KombiMed Zahn: Für alle, die es einfach mögen

Rundumschutz – Zahnbehandlung, Zahnersatz, Implantate, Kieferorthopädie, Prophylaxe uvm.
Freiheit – Entscheidung über die Höhe des Eigenanteils: bis zu 100 % Erstattung
Erweiterbar – auf Wunsch Aufbaustufe mit Zusatzleistungen
Einzigartig – Belohnung für gesundheitsbewusste Kunden
Exklusiv: Startvorteil für gesunde Zähne!
Portrait einer Person die in die Kamera lächelt

KombiMed Zahn

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Zahnspange für Emma (6)

Bei schiefen Zähnen kräftig zuzahlen? Das geht auch anders. Eine kieferorthopädische Behandlung kann beispielsweise 5.600 € kosten. Fast jedes zweite Kind braucht eine Zahnspange oder eine andere Behandlung beim Kieferorthopäden. Glücklicherweise hatten Emmas Eltern eine Zahnzusatzversicherung frühzeitig dafür abgeschlossen. Denn schon angeratene Behandlungen können sie nicht mehr versichern. So hat die DKV für Emma bis zu 2.000 € für kieferorthopädische Versorgung gezahlt.

Inzwischen ist Emma 18 Jahre alt und mitten im Abitur. Die Zahnspange braucht sie schon lange nicht mehr. Doch durch den Stress knirscht sie nachts mit den Zähnen und wacht häufig mit Kopfschmerzen auf. Auch hierfür leistet die DKV – je nach Paket bis zu 100 %.

Kleines Mädchen mit lustiger Sonnebrille

Zahnersatz nach Sportunfall für Lisa (24)

Lisa hat kerngesunde Zähne. Doch nach einem Sportunfall benötigt sie eine Brücke mit 2 Implantaten. Glücklicherweise ist sie mit dem Rundumschutz Premium finanziell auf der sicheren Seite. So übernimmt die DKV ihren Eigenanteil komplett.

Junge Frau mit Wuschelkopf

Zahnpflege für Tom (34)

Ein gepflegtes Äußeres ist Tom wichtig. Regelmäßige Zahnreinigung ist daher ein Muss für ihn – selbst, wenn die Krankenkasse die Kosten von 150 € nicht zahlt.

Bei Füllungen oder Zahnersatz will er sich nicht mit der Regelversorgung begnügen. Tom entscheidet sich daher für den Premium-Schutz inklusive Aufbaustufe. Und dank der regelmäßigen Zahnvorsorge und seinen gesunden Zähnen freut er sich über den Startvorteil und bekommt bereits nach zwei Jahren die volle Leistung.

Junger Mann mit Wuschelkopf
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Häufige Fragen und Antworten

  • Auch wenn die Gesetzliche Krankenversicherung nicht in Vorleistung geht, übernehmen wir bei Füllungen, Zahnkronen und Zahnersatz einen Teil der Kosten. Die Höhe unseres Zuschusses richtet sich nach der Tarifvariante: 40 % im Basistarif Z80 (inkl. GKV Vorleistung), 50 % im Komforttarif Z90 (inkl. GKV Vorleistung), 60 % im Premiumtarif Z100 (inkl. GKV Vorleistung).

  • Nein. Die Kosten für Füllungen werden zu 100% ersetzt. Das gilt auch für Inlays. (inklusive Vorleistung der GKV)

  • Als Zahnersatz gelten Kronen, Teilkronen (z.B. Onlays, Verneers usw.), Brücken und Zahnprothesen. In gleicher Höhe wie beim Zahnersatz werden Kosten für Implantate übernommen. Vom Tarif abgedeckt sind auch Verblendungen, Reparaturen, Begleitleistungen (z.B. lokale Betäubung oder Röntgen), Material- und Laborkosten.

  • Ja. Die DKV stockt nicht nur die Leistungen der Krankenkasse bis zu 100% der Kosten auf, bei einem Höchstbetrag von 2.000 €. Und zahlt auch schon bei KIG1-2.

  • Grundsätzlich ja, aber es gibt eine wichtige Ausnahme: Wenn Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres infolge eines Unfalls kieferorthopädische Behandlungen benötigen, übernimmt die DKV 100% der Kosten.

  • Ja. Für die Absicherung der Kosten einer Narkose benötigen Sie den Tarif KombiMed Zahn in Kombination mit dem Aufbautarif KombiMed Zahn Plus.

  • Es gibt im Tarif KombiMed Zahn keine Wartezeit. Beachten Sie aber, dass die Summe der Leistungen in den ersten 3 Jahren noch begrenzt ist.

    • im 1. Versicherungsjahr bis 1.000 € (Kieferorthopädie: bis 500 €)
    • im 1. und 2. Versicherungsjahr zusammen bis 2.000 € (Kieferorthopädie: bis 1.000 €)
    • im 1., 2. und 3. Versicherungsjahr zusammen bis 3.000 € (Kieferorthopädie: bis 1.500 €)

    Ab dem 4. Versicherungsjahr entfallen diese Begrenzungen. Falls Sie infolge eines Unfalls zahnmedizinische Behandlungen benötigen, können Sie von Beginn an die volle Erstattungshöhe in Anspruch nehmen.

    Einen Bonus gibt es für Menschen, die sich besonders gut um ihre Zähne kümmern: Wenn Sie in den letzten drei Jahren jährlich bei der Zahnvorsorge (Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt) waren und sonst in dieser Zeit keine zahnärztliche Behandlung stattgefunden (professionelle Zahnreinigung gilt nicht als Behandlung) hat, verkürzen wir die Leistungsbegrenzung auf die ersten zwei Versicherungsjahre.

    Dies gilt nicht für die Leistungsbegrenzung bei der Kieferorthopädie.

  • Sie sind auch versichert, wenn Sie sich in anderen Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz aufhalten.

    In weiteren Staaten besteht kein Versicherungsschutz.

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