelfe/Schienen entscheiden Sie selbst, ob Sie eine günstigere Tarifvariante mit Eigenanteil möchten, oder ob Ihnen die Kosten bis zu 100 % abgenommen werden sollen. Da Vorbeugen besser ist als Behandeln, gehört auch die alljährliche professionelle Zahnreinigung zum Leistungsumfang.
Der Tarif KombiMed Zahn lässt sich mit einem Aufbaumodul koppeln – KombiMed Zahn Plus. Hier können Sie die Kosten von Zusatzleistungen wie unbegrenzte Prophylaxe, Bleaching oder Schmerztherapie absichern.
Alle unsere Zahntarife bieten ihnen volle Flexibilität ohne Wartezeit und nach Ablauf der Mindestlaufzeit von zwei Jahren mit monatlichem Kündigungsrecht.
Der Tipp für alle mit gepflegten und gesunden Zähnen
Sie können die letzten 3 Jahre mindestens 1x pro Jahr Zahnvorsorge nachweisen? Und waren sonst behandlungsfrei? Dann bekommen Sie schon nach 2 Jahren volle Leistung. Das ist einzigartig am Versicherungsmarkt!
Auch wenn die Gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht, übernehmen wir bei Füllungen, Zahnkronen und Zahnersatz einen Teil der Kosten. Die Höhe unseres Zuschusses richtet sich nach der Tarifvariante: 40 % im Basistarif Z80 (inkl. GKV Vorleistung), 50 % im Komforttarif Z90 (inkl. GKV Vorleistung), 60 % im Premiumtarif Z100 (inkl. GKV Vorleistung).
Nein. Die Kosten für Füllungen werden zu 100% ersetzt. Das gilt auch für Inlays. (inklusive Vorleistung der GKV)
Als Zahnersatz gelten Kronen, Teilkronen (z.B. Onlays, Verneers usw.), Brücken und Zahnprothesen. In gleicher Höhe wie beim Zahnersatz werden Kosten für Implantate übernommen. Vom Tarif abgedeckt sind auch Verblendungen, Reparaturen, Begleitleistungen (z.B. lokale Betäubung oder Röntgen), Material- und Laborkosten.
Ja. Die DKV stockt nicht nur die Leistungen der Krankenkasse bis zu 100% der Kosten auf, bei einem Höchstbetrag von 2.000 €. Und zahlt auch schon bei KIG1-2.
Grundsätzlich ja, aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres infolge eines Unfalls kieferorthopädische Behandlungen benötigen, übernimmt die DKV 100% der Kosten.
Ja. Für die Absicherung der Kosten einer Narkose benötigen Sie den Tarif KombiMed Zahn in Kombination mit dem Aufbautarif KombiMed Zahn Plus.
Es gibt im Tarif KombiMed Zahn keine Wartezeit. Beachten Sie aber, dass die Summe der Leistungen in den ersten 3 Jahren noch begrenzt ist.
Ab dem 4. Versicherungsjahr entfallen diese Begrenzungen. Falls Sie infolge eines Unfalls zahnmedizinische Behandlungen benötigen, können Sie von Beginn an die volle Erstattungshöhe in Anspruch nehmen.
Einen Bonus gibt es für Menschen, die sich besonders gut um ihre Zähne kümmern: Wenn Sie in den letzten drei Jahren jährlich bei der Zahnvorsorge (Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt) waren und sonst in dieser Zeit keine zahnärztliche Behandlung stattgefunden (professionelle Zahnreinigung gilt nicht als Behandlung) hat, verkürzen wir die Leistungsbegrenzung auf die ersten zwei Versicherungsjahre.
Dies gilt nicht für die Leistungsbegrenzung bei der Kieferorthopädie.
Sie sind auch versichert, wenn Sie sich in anderen Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz aufhalten.
In weiteren Staaten besteht kein Versicherungsschutz.
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